Gerhard Liebscher
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss leider sagen, liebe LINKE, mit dem Antrag sind Sie einer bayerischen Wahlkampffinte aufgesessen. Das Anliegen ist im Grunde unterstützenswert. Die Soloselbstständigen zu schützen ist in erster Linie unser bündnisgrünes Interesse. Die Pandemie hat gezeigt: Soloselbstständige und Kleinunternehmen sind als Zielgruppe der Politik lange übersehen worden. Wenn wir von Soloselbstständigen oder Kleinstunternehmen sprechen, handelt es sich um Gruppen einer sehr diversen Unternehmerschaft. Da ist die Musikpädagogin, die Kosmetikerin, die freie Programmiererin – die Bandbreite ist groß. Entsprechend weit gefächert sind die ökonomischen und finanziellen Voraussetzungen und die spezifischen Bedarfe der einzelnen Branchen. Wir wissen, dass viele Selbstständige vom Lockdown und der Pandemie besonders hart getroffen wurden. Einkommensverluste waren in der Gruppe der Soloselbstständigen besonders hoch. Darum begrüßen wir, dass DIE LINKE das Thema Soloselbstständige und Kleinstunternehmen heute auf die Tagesordnung gesetzt hat; denn wir brauchen in der laufenden Krise mehr Aufmerksamkeit für die Belange der Selbstständigen. Doch wenn ich nun den Antrag ansehe, muss ich Ihnen leider sagen: Das vorgetragene Anliegen löst das Problem nicht. Bayern ist keine Blaupause, und auch in Bayern löst der teilweise Erlass das Problem nicht. Dafür müssen wir die Begrifflichkeiten sortieren. Die Soforthilfe des Bundes wurde 2020 als Betriebskostenzuschuss gezahlt. Jedes Bundesland wickelte die Zahlung selbst ab. Wer anschließend merkte, dass Ausfälle überkompensiert wurden, zahlte entweder sofort zurück oder war in Sachsen bis vergangenen Winter aufgefordert, dies zu tun. Verstehen Sie mich nicht falsch. Das System hat aufgrund der notwendigen Kurzfristigkeit unbestritten seine Schwächen. Daraus müssen wir lernen. Die Probleme der Soloselbstständigen löse ich nicht, indem ich die Hilfeleistungen der Pandemie verschlimmbessere. Nicht nur haben wir hier in Sachsen andere Stichproben und Rückzahlungsmodalitäten als in Bayern, auf die Sie Bezug nehmen. Auch in Bayern ist die Begeisterung für diese späte Entscheidung gedämpft. Sehen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es mit ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmern zu tun. Wenn man in Bayern mit Unternehmerinnen und Unternehmern spricht, hört man den Unmut, den dieser Wahlkampfquerschuss der Aiwangers und Söders bei vielen hervorgerufen hat. Diese Entscheidung bestraft nämlich die Ehrlichkeit derjenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die bereits zurückgezahlt haben. Das sind aufgrund des zurückliegenden Zeitraums, explizit der Soforthilfe, die allermeisten. Viele Kleinunternehmen haben das Geld gar nicht erst beantragt. Was ist mit denen? Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich arbeite gern gründlich, und so müssen wir auch unsere Krisenhilfen stricken. Es ist unbestritten, dass viele Soloselbstständige bestimmter Branchen massive Härten in der Corona-Pandemie erleben mussten. Ich habe mit einigen gesprochen, die Überbrückungshilfen benötigten und nun Schwierigkeiten haben, weil die Neustarthilfe teilweise wieder zurückgefordert wurde, wenn den Kriterien nicht entsprochen wurde. Rückforderungen von Corona-Hilfen stellten und stellen einige Unternehmen erneut vor Herausforderungen, aber – und das ist mir wichtig –: Es muss fair zugehen. Wir helfen gezielt und nicht per Zufallserlass; denn in Krisen müssen wir den Menschen Sicherheit geben und staatliche Unterstützung gerecht einsetzen. Was es jetzt braucht, sind Lösungen, wie wir diejenigen Selbstständigen unterstützen können, die langfristig unter den Folgen der Pandemie leiden und die die Inflation erneut trifft. Was es jetzt braucht, sind Konzepte, die den Selbstständigen langfristig ein faires Einkommen sichern und diese sozial absichert. Wir brauchen, um dieses Wort zu verwenden, gute Arbeit auch für Selbstständige. Dafür müssen wir verschiedene Stellschrauben drehen. Wir als BÜNDNISGRÜNE stehen mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Bund dazu in Verbindung. Derzeit wird dort ressortübergreifend an einer Lösung gearbeitet, den Mutterschutz für Unternehmerinnen abzusichern; die Beteiligung daran ist möglich. Zudem wird der Zugang zu Elterngeld für Selbstständige erleichtert. Hierfür brauchen wir sozialverträgliche Rahmenbedingungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe auch an Selbstständige. Wir müssen dazu hier im Land weiterhin gemeinsam an der Sensibilisierung für die Belange von Kleinstunternehmen arbeiten. Ich freue mich auf Ihre Unterstützung. Den Antrag lehnen wir aus den genannten Gründen ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Liebscher für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Henning Homann.
