Dr. Volker Dringenberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach so viel Lobhudelei, Herr Modschiedler, ein wenig Kritik von mir. Die sperrige und in Teilen geradezu irreführende Überschrift des ursprünglichen Gesetzentwurfs, wonach neben dem Nachbarrechtsgesetz irgendetwas mit Bezug zur Justiz geregelt werden soll, ist nicht nur in der von Ihnen bereits angesprochenen Anhörung zu Recht kritisiert worden, auch die gewählte Vorgehensweise der Gesetzesänderung im Wege eines Mantelgesetzes – da bin ich bei Herrn Gebhardt – ist in Ermangelung eines irgendwie gearteten Sachzusammenhanges durchaus kritikwürdig. Gleiches gilt für den Umstand, dass erhebliche Änderungen des Sächsischen Richtergesetzes unter der Bezeichnung – Sie haben es erwähnt, Herr Modschiedler – „weitere Vorschriften mit Bezug zur Justiz“ geradezu verniedlichend hinter den Änderungen zum Nachbarrechtsgesetz versteckt wurden. Ich möchte meine Ausführungen auf das Sächsische Richtergesetz bzw. dessen Änderungen beschränken. Offenbar sind die formellen Anforderungen des Gesetzeshandwerks deshalb zu kurz gekommen, weil man das Hauptaugenmerk auf die mühevolle Fleißarbeit der geschlechtergerechten Gesetzessprache gelegt hat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh!) Auch die Koalitionsfraktionen wandeln mit ihrem Änderungsantrag auf diesen Pfaden, indem sie Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der Gesetzesüberschrift bedacht haben. Allein ein Blick auf Artikel 1 des Gesetzes, der mit Sächsisches Nachbarrechtsgesetz beschrieben ist, zeigt recht anschaulich, dass es mit der konsequenten geschlechtergerechten Sprache nicht so einfach ist. Der in § 20 geregelte Landesrichterrat oder die in § 22 geregelten Richterräte schließen als generische Maskulina, wie vor der mühevollen Änderung, auch heute weiterhin die holde Weiblichkeit mit ein. (Sabine Friedel, SPD: Das kritisieren Sie jetzt, oder?) Für den Praktiker und Gesetzesanwender – das darf ich für mich als Rechtsanwalt in Anspruch nehmen – bleibt eine meines Erachtens unnötige Verkomplizierung des Gesetzestextes zu konstatieren, die dem Wunsch auf Einbeziehung der Frauen letztlich aber nicht vollumfänglich gerecht wird. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Kommen wir damit zum Wesentlichen. Herr Modschiedler, Sie haben es erwähnt. Nach der Kritik in der Sachverständigenanhörung hat die Koalition einen Änderungsantrag eingebracht, der die maßgeblichen Kritikpunkte – auch ich beziehe mich auf Prof. Berlit; Sie haben es erwähnt – berücksichtigt. Wie im Ausschuss für meine Fraktion bereits mitgeteilt, werden wir dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung trotz der vorstehenden Kritikpunkte zustimmen. Abschließend zum Änderungsantrag der LINKEN: Mit dem geschätzten Kollegen Bartl, der das Vergnügen hat, mit mir im Chemnitzer Stadtrat zu sitzen, hatte ich jüngst wieder eine angeregte Diskussion. Dabei habe ich ihn konzediert, dass ich es sehr bedauere, dass er nicht mehr für Ihre Fraktion hier im Parlament sitzt, dies nicht nur, weil er die grundlegenden Umgangsformen des menschlichen Miteinanders beherrscht, sondern auch in der Lage ist, bei aller politischen Differenz ein Problem sachlich zu diskutieren. Im kollegialen Austausch habe ich ihm attestiert, dass seine Abwesenheit hier im Hohen Hause fachlich eine große Lücke in Ihre Fraktion gerissen hat, die leider bis dato nicht geschlossen werden konnte. (Beifall bei AfD –
