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Sebastian Wippel

AfD 31.05.2023 Sitzungen 7/71

Hallo, Herr Schultze!) Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf ist in erster Linie eine Anpassung an gesetzliche Erfordernisse und an die neue Situation von Personalgewinnung an das durch die EU vorgegebene Recht und weitere Entwicklungen. Er hat sicherlich einige positive Seiten, aber ich möchte noch einmal an seine ganze Geschichte erinnern, weil das doch recht spannend und schon einige Zeit her ist. Das Kabinett beschloss die Wertschätzungsinitiative für den öffentlichen Dienst am 25.06.2019 – der heutige Gesetzentwurf setzt das um. Der Gesetzentwurf wurde anschließend am 01.09.2020 im Kabinett beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Am 14.07.2022 war er dann im Landtag und wurde am 02.11.2022 angehört. Vier Jahre nach dem Beschluss der Wertschätzungsinitiative und drei Jahre nach dem Kabinettsbeschluss des Gesetzes liegt er jetzt also zum Parlamentsbeschluss vor. Das ist schon ein ziemlich langer Weg für ein Gesetz. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist so – ja!) Ich glaube, an dieser Stelle kann man das auch einmal sagen. Denn es ist eines der wenigen Gesetze, zu dem ich in den beratenden Ausschüssen sehr oft gehört habe, dass es noch Beratungsbedarf dazu gebe. Dort, wo es ihn gibt, soll man diesen Beratungsbedarf natürlich auch einräumen. Ich hoffe nur nicht, dass dies das neue Tempo wird, mit dem Gesetzesinitiativen bearbeitet werden. Ich werde noch kurz begründen, warum wir unseren heutigen Änderungsantrag beibehalten. Das Gesetz ändert einiges. Man soll ja immer mit den positiven Aspekten anfangen: Selbstverständlich führt es zu mehr Transparenz, es gibt mehr öffentliche Ausschreibungen, es führt zu mehr Flexibilität im Sinne der Beamten, und es führt zu einer stärkeren Unterstützung der Arbeit des Landespersonalausschusses. So weit, so gut. Einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen kann man sicherlich auch zustimmen – man muss darauf vielleicht gar nicht viel näher eingehen, denn es ist ja schon lange darüber diskutiert worden. Differenzen haben wir allerdings, wo es um die Regelungen im Hinblick auf die politischen Beamten geht. Wir haben uns in der letzten Legislaturperiode mehrfach kritisch dazu geäußert. Zu erinnern ist an dieser Stelle an den Rechnungshof und die bevorzugte Behandlung von Staatssekretären. Ich denke, es ist kein Wunder, dass wir das kritisch sehen. Aber ich möchte auch deutlich sagen: Natürlich wissen wir, dass die gelebte Praxis etwas anders aussieht. Da müssen wir auch in die Länder schauen, in denen wir an der Regierung beteiligt sind: An vielen Stellen wird den tatsächlichen Notwendigkeiten Platz eingeräumt, die zwar ein gewisses Magengrummeln auslösen, aber an dieser Stelle die tatsächliche Praxis darstellen. Der Änderungsantrag der Koalition ist einer, dem man, wie schon gesagt, durchaus zustimmen kann. Ich möchte hier aber die Gelegenheit nutzen – auch der Zeit wegen –, heute unseren Änderungsantrag gleich gemeinsam mit meiner Rede einzubringen. Es geht darum, dass wir eine Gleichbehandlung der Beamten haben wollen. Es geht uns darum, dass die Beamten im Freistaat Sachsen gleichbehandelt werden. Das stand auch im Koalitionsvertrag: „Beamte des Freistaates Sachsen erhalten die Möglichkeit, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern.“ Aktuelle Regelungen sorgen derzeit aber dafür, dass beispielsweise eine privat versicherte Beamtin mit zwei minderjährigen Kindern aufgrund der Beihilfe des Freistaates lediglich einen Versicherungsbeitrag in Höhe von 8,93 % bezahlt, jedoch ihre Kollegin, die in der gleichen Situation gesetzlich krankenversichert ist, wesentlich mehr, nämlich 20,7 %. Das halten wir für ungerecht. Deswegen glauben wir, dass das dringend geändert werden muss. Die Anhörung hat uns dahin gehend recht gegeben. Wir haben auch gesehen, dass Sie große Teile unseres Änderungsantrages in das Dienstrechtsänderungsgesetz übernommen haben. Ich vermute, dies wird die Begründung dafür sein, warum Sie heute unseren Änderungsantrag ablehnen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, das stimmt!) Ich sage an dieser Stelle nur: Die Erfahrungen mit dem Gesetz – ich wiederhole gern die Daten: 2019, 2020, 2022 und die heutige Beschlussfassung – zeigen, dass uns das Vertrauen daran, dass das Gesetz nicht wieder vier Jahre lang Schleifen trägt, ein Stück weit fehlt. Wir können das heute klarmachen und diese Ungerechtigkeit beenden. Wir haben mit unserem Änderungsantrag ein Angebot diesbezüglich gemacht. Nehmen Sie diesen bitte an! Dann hat sich diese Ungerechtigkeit erledigt; man muss dann nicht noch einmal vier Jahre warten. Wir können jetzt gern in die Statistik schauen, wie viele Beamtinnen und Beamte in den letzten vier Jahren vielleicht darauf gehofft haben, dass sich diese gesetzlichen Regelungen ändern, und die mittlerweile aus dem Dienst ausgeschieden sind. Wir können das heute klarstellen und ein neues Gesetz verabschieden oder ein verbessertes Gesetz mit mehr Transparenz und öffentlichen Ausschreibungen sowie Flexibilität. Dem werden wir uns nicht verschließen, aber wir werden darum werben, dass wir nicht erst auf das Dienstrechtsänderungsgesetz und vielleicht wieder vier Jahre lang auf die Debatte warten. Daher sollten wir den Änderungsantrag annehmen, der sich an Berlin und Brandenburg orientiert und daher mit Sicherheit gesetzeskonform ist. Danke. – Ich werbe um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Kollege Lippmann spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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