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Sebastian Wippel

AfD 31.05.2023 Sitzungen 7/71

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Jetzt muss ich doch noch einmal nach vorn kommen. Ich hatte eigentlich gehofft, dass es nicht notwendig ist. Aber hier wird natürlich alles mit allem verglichen. Fangen wir einmal vorne an. Es wurde das Beispiel des Glücksspiels genannt. Beim Glücksspiel ging es um 500 Meter Abstand: hier reden wir über 200 Meter. Das ist ein Unterschied, und auch nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Das wissen Sie aber auch. Frau Köditz, Sie haben gesagt, ich sei Ihnen die Plätze schuldig. Diese kann ich Ihnen nennen. Beispielsweise in meiner Stadt würden sich zwei Plätze anbieten. Das sind in Görlitz der Wilhelmsplatz und der Marienplatz. Alle haben ihre Ecken, und wenn es im Sommer schön warm ist, sitzen die Leute auf diesen Bänken, und diese Plätze werden tatsächlich auch von Schülern genutzt. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Es geht um die Schulhöfe!) Das sind Beispiele aus meiner Stadt. Sie werden in anderen Städten ebenfalls so etwas finden. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Nein!) – Sie kennen sich in ganz Sachsen aus, Frau Köditz? Das ist total toll, das glaubt Ihnen natürlich kein Mensch. Dann haben wir noch einen anderen Punkt. Herr Lippmann sagt, man könne diesen Eingriff überhaupt gar nicht machen, man hätte ja quasi keine Erheblichkeitsvoraussetzungen mehr, um überhaupt eine solche Satzung erlassen zu können. So eine Satzung ist am Ende aber auch ein Verwaltungsakt. Wenn Sie das einmal mit anderen Maßnahmen auf dem Sächsischen Polizeivollzugsgesetz oder dem Polizeibehördengesetz vergleichen, werden Sie feststellen, dass die Erheblichkeitsanforderungen an dieser Stelle genauso bleiben. Das heißt, das ist ja Kokolores. Sie malen hier etwas an die Wand, das in dieser Form nicht besteht. Dann ist natürlich klar: In dem Gesetz geht es darum, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stärken. Es ist kein Sozialarbeiter-überflüssig-mach-Gesetz; das ist ja klar. Natürlich geht es bei dem Gesetz auch nicht darum, Menschen von ihrem Alkoholkonsum zu heilen, sondern darum, unsere Kinder und die Öffentlichkeit vor den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit zu schützen und zu bewahren. (Beifall bei der AfD) Das ist ein völlig anderer Ansatz. Wenn ich dann in der Sachverständigenanhörung höre, das größere Problem seien Lautsprecherboxen – ja, das ist richtig; es mag sein, dass das in Dresden der Fall ist, aber darum geht es nun gerade in dem Gesetz überhaupt nicht. Das wäre natürlich eine unheimlich spannende Sache. Jetzt zu einem anderen Punkt, weil Sie gesagt haben, das OVG Bautzen habe das wunderbar ausgeurteilt und jetzt hätten wir alle Tatbestandsmerkmale, die gebracht werden müssen, da: Das läuft am Ende jedoch darauf hinaus, dass man bei jedem Trinker auf der Parkbank einen Alkoholtest machen müsste wie in einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Das ist doch völliger Irrsinn. Das macht kein Mensch. Dann müssten Sie noch beweisen, dass das Wegschmeißen von Flaschen eine Ausfallerscheinung ist, analog dem Straßenverkehr – das funktioniert auch nicht –, oder dass das Wildpinkeln im Busch eine Ausfallerscheinung ist. Vielleicht, wenn die Hose nass ist, das ist eine offensichtliche Ausfallerscheinung. Doch unabhängig davon kommen Sie mit diesen Schwellen aus dem Straßenverkehr sowieso nicht weiter; denn es ist ein deutlicher Unterschied, ob man 0,5 oder 0,3 Promille Alkohol im Blut und irgendwelche Ausfallerscheinung hat, oder ob man über 1,6 Promille redet. Doch einige Leute, die auf diesen Parkbänken sitzen – das kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen –, haben den ganzen Tag, selbst wenn sie nüchtern sind, nicht unter 1,6 Promille. Die laufen mit 4 Promille gerade vor Ihnen und dann kommt es natürlich auch zum Streit. Das heißt, was Sie an Argumenten bringen, ist völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei. Wir haben nur dieses Gesetz. Die Tatsachen, die dieses Gericht vielleicht fordert – da müssen auch die Richter einsehen, dass es so nicht funktioniert; denn man kann schlicht und ergreifend nichts rechtlich und tatsächlich Unmögliches fordern, auch nicht vom Gesetzgeber. Deshalb muss das angepasst werden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach in dieser zweiten Runde für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Fraktionslose MdL haben auch keinen Redebedarf angemeldet. Somit übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Schuster.

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