Ronny Wähner
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben einen Gesetzentwurf der AfD zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Wahlen vorliegen. Das passt thematisch gut zum heutigen Plenartag. Inhaltlich wird aber eine ganz andere Regelung angestrebt, und zwar die Schaffung einer Beschwerdemöglichkeit beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof bei Zurückweisung einer Landesliste durch den Wahlausschuss. (Sören Voigt, CDU: Prophylaktisch!) Mein Vorredner der AfD hat schon ausführlich dargelegt, was Inhalt der Regelung sein soll. In unserer Bewertung – und die deckt sich mit den Sachverständigen – ist dieses Ansinnen mit § 45 der Sächsischen Verfassung nicht vereinbar; denn danach ist der Landtag für die Wahlprüfung zuständig, so wie in vielen anderen Bundesländern. Danach gibt es eine Beschwerdemöglichkeit beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Eine Entscheidung der Judikative vor der Entscheidung des Landtags würde mehr Probleme schaffen als Nutzen bringen. Das war klare Auffassung der Sachverständigen in der Anhörung, auf die wir Wert legen. Damit ist dieser Gesetzentwurf von uns als CDU abzulehnen. Diese Anmerkung sei mir hier noch gestattet: Es ist keine Unmöglichkeit, eine ordnungsgemäße Landesliste aufzustellen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das haben schon viele Parteien, auch Oppositionsparteien, im Vorfeld bewiesen. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Vielleicht liegt das Problem nicht immer bei den anderen, sondern bei einem selbst. Man kann Unfähigkeit nicht immer mit Gesetzesänderungen heilen. Wir lehnen als CDU diesen Gesetzentwurf ab. Danke. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Wähner. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Frau Kollegin Köditz.
