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Armin Schuster

31.05.2023 Sitzungen 7/71

Herr Urban, ich mache es ganz kurz. Ich bin eigentlich mit kaum jemandem besser zusammen als mit der dpa; die finde ich sehr seriös. Die schreiben: „Parteichef Jörg Urban: ‚Wir werden diese Fehler, die uns vorgeworfen worden sind, vermeiden.‘“ (Zurufe) Das würde aber bedeuten, dass Sie diesen Antrag nicht hätten stellen müssen. Ich finde Ihre Einlassung für die Zukunft sehr interessant. Wenn Ihnen das gelingt, glaube ich, müssen wir den Antrag nicht diskutieren. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung durch Herrn Staatsminister Schuster. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun – wenn sich kein Redebedarf mehr ergibt – zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Wahlen, Drucksache 7/10168, Gesetzentwurf der AfD. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, sofern sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch gibt es nicht, dann verfahren wir so. Wir stimmen über folgende Bestandteile ab: die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes, Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Gibt es nicht. Bei Fürstimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht zugestimmt worden. Wünscht die AfD-Fraktion eine Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf? – Das wünscht sie nicht. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe erneut auf: Fortsetzung Inzwischen liegt das Ergebnis des vierten Wahlgangs der geheimen Wahl der Sachverständigen des Sechsten Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien vor. Abgegeben wurden 114 Stimmen bzw. Stimmscheine. Davon war einer ungültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Katja Röckel 78 Stimmen, Thomas Neie 77 Stimmen, Eva Brackelmann 34 Stimmen, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf 34 Stimmen, Johannes Gerstengarbe 0 Stimmen, Dawid Statnik 1 Stimme, Romina Stawowy 0 Stimmen, Enthaltungen 1. Damit ist kein weiterer Kandidat gewählt. Da nur drei Kandidaten die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht haben, würden wir nun in die Wahl der verbleibenden zwei Positionen eintreten. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz zur Änderung Drucksache 7/10386, Drucksache 7/13482, Beschlussempfehlung Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Zuvor frage ich Herrn Kollegen Wippel, ob er als Berichterstatter das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich das Wort an CDU, AfD, DIE LINKE, SPD, BÜNDNISGRÜNE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Kollege Wähner spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege Wähner.

Protokoll ↗