Anna Gorskih
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass mit diesem Entschließungsantrag die Koalition zwar schon erkannt hat, dass im Gesetz noch offensichtliche Lücken bestehen, die irgendwie nachgeregelt werden müssen; aber ich frage mich, warum diese Punkte nicht gesetzlich geregelt wurden. Gleichzeitig sind es sehr schwache Formulierungen, sehr schwache Forderungen. Es soll wieder nur berücksichtigt, beachtet und berichtet werden. Ich finde, nach so einem langen Novellierungsprozess ist das schon ein Armutszeugnis. Sie betonen, wie wichtig Ihnen der Wissenschaftsund Forschungsstandort Sachsen ist; aber vieles von dem, was die Beschäftigten an den Hochschulen gefordert haben, was die Studierenden gefordert haben, das haben Sie nur teilweise oder gar nicht umgesetzt. Dazu gehören eben die längere Mindestbefristung, die stärkere Mitbestimmung. Selbst der Antidiskriminierungsschutz musste hart erkämpft werden, und es brauchte eine sehr lange Überzeugungsarbeit, damit er überhaupt reinkommt. Auch bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen hätte es einiges mehr bedurft, um den attraktiven Wissenschaftsund Forschungsstandort Sachsen tatsächlich zu einem solchen zu machen – aber auch hier blieben Sie hasenfüßig, unkonkret und vage, beispielsweise bei den eingeführten Personalkategorien. Hier schreiben Sie von einem Maximum von 14 Lehrveranstaltungsstunden. Wir sind der Ansicht, dass das wirklich zu viel ist. Das wurde auch in der öffentlichen und der schriftlichen Anhörung deutlich bzw. es kam deutlich zur Sprache. Wir sind der Ansicht, dass das Maximum zwölf Lehrveranstaltungsstunden sind. Alles darüber ist nicht akzeptabel. Zu Lehrkräften mit besonderen Aufgaben: Trotz der katastrophalen Situationen an der Universität Leipzig und trotz dessen, dass Studierende und Beschäftigte mit lauten Stimmen – auch hier vor dem Landtag – auf diese Situation aufmerksam gemacht haben, schaffen Sie es nicht, die Aufgaben für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben gesetzlich zu konkretisieren und ein qualitativ hochwertiges wissenschaftliches Studium sicherzustellen. Das soll jetzt alles im Nachgang klargestellt werden, aber warum machen Sie das nicht gesetzlich? Das bleibt irgendwie unverständlich. Sie zeigen sich auch zufrieden mit den Veränderungen bei den Lehrbeauftragten; aber die Betroffenen selbst sind massiv enttäuscht. Die Verantwortung für die faire Bezahlung wird wieder zurück an die Hochschulen gespielt, Mitbestimmungsrechte bleiben Mangelware und die Rechtsform des Lehrauftrags bleibt erhalten. Diese Problematik greifen Sie nicht einmal in diesem Entschließungsantrag auf. Das ist wirklich schwach. Auch die Regelungen für die Bewirtschaftung von und Investitionen in Liegenschaften, die durch Studierendenwerke genutzt werden, hätten im Gesetz getroffen werden können. Die Vertreter(innen) der Studierendenwerke haben dazu konkrete Vorschläge gemacht. Ihr Entschließungsantrag ändert leider nichts daran, dass heute eine Chance verpasst wurde, für ein Hochschulgesetz zu sorgen, das wirklich soziale Gerechtigkeit, Demokratie, Mitbestimmung und Selbstbestimmung stärkt. Aus diesem Grund werden wir diesen Entschließungsantrag ablehnen. Vielen Dank. Tagesordnungspunkt Produktion von Strom für eine unabhängige Drucksache 7/13091, Antrag der Fraktionen Die Reihenfolge ist wie folgt: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE sowie die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich sehe Herrn von Breitenbuch für die CDUFraktion, bitte schön.
