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Hanka Kliese

SPD 31.05.2023 Sitzungen 7/71

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann gleich da anknüpfen, wo der Kollege Valentin Lippmann geendet hat. Was mir tatsächlich im Haus schon mehrfach aufgefallen ist, ist diese permanente Kritik an gendergerechter, geschlechtergerechter Sprache unter dem Vorwand, das würde der Barrierefreiheit oder der Verständlichkeit für Menschen – beispielsweise mit Lernbeeinträchtigungen – Abbruch tun. Ich halte das für ein vorgeschobenes Argument. Letzte Woche hatte ich das Vergnügen, vor 90 Menschen mit einer geistigen Behinderung oder mit einem Handicap einen Vortrag zu halten. Ich habe dort beide Formen verwendet, sowohl den gesprochenen Doppelpunkt als auch die männliche und weibliche Form. Es hat niemanden im Verständnis beeinträchtigt, egal, welche Form ich verwendet habe; beide Formen sind sehr gut verstanden worden. Ich finde es einfach ziemlich schäbig, dass Sie diese Menschengruppe hier im Parlament immer und immer wieder benutzen, um Ihre persönliche Abneigung gegen geschlechtergerechte Sprache zum Ausdruck zu bringen. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Seien Sie doch einfach ehrlich und sagen Sie, worum es Ihnen geht! Davon abgesehen gibt es ganz viele Möglichkeiten, sich für Menschen mit Behinderungen und mehr Barrierefreiheit einzusetzen. Ein permanentes redundantes Lamentieren gegen geschlechtergerechte Sprache hilft Menschen mit Handicap auch in ihrer Lebenspraxis nicht weiter und schafft auch nicht mehr Teilhabe. Nun zum Antrag. Gerade bei beruflichen Beurteilungen ist es wichtig, dass es hierfür klare Regeln und Vorgaben gibt und sich die Ergebnisse von Beurteilungen genau nachvollziehen lassen. Für die dienstliche Beurteilung von Richter(innen) hat das Bundesverwaltungsgericht daher nun Vorgaben gemacht. Sie sollen für die Richter(innen), die beurteilt werden, künftig besser nachvollziehbar sein. Für deren Umsetzung hat das Justizministerium uns einen Gesetzentwurf vorgelegt. Es war uns als Koalition wichtig, die Vorgaben für die richterliche Beurteilung so klar wie möglich zu gestalten; denn für Richterinnen und Richter hängt viel von diesen Beurteilungen ab. Sie entscheiden, wer für höhere Posten in Betracht kommt und wer nicht. Und auch für unsere Gesellschaft sind sie von ausgesprochener Bedeutung. Sie entscheiden darüber, wer in unserem Land in einer herausragenden Stellung Recht spricht. Sie entscheiden darüber, wer für die Einhaltung der Regeln Sorge trägt, die wir uns als Gesellschaft für ein gemeinschaftliches Leben selbst gegeben haben. Das ist Arbeit an der und für die Demokratie. Mit unserem Änderungsantrag beauftragen wir daher das Justizministerium, in der Rechtsverordnung zum richterlichen Beurteilungswesen zu folgenden Punkten klare Vorgaben zu formulieren: zur Anlassbeurteilung, zu den Beurteilungsgrundlagen, den Merkmalen, die in der Beurteilung berücksichtigt werden, sowie der Merkmalsausprägung und dem Bewertungssystem überhaupt. Eine weitere wesentliche Änderung ist die Einführung des Anhörungsrechts des Landesstaatsanwalts- und des Landesrichterrats. Die Räte können sich beim Erarbeiten der Rechtsverordnungen mit Vorschlägen einbringen. Sie haben so in dem Verfahren eine Stimme. Dies erschien uns wichtig, um die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter weiterhin zu stärken. Es ist uns als Parlament ein besonderes Anliegen, dass unsere Gesetzgebung für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar ist. Daher haben wir die Kritik unserer Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion sowie der Sachverständigen durchaus berücksichtigt. Wir passen den Titel dieses Mantelgesetzes und auch des Sächsischen Richtergesetzes an, um sichtbar zu machen, in welchen Gesetzen wir heute Änderungen vornehmen und dass das Richtergesetz auch Staatsanwaltrecht regelt. Transparenz also im Gesetz, aber auch in der Kommunikation. Wir freuen uns über Zustimmung. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann, Frau Staatsministerin Meier, haben Sie das Wort. Bitte schön.

Alle Reden von Hanka Kliese Protokoll ↗