Valentin Lippmann
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will uns eine Debatte über eine sachliche Richtigstellung im Nachhinein ersparen; daher erfolgt meine Kurzintervention an den Kollegen Teichmann. Ich will darauf hinweisen, dass ich sehr wohl bei der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs in Leipzig zugegen war und mir diese vollständig angeschaut habe. Es war eine sehr erhellende und tatsächlich historische Verhandlung, bei der man sich anschauen konnte, dass es der eine oder andere Prozessbevollmächtigte der AfD schwerhatte, den Verfassungsgerichtshof zu überzeugen, die Zulässigkeitshürde zu nehmen. Es wurde Gott wer weiß was philosophiert, und der Prozessbevollmächtigte der AfD war sich letztendlich nicht zu blöd zu argumentieren, dass der Grund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Verfassungsgerichtshof die drohende Gewalt gegen die Landeswahlleiterin sei. Quasi hat man das, was man selbst verursacht hatte, durch entsprechende Hassauskübelungen über die Landeswahlleitung anschließend als Argument vor dem Verfassungsgerichtshof ausgeführt. Es war durchaus spannend, Sie dort zu sehen. Auf etwas muss hier noch hingewiesen werden: Sie waren auch Vertrauensperson für diesen Wahlvorschlag. Insoweit sind Sie hier wohl eher Betroffener als in irgendeiner Weise Sachverständiger. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Lippmann mit einer Kurzintervention. Die Erwiderung erfolgt an Mikrofon 7 durch Herrn Kollegen Teichmann; bitte schön.
