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Susan Leithoff

CDU 31.05.2023 Sitzungen 7/71

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich immer, wenn wir im Plenum über Demokratie sprechen und wie wir diese stärken können. Allerdings ist der zur Debatte eingebrachte Titel meines Erachtens etwas unglücklich gewählt. So suggeriert er doch, dass die erfolgreiche Gestaltung im Freistaat von einer noch stärkeren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger abhängig ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Hieran habe ich allerdings meine Zweifel. So bedeutet das doch im Umkehrschluss bzw. wenn man das einmal konsequent bis zu Ende denkt, dass das Vertrauen in das Parlament nicht gegeben ist und man daher Bürgerinnen und Bürger braucht, die diese Arbeit übernehmen und ihm mit Ratschlägen und Handlungsempfehlungen zur Seite stehen. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Das jedoch halte ich für falsch. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) In den vergangenen Jahren ist im Freistaat Sachsen gesellschaftlich, wirtschaftlich und politisch vieles erreicht worden. Dazu haben die Abgeordneten dieses Hohen Hauses maßgeblich beigetragen. Im Moment scheint es allerdings in den verschiedensten Gruppierungen, als wäre es ein neuer Trend, ein wie auch immer geartetes, noch stärkeres Bürgerbeteiligungsinstrument zu fordern. Die „Letzte Generation“ spricht beispielsweise von einem sogenannten Gesellschaftsrat. Hier etwa soll ein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung versammelt sein, der über die wichtige Frage entscheidet, wie es mit der Klimapolitik in diesem Land weitergehen soll. An genau solch einem Beispiel entfaltet sich die ganze Schwierigkeit mancher auf den ersten Blick überzeugend wirkender Beteiligungsidee. Sie überzeugen eben nur auf den ersten Blick. Derart komplexe Sachverhalte sind einfachen Lösungen oft nicht zugänglich. Sie bedürfen eines hohen Maßes an fachlicher Expertise. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Was meinen Sie, was die in so einem Rat machen?) Auch erscheint es fraglich, wie effizient derlei Strukturen letztendlich arbeiten können, und nicht zuletzt: Wenn ein solcher Rat keine Entscheidungsmacht haben soll, sondern nur Empfehlungen ausspricht, welchen Stellenwert haben diese dann? (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Wären Abgeordnete quasi daran gebunden, was einem imperativen Mandat gleichkäme, oder was passiert, wenn sie diesem Rat nicht folgen? Damit mich hier niemand falsch versteht: Bürgerbeteiligung ist wichtig und hat einen sehr hohen Stellenwert bei der Entscheidungsfindung in unserer Gesellschaft. Doch dafür gibt es bereits vielfältige und wirksame Möglichkeiten. Solche Bürgerbeteiligungsinstrumente sind in Ergänzung der repräsentativen Demokratie richtig, und genau deshalb sind diese Beteiligungsrechte auf Landesebene in der Sächsischen Verfassung wie auf Gemeindeebene in der Gemeindeordnung verankert. Gerade auf der kommunalen Ebene sind sie durch die letzte Novelle der Gemeindeordnung sogar weiter gestärkt worden. So sollen nun zweimal im Jahr öffentliche und thematisch offene Einwohnerversammlungen stattfinden, zudem sind die Quoren bei der Initiierung des Bürgerbegehrens generell auf 5 % abgesenkt worden. Bei all den guten Beispielen für direkte Demokratie, die wir in Sachsen bereits haben, ist an dieser Stelle eine Lanze für die repräsentative Demokratie zu brechen. Sie verlangt gerade auch den Parlamentariern einiges ab. So hat die in Berlin geborene und vor wenigen Tagen im Alter von 91 Jahren verstorbene Politikwissenschaftlerin Hanna Pitkin, deren Buch bis heute als Schlüsselwerk zum Repräsentationsbegriff gilt, eine gelingende Repräsentation anhand von vier Säulen beschrieben: Vernetzung, Responsivität, Darstellung und kommunikative Führung. Doch was konkret bedeutet das nun? Als Politiker tun wir gut daran, stets ein Ohr an der Bevölkerung zu haben und uns mit Vereinen, Verbänden, Interessengruppen und Bürgern zu vernetzen. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass wir in einem zweiten Schritt die Wünsche, Sorgen, Nöte und Vorstellungen der Bevölkerung in den politischen Prozess einbringen und entsprechend verarbeiten können. Das ist im Übrigen eine der Stärken der repräsentativen Demokratie: Entscheidungen werden abgewogen, abgeglichen und ausgeglichen. So wird im Rahmen des politischen Entscheidungsprozesses bewertet und austariert, was am Ende tatsächlich beschlossen wird. Für kluge und richtige politische Entscheidungen sind weder der vermeintlich gesunde Menschenverstand noch das Fachwissen allein entscheidend. Viel mehr gilt es, eine Mischung zu finden, die sich zudem am tatsächlich Machbaren orientiert. Deshalb ist es wichtig, für die getroffenen Entscheidungen zu werben und für diese einzustehen; denn repräsentative Demokratie verlangt von einem Abgeordneten das Übernehmen von Verantwortung für die getroffene Entscheidung, und das ist auch richtig so; denn dafür sind wir gewählt. Genau das schafft Vertrauen in unsere Demokratie. Allerdings sollten wir Repräsentanten durchaus reflektieren, wie wir mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger umgehen. Wie sammeln wir sie ein? Wie verarbeiten wir sie? Wie fließen sie in unsere Entscheidungsprozesse ein? Hier sollten wir ansetzen. Hier gibt es durchaus Möglichkeiten, dem Bürger zu zeigen, dass seine Anliegen von uns wahrgenommen, ja repräsentiert werden. Lassen Sie uns gemeinsam hieran arbeiten. Es ist daher nicht das Richtige, immer neue Formate der Beteiligung zu finden, vielmehr gilt es, die Instrumente, die wir haben, – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!

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