landtag.sachsen.de ↗

Dr. Claudia Maicher

GRÜNE 31.05.2023 Sitzungen 7/71

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen heute vor einem wichtigen Schritt für die Zukunft der sächsischen Hochschulen. Was zehn Jahre nicht möglich war, ist jetzt gelungen. Wir modernisieren das Sächsische Hochschulgesetz umfassend, sei es im Bereich der Lehre, der Forschung, der Beschäftigungsverhältnisse, der Gleichstellung, der Hochschuldemokratie oder der Nachhaltigkeit. Die Grundlage unserer Politik und unseres gesellschaftlichen Handelns muss wissenschaftliche Erkenntnis sein. Um gute Entscheidungen treffen zu können, brauchen wir ein leistungsfähiges Wissenschaftssystem. Das neue Hochschulgesetz ist das Ergebnis eines sehr intensiven Dialogs zwischen allen Beteiligten: dem Wissenschaftsministerium, den Hochschulen, den Studierenden, den Gewerkschaften und natürlich den Fraktionen. Ich möchte an dieser Stelle zunächst allen Beteiligten für die konstruktiven Gespräche, die Nennung sowie die Aufnahme wichtiger Punkte im Beteiligungs- und Anhörungsverfahren sowie auch den kritischen Austausch danken. Gemeinsam ist es uns damit gelungen, diese Gesetzesnovelle vorzubereiten, die unseren Freistaat voranbringt und die für alle im Hochschulwesen Tätigen Verbesserungen mit sich bringt. Ich kann heute nur einige der Neuerungen des Gesetzes aufzählen. Es stärkt die Autonomie der und die Mitbestimmung an Hochschulen. Es verbessert die Arbeitsbedingungen und die Karriereperspektiven der Beschäftigten. Es fördert Gleichstellung und die Antidiskriminierung. Es erkennt unterschiedliche Lebenssituationen im Studium an und verankert Nachhaltigkeit als zentrales Leitprinzip für Forschung, Lehre und Studium. Kurzum, wir stärken die sächsischen Hochschulen ganz klar in den Dimensionen Zukunftssicherheit und Attraktivität im Studium und in der Forschung. Nachhaltigkeit muss dabei mehr als ein Schlagwort sein. Es ist eine Notwendigkeit, die alle Bereiche unserer Gesellschaft durchdringt – und somit auch die Hochschulen. Diese tun im Bereich Nachhaltigkeit schon sehr viel. Doch sie wollen noch mehr tun, wie man erst jüngst an der Verabschiedung des Positionspapiers Nachhaltigkeit der Landesrektorenkonferenz sehen konnte. Dafür bestehen immer noch zu hohe Hürden, die ihnen in den Weg gelegt werden. Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, den Hochschulen den Rücken zu stärken. Jede Hochschule hat zukünftig ein Prorektorat, das für Nachhaltigkeit zuständig ist. Dieses soll die Nachhaltigkeitsstrategie der Hochschulen entwickeln und umsetzen, die Vernetzung mit anderen Akteuren fördern und die Nachhaltigkeitskompetenz aller Hochschulangehörigen stärken. Analog dazu ist es nun erklärter gesetzlicher Auftrag der Hochschulen, in ihrem Wirken auf den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen hinzuwirken. Damit bekennen wir uns zu unserer Verantwortung für die Umwelt und für das Klima und stellen das Engagement der Hochschulen auf eine gesicherte gesetzliche Grundlage. Ein weiteres großes Thema, welches seit vielen Monaten den hochschulpolitischen Diskurs prägt, sind die Beschäftigungsbedingungen des Mittelbaus. Gute Anstellungsverhältnisse sind nicht nur die Grundlage für gute Arbeit, sondern auch dafür, sich im verschärfenden Konkurrenzkampf um die klügsten Köpfe konkurrenzfähig zu halten. Wir wissen, dass viele Hochschulbeschäftigte unter prekären Bedingungen wie Dauerbefristung und Kettenverträgen leiden. Auch deshalb schaffen wir neue Stellenkategorien. Die Lektorinnen und Lektoren, die einen Schwerpunkt entweder im Bereich Lehre oder in der Forschung setzen und die unbefristet auszuschreiben sind, schaffen Karrierewege in der Wissenschaft neben der Professur. Sie setzen Anreize für langfristige Forschung und gute Lehre. Das ist besonders wichtig. Die neuen Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager, die entsprechende Aufgaben in Verwaltung, Weiterbildung, Forschung und Transfer übernehmen, sind wiederum Ausdruck des veränderten Tätigkeitsfeldes der Hochschulen sowie ihres verstärkten Transferauftrags. Damit reagieren wir auch auf den berechtigten Protest von „Ich bin Hanna“ und anderen Initiativen. Wir führen zudem erstmals Mindestbefristungszeiten für studentische und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, um Kurzzeitbefristungen zu vermeiden und die arbeitsrechtliche Situation zu stärken, gerade auch von studentisch beschäftigtem Personal. Noch vor dem Personal sind es die Studierenden, die die größte Statusgruppe an den Hochschulen bilden. Ein Hochschulgesetz muss deshalb die Studierenden ganz bewusst in den Blick nehmen. Ein besseres Studium bedeutet mehr Qualität, mehr Vielfalt und mehr Teilhabe. Wir wollen, dass alle Studierenden die bestmögliche Bildung erhalten und ihre Potenziale entfalten können. So ist es ganz normal, dass zu Beginn des Studiums nicht alle genau wissen, wo ihre eigenen Stärken liegen. Dafür haben wir die Möglichkeit eines Orientierungsstudiums geschaffen. Dieses gibt Studienanfängerinnen und Studienanfängern mehr Zeit zur Entscheidungsfindung und verbessert ihren Studienerfolg. Zudem haben wir das Teilzeitstudium erleichtert, um den unterschiedlichen Lebenslagen der Studierenden gerecht zu werden, ob neben einem Beruf, in einer Pflegesituation oder aus anderen persönlichen Gründen. Für alle Studierenden im Lehramt stärken wir die Zentren für Lehrkräftebildung in Dresden, Leipzig und Chemnitz, um ihr Studium zu verbessern, zu harmonisieren und langfristig zu modernisieren; denn wir brauchen sie dringend als Lehrerinnen und Lehrer von morgen. Ja, uns BÜNDNISGRÜNEN ist es schon sehr lange ein Anliegen, wir haben endlich die Regelung, die das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch für Studierende zur Anwendung bringt; denn Diskriminierung darf kein Teil unserer Hochschullandschaft sein. Das ist unser erklärtes Ziel. Zudem haben wir jetzt eine Beauftragte für Studierende mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen ermöglicht, um deren Belange besser zu vertreten. Einige unserer Studierenden werden die Forscherinnen und Forscher von morgen. Gute Forschung heißt mehr Innovation, mehr Kooperation und mehr Transfer. Wir wollen, dass unsere Hochschulen Spitzenleistungen in Wissenschaft und Technik erbringen und diese zum Nutzen der Gesellschaft einsetzen. Deshalb erleichtern wir mit diesem Hochschulgesetz Hochschulallianzen, um die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und mit anderen Institutionen zu intensivieren. Wir vereinfachen auch die Ausgründung, um den Wissenstransfer in die Wirtschaft zu befördern. Um den Interessen der Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler stärker Ausdruck zu verleihen, verankern wir eine Promovierendenvertretung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies sind nur einige Beispiele für Innovationen, die wir mit der Novelle des Hochschulgesetzes erreichen wollen. Wir BÜNDNISGRÜNEN sind überzeugt, dass diese Novelle ein wichtiger Schritt nach vorn ist. Das zeigen im Übrigen auch die Reaktionen zu diesem heute zu beschließenden Gesetzentwurf. Unter anderem gab es deutliches Lob seitens der Studierendenschaften für die Änderungen, die wir im parlamentarischen Verfahren noch eingebracht haben, wie die Schließung der Schutzlücke des Diskriminierungsschutzes für Studierende oder die Flexibilisierung bei den Prüfungsversuchen. Wir ermöglichen wieder mehr, als dass wir einschränken. Das ist ein wichtiges Zeichen für eine innovative Hochschulpolitik. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen für eine zukunftsfähige und attraktive Hochschullandschaft in Sachsen, und stimmen Sie diesem Gesetz heute zu! Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNE. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt bitte Frau Sabine Friedel.

Alle Reden von Dr. Claudia Maicher Protokoll ↗