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Sebastian Wippel

AfD 31.05.2023 Sitzungen 7/71

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Das Beamtengesetz soll geändert werden. Neben den Regelungen, die durchaus sinnvoll im Gesetz angepasst wurden, hat man bei einigen wichtigen Regelungen nur halbe Arbeit geleistet. Es geht um die schon seit Jahren immer wieder kritisierte Form der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst, vor allem der Stellen in den obersten Landesbehörden. Dort wurde immer schon gern die öffentliche Ausschreibung vergessen. Praxis war und ist aber auch, dass Ausschreibungen auf einen Wunschkandidaten angepasst werden, der im besten Fall schon auf der Stelle sitzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass fortan die öffentliche Ausschreibung die Regel sein soll. So weit – so gut. Doch dazu gibt es auch gleich eine Ergänzung, nämlich: Der Verzicht auf die Ausschreibung soll im Einzelfall unter Ausnahmen möglich sein. Was heißt denn Einzelfall? Es ist ein konkreter einzelner Fall, der jeweils individuell zu beurteilen und zu behandeln ist. Ich frage Sie: Wo ist denn jetzt die Verbesserung? Es finden sich immer genügend Gründe, wenn man einen Wunschkandidaten haben möchte, mit einer individuellen Begründung. In salomonischen Begründungen sind die obersten Landesbehörden schon immer sehr einfallsreich. Es dauert derzeit ein wenig länger, weil jemand die individuelle Begründung erst entwerfen muss. Aber ich bin überzeugt, dass man auch da bald mit Textbausteinen für Verwaltungsvereinfachung arbeiten wird. Die gelebte Praxis, bewährte Parteimitglieder mit Posten zu belohnen, hört damit nämlich nicht auf. Ein Ausschreibungszwang für alle Stellen wäre die Lösung. Ausnahmen wären konkret im Gesetz zu benennen, und schon wäre man der Lösung ein Stück näher. Das Problem der fingierten Ausschreibung, wo der Inhalt bereits auf eine Person zugeschrieben wird, löst man damit leider nicht. Jeder, der schon einmal in Bundesministerien, Landesministerien oder nachgeordneten Behörden gearbeitet hat, kann davon ein Lied singen. Wenn es denn heißt: „Die Stelle wurde nach bester Eignung“ usw. usf. vergeben, kommt bei Behördenmitarbeitern oft nur ein müdes Lächeln ins Gesicht. Eignung – das ist auch ein Stichwort für ein praktisches Beispiel, und davon gäbe es Hunderte in Deutschland in den letzten zehn Jahren. Beispiel: Anfang 2012 übernahm Florian Schaefer die Leitung der Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit und damit die Funktion als Pressesprecher im sächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, damals noch FDP-geführt. Der Mann kommt vom MDR, wo er als Reporter für den „Sachsenspiegel“ gearbeitet hat. Eine Ausschreibung gab es nicht. Okay, jetzt kann man natürlich sagen: vom Reporter beim „Sachsenspiegel“ zum Pressesprecher. Halten wir fest: So jemand könnte vielleicht geeignet sein. Bei der Ausschreibung seiner Vorgängerin Frau Siebert war es im Prinzip genauso: Man legte einfach das Landtagsmandat nieder und wurde ohne Ausschreibung Pressesprecherin im Wirtschaftsministerium. Sehr lange konnte Herr Schaefer die Stelle allerdings nicht genießen, denn 2014 flog die FDP – Gott hab sie selig – aus dem Parlament, und das Ministerium kam in SPDHände. Herr Dulig war aber auch nicht viel besser als sein Vorgänger: Er holte gleich im Januar 2015 einen weiteren Journalisten, und zwar aus einem der vielen SPD-nahen Blätter zu sich ins Ministerium, nämlich Herrn Jungmann – erst bei der „Sächsischen Zeitung“, dann verantwortlicher Redakteur für Landespolitik bei der „MoPo“. Aber Herrn Dulig sei Dank, wurde jetzt auch noch ein SPD-Mitglied zusätzlich benötigt, also kam noch Frau Kruse, bis dato Referentin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag – natürlich ohne Ausschreibung. Tja – Netzwerke schaden eben nur dem, der keine hat. Zum Schluss bin ich Ihnen aber noch Aufklärung schuldig: Was wurde denn jetzt aus dem „Sachsenspiegel“-Journalisten Herrn Schaefer? Nun, hier schließt sich der Kreis der Nicht-Ausschreibungen: Wenn man nämlich einmal in der Behörde ist, dann bleibt man auch dort und macht irgendetwas anderes. Er leitet heute das Referat 63 in dem von den BÜNDNISGRÜNEN geleiteten Umweltministerium – Thema Erneuerbare Energien und Energiewirtschaft. Ja, natürlich – anfangs vielleicht noch geeignet, jetzt wohl eher weniger. Nach bester Eignung und Befähigung – aber Ausschreibung nein, das werden Sie vergeblich suchen. Bei dem heutigen Fachkräftemangel greifen wir natürlich gern auf Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurück. Fachliche Eignung braucht man bei den BÜNDNISGRÜNEN nicht; man muss ja nur ein Referat im Ministerium leiten. Im Übrigen sind das wahrscheinlich alles Einzelfälle, und dieser Gesetzentwurf verhindert diese bis heute gelebte Praxis nicht. Wenn überhaupt, dann erschwert er vielleicht die Praxis ein wenig, aber individuelle Begründung – da bin ich mir sicher – werden Sie wahrscheinlich finden; das dürfte kein Problem sein. Wegen dieses Mangels, der auch nicht abgestellt wurde, werden wir den Gesetzentwurf auch ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Wippel. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Kollege Schultze.

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