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Sebastian Gemkow

31.05.2023 Sitzungen 7/71

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Staatsregierung hat mit ihrem Entwurf ein innovatives Hochschulgesetz in den Landtag eingebracht. Mit diesem Vorschlag bauen wir bewährte Erfolge aus. Wir setzen aber auch neue Schwerpunkte für ganz wichtige Transformationen. Unser Ziel war es, die herausragende Wissenschafts- und Hochschullandschaft in unserem Land, im Freistaat Sachsen, weiterzuentwickeln und dafür den bestmöglichen Rahmen zu geben. Mit dem vorliegenden Gesetz bauen wir die Autonomie der sächsischen Hochschulen und balancieren die Kompetenzen der Gremien weiter aus; gleichzeitig werden die Entwicklungsperspektiven unserer Hochschulen weiter verbessert. Nach der letzten großen Änderung von 2012 wird das Hochschulgesetz mit diesem Entwurf grundlegend erneuert. Es wurde schon angesprochen: Der Gedanke des Transfers ist ein besonderer Schwerpunkt dieser Novelle. Unser Ziel ist es, die positive Entwicklung in der Schnittmenge zwischen Wirtschaft und Wissenschaft weiter zu stärken. Die neu geschaffene Möglichkeit, Hochschulallianzen zu bilden, soll zum Beispiel Kooperationen zwischen Hochschulen, aber auch zwischen Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen – es kann auch die Verwaltung sein – befördern sowie internationale Verknüpfungen intensivieren. Wir wollen auf diese Art ganz neue Formen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit schaffen. Insgesamt gibt es mit diesem Gesetz mehr Raum für die Hochschulen, Organisationen selbst zu gestalten und Neues zu erproben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die hohe Qualität der wissenschaftlichen Arbeit im Freistaat Sachsen verdanken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an unseren Hochschulen. Die guten Bedingungen für ihre Arbeit werden wir mit diesem Gesetz zukünftig besser gewährleisten. Eine moderne und chancenreiche Personalentwicklung und die dafür erforderlichen Konzepte sind die Schlüssel, um die Qualität wissenschaftlicher Arbeit an unseren Hochschulen zu sichern und letztlich auch zu verbessern. Gleichzeitig sollen mit neuen Personalkategorien attraktive Wege neben der klassischen Professur geschaffen werden. Als Lektorin oder Lektor wird es die Möglichkeit geben, selbstständig Aufgaben in Forschung oder Lehre wahrzunehmen. Die außerdem neugeschaffene Personalkategorie der Wissenschaftsmanager wird in Verwaltung und Transfer unterstützen. Das kann und soll auch in dieser abstrakten Breite im Gesetz so stehen, weil wir wollen, dass die Hochschulen in eigener Verantwortung entscheiden, wo diese Wissenschaftsmanager eingesetzt werden; denn sie können ganz vielfältig, sehr befruchtend und progressiv in den Hochschulen wirken. An unseren Hochschulen für angewandte Wissenschaften ermöglichen die Tandemprofessuren, dass der Nachwuchs gesichert ist und gleichzeitig die Verbindungen in die Wirtschaft gefestigt werden. Der Ihnen vorliegende Entwurf wird auch die Rechte der Beschäftigten gezielt stärken. Erstmals wird eine Interessenvertretung für die Doktoranden und Doktorandinnen im Gesetz verankert. Gleichzeitig muss für Lehrbeauftragte künftig eine Honorarordnung zur Höhe der Vergütungen erlassen werden. Auch die Gleichstellungsbeauftragten unserer Hochschulen werden gestärkt. Sie können nämlich künftig hauptamtlich beschäftigt werden, wenn dies die Grundordnung der jeweiligen Hochschule so vorsieht. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf betont außerdem die besondere Bedeutung der Ausbildung künftiger Lehrerinnen und Lehrer an unseren Universitäten. Deshalb – auch das wurde schon mehrfach gesagt – werden die Zentren für Lehrerbildung durch die gesetzliche Konkretisierung ihrer Aufgaben gezielt gestärkt. Außerdem ermöglicht das neue Hochschulgesetz, dass durch Kooption der Hochschullehrer die Hochschulen für angewandte Wissenschaften künftig ihren Nachwuchs gemeinsam mit den Universitäten promovieren können. Das ist eine ganz klare Stärkung unserer Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Auch angesprochen sind bereits unsere Studentenwerke mit ihren vielfältigen Angeboten für unser Studentinnen und Studenten. Gerade in den letzten Jahren sind ihre Rolle und ihre Bedeutung so extrem sichtbar geworden. Es ist gut, dass wir ihnen künftig mehr Planungssicherheit für den laufenden Betrieb geben können und sie entsprechend dem Mechanismus, den es schon für die Hochschulen gibt, auch mit mehrjährigen Vereinbarungen in diese planbare Situation versetzen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind nur einige Eckpfeiler dieses wirklich sehr umfangreichen Gesetzes. Es bleibt festzuhalten, dass dieses Gesetz einen starken und modernen Rahmen für die Zukunftsfähigkeit unserer sächsischen Hochschulen gibt. Das starke Wissenschaftsland Sachsen ist schon immer eine wichtige Säule für unseren Erfolg und Wohlstand. Dafür sind die Erkenntnisse außergewöhnlicher Wissenschaftler, Techniker und Ingenieure, aber eben auch der Transfer ihrer Erkenntnisse von ganz entscheidender Bedeutung. Die Grundlage dafür schaffen unsere sächsischen Hochschulen. Das neue Hochschulgesetz ermöglicht die hochwertige Ausbildung unserer Studentinnen und Studenten, die dann als hervorragend ausgebildete Fachkräfte so wichtig sind für unseren Arbeitsmarkt. Es sichert beste Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen und unterstützt die klugen Köpfe im Freistaat Sachsen dabei, ihre Ideen, ihre Innovationen letztlich realisieren zu können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt festzuhalten: Es war ein intensives Gesetzgebungsverfahren. Außerordentlich viele Beteiligte haben dazu beigetragen – immer konstruktiv, durchaus anstrengend, aber ich glaube, bei einer so wichtigen Änderung, einem so wichtigen Gesetz, einer so wichtigen Weichenstellung ist ein so intensiver Prozess absolut notwendig, nicht zuletzt, weil es darum geht, vielfältige Interessen auszutarieren. Das ist hervorragend gelungen. Dafür vielen herzlichen Dank. Ich danke Ihnen für die Begleitung und bitte Sie ganz herzlich um Ihre Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Gemkow. Wir kommen, wenn es keinen Widerspruch gibt, zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen, Drucksache 7/11881, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Drucksache 7/13491. Es liegt uns eine Menge Änderungsanträge vor, die nach § 46 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung immer in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet werden. Deshalb werde ich die Änderungsanträge entsprechend nennen. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, Drucksache 7/13512, und weiter Änderungsanträge der Fraktion der AfD mit den Drucksachennummern 7/13522, 7/13523, 7/13524 und 7/13525. Ich schlage vor, dass wir beginnen, die Änderungsanträge zu behandeln, und bitte zunächst Anna Gorskih, den Änderungsantrag für die Fraktion DIE LINKE einzubringen.

Protokoll ↗