Ronny Wähner
Trotzdem ist es eine einschränkende Maßnahme, und man verschiebt letztendlich den Schwerpunkt solcher Aktionen – wie das Biertrinken bzw. das Konsumieren von Alkohol – nur an andere Plätze in der Stadt oder Kommune. Dadurch löst man das Problem nicht. Das wollte ich eigentlich zum Ausdruck bringen, und das haben auch die Sachverständigen deutlich zum Ausdruck gebracht. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Ich wiederhole gern noch einmal: Die kommunalen Spitzenverbände haben einmütig gesagt: Es gibt keinen Änderungsbedarf; die bestehenden Regelungen sind ausreichend. Zu diesem Ergebnis kamen auch andere Sachverständige in der Anhörung – und man könnte vielleicht ein Stück weit mutmaßen: vielleicht sogar die AfD selbst. Denn die Anhörung, von der ich gesprochen habe, fand im März letzten Jahres statt. Erst nach über einem Jahr wurde dieser Gesetzentwurf zur abschließenden Abstimmung im Innenausschuss vorgelegt. Wie ich schon ausführte, gibt es keinen Änderungsbedarf. Deshalb lehnen wir als CDU diesen Antrag beziehungsweise diesen Gesetzentwurf ab. Danke. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion spricht jetzt Frau Abg. Köditz.
