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Gerhard Liebscher

GRÜNE 31.05.2023 Sitzungen 7/71

Nein, es wird schlimmer!) Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist diesem Gesetzentwurf somit zugestimmt und das Gesetz beschlossen. – Tagesordnungspunkt 7 ist beendet, meine Damen und Herren. Wir kommen jetzt zu des Entwurfs hochschulrechtlicher Bestimmungen Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus für einen sächsischen Gesetzentwurf. Ziel war und ist es dabei, einen möglichst umfassenden Interessenausgleich in dieser für Sachsens Wissenschafts- und Hochschullandschaft wichtigen Gesetzesnovellierung zu ermöglichen. Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir ein modernes Hochschulgesetz, in welchem bewährte Elemente erhalten bleiben und gleichzeitig Raum für eine positive Weiterentwicklung der hervorragenden sächsischen Wissenschaftsund Hochschullandschaft gegeben wird. Es handelt sich insgesamt um ein sehr komplexes Gesetzeswerk, daher möchte ich in meinem Redebeitrag nur einige wenige Schlaglichter setzen. Wir stärken die Autonomie der Hochschulen. Die Hochschulen erhalten mehr Möglichkeiten, ihre Organisation selbst zu gestalten. Die Balance zwischen den Zuständigkeiten der einzelnen Hochschulorgane wird neu justiert. Wir schaffen neue Personalkategorien. Mit den Lektorinnen und Lektoren wird für den akademischen Mittelbau ein neuer und eigenständiger Karriereweg neben der Professur eröffnet. Wissenschaftsmanagerinnen und -manager sollen insbesondere in der Strategieentwicklung und im Forschungstransfer wirken. Die Bedeutung von Forschung und Innovation, von Forschung für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit nimmt in Wirtschaft und Gesellschaft immer weiter zu. Der intensive Austausch von Wissen und Technologien zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft stellt daher einen großen Mehrwert für die Innovationsfähigkeit Sachsens dar. Deshalb betonen wir im neuen Gesetz ausdrücklich die Bedeutung des Transfers für die Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Wir ermutigen zur Entwicklung neuer Transferformate und verbessern dafür die Möglichkeiten von der Theorie in die Praxis und umgekehrt. Besonders positiv sehen wir Entwicklungen, die innerhalb Sachsens in konkrete Wertschöpfung münden. So werden jetzt mit den Hochschulallianzen gesetzlich neue Möglichkeiten der Kooperation geschaffen, die insbesondere mit Unternehmen auch über die Grenzen des Freistaates hinaus stattfinden sollen. Wir schaffen die Möglichkeit eines Orientierungsstudiums und verbessern die Durchlässigkeit auf dem akademischen Bildungsweg. Wir möchten die Hochschulen ermuntern, sich in stärkerem Maße dem Thema Weiterbildung zuzuwenden; denn die Zukunft wird auch in Handwerk und Industrie akademische Fortbildung notwendig machen. Wir öffnen das Hochschulgesetz zur Erprobung neuer Prüfungsmodelle mit Blick auf Fristen, Reihenfolge und Wiederholung von Prüfungen und Testaten. Doktorandinnen und Doktoranden sollen eine eigene Interessenvertretung erhalten, um ihre Bedürfnisse, das heißt vor allem die Themen des wissenschaftlichen Nachwuchses, noch besser in hochschulinterne und externe Prozesse einbringen zu können. Hochschulen werden verpflichtet, mit den Doktorandinnen und Doktoranden Betreuungsvereinbarungen abzuschließen, um die Qualität bei der Betreuung weiter zu erhöhen. Auch aus der sehr umfangreichen Sachverständigenanhörung haben wir Anregungen aufgenommen, so zum Beispiel die Anerkennung von selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit als berufliche Praxis im Berufungsverfahren für Professorinnen und Professoren. Dies stärkt insbesondere die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Auch der Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis wird so besser ermöglicht. Wir stellen dem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag anbei – zum einen, um auf die besondere Bedeutung des novellierten Hochschulgesetzes für den Forschungsund Wissenschaftsstandort Sachsen hinzuweisen und diesen herauszustellen. Zum anderen möchten wir auf weitere Themen hinweisen, welche einer untergesetzlichen Regelung oder – beispielsweise mit Blick auf den Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen – einer Aktualisierung und Fortschreibung bei sich ändernden bundesgesetzlichen Regelungen bedürfen. Mit Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes starten wir gleichzeitig den Prozess zur Fortentwicklung der Berufsakademie in Sachsen zu einer Dualen Hochschule; denn ab Herbst dieses Jahres werden wir in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren die dafür notwendigen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen vorbereiten und somit dann einen weiteren Punkt des Koalitionsvertrags umsetzen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion. Für die AfD jetzt bitte Herr Dr. Weigand.

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