Rico Gebhardt
Die AfD klatscht für einen linken Politiker. Ich bin begeistert!) Dies wird auch an Ihrem Änderungsantrag sichtbar. Herr Gebhardt hören Sie zu, dann verstehen Sie das auch! Bereits in der Überschrift Ihres jetzigen Artikel 1 gendern Sie konsequent und produzieren damit ein kaum lesbares Sprachungetüm, ganz abgesehen davon, dass die Sparschreibung von Paarformen oder Sonderzeichen den Vorgaben widerspricht, wie Gesetze zu gestalten sind. Dieser bei Ihnen ungebrochene Hang zur Sprachverhunzung und zur Textverkomplizierung beeindruckt mich immer wieder, zumal auch und gerade von Ihrer Fraktion andernorts immer eine niedrigschwellige, barrierefreie und leichte Sprache gefordert wird. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Aber er hätte nicht den Fehler gemacht, zu dem ich jetzt komme. – Die in § 6 Abs. 2 von Ihnen eingefügte Antidiskriminierungsregel kann bestenfalls als ideologischer Ballast bezeichnet werden, Herr Gebhardt, da diese einfachgesetzliche Regelung mit Blick auf Artikel 3 Grundgesetz oder Artikel 18 unserer Landesverfassung schlicht überflüssig ist. Letztlich wirft die von Ihnen in den Absätzen 10 bis 12 entworfene Konstruktion der Rechtsverordnung die Frage auf: Was passiert, wenn zum Inhalt der Rechtsverordnung kein Einvernehmen mit dem Landesrichterrat bzw. dem Landesstaatsanwaltsrat – wenn Sie zuhören, merken Sie, dass auch hier von Ihnen nicht konsequent gegendert wird – hergestellt werden kann? Hier hätte rechtstechnisch besser das Benehmenserfordernis gewählt werden sollen. Damit bin ich am Ende meiner kurzen Ausführungen. Es dürfte wenig überraschen, dass wir den Änderungsantrag der LINKEN ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Dringenberg für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Rico Gebhardt.
