Ronny Wähner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Abgeordnete, wir haben einen Gesetzentwurf der AfD vorliegen, der die Änderung des Sächsischen Polizeibehördengesetzes begehrt. Die inhaltlichen Ausführungen hat Kollege Wippel von der AfD soeben gemacht, daher erspare ich mir die Details. Im Groben geht es darum, der Alkoholverbotszone, die derzeit bis 100 Meter um die entsprechende Einrichtung getroffen oder festgelegt werden kann, auf 200 Meter auszuweiten, also etwas zu erweitern. Bei der Beurteilung dieses Gesetzentwurfs beziehe ich mich insbesondere auf das Ergebnis der Sachverständigenanhörung, die dazu stattgefunden hat und die zu einem deutlichen Ergebnis gekommen ist. Zum einen muss man festhalten, dass man das Thema Alkoholmissbrauch mit diesen Maßnahmen und diesem Gesetzentwurf nicht beheben oder eindämmen kann, und man muss festhalten, dass repressive Maßnahmen, wozu eine Verbotszone gehört, immer nachrangig zu präventiven Maßnahmen sein sollte; denn damit verschiebt man nur das Problem und bringt es ein Stück weit aus dem Blickwinkel der Betroffenen und Gefährdeten, wie es zum Beispiel bei Kindern und Jugendlichen der Fall ist. Wenn man mit jenen redet, die in der Praxis unterwegs sind – mit unseren Kommunen, die sich hier über ihre kommunalen Spitzenverbände geäußert haben, also über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag sowie den Sächsischen Landkreistag –, kommt man zu einem klaren Ergebnis: Man sieht keinen Bedarf einer Änderung; die jetzigen Regelungen sind ausreichend. Eine Schwachstelle, wie Sie, Herr Wippel, es genannt haben, haben diese in keiner Weise festgestellt. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Wähner?
