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Roland Ulbrich

AfD 31.05.2023 Sitzungen 7/71

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Gesetzentwurf, der den Rechtsschutz bei Wahlen stärken soll, hat einen sehr ernsthaften Hintergrund. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Im Jahre 2019 wurde der AfD widerrechtlich die Liste für die Landtagswahl drastisch gekürzt und auf lächerliche 18 Plätze zusammengestrichen. In Anbetracht des zu erwartenden hohen Wahlergebnisses der AfD hier in Sachsen grenzte das an eine mutwillige Sabotage, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) und war mir, zumindest bisher, nur aus Bananenrepubliken bekannt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, zur AfD: Klatschen, klatschen! – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Inwiefern die Landeswahlleiterin als CDU-Mitglied ihre Hände im Spiel hatte oder ob sie aus Eigeninitiative oder im Auftrag des damaligen Innenministers Wöller oder des Verfassungsschutzes gehandelt hat, (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) versucht aktuell ein Untersuchungsausschuss zu klären. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir haben damals Klage zum Sächsischen Verfassungsgerichtshof erhoben und im Urteil 30 Listenplätze zugesprochen bekommen – ein Urteil, für das es eigentlich keine Rechtsgrundlage gegeben hat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Exakt! – Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Aber das Gericht sah die Sachlage als so rechts- und verfassungswidrig an, dass die Klage zugelassen wurde. des Entwurfs Rechtsschutzes bei Wahlen Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Ausschusses für Inneres und Sport (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Das sollte uns zu denken geben. Dass wir mit diesem Urteil unsere Liste von 18 auf 30 Plätze erweitern durften, kann dennoch nur als Kompromisslösung gesehen werden, denn letztlich wurde uns immer noch ein Mandat, das uns aufgrund unseres Wahlergebnisses zugestanden hätte, vorenthalten. (Albrecht Pallas, SPD: Weil Sie einen Fehler gemacht haben bei der Aufstellung! –

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