Sabine Friedel
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde es noch mit einer anderen Überschrift für dieses Gesetz, das wir beraten, versuchen. Aus unserer Sicht ist es ein gut austariertes Gemeinschaftswerk. Mit „gut austariert“ meine ich nicht die Frage, ob das zwischen den Koalitionspartnern ganz genau austariert ist, sondern ich meine das mit Blick auf das Beteiligungsverfahren, das meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits angesprochen haben. Wir haben in einem recht langen Prozess versucht, viele Perspektiven einfließen zu lassen und die unterschiedlichen Interessen, die es am Hochschulwesen gibt, auszutarieren und in Einklang miteinander zu bringen, sodass für alle ein möglichst guter Schritt nach vorn gemacht werden kann. Wen meine ich mit „für alle“? Natürlich vor allem das Hochschulpersonal, aber auch Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Promovierende, die bisher nicht Angehörige der Hochschule sind – so etwas gibt es auch, Herr Weigand –, technisches Personal. Das ist eine ganz wichtige Zielrichtung dieses Gesetzentwurfes. Aber das ist nur eine Seite der Hochschule. Wir haben die Studierenden als Angehörige der Hochschulen, die eigene Interessen haben, die oft mit denen der Lehrenden zusammengehen, manchmal aber auch nicht. Wir haben noch eine dritte Komponente: Das sind wir. Das ist die Gesellschaft und wir, die wir als Vertreterinnen und Vertreter der Gesellschaft die Frage stellen oder ein Gesetz entwerfen müssen, das beantwortet, wie wir es schaffen, dass die Hochschulen den bestmöglichen Beitrag zu unserer Gesellschaft erbringen können. Wie schaffen wir es, dass die Wirtschaft davon profitiert, was in Hochschulen geforscht, herausgefunden und entwickelt wird? Wie schaffen wir es, dass die Gesellschaft und soziale Einrichtungen davon profitieren? Wie schaffen wir es, dass Verwaltungen und öffentliche Dienste mit den Hochschulen gemeinsam neue Wege entwickeln können? All das führt uns dazu, zu sagen: Dieser Beteiligungsprozess, an dem diese Stimmen eingeflossen sind, hat ein wichtiges und wesentliches Ergebnis gebracht, auch wenn nicht alle Gruppen zu 100 % zufrieden sind. Das können sie nicht sein. Er hat gezeigt, dass der Ansatz des Gesetzentwurfes, die Hochschule als Gemeinschaft zu begreifen, Studierende, Promovierende, Personal und die Gesellschaft drumherum, ein kluger Zugang ist. Was meine ich konkret? Die Personalkategorien sind schon angesprochen worden. Wir haben die Lektorinnen und Lektoren mit dem Schwerpunkt Forschung oder Lehre als Reaktion auf die Debatte der vergangenen Jahre eingeführt, wobei wir ja deutlich gemerkt haben, dass die Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen keine waren, die automatisch Exzellenz hervorbringen konnten. Oft war von prekären Situationen, von fehlender Planbarkeit, von Karrieren, die man innerhalb der Wissenschaft kaum machen kann, die Rede. Die Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager, eine Stelle mit dem klaren Profil Transfer zu organisieren, Forschung zu organisieren, das Überschwappen von wissenschaftlichen in gesellschaftliche Aktivitäten, das ist eine Kategorie, die wir neu einführen und von der wir alle profitieren können. Wir regeln den Rahmen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Auch das war etwas, was in den vergangenen Jahren an der einen oder anderen Stelle durchaus zu Konflikten geführt hat. Diese Personalkategorien, abgerundet durch die 800 Dauerstellen in den Haushalten, die wir in den letzten Jahren beschlossen haben, bringen tatsächlich eine Struktur, die es der Hochschule ermöglicht, mit Weitsicht geführt zu werden, die es den Hochschulen ermöglicht, in die Zukunft zu planen, einen stabilen Rahmen zu haben, um innerhalb dieses stabilen Rahmens flexibel zu agieren; denn die andere Seite der Medaille ist: Wir erweitern die Spielräume für die Hochschulen mit diesem Gesetzentwurf – nicht nur beim Personal, genauso mit Blick auf die Studierenden. Das Orientierungsstudium ist schon angesprochen worden. Dort geht es uns in erster Linie nicht so sehr darum, dass Studierende mehr Zeit brauchen, sondern uns geht es darum, Studierenden die Möglichkeit zu geben, aus einem breiten Angebot das herauszufinden, was wirklich ihr Studiengang ist, mit dem sie durch das ganze Studium kommen, in dem man Studienerfolg sichert und wirklich das Interesse vorhanden ist. Ein solches Orientierungsstudium gibt genau die Möglichkeit, breit anzufangen und dann den eigenen Weg zu finden. Die Zentren für Lehrkräftebildung haben eine ganz besondere Wirkung auf unsere Gesellschaft und auf uns als öffentlicher Bereich, in dem wir die Absolventinnen und Absolventen dann wirklich brauchen. Natürlich ist es uns wichtig, sie zu stärken, und das machen wir mit diesem Entwurf. Mit Blick auf die Studierenden: Nicht das Studium allein ist etwas, was wichtig ist, sondern, wie es organisiert ist, aber auch das Umfeld des Studiums, der Rahmen, die sozialen Bedingungen, die es dort gibt. Diesbezüglich geht unser Blick auf die Studentenwerke. Wir sind sehr froh, dass es nicht nur in den vergangenen Haushalten gelungen ist, finanziell für Sicherheit zu sorgen, sondern dass wir mit diesem Gesetzentwurf auch festschreiben, dass mehrjährige Zuschussvereinbarungen für Planbarkeit sorgen werden. Das ist auch der Teil des Vertrages, den wir als Parlament, als Politik, als Gesellschaft in die Hochschulen hineinbringen. Wir geben die Rahmenbedingungen dafür, dass verlässlich experimentiert werden kann, dass unter stabilen Rahmenbedingungen neu gedacht werden kann, dass man flexibel und für die Zukunft agiert. Unterm Strich: Die Hochschule als Gemeinschaft, Studierende, Promovierende und anderem Personal, stellt dieses Gesetz, glaube ich, gut dar. Es erweitert die Freiräume, die die Hochschulen haben und gibt gleichzeitig klare Strukturen, um sicherzustellen, dass alle Angehörigen der Hochschule bei der Weiterentwicklung und bei den Perspektiven mitreden – langfristig, verlässlich und trotzdem innovativ. Das ist für uns kein Gegensatz, sondern geht in diesem Gesetzentwurf gut zusammen. Deshalb bitten wir um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf zu dem Entwurf, der uns vorliegt? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte Herr Staatsminister Gemkow.
