Oliver Fritzsche
Ich möchte nur kurz die Ablehnung des Änderungsantrags seitens der Koalition begründen und dafür zwei oder drei der angesprochenen Punkte herausgreifen. Ich hatte auch in meiner Rede darauf hingewiesen, dass sowohl die Zuständigkeit der Hochschulorgane als auch die Sitzverteilung austariert ist. Wir orientieren uns da an höchstrichterlicher Rechtsprechung, was Fragen der Professorenmehrheit in den Hochschulgremien anbelangt. Grundsätzlich kann man sagen: Man kann natürlich immer eine Glaubensdiskussion darüber führen, wer an einer Hochschule die meisten Stimmen in Gremien haben sollte. Wir haben uns an dem Grundsatz orientiert, dass diejenigen, die am längsten an der Hochschule verweilen – das sind in den allermeisten Fällen eben die Professoren –, auch bei grundsätzlichen Entscheidungen der Hochschule richtungsweisende Entscheidungen fällen sollten. Insofern glauben wir, dass das im Gesamtgefüge der Gremienzuständigkeiten gut austariert ist. Fragen der Zivilklausel werden von Zeit zu Zeit immer einmal wieder intensiver diskutiert. Ich glaube unter dem Blickwinkel eines Dual Use – das heißt, dass verschiedene Erfindungen für verschiedene Zwecke, in diesem Fall also mindestens zwei, eingesetzt werden können – ist von der Zivilklausel abzusehen. Gerade im Bereich der Grundlagenforschung wären sonst viele bahnbrechende Erfindungen überhaupt nicht gemacht worden, wenn man mit einer Zivilklausel agiert hätte. Noch eine Anmerkung zum Thema Studiengebühren. Grundsätzlich ist zu sagen: Wir haben im Hochschulgesetz die Möglichkeit von Langzeitstudiengebühren. Das ist von allgemeinen Studiengebühren zu trennen. Ich empfehle an dieser Stelle auch einmal den Blick über Deutschlands Grenzen hinaus – in vielen Teilen der Welt ist es Common Sense, dass ein Studium etwas kostet. Das beschreibt den Wert eines Studiums. Davon sind wir natürlich weit entfernt. Aber ich glaube, es ist richtig, an Langzeitstudiengebühren festzuhalten, denn auch gegenüber dem Steuerzahler ist klarzumachen, dass wir Wert darauf legen, dass Studien irgendwann zu einem Abschluss geführt werden und danach zwingend nicht nur irgendein Abschluss steht, sondern auch in einer bestimmten Zeit dieser erlangt wurde. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion mit der Begründung der Ablehnung des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE. Gibt es weitere Redebeiträge? – Herr Dr. Weigand, bitte.
