Henning Homann
Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Corona-Pandemie und der Versuch Putins, durch Angriffe auf unsere Wirtschaft die Energiepreiskrise heraufzubeschwören, gehen an unseren Unternehmen sowie an vielen Endverbraucherinnen und Endverbrauchern nicht spurlos vorbei. Deshalb finde ich es völlig legitim, dass man auf unterschiedlichen Ebenen darüber nachdenkt, welche Stellschrauben die richtigen sind, um Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmerinnen und Unternehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten. Wahrscheinlich geht es allen so, die sich darüber Gedanken machen – und ich will das in diesem Haus niemandem absprechen –; das Thema ist kompliziert. Bei jeder Schraube, an der man dreht, vergisst man jemanden, oder es entstehen neue Probleme, wenn man an einer anderen Schraube dreht. So betrachte ich auch den Antrag der LINKEN, die durchaus ehrlichen Herzens unterwegs sind. Wir sind uns einig in der Frage, dass insbesondere kleine Unternehmen und Soloselbstständige von der Pandemie besonders hart betroffen waren. Wir alle kennen die Telefonate und die Gespräche aus unseren Bürgerbüros und das Ringen um die besten Wege. Ohne Frage müssen wir uns weiter Gedanken über das Thema machen. Es ist nicht an allen Stellen der klügste Weg eingeschlagen oder das letzte Wort gesprochen. Trotzdem müssen wir uns fragen, wie es konkret gehen soll. Diese Frage beantwortet der Antrag leider nicht. Was ist denn jetzt gemeint? Sind die Soforthilfen des Bundes gemeint oder alle 16 Programme, die wir als Freistaat Sachsen haben? Sie haben selbst gesagt, dass Sie manchmal von zu viel gezahlter Hilfe geredet haben. Des Weiteren haben Sie von der Rückzahlung von Hilfe gesprochen. Dann haben Sie darüber gesprochen, dass Sie die Justiz entlasten wollen – es geht also um zu Unrecht erworbene Hilfe. An dieser Stelle fehlt aus meiner Sicht eine klare Linie in diesem Antrag. Das ist mir an dieser Stelle wichtig. Wir reden hier über so große Summen. Ich denke, dass das Prinzip Gießkanne nicht gerechtfertigt wäre. Ich denke, dass zum Beispiel diejenigen Unternehmen, die zu Recht ihre Unterstützungszahlungen bekommen haben, darauf achten, wie wir jetzt mit denen umgehen, die diese Zahlungen zu Unrecht bekommen haben. Sie erwarten von uns zu Recht, dass diejenigen, die sich an die Regeln halten, am Ende nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die sich nicht an die Regeln gehalten haben. Das ist ohne Frage die Minderheit. Ich kann Ihnen von Unternehmerinnen und Unternehmern in meinem Wahlkreis berichten, die, wenn sie mit mir sprechen, nicht als allererstes sagen: Ich will mehr. Sie wollen als allererstes, dass es gerecht zugeht und sagen: Bitte achtet darauf, dass mein Konkurrent vielleicht nicht Dinge bekommt, die ihm eigentlich nicht zustehen. Auch dadurch verzerrt man und macht den Wettbewerb kaputt. In der Summe und in der Abwägung aller Argumente kommen wir als SPD-Fraktion deshalb dazu, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Henning Homann für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Nein. Dann bitte, Herr Staatsminister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Haus schon seit Langem nicht mehr über die noch vor kurzer Zeit so wichtigen Corona-Hilfen für die Wirtschaft gesprochen. Deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie uns heute die Gelegenheit geben, ein paar Worte zur Einordnung zu sagen. Denn bei vielen Unternehmen im Land spielt aktuell die Überprüfung der Corona-Hilfen eine große Rolle. In einigen Monaten wird es verstärkt zu Rückforderungen kommen. Deshalb sollten wir uns mit diesem Thema beschäftigen. Wir erinnern uns alle daran, wie die Pandemie das Wirtschaftsleben massiv eingeschränkt hat. Wir wissen heute, dass die Kontaktbeschränkungen ein wichtiges Mittel waren, um die Pandemie zu kontrollieren und die Folgen für Leben und Gesundheit so niedrig wie möglich zu halten. Aber von den Beschränkungen waren gerade viele Kleinstunternehmen und sogenannte Soloselbstständige im Handel, im Dienstleistungsbereich und in der Kunst- und Kreativwirtschaft betroffen – gerade und vor allem die Unternehmerinnen und Unternehmer, die nicht nur für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen, sondern auch dafür sorgen, dass Stadt und Land lebendig und liebenswert sind. Anders als in vielen anderen Ländern, in denen die Pandemie ebenfalls massiv in das Wirtschaftsleben eingegriffen hat, hat der deutsche Staat durch umfassende Hilfsprogramme dafür gesorgt, dass die Unternehmen überleben und weiter wirtschaften können. Natürlich haben viele massiv gelitten. Aber alles in allem haben die staatlichen Unterstützungshilfen in der Pandemie die Belastungen in den meisten Fällen abgemildert. Sie waren finanziell ein Kraftakt für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, deren Mittel der Bund zur Verfügung gestellt hat. Sie waren ein gigantischer Kraftakt für die Verwaltung und die Förderbanken in den Ländern, die im März 2020 innerhalb von Tagen die Antragstellungen und Auszahlungen des ersten Bundesprogrammes, den Corona-Soforthilfezuschuss, ermöglicht haben. Nur ein paar Zahlen zur Einordnung des Corona-Soforthilfezuschusses, auf den sich der Antrag bezieht: In Sachsen wurden Ende März 2020 fast 90 000 Anträge auf Soforthilfezuschuss des Bundes für Selbstständige und Kleinstunternehmen gestellt. Alle diese Anträge mussten geprüft werden. 83 500 Hilfsleistungen in Höhe von 673 Millionen Euro wurden allein in Sachsen bewilligt und ausgezahlt. Das ist ein Vielfaches dessen, was die SAB in normalen Jahren leisten kann. Ich will mich an dieser Stelle noch einmal bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sächsischen Aufbaubank für ihr großartiges Engagement bedanken. (Beifall bei der SPD) Viele haben damals in der extrem unsicheren Situation im Frühjahr 2020 diese Hilfen beantragt. Es gab viele Zukunftsängste, weil viele ihre wirtschaftliche Tätigkeit ohne jede Vorbereitung auf nicht absehbare Zeit einstellen mussten. Viele wussten nicht, ob sie die Mittel brauchen würden, wie sich die Geschäfte und die Situation entwickeln würden, und haben deshalb die Hilfen auf gut Glück und viel Hoffnung beantragt. Da die Programme die Liquidität stützen sollten, wurden die Leistungen immer auf Grundlage von Prognosen beantragt und ausgezahlt. Deshalb werden bei allen Programmen im Nachhinein Prüfhandlungen vorgenommen – so weit also normal. Ich kenne einige Betroffene, die schon bei der letzten Steuer die Gelder zurückgezahlt haben, weil sich die Zahlen entgegen der Befürchtungen positiver entwickelt haben als gedacht. Manche Prüfungen ergaben nun, dass der Soforthilfezuschuss für die Kleinstunternehmen in der Rückschau längst nicht bei allen Unternehmen in voller Höhe gerechtfertigt war. Sie haben die angebotenen Hilfen in der Not angenommen, und das sollte so sein. Nun ergab die Prüfung, dass Geld zurückgezahlt werden muss, wenn es nicht als Liquiditätsunterstützung gebraucht wurde. Bei manchen Antragstellern hat sich sogar die Geschäftserwartung umgedreht. Sie waren gar nicht von den Einschränkungen betroffen oder haben glücklicherweise sogar noch profitiert. Natürlich gab es auch – wie immer in solchen Situationen – Betrüger, die versuchten, Mittel abzugreifen, obwohl sie wussten, dass sie nicht berechtigt waren. Damit schließt sich der Kreis. Ich komme jetzt zum Antrag der LINKEN, über den wir hier sprechen. Ja, in vielen Fällen werden Zuschüsse zurückgefordert. Die Erstattungsforderungen treffen in der aktuellen Situation besonders hart: Denn die Probleme unserer Unternehmen endeten nicht mit der Pandemie. In dieser Situation zusätzlich mit Rückforderungsansprüchen konfrontiert zu sein, wird einige überfordern. Das wissen wir. Deshalb arbeiten wir bereits intensiv an angemessenen Regelungen für die Rückzahlungsmodalitäten. Mein Haus kennt deshalb die von den LINKEN zitierte bayerische Erlassregelung und tauscht sich auch mit anderen Bundesländern aus. Es wird Sie sicherlich nicht erstaunen, wenn ich Ihnen verrate, dass die bayerische Erlassregelung gar nicht so weitgehend und großzügig ist, wie es die Pressemitteilungen und Ihre Rede, lieber Kollege Sodann, vermuten lassen. Sie werden durchaus nicht alle Forderungen gegen Unternehmer erlassen, die unter 25 000 Euro nach Steuern verdienen. Bayern erlässt lediglich, wenn das Einkommen den individuellen Pfändungsfreibetrag nicht erreicht. Damit wären Rückzahlungsforderungen sowieso auf absehbare Zeit nicht durchsetzbar. Wer mehr verdient als den individuellen Freibetrag, muss Raten zahlen – ein Alleinstehender je nach Kosten für Renten- und Krankenversicherung schon ab einem Jahreseinkommen in Höhe von etwa 20 000 Euro. Der Erlass erfolgt nicht automatisch, sondern ist das Ergebnis einer Ermessensprüfung im Einzelfall, und das ist eine Regelung, die bundesweit durch das Haushaltsrecht vorgeschrieben wird. Dennoch: Die Erlassregelung erreicht ein Ziel, das auch mir, das auch uns wichtig ist. Sie sorgt dafür, dass Geringverdiener nicht über Jahre mit Rückzahlungsforderungen umgehen müssen, die sie nicht bedienen können. Ich halte sie daher für sinnvoll und möchte deshalb in Sachsen zu einer vergleichbaren Regelung kommen. Überhaupt liegt mir daran, den rechtlichen Rahmen bis zum Rand zu nutzen und auszuschöpfen, um ein angemessenes Rückzahlungsregime in den Corona-Programmen zu erreichen – mit langen Zahlungsfristen, damit Stundungen und Ratenzahlungsmöglichkeiten eingeräumt werden; denn strenge Regeln strapazieren unsere Unternehmen und gefährden Existenzen. Zudem ist der Vollzug aufwendig und kostet deshalb viel Geld. Die Zahlungen führen nicht dazu, dass mehr Mittel in den Staatshaushalt zurückfließen, sondern nur dazu, dass mehr Forderungen endgültig ausfallen. Dafür braucht es aber keinen Beschluss des Landtags, und deshalb lehne ich Ihren Antrag ab; denn: Solche Regelungen kann die Staatsregierung im Rahmen des normalen Gesetzesvollzugs durch ermessensleitende Erlasse in eigener Zuständigkeit treffen. Hierfür wollen wir innerhalb der Staatsregierung praktikable Lösungen finden, denen das Finanzministerium zustimmen kann. Wir sind also auf dem richtigen Weg. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Dulig. Wir kommen jetzt zum Schlusswort. Franz Sodann für die Fraktion DIE LINKE wird das halten. Bitte schön.
