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Franz Sodann

Die Linke 31.05.2023 Sitzungen 7/71

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Es kommt nicht allzu häufig vor, dass wir Ihnen einen Antrag vorlegen, der sich in Inhalt und Schlagrichtung an der Regierungspraxis in Bayern orientiert. (Zuruf von der AfD: Echt?) Es geht in unserem Antrag um die Übernahme der Regelung aus Bayern, bei der die dortige Staatsregierung auf die Rückzahlung von zu viel ausgezahlten Corona-Soforthilfen durch Kleinunternehmer und Soloselbstständige verzichtet. Ich denke, wir sind uns hier fraktionsübergreifend über die enormen Herausforderungen einig, denen sich unsere Wirtschaft während der Corona-Pandemie gegenübersah. Zahlreiche Bundes- und Landesprogramme wurden durch die Sächsische Aufbaubank aufgesetzt und ausgezahlt. Einige Programme sind abgeschlossen, andere laufen noch bis zur Mitte dieses Jahres. Doch das eigentliche Problem der Rückforderungen wird noch in den kommenden Jahren ein Thema bleiben. Tagesordnungspunkt 2 (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befindet sich jetzt ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete im Raum, deren Namen ich noch nicht aufgerufen habe? Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Sind Abgeordnete im Saal, die noch nicht gewählt haben? – Das sehe ich nicht. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, wieder in Saal 2 die Stimmen auszuzählen. Ich unterbreche diesen Tagesordnungspunkt. Wir fahren fort mit Inflation und Energiepreiskrise Soloselbstständige abwenden: Verzicht von Corona-Soforthilfen jetzt! der Fraktion DIE LINKE (Kerstin Köditz, DIE LINKE: So ist es!) Viele Steuererklärungen aus den Jahren 2020 und 2021 sind noch nicht abgeschlossen; und wenn, dann natürlich unter Vorbehalt. Daraus können und werden sich erneut Rückforderungen ergeben, die die Hilfsempfängerinnen und -empfänger noch Jahre nach der Pandemie treffen können. Und die Abrechnungs- und Prüfverfahren bei der SAB laufen schließlich auch noch. Kleine Unternehmen und Soloselbstständige leisten einen signifikanten Beitrag zum Wohlstand unseres Landes. (Beifall der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) In den schwierigen Pandemiezeiten haben sie einen besonders hohen Preis bezahlt, da ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage bedroht war und es zum Teil immer noch ist. Insbesondere die Kulturschaffenden waren monatelang ohne Einkünfte, ohne Rücklagen, ohne Perspektiven. Sie trugen durch ihren Verzicht dazu bei, dass wir einigermaßen durch die Pandemie gekommen sind. Nun können wir durch den Verzicht auf die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen eine Entlastung schaffen, die es ermöglicht, Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten. Ich betone es an dieser Stelle: Es geht um das Überleben derjenigen, die wirtschaftlich am härtesten betroffen waren. Kleinunternehmer und Soloselbstständige hatten und haben nicht die finanziellen Ressourcen und Möglichkeiten, um auf die gleiche Weise wie größere Unternehmen und Konzerne mit akuten Krisen umzugehen. Es kam im Zuge des Chaos zu Beginn der Corona-Pandemie zu missverständlichen politischen Aussagen. So hat beispielsweise der damalige Finanzminister Olaf Scholz wörtlich gesagt: „Es muss nichts zurückgezahlt werden!“ (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Hört, hört!) Viele der Forderungen treffen die Soloselbstständigen und Unternehmen deshalb unvorbereitet und oft in einer Höhe, die sie finanziell überfordert. Es gibt viele Beispiele aus dem Kultur- und Kreativbereich, die zeigen, wie sehr diese Überforderungen die Kulturschaffenden betrifft: der Tontechniker, der jetzt sein Equipment verkaufen muss, um die Hilfen zurückzuzahlen; denn seine wirtschaftliche Grundlage ist nicht mehr vorhanden. Oder der Musiker, der nach dem Bescheid mit über 5 000 Euro bei der SAB verschuldet ist. Bei einem Jahresumsatz von 15 000 Euro ist das kaum zu leisten; somit lebt er ebenfalls unter der Armutsgrenze. (Zuruf des Abg. Tobias Keller, AfD) Die alleinerziehende Sängerin mit ihren drei Kindern, die momentan nicht einmal weiß, wie sie die Energiepreissteigerungen bezahlen soll und jetzt Bürgergeld beantragen muss. Eine Filmschaffende, die schamvoll sofort die Rückforderung bezahlte und nun nicht mehr juristisch Einspruch erheben kann. Sie schwadronieren immer gern über unsere kulturelle Vielfalt in diesem Land und wie diese Sachsen erst lebenswert macht. Dabei verkennen Sie die Situation von vielen Soloselbstständigen, die diese Vielfalt erst ermöglichen. Sie lassen das Damoklesschwert der finanziellen Unsicherheit weiter über ihren Köpfen kreisen; denn die derzeitigen Preissteigerungen müssen sie allein abfedern. Für sie gibt es keine Tariferhöhungen und in den Genuss der Energiehilfen kommen sie auch nicht. Es ist nicht zu erwarten, dass die gestiegenen Kosten in nächster Zeit wieder sinken werden, und eine faire Vergütung hat die Staatsregierung immer noch nicht auf den Weg gebracht. Bei den kleinen Unternehmen kommt noch hinzu: Weder Personalkosten noch anfänglich ein Unternehmerlohn wurden bei den Corona-Hilfen berücksichtigt. Das hat dazu geführt, dass viele Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen kleinerer Unternehmen ihre Altersvorsorge liquidiert haben, um Mitarbeitende und ihren Betrieb zu erhalten. Aus diesem Grund ist es notwendig, eine Regelung zur Altersvorsorge aufzunehmen, so wie im Antrag gefordert. Natürlich muss der Missbrauch der Hilfen verhindert werden, und die Rechtmäßigkeit ist zu prüfen. Uns geht es ganz konkret um die vielen Härtefälle und existenzbedrohenden Situationen. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: So ist es!) Ein weiterer Grund für eine rechtssichere Ausgestaltung: In Nordrhein-Westfalen liegen bei den Verwaltungsgerichten gerade über 2 500 Klagen gegen die Bescheide vor, und das Oberverwaltungsgericht hat bereits gegen das Land Nordrhein-Westfalen entschieden. Die sowieso schon überlastete Justiz würden Sie ganz nebenbei vor noch größerer Überforderung schützen. Die Übernahme der bayerischen Regelung zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen durch Kleinunternehmen und Soloselbstständige wäre nicht nur mikroökonomisch für die einzelnen Betroffenen sinnvoll, sondern auch makroökonomisch. In Zeiten von Rezession und Nachfragetief ist jeder Cent, der die Kaufkraft stärkt, gut investiert. Es war richtig, in der Coronakrise tief in die Tasche zu greifen, um wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Jetzt sollten wir nicht den Fehler begehen, durch existenzgefährdende Rückforderungen jenen nachträglich das Wasser abzugraben, denen wir in der Krise finanziell unter die Arme greifen mussten. (Tobias Keller, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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