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Kerstin Köditz

Die Linke 31.05.2023 Sitzungen 7/71

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes geht es um Alkoholverbotszonen. Die handgreiflichste vorgeschlagene Änderung ist die Ausweitung des möglichen Radius einer solchen Zone von bisher 100 Meter auf bis zu 200 Meter. Ich lasse gern die bereits angesprochene Frage beiseite, dass es ein besonders dringendes Anliegen der AfD ist, denn der Gesetzentwurf selbst ist schon zwei Jahre alt. Ziemlich zeitlos dagegen ist die rührselige Geschichte, die wir heute wieder gehört haben. Sie handelt von einer Schule mit einem sehr großen Schulhof, der nicht umgrenzt ist, und sie handelt von einem sogenannten Trinkertreff, der pünktlich zu den Schulpausen am gleichen Ort zusammentritt, der ebenfalls viel Platz in Anspruch nimmt und von dem irgendein ordnungswidriges oder sogar kriminelles Ungemach ausgeht. Die Details hat Herr Wippel bereits ausgeführt; diese möchte ich hier nicht noch einmal darstellen. Ich lasse auch gern die Frage beiseite, ob sich die AfD besonders um unsere Schulen sorgt, vor denen sie ja demnächst Plakate mit Penis-Teddybären aufstellen will. (Zurufe von der AfD: Also, Frau Köditz! – Lachen des Abg. Christian Hartmann, CDU) Richtig wiederum ist: Die Vorstellung eines schulisch-alkoholischen Mehrzweckplatzes ist nicht gerade reizend. Allerdings deutet die Tatsache, dass uns die AfD immer noch nicht verrät, wo dieser Platz liegen soll, darauf hin, dass er wahrscheinlich gar nicht existiert. Es ist völlig fraglich, ob es überhaupt irgendeinen anderen konkreten Anwendungsfall gibt. Das heißt auch: Für die vorgeschlagene Änderung besteht kein Bedarf. Ich lasse gern die Frage beiseite, ob es von der AfD zu erwarten gewesen wäre, wenigstens einen passenden Fall zu finden, seitdem wir vor einem Jahr die Anhörung hatten. Nicht geändert haben sich in der Zwischenzeit die bekannten Einwände unsererseits. Beispielsweise bleibt völlig offen, wie die Einhaltung besonders großer Alkoholverbotszonen kontrolliert werden soll. Falls jemand mitrechnet: Doppelter Radius heißt vierfache Fläche, also auch vierfacher Kontrollaufwand. Doch selbst wenn die Kontrolle gelingt und eine besonders große Zone irgendwie wirken sollte – diese Wirkung liegt nicht in der Lösung, sondern in der Verdrängung des Problems, hin zu einem anderen Ort. Dieser andere Ort könnte dann sogar näher an einer Kindereinrichtung liegen als zuvor. Das ist aus meiner Sicht der wichtigste Punkt. Verdrängung durch Verbot ist die falsche Logik. Es gibt eine ganze Palette anderer Möglichkeiten – sie reichen von Sozialarbeit zur Senkung der „Nachfrage“ bis hin zur Regulierung von Ausschankmöglichkeiten, um den flüssigen „Nachschub“ zu kappen. Wir werden den Gesetzentwurf, der das alles ignoriert und den sowieso niemand braucht, selbstverständlich ablehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN sowie vereinzelt bei den GRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Abg. Lippmann, bitte.

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