André Barth
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es hat mich bei Durchsicht des Antrags – das gebe ich ganz ehrlich und unumwunden zu – schon sehr verwundert, dass sich die Fraktion DIE LINKE für die Unternehmer in unserem Land einsetzt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Und Unternehmerinnen!) Als ich dann die Begründung dieses Antrages sah und den Kollegen Sodann hier über die Kleinkunstszene, über Dichter, Sänger und darstellende Künstler sprechen hörte, habe ich für mich festgestellt: Ihnen geht es wieder um eine ganz spezielle Gruppe von Selbstständigen und von Kleinunternehmern. Das unterscheidet Sie in Ihrem Ansinnen von dem, was der Freistaat Bayern getan hat. Wenn ich in Ihr Wahlprogramm, das Grundsatzprogramm der LINKEN von 2011, sehe – Herr Präsident, ich gehe davon aus, dass hier die Erlaubnis besteht, aus einem Wahlprogramm zu zitieren, weil es vorhin so einige Irritationen gab; deshalb die Frage an dieser Stelle –, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Von uns dürfen Sie immer zitieren!) muss ich natürlich feststellen, was dort steht: Die gewinnstrebenden Kapitalisten seien der Grund dafür, dass es keinen Raum für Demokratie gebe, dass Unfreiheit herrsche, dass Menschen geächtet seien, ausgebeutet und entmündigt würden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mensch!) Herr Gebhardt, das ist die Sicht der Linkspartei auf das deutsche Unternehmertum. Das entnehme ich Ihrem Wahlprogramm. Heute kommen Sie hier mit einem Antrag um die Ecke und generieren sich als der fürsorgliche Vater der Kleinunternehmer. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Und Mutter!) – Und Mutter natürlich. Wenn Sie sich so fühlen, Herr Gebhardt, dann können Sie sich auch als Mutter der Kleinunternehmer fühlen. Damit habe ich kein Problem. Wenn wir aber ganz ehrlich darauf schauen und fragen, was hier in der Corona-Pandemie passiert ist und wer sich wirklich für die Kleinunternehmer in Sachsen gekümmert hat, meine Damen und Herren, dann möchte ich ganz grundsätzlich auf die Anträge der AfD-Fraktion eingehen, die, Herr Gebhardt, sämtlich von Ihrer Fraktion abgelehnt worden sind. Beispielsweise forderten wir ganz konkret am 17. Dezember 2020: „Soloselbstständige und Kleinunternehmer in der Corona-Krise nicht vergessen. Existenzsicherndes Überbrückungsgeld unbürokratisch ausreichen.“ Das hätte Ihre Künstler, Ihre Soloselbstständigen, alle betroffen. Es hätte ebenso Handwerksmeister, Schuhmacher, Bäcker, Fleischer, Maler, Klempner betroffen. Was haben Sie mit dem Antrag gemacht? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Der war schlecht!) – Der war gut. Aber weil er von der AfD kam, haben Sie ihn abgelehnt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na eben, das habe ich Ihnen schon ein paar Mal gesagt!) Herr Gebhardt, das ist genau Ihre Scheinheiligkeit. Sie stellen sich hier mit einem Antrag und einer gut klingenden Überschrift hin und versuchen, sich zum Anwalt der Kleinunternehmer zu machen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Und Anwältin!) – Oder Anwältin, wenn Sie sich als Mutter fühlen, Herr Gebhardt. Ich habe kein Problem damit. Gern auch als Anwältin, Herr Gebhardt. Das ist es, warum ich immer wieder sage: Sie sind scheinheilig. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Lieber Herr Gebhardt, wenn wir uns Ihren Antrag, den Sie gestellt haben, anschauen, dann sehen wir, dass er für ungefähr 107 000 Soloselbstständige in Sachsen gedacht wäre. Er könnte – wenn wir das so machen – den Leuten ersparen, dass sie eventuell zum Amt gehen müssen. Das hätte aber auch unser Antrag aus dem Jahr 2020 den Menschen erspart, weil wir ihnen damit eine unkomplizierte Hilfe hätten zuweisen können. Herr Gebhardt, ich unterstelle jetzt trotzdem einmal der Ordnung halber, Ihr Antrag sei ernsthaft gemeint. Wenn er ernsthaft wäre, könnten wir dem Antrag zustimmen. Sie verwiesen darauf, dass der Antrag aus Bayern stammt. Dort gibt es keinen Beschluss des bayerischen Parlaments, sondern es ist eine Durchführungsverordnung der Staatsregierung. Schauen wir uns das einmal an. Der erste Grund, warum wir den Antrag kritisch sehen, ist, dass die in Bayern bereits bestehenden Regelungen, die laut des Antrags in Sachsen übernommen und angewendet werden sollen, dort sehr viel Kritik hervorgerufen haben. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft hat zum Beispiel Zweifel angemeldet, ob Rückforderungen von Corona-Soforthilfen überhaupt rechtlich zulässig seien. Sowohl die Kriterien zur Soforthilfe als auch die Prüfbescheide seien zu unklar formuliert, als dass sich daraus eine Rückzahlungspflicht herleiten ließe. Das trifft natürlich auch auf die Soforthilfen in Sachsen zu. Auf dieses Problem hat der Sächsische Rechnungshof in seinem Beitrag Nr. 7 aus dem Jahresbericht 2021 hingewiesen und festgestellt, dass das Wirtschaftsministerium in den Förderrichtlinien nicht hinreichend bestimmt, wie zum Beispiel der Liquiditätsbedarf zu ermitteln sei. (Unruhe im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Geräuschkulisse nimmt zu. Es ist sehr unruhig hier im Plenarsaal. Ich bitte um etwas Ruhe.
