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Valentin Lippmann

GRÜNE 31.05.2023 Sitzungen 7/71

Werter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Die bestmögliche Verwaltung für einen gut funktionierenden Freistaat“ – schon in unserem Wahlprogramm 2019 war dies ein bündnisgrünes Motto. Das Leitbild hat es schließlich auch in den gemeinsamen Koalitionsvertrag von CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD geschafft, in welchem wir als Koalition ein – wie ich finde – sehr gutes Leitbild für die Zukunft einer leistungsfähigen Verwaltung im Freistaat Sachsen beschrieben haben und seitdem daran arbeiten, dies umzusetzen. In den letzten knapp vier Jahren haben wir einige Meilensteine erreichen können. Uns ist klar: Ohne mehr Wertschätzung für Beamtinnen und Beamte und ohne eine bessere Personalplanung wird der Freistaat im Kampf um die besten Köpfe für unsere Zukunft weiter an Boden verlieren. Wir als Koalition haben einiges erreichen können. Insbesondere die Hochschule Meißen, die mit ihrer Ausbildung das Fundament für das Handeln der Beamtinnen und Beamten bildet, wurde durch die Koalition im letzten Jahr maßgeblich gestärkt und wird vielleicht noch weiter gestärkt werden. Das Gesetz zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive, das wir in diesem Hohen Haus letztes Jahr verabschiedet haben, zielte dabei auch darauf ab, die Studierenden für die Zusammenhänge in der Europäischen Union fit zu machen. Denn Verwaltung gestaltet – und das schon lange nicht mehr nur auf Landes- oder nationaler Ebene. Die Krisen der letzten Jahre haben uns wohl deutlicher als je zuvor vor Augen geführt, dass die Europäische Union weit mehr ist als eine bloße Wirtschaftsunion. Viele große, aber auch kleine Maßnahmen beeinflussen unser tägliches Leben. Umso wichtiger ist es, dass Beamte und Beamtinnen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun die Chance haben, Einblicke in die Abläufe supranationaler Institutionen zu bekommen; denn auch für die Verwaltung gilt, was die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer bei ihrer Abschiedsrede in Bezug auf die Justiz sagte: „Diversität ist bereichernd, damit Gerichte“ – oder in unserem Fall die Verwaltung – „den Menschen gut zuhören können, mit unterschiedlich trainierten Ohren.“ Der Blick über den Tellerrand durch Tätigkeiten bei internationalen Organisationen wird zukünftig eine Maßnahme der Personalentwicklung im Freistaat sein – ein weiterer Schritt in Richtung eines pluraleren Beamtentums, in welchem verschiedene Erfahrungen und Perspektiven in den Berufsalltag eingebracht werden können. Die notwendige Modernisierung erschöpft sich jedoch nicht nur in der Verwendungsbreite der Beamtenschaft. Die Möglichkeit des Feedback-Gesprächs, das durch den Änderungsantrag der Koalition nun integriert werden soll, stärkt den Austausch auf Augenhöhe zwischen Beamtinnen und Beamten und den Dienstherren. Das kann diese bestärken, sich einzubringen, und interne Abläufe um ihre Überlegungen, Erfahrung und Wissen entsprechend bereichern. Eine solche Regelung bietet das Potenzial für eine moderne, offene Kommunikationskultur, die schlussendlich Ausdruck moderner Personalführung in der Verwaltung ist. Zudem stärkt der Gesetzentwurf die Fortentwicklung des Landespersonalausschusses als entscheidendes Glied in der Verwaltung als Ganzes. Und ja, Herr Schultze – da nehme ich mir doch die Zeit, abschließend noch auf den Änderungsantrag der LINKEN einzugehen –, Sie haben es bereits vorweggenommen: Es ist ganz klar, Ihr Änderungsantrag ist ein Herzensanliegen der BÜNDNISGRÜNEN – ich glaube, auch ein Herzensanliegen der Koalition –, wie Sie daran sehen können, dass wir bereits einen Änderungsantrag zu diesem Thema eingereicht haben; nur zum anderen Gesetzentwurf. Denn die pauschale Beihilfe für Beamtinnen und Beamte soll im Freistaat Sachsen kommen. Durch einen Zuschlag durch den Dienstherren soll es ermöglicht werden, dass diese sich nachteilsfrei gesetzlich versichern können bzw. gesetzlich versichert bleiben. In einer diverser werdenden Beamtenschaft bedeutet dieser Zuschlag nicht nur eine finanzielle Entlastung vor allem für Beamtinnen und Beamte der niedrigen Besoldungsstufen, er steigert auch die Attraktivität beispielsweise für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger deutlich. Angesichts der sicher steigenden Beiträge des Freistaates zu den Krankheitskosten aufgrund der demografischen Entwicklung dient eine solche Regelung übrigens auch der finanziellen Nachhaltigkeit im Freistaat Sachsen. So weit sind wir uns in dieser Koalition eigentlich einig. Die heutige Ablehnung des Änderungsantrages hat nichts damit zu tun, dass wir unsere Meinung zu diesem gemeinsamen Herzensthema – und zumindest Kollege Pallas freut sich schon die ganze Zeit darüber – geändert haben. Ganz im Gegenteil: Die pauschale Beihilfe ist Bestandteil des Änderungsantrags zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Besoldungsrecht. Und ja, werter Herr Kollege Schultze: Da gehört er schlussendlich auch hin. Es hat schlicht keinen Sinn, im Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz über die besoldungsrechtlichen Fragen im Gesamten und deren Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diskutieren, ohne diesen Aspekt, der Implikationen auch für das Besoldungsgefüge und damit unter anderem für das innere und das äußere Abstandsgebot hat, dort herauszulassen und in einem separaten Gesetzentwurf zu beschließen. Nun habe ich durchaus Verständnis dafür, dass Sie aufgrund der sicherlich nicht ganz rühmlichen Zeitdauer dieses Gesetzentwurfs das Vertrauen in die Koalition etwas verloren haben. Ich freue mich, dass Sie diesbezüglich Vertrauen in die Koalition hatten, dass das schneller geht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!) Das ist aus Oppositionssicht ja schon fast eine Ehre. Ich sage Ihnen aber auch: Wir sind zuversichtlich, diesen Gesetzentwurf, den ich gerade angesprochen habe, noch vor der Sommerpause verabschieden zu können und damit das Vorhaben der pauschalen Beihilfe aus dem Koalitionsvertrag zum Wohle der Beamtinnen und Beamten in Sachsen umzusetzen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!) Es ist klar: Wir können uns bei dem Gesetzentwurf zum Dienstrecht keine weitere Hängepartie leisten; denn am Ende geht es hierbei um die Umsetzung verfassungsrechtlicher Fragen, die der Gesetzgeber dann irgendwann einmal umsetzen muss. Insoweit und auf Anlass zu diesem Gesetzentwurf kann ich nur dafür appellieren, dass Sie darauf vertrauen, dass wir dies zeitnah umsetzen werden; (Lachen des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Zuruf: Na ja, mit Vertrauen?) und bitte: Wir werden beweisen, Herr Kollege Gebhardt, dass man an dieser Stelle durchaus der Koalition vertrauen kann. Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung zum Gesetzentwurf und um Ablehnung des Änderungsantrags der LINKEN. Vielen Dank. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mindestens Zweifel…) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Albrecht Pallas.

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