Plenarprotokoll 18/51
13.12.2023 · 224 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (31)CDU (23)GRÜNE (23)AfD (21)FDP (19)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen, 51. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Medien und den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 13 Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Vor Eintritt in die Tagesordnung: Die Fraktion der AfD hat mit Schreiben vom 12. Dezember ihren Antrag mit dem Titel „Tatort 4.0: Ein virtueller Tatort für die moderne digitale Forensik in Nordrhein-Westfalen“, Drucksache 18/7208, zurückgenommen. Ich verweise diesbezüglich auch auf die Unterrichtung in Drucksache 18/7399. Damit entfällt der ursprüngliche Tagesordnungspunkt 10. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten können, muss ich noch zwei nichtförmliche Rügen aussprechen. Die erste nichtförmliche Rüge betrifft den Abgeordneten Bakum von der SPD. Herr Abgeordneter, Sie haben sich in Ihrem Redebeitrag zu Tagesordnungspunkt 3 der 50. Plenarsitzung am 1. Dezember unparlamentarisch gegenüber dem Abgeordneten Esser von der Fraktion der AfD geäußert. Das ist der Würde des Hauses nicht angemessen. Ich werde die Äußerung auch nicht wiederholen. Aber ich ermahne Sie und fordere Sie auf, derartige Äußerungen zu unterlassen. Eine weitere nichtförmliche Rüge betrifft Herrn Abgeordneten Mostofizadeh von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er hat sich in der Rede zu Tagesordnungspunkt 5 bei der 50. Sitzung am 1. Dezember unparlamentarisch gegenüber dem Abgeordneten Loose von der Fraktion der AfD geäußert. Das entspricht nicht der Würde des Parlaments. Ich werde die Äußerung nicht wiederholen, aber ermahne Sie, derartige Wortwendungen künftig zu unterlassen. Damit sind wir bei: 1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5000 Drucksache 18/6500 – Ergänzung Beschlussempfehlungen 13.12.2023 des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/7200 dritte Lesung In Verbindung mit: Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2024 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 – GFG 2024) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5800 Drucksache 18/6500 – Ergänzung Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses Drucksache 18/7201 dritte Lesung Änderungsanträge der Fraktion der FDP Drucksachen 18/7330 bis 18/7367 Änderungsanträge der Fraktion der SPD Drucksachen 18/7368 bis 18/7383 Änderungsanträge der Fraktion der AfD Drucksachen 18/7400 bis 18/7408 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/7414 Ich weise darauf hin, dass die Fraktionen im Ältestenrat vereinbart haben, dass während des gesamten Tagesordnungspunktes Zwischenfragen sowie Kurzinterventionen nicht zulässig sind. – Ich sehe hiergegen aktuell keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Damit eröffne ich die Aussprache. – Für die SPD spricht als Erster ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Ott. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP])
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass sich Geschichte nicht wiederholt, ist längst nicht erwiesen. Dass sich ihre Epochen oft gleichen, ist aber ganz gewiss. Wir leben wieder in einer Zeit, von der Charles Dickens einmal schrieb – ich zitiere –, es sei die beste aller Zeiten und die schlimmste, eine Zeit unvorstellbar großen Wissens und unvorstellbarer Dummheit, eine Zeit des Lichts und eine Zeit der Finsternis. Landtag Russland hat den Krieg nach Europa zurückgebracht. Mit dem Krieg kamen die Inflation, die Energiekrise und 1 Million Flüchtlinge. Viele Menschen in unserem Land glauben, Deutschland sei aufgrund der Krisen so schwach wie nie. Und doch war unser Land stark genug, um die schlimmsten Folgen von Putins Angriff abzuwehren. Es gab keine Massenarbeitslosigkeit, kein Blackout, keine sozialen Verwerfungen. Der Bund hat 300 Milliarden Euro gegen die Krisen mobilisiert. Was für ein Kraftakt, was für ein Erfolg, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Die Inflation sinkt, die Reallöhne steigen wieder. Das sind die direkten Erfolge der Politik der Ampel. Das sind die Erfolge einer Politik, zu der diese schwarzgrüne Landesregierung übrigens nichts beitragen wollte und nachweislich nichts beigetragen hat. (Beifall von der SPD und der FDP) Millionen andere in Nordrhein-Westfalen haben ihren Beitrag geleistet: in den Betrieben, in den Kommunen, bei ihnen zu Hause – durch Sparsamkeit und Entbehrungen genauso wie durch Innovation und neue Ideen. Putin wollte uns ökonomisch brechen. Aber er ist gescheitert. Wir mögen uns schwach fühlen, und doch sind wir unglaublich stark – vielleicht stärker denn je. Es gibt gewiss gute Gründe, um sorgenvoll in die Zukunft zu schauen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt tausend gute Gründe mehr, um mit Mut und Zuversicht ihr entgegenzugehen. (Beifall von der SPD und der FDP) Die Probleme unserer Zeit sind groß und zahlreich; die Lösungen sind es auch. Wir wissen genau, was zu tun ist gegen die Klimakrise, gegen die Bildungskatastrophe, gegen die Wohnungsnot und zu niedrige Löhne. Wir wissen genau, was notwendig ist, damit wir auch morgen noch eine der führenden Wirtschaftsnationen dieser Welt sein können – mit sicheren Arbeitsplätzen, guten Einkommen, mit Wohlstand für 80 Millionen. Das ist alles kein Geheimnis. Wenn wir es wollen, dann ist die Zukunft pink. (Beifall von der SPD) Und doch finden wir gerade nicht den Mut, das Richtige zu tun. Wir haben alles und nichts vor uns, schrieb Charles Dickens, wir steuern alle unmittelbar dem Himmel zu, und alle unmittelbar in die entgegengesetzte Richtung. (Unruhe – Glocke) Nie gab es mehr Wissen und Knowhow, um die Probleme unserer Zeit zu lösen. Und nie hatte die Dummheit leichteres Spiel. Die Dummheit, zu behaupten, dass sich nichts ändern muss, die schier unglaub-13.12.2023 liche Dummheit, zu glauben, dass Verbesserung nichts kosten darf, oder die geradezu obszöne Dummheit, zu verlangen, dass Veränderung nur auf Kosten von Armen und Arbeitnehmern geschehen darf – das ist die Dummheit der Rechtsradikalen und Populisten. (Beifall von der SPD) Es ist aber leider auch die Dummheit sich selbst radikalisierender Konservativer, die uns die Chance auf eine bessere Zukunft rauben. Schlimmer noch: Es besteht die Gefahr, dass wir den größten Triumph der Nachkriegszeit verspielen. Der größte Triumph nach dem Krieg, so sagte Ronald Reagan, bestand darin, dass die Menschen Westeuropas trotz all des Chaos, der Armut und des Unglücks dem Ruf neuer Tyrannen widerstanden haben. Sie entschieden sich für die Freiheit, den Traum, den die Faschisten nicht zerstören konnten. – Das sagte Ronald Reagan am 8. Mai 1985 in Straßburg. Das ist fast 40 Jahre her. Seitdem ist Europa noch freier, noch toleranter, noch liberaler geworden. Nie war unsere Freiheit größer als heute, und nie seit dem Krieg waren die rechten Feinde der Freiheit stärker. Dies ist deshalb die beste aller Zeiten und gleichzeitig die schlimmste. Niemand sollte mehr Egoismus mit Selbstbestimmung verwechseln. Individualismus muss mehr denn je solidarischer Individualismus sein, denn nur Solidarität schützt unsere Freiheit. (Beifall von der SPD) Noch sind die Dinge in der Schwebe. Doch schon bald wird sich entscheiden, welchen Weg unser Land gehen wird. Nutzen wir unsere Kraft und unser Wissen und gehen die Herausforderung an. Zeigen wir, was Demokratie leisten kann, oder weichen wir zurück? Da drüben – ganz rechts außen – sitzen die Feinde der Demokratie. Sie feixen und pöbeln und setzen alles daran, dass wir scheitern mögen, aber da draußen im Land, da will die große Mehrheit, dass sich die Dinge zum Guten wenden. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Die große Mehrheit in unserem Land will unsere Welt vor den Folgen des Klimawandels bewahren. Die Mehrheit will, dass wir in sichere Arbeitsplätze investieren, dass wir unser Bildungssystem erneuern und dass wir neue Wohnungen bauen. Die demokratische Mitte in Nordrhein-Westfalen will nicht zurück ins letzte Jahrhundert, sie will Fortschritt für ihr Leben. (Beifall von der SPD) Vor allem will sie einen funktionierenden Staat. Sie will gute Schulen, die guten Unterricht geben. Sie will Kitas, die geöffnet sind. Sie will Brücken, die man Landtag sicher überqueren kann, und sie will Wohnungen, die sich Familien in unserem Land leisten können. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Nichts davon, nichts ist zu viel verlangt. Andere Länder können das ja auch. Wir müssen nur bereit sein, in unsere Zukunft zu investieren. Was also würde uns eine bessere Zukunft kosten? Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft schätzt den öffentlichen Investitionsbedarf in Deutschland auf 450 Milliarden Euro zusätzlich in den nächsten zehn Jahren. Für Nordrhein-Westfalen kommt eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds auf 150 Milliarden bis 2035. Es geht um öffentliche Investitionen von Bund, Land und Gemeinden, finanziert über gerechte Steuern, über Subventionsabbau, staatliche Unternehmen und Kredite. Schon ein Teil dieser Summe würde reichen, echte Fortschritte zu machen. (Beifall von der SPD) Mit diesem Geld könnten wir die Bildungskatastrophe in NRW beenden, Kitas, Schulen und Berufskollegs auf die Höhe der Zeit bringen. Wir könnten endlich anfangen, die schlimmste Wohnungsnot seit 60 Jahren zu bekämpfen. Wir könnten unsere Straßen und Brücken reparieren, in Digitalisierung investieren und unsere Klimaschutzziele erreichen. Das ist der Preis für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft, für sichere Arbeitsplätze, für dauerhaft billige Energie aus Sonne, Wind und Wasserstoff. Mit einer Reform der Erbschaftsteuer für Millionenund Milliardenvermögen – übrigens eine reine Landessteuer – könnten die Länder einen Bildungsfonds finanzieren, der den Investitionsstau auflöst, Erzieherinnen besser bezahlt und alle Kinder von Bildungsgebühren freistellt. Bessere Bildung und echte Chancengleichheit sind möglich. (Beifall von der SPD) Ich lade Sie ein: Lassen Sie uns gemeinsam eine Bildungsinitiative im Bundesrat dazu starten. Wem das alles zu teuer ist, der soll auch von Kinder-, Familienund Generationengerechtigkeit schweigen, denn zu ihrer Zukunft haben die Ideologen eines schwachen Staates nichts beizutragen außer Abstieg und Zweitklassigkeit. Wir vererben unseren Kindern doch nicht in erster Linie einen Kontostand. Wir vererben ihnen die Luft, die sie atmen müssen, wir vererben ihnen die Wirtschaft, von der sie leben müssen, und wir vererben ihnen die Sicherheit und die Freiheit, die ihnen genauso zusteht wie den Generationen davor. (Beifall von der SPD) Was sind denn das für Schulden, die wir unseren Kindern auf keinen Fall hinterlassen dürfen? Eine schlechte Bildung, eine schwache Wirtschaft, eine 13.12.2023 kaputte Umwelt? Das sind die schlimmsten Schulden von allen. (Beifall von der SPD) Andere Länder haben das längst begriffen. Sie investieren in den letzten Jahren fast doppelt so viel wie die Deutschen in Bildung, in Infrastruktur oder in Arbeitsplätze. Deshalb haben sie auch ein höheres Wachstum als wir. Deshalb können ihre Kinder auch besser lesen, rechnen und schreiben. Und sie sind uns in der Digitalisierung voraus. Niemand muss dort Angst haben, über eine Brücke zu fahren. Es wir dringend Zeit, dass wir aufholen! (Beifall von der SPD) Wie bestellt gibt es auch eine gute Nachricht zu den Staatsfinanzen: Der Haushaltsstreit im Bund ist beendet, wichtige Zukunftsinvestitionen in unsere Industrie, in die Infrastruktur und in den Klimaschutz werden kommen, Arbeitsplätze werden gesichert, und der Sozialstaat wird nicht abgebaut. Das bedeutet Fortschritt für Deutschland. (Beifall von der SPD) Trotzdem müssen wir endlich einsehen, dass wir um eine Reform der Schuldenbremse nicht herumkommen. Wir dürfen nicht länger an einer überkommenen Regel festhalten. Dieser Starrsinn wird uns Einkommen und Arbeitsplätze kosten. Da dürfen wir uns nichts vormachen. Die klugen Menschen in der CDU wissen das natürlich. Sie wissen, dass die Schuldenbremse reformiert werden muss. Die Klugen und Mutigen sagen das auch. Das Problem ist nur, dass die klugen Menschen in der CDU leider keinen Einfluss mehr haben. (Beifall von der SPD) Die CDU wird von einer radikalen Clique um Friedrich Merz in Berlin geführt, die bereit ist, dem Land zu schaden, damit sie der Bundesregierung schaden kann – Verantwortungslosigkeit allenthalben. (Beifall von der SPD – Zuruf von Klaus Vous- sem [CDU]) Deshalb sage ich sehr klar: Friedrich Merz, Jens Spahn und Carsten Linnemann – übrigens alle aus der NRW-CDU – wollen das Bürgergeld kürzen (Klaus Voussem [CDU]: Zu Recht!) und gleichzeitig den Solidaritätszuschlag für die oberen 10 % abschaffen. (Beifall von der SPD – Zurufe von der SPD: Pfui!) Sie wollen die Steuern für Reiche senken und Geringverdiener gegen Arme aufwiegeln. Sie wollen Millionen Menschen zu den Tafeln schicken. (Zuruf von Gregor Golland [CDU]) Landtag Denn genau das wird passieren, wenn der Inflationsausgleich nicht kommt. Jeder weiß das – auch die Führung der Union. Denn es ist eben Absicht: Alleinerziehende Frauen, Aufstocker und Hunderttausende Kinder sollen zu Bittstellern an den Tafeln gemacht werden. Das ist pure Boshaftigkeit. (Beifall von der SPD – Gregor Golland [CDU]: Lächerlich! – Zuruf von Klaus Voussem [CDU] – Weitere Zurufe von der CDU) Es ist ein massiver Angriff auf den Sozialstaat. (Zuruf von Gregor Golland [CDU]) Es ist ein Angriff aus Niedertracht, geführt mit falschen Zahlen und mit falschen Behauptungen. Sie alle sollten sich für Ihren Vorsitzenden schämen. (Beifall von der SPD – Widerspruch von der CDU) Es war in diesem Land mal Konsens, dass Mildtätigkeit keine sozialen Rechte ersetzt. (Zuruf von Raphael Tigges [CDU] – Weitere Zurufe von der CDU) Die Caritas, die Tafeln oder der Verein Der Sack e.V. leisten großartige Arbeit. Sie sind sehr, sehr wichtig. Ich selbst bin stark durch die Arbeit meines Pastors Franz Meurer in Höhenberg und Vingst geprägt worden, der CDU-Mitglied ist, und bin mir mit ihm einig: Würde begründet Rechte. (Zuruf von Gregor Golland [CDU]) Der moderne Sozialstaat beruht auf sozialen Rechten und nicht auf Almosen. Das Existenzminimum ist ein soziales Recht, und das wird die SPD verteidigen. (Beifall von der SPD – Zuruf von Jochen Klen- ner [CDU] – Weitere Zurufe von der CDU) Wir können auch mit Unterstützung aus Teilen der CDU rechnen. Ich weiß doch, dass es viele in der CDU genauso sehen wie ich und sich tatsächlich für ihren Vorsitzenden schämen. (Zurufe von der CDU: Ah!) Die Stellungnahme der CDA zum Bürgergeld spricht doch Bände. (Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU]) Erinnern Sie sich bitte alle gemeinsam an die Rede unseres Ministers Karl-Josef Laumann an dieser Stelle. Der Arbeitsminister war erschüttert und berührt, also er über die Folgen von Armut für Familien sprach. Es war eine gute Rede, (Zurufe von der CDU: Ja!) es war eine wichtige Rede, aber es war eine Rede ohne Folgen. Denn der Minister hat in seiner eigenen, der schwarz-grünen Koalition überhaupt keine Verbündeten in der Sozialpolitik. 13.12.2023 (Widerspruch von der CDU) CDU und Grüne schicken Herrn Laumann gerne an ein Rednerpult, wenn es um Symbolpolitik geht. Aber in der Sache unterstützen sie ihn nicht. (Beifall von der SPD– Christian Dahm [SPD]: Nur wenige! – Zuruf von der SPD: Genau!) Wie viel Euro haben Sie denn in Ihrem Haushalt zur Armutsbekämpfung zusätzlich eingestellt? Ich kann es Ihnen sagen: keinen Cent! Kostenloses Mittagessen für Kinder? Abgelehnt! Echte Lehrmittelfreiheit? Abgelehnt! Schwarz-Grün hat alles abgelehnt, was armen Familien in der Krise helfen könnte. (Beifall von der SPD) Wo ist denn die Initiative zum Mindestlohn von 14 Euro im Bundesrat? Die gibt es nicht. Wie ist das mit einem Tariftreuegesetz, das seinen Namen verdient? Auch da: nichts! (Zuruf von Gregor Golland [CDU]) Für alles, was dem Arbeitsminister wichtig ist, hat er in seiner eigenen Regierung keine Unterstützung. (Beifall von der SPD) Ja, Karl-Josef Laumann ist ein guter Mann. (Beifall von der SPD und der CDU – Zurufe von der CDU: Ja! – Christian Dahm [SPD]: Mehr ging heute Morgen nicht! – Heiterkeit von der SPD) Aber Karl-Josef Laumann ist auch ein einsamer Mann. (Beifall von der SPD – Sven Wolf [SPD]: Ge- nau! – Widerspruch von der CDU) Während die Merz-CDU ... (Weitere Zurufe und Lachen von der CDU) – Herr Präsident, Ich brauche eine Minute länger, bis die sich ausgelacht haben. (Zuruf von der SPD: Rührend! – Fortgesetzt Zurufe – Glocke) Wir halten fest: Oppositionsführer erreicht die Herzen der regierungstragenden Fraktion. (Beifall und Heiterkeit von der SPD – Wider- spruch von der CDU und den GRÜNEN – Sven Wolf [SPD]: Die Regierungsfraktionen trösten sich gegenseitig) Während also die CDU ihren Angriff auf den Sozialstaat fährt, steht Hendrik Wüst daneben und weiß nicht so recht, ob er applaudieren darf, sich schämen muss oder sich wegducken soll. Im Zweifel macht er alles gleichzeitig. (Beifall von der SPD und der FDP) Landtag Gegen Mittag wird er hier das Wort ergreifen. Dann wird binnen Minuten der ganze Plenarsaal bis zur Decke voller Floskelwolken hängen, und uns allen wird vor lauter Plattitüden ganz schummrig werden. (Zuruf von der SPD: Jawoll! – Zuruf von Gre- gor Golland [CDU] – Weitere Zurufe von der CDU) Alles wie immer, könnte man meinen. Aber ich habe noch eine Bitte, Herr Ministerpräsident: Ersparen Sie uns Ihren Weihnachtskitsch über Zusammenhalt, Gemeinschaft und Plätzchen für Alleinerziehende! Lassen Sie das einfach. Solange Sie sich nicht klar zur Erhöhung von Mindestlohn und Bürgergeld bekennen, wäre jeder Satz nur ein Ausweis von Scheinheiligkeit. (Beifall von der SPD – Zuruf von Jule Wenzel [GRÜNE]) Ein Ministerpräsident, der Feuerwehrleuten an die Rente will, hat keinen Respekt vor Rettungskräften. (Widerspruch von der CDU) Entschuldigen Sie sich bei den Feuerwehrleuten für die Unsicherheit, die Ihre Regierung selbst geschaffen hat, und stellen Sie klar: Die 60 bleibt! (Beifall von der SPD und der FDP) Das wäre der Respekt, den die Rettungskräfte verdienen, statt über Respekt vor Sicherheits- und Rettungskräften zu fabulieren. Herr Ministerpräsident, wir leben in einer hochpolitischen Zeit, in der viel auf dem Spiel steht und in der Schwebe ist, in der aber ehrgeizige Männer und Frauen sehr viel bewegen könnten. Ich kann bei Ihnen beim besten Willen überhaupt keinen Ehrgeiz für irgendeine Sache erkennen. Es gibt kein NRW-Projekt, das mit Ihrem Namen verbunden wäre. (Beifall von Andreas Bialas [SPD] – Rainer Schmeltzer [SPD]: Doch, die Rahmedetalbrü- cke!) Es gibt keine Reform, die das Zeug hätte, als Meilenstein in die Landesgeschichte einzugehen. Da ist nichts. Nichts ist Chefsache, nichts hat Priorität. So sieht auch der Haushalt aus, den Sie uns vorgelegt haben: keine Schwerpunkte, keine Prioritäten, sondern routiniertes Verwalten des Mangels. Ein Ministerpräsident, der nicht regieren will, bereitet mir allerdings große Sorgen, denn er schadet unserem Land. (Zuruf von Christina Schulze Föcking [CDU]) Herr Wüst, Sie wähnen sich doch eigentlich längst auf dem Weg in die Bundespolitik. Das Amt des Ministerpräsidenten ist für Sie eine Karrierestation, von der außer dem Insta-Account nichts in Erinnerung bleiben soll. (Widerspruch von der CDU) 13.12.2023 Und tatsächlich: Wenn Sie und Ihre Koalition so weitermachen, dann werden Sie nichts hinterlassen außer maroden Schulen, geschlossenen Kitas und die schlimmste Wohnungsnot seit Jahrzehnten. (Beifall von der SPD und der FDP) Dieser Politikstil erinnert mich an irgendetwas. Sie erinnern mich an einen ehemals sehr populären Bundesminister: erst tolle Fotos und eine tolle Show, dann schlechte Entscheidungen und fatale Versäumnisse. Am Ende war die Bundeswehr ein Sanierungsfall. Herr Wüst, kann es sein, dass Sie der Herr Guttenberg von Nordrhein-Westfalen sind? (Beifall von der SPD – Widerspruch von der CDU – Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) Um das klarzumachen: Sie führen eine Regierung der Verleugnung von Problemen und der Verleugnung von Verantwortung. Für keinen Missstand fühlen sich CDU und Grüne verantwortlich. Bei jedem Problem zeigen Sie nach Berlin. Selbst im Kernbereich der Landespolitik stehen Sie nicht zu ihrer Verantwortung. Bestes Beispiel ist Bildung: Keine Investition wirft höhere Renditen ab als die Investition in Kitas, Schulen und Berufskollegs, aber kein Bundesland gibt pro Kopf weniger Geld für Schülerinnen und Schüler aus als Nordrhein-Westfalen. Mit fatalen Folgen: Unsere Kinder können nicht gut lesen, rechnen und schreiben. Der Unterrichtsausfall wird immer schlimmer, der Zustand unserer Schulen immer schlechter. Wer trägt dafür die Verantwortung? Das ist diese Landesregierung, niemand anders! (Beifall von der SPD, Henning Höne [FDP] und Marcel Hafke [FDP] – Zuruf von Klaus Vous- sem [CDU]) Mit der IGLU-Studie, den IQB-Bildungstrends und der jüngsten PISA-Studie liegen nun drei empirische Erhebungen vor, die zeigen, wie schlecht es um die Bildung in unserem Land bestellt ist. Wir erleben eine Bildungskatastrophe – nicht weniger. (Vereinzelter Beifall von der SPD) Was sagt die Schulministerin dazu? Die schlechtesten Ergebnisse seien – Zitat – „nicht hinnehmbar“. Das ist aber nur eine tote Phrase. Sie nehmen die Bildungskatastrophe jeden Tag hin, Frau Feller. „Innovation“ und „Mut“ sind für Sie Fremdwörter. Sie werden nichts verbessern. Ganz im Gegenteil: Sie kündigen ja sogar öffentlich an, zum Beispiel beim Städtetag, dass die kommenden Bildungsstudien noch schlechter ausfallen werden. Die übernächste wird abermals schlechter. Sie betreiben nur noch Schuldvermeidung in eigener Sache. Es gibt in dieser Regierung überhaupt keinen Ehrgeiz, irgendein Problem im Bildungsbereich zu lösen. Der Haushalt belegt das übrigens: Der Anteil der Landtag Bildungsausgaben am Haushalt sinkt sogar. Schwarz-Grün gibt im Vergleich zu 2020 fast 5 Milliarden Euro zu wenig aus. Dabei müssten die Ausgaben deutlich steigen, schließlich steigen die Schülerinnenzahlen um 72.000. Wie reagieren Sie? Mit 1.000 Lehramtsanwärterinnen weniger als im vergangenen Jahr. Erzählen Sie uns also bitte nicht, Kinder und Bildung hätten bei Ihnen Priorität. Es stimmt schlichtweg nicht! (Beifall von der SPD und der FDP) Die Lehrerinnen und Lehrer wissen das. Die Eltern wissen das. Die Erzieherinnen und Erzieher wissen das auch. 22.000 Menschen haben im Oktober gegen Ihre Politik protestiert. Es war der größte Protest gegen eine Landesregierung in Nordrhein-Westfalen seit 20 Jahren. Und warum? Weil CDU und Grüne nicht bereit sind, Kitas und Ganztagsschulen ausreichend zu finanzieren! Auch das hat fatale Folgen: Im Oktober war jede vierte Kita – jede vierte Kita! – von Angebotsreduzierung, Gruppen- und Teilschließungen betroffen. Geschlossene Kitas bedeuten weniger Bildung für die Kleinsten, und sie bedeuten Chaos und Unsicherheit für Familien. Wer Kinder hat, insbesondere wer mehrere Kinder hat und das Familienmanagement in einer solchen Situation hinbekommen soll, der kommt wirklich an die Grenze der Möglichkeiten. Dieses Chaos für Familien bedeutet für Frauen, insbesondere für Alleinerziehende, eine absolute Katastrophe. Ihre Kita-Politik geht auf Kosten der Unabhängigkeit und des Lebensstandards von Frauen in unserem Land. (Beifall von der SPD, Henning Höne [FDP] und Marcel Hafke [FDP]) Unter einer grünen Familien- und Frauenministerin droht der schlimmste Rückfall in die 50er-Jahre, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD und der FDP) Das ist nicht die Absicht von Frau Paul. Das ist mir schon klar. Natürlich wollten Sie etwas anderes, Frau Ministerin, aber wo ist denn Ihr Reformeifer aus Oppositionszeiten geblieben? Sie wirken wie in Bürokratie eingemauert und erstarrt. Wollen Sie nicht mehr erreichen, oder können Sie es einfach nicht? In jedem Fall geht Ihre Politik zulasten von Kindern, Familien und Frauen in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD und der FDP) Nächstes Beispiel ist die Wirtschaftspolitik. Ohne den Klima- und Transformationsfonds des Bundes steht die Landesregierung mit leeren Händen da. Hendrik Wüst und Mona Neubaur, die so gerne auf den Bund schimpfen, wollen die Milliarden aus Berlin als eigenen Beitrag zur Transformation ausgeben. 13.12.2023 Jetzt ist die Not natürlich groß, denn es stellt sich heraus: Es gibt überhaupt keine eigenständige NRW-Wirtschaftspolitik mehr – allen warmen Worten der Ministerin zum Trotz. Von wegen „erste klimaneutrale Wirtschaftsregion Europas“: Sprechblasen ersetzen weder Konzepte noch Kompetenz. An beiden mangelt es leider erheblich. (Beifall von der SPD und der FDP) Für viele Unternehmen im Mittelstand, in der Grundstoffchemie oder im Stahl gibt es keinen Weg der kleinen Schritte durch die Transformation. Wandel ist nur durch den kompletten Ersatz von alten durch neue Produktionsprozesse möglich. Der Investitionsbedarf und das Investitionsrisiko sind aber derart hoch, dass nicht nur Mittelständler überfordert werden. Doch die schwarz-grüne Koalition hat keine eigenen Instrumente entwickelt, um unseren Unternehmen systematisch bei der ökologischen Modernisierung zu helfen. Andere Länder haben das getan, Nordrhein-Westfalen nicht. Warum? Es ist ganz klar: weil diese Koalition nicht regiert und weil diese Koalition die Verantwortung immer nur bei anderen sucht. (Lachen von Verena Schäffer [GRÜNE]) „Taktieren statt Regieren“ – das müsste eigentlich auf Ihrem Koalitionsvertrag stehen. (Beifall von der SPD und der FDP) Dass die Beschäftigten allen Grund zur Sorge haben, zeigt die Unterrichtung der Landesregierung zur Leitentscheidung im Rheinischen Revier. Als es um die Zukunft von 14.000 Arbeitsplätzen ging, sprach die Ministerin lieber über die Zukunft von Weilern und Feldhöfen, besonders ausführlich über den Eggerather Hof. Das ist der Horizont von schwarz-grüner Wirtschaftspolitik: ein Bauernhof. (Beifall von der SPD und der FDP – Zuruf) Diese Regierung hat 14 Milliarden Euro – ich wiederhole: 14 Milliarden Euro – für aktiven Strukturwandel zur Verfügung, aber die Ministerin kann nicht ein einziges Projekt nennen, das nennenswerte Wertschöpfung und Arbeitsplätze schafft. – Herr Wüst, Frau Neubaur, ich spreche aus, was alle denken: Die Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen sind bei Ihnen nicht in guten Händen. (Beifall von der SPD und der FDP) Ein besonders trauriges Kapitel der Regierung Wüst ist ein anderer Kernbereich der Landespolitik, nämlich der Wohnungsbau. In Nordrhein-Westfalen leben über 10 Millionen Menschen zur Miete. Frau Scharrenbach hat deren Schutzrechte geschliffen, wo sie nur konnte. Die Mieten sind so stark gestiegen wie seit Jahrzehnten nicht. Gute und bezahlbare Neubauwohnungen gibt es für die Familien von Normalverdienern faktisch nicht mehr. Landtag 50.000 neue Wohnungen müssten jedes Jahr gebaut werden, um den Wohnungsmangel zu beheben. Für nicht einmal die Hälfte liegen Baugenehmigungen vor. Ob sie tatsächlich gebaut werden, ist fraglich. Der Verband der Wohnungswirtschaft in NRW rechnet mit einem Einbruch des Wohnungsneubaus um 80 %. Sicher ist, dass seit dem Regierungswechsel von 2017 die Zahl der Neubauwohnungen mit Mietpreisbindung um 60 % eingebrochen ist. Jedes Jahr fallen 10.000 Wohnungen aus der Sozialbindung. Das ist die Bilanz von Frau Scharrenbach: ein beispielloser Niedergang des Wohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen – (Beifall von der SPD) ein Niedergang, der lange vor dem Ukraine-Krieg und lange vor dem Material- und Arbeitskräftemangel begann; ein Niedergang, ausgelöst durch falsche Förder- und Investitionspolitik dieser Landesregierung und dieser Ministerin. Das ist übrigens die gleiche Ministerin, die die Kommunalfinanzen zu verantworten hat. 20 Milliarden Euro Schulden drücken unsere Städte und Gemeinden offiziell. In Wahrheit sind es zwischen 6 und 10 Milliarden Euro mehr, weil die Landesregierung den Kommunen in der Coronapandemie nicht mit Geld helfen wollte, sondern sie zu Bilanztricks gezwungen hat. Hätten wir in der Niedrigzinsphase eine Altschuldenlösung gefunden, wie das andere Bundesländer getan haben, (Zuruf von der SPD) wären die Kommunen jetzt stark genug, um ohne Steuererhöhungen und Leistungskürzungen durch die Krise zu kommen. (Beifall von der SPD) Es gab aber keine Altschuldenlösung. Die Chance war da, aber Hendrik Wüst und Ina Scharrenbach waren leider zu arrogant und vielleicht auch nicht schlau genug, um sie zu ergreifen. Mit diesem Scheitern werden sie in die Geschichte eingehen. Es wäre dringend notwendig, den Verbundsatz für die Kommunen zu erhöhen, doch die Koalition will den Kommunen noch immer nicht helfen. (Zuruf von der CDU) Sie will die Kommunen wieder zu Bilanztricks nötigen, um irgendwie über die Kommunalwahl zu kommen. (Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU]) Das ist durchsichtig, unseriös und einfach schlecht gemacht. (Beifall von der SPD) Deshalb wird die Hälfte aller Gemeinden ihren Haushalt für 2024 nicht ausgleichen können. Fast alle 13.12.2023 werden Leistungen kürzen und Steuern erhöhen. In manchen Städten steigt der Hebesatz bei der Grundsteuer auf über 1.000 Punkte, auf 1.300 Punkte, ja sogar auf 1.800 Punkte. Um es klar zu sagen: Das sind die Steuern von CDU und Grünen. Das sind Hendrik-Wüst-Steuern. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Aber immerhin: Damit wäre zumindest ein Projekt in NRW mit Ihrem Namen verbunden. (Heiterkeit von Kirsten Stich [SPD]) Die kommunalen Kürzungen bei Schulen, Vereinen und Infrastruktur würde ich als Ina-Scharrenbach-Kürzungen benennen. Frau Ministerin, der Wohnungsbau liegt am Boden, die Kommunalfinanzen sind zerrüttet. Wenn das Leistungsprinzip in Ihrer Partei noch irgendetwas zählt, (Zuruf von Gregor Golland [CDU]) dann ist klar, Sie werden kein weiteres Regierungsamt mehr übernehmen können, erst recht kein höheres Regierungsamt. (Beifall von der SPD) Aber das gilt ja für viele Kolleginnen und Kollegen des Kabinetts. Sie können noch so oft nach Berlin zeigen, das kann nicht darüber hinwegtäuschen, wie schlecht das schwarz-grüne Regierungsmanagement in Düsseldorf ist. Erst war es der Finanzminister, der vor einem Jahr das größte Haushaltsloch in der jüngeren Geschichte des Landes angerichtet hatte und der sich für seine Entscheidung nun vor dem Verfassungsgerichtshof verantworten muss. Dann war es die Schulministerin, die nicht in der Lage war, ganz normale Abiturprüfungen zu organisieren und Nordrhein-Westfalen zum Gespött der ganzen Republik gemacht hat. Und Ihrem Justizminister hat das Verwaltungsgericht Münster attestiert, das Besetzungsverfahren für das Präsidentenamt desselben Gerichts manipuliert zu haben. Manipuliert – ein ungeheuerliches Urteil, einmalig in der Geschichte des Landes. (Lachen von Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz) Dass Herr Limbach noch immer auf der Regierungsbank sitzt, ist übrigens der Skandal nach dem Skandal, (Beifall von der SPD und der FDP) aber das spricht auch Bände über die Compliance-Kultur der Koalition. Keine Regierung, wirklich keine Regierung bisher hatte die Kontrolle so nötig wie Ihre, Herr Ministerpräsident. (Vereinzelt Beifall von der SPD) In den letzten Wochen waren es vor allen Dingen die Grünen, die sich durch die Kontrolle der Opposition besonders gestört und bedroht gefühlt haben. Ihre Landtag gereizten Kommentare lassen mich zwar innerlich schmunzeln, sie zeigen aber, wie nötig die neue Regierungspartei – insbesondere die neue Regierungspartei – Kontrolle hat. Ich kann den Grünen nur raten: Gewöhnt euch dran. Das ist Demokratie, und wir sind darin ziemlich gut. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP] – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) In keinem Kernbereich der Landespolitik hat diese Regierung Erfolge vorzuweisen: nicht in der Bildungspolitik, nicht in der Wirtschaftspolitik und nicht im Wohnungsbau. Es gibt kein Vorzeigeprojekt, es gibt auch keine ehrgeizigen Reformen. Nordrhein-Westfalen ist für nichts und für niemanden Vorbild. Dieser Haushalt wird daran auch nichts ändern, und deshalb werden wir ihn ablehnen. Ich bin mir aber sehr sicher, dass unser Land ein Vorbild sein könnte. Eigentlich hat Nordrhein-Westfalen die Kraft dazu, und wir haben in unserem Land auch das Wissen. In Nordrhein-Westfalen gibt es Millionen Menschen, die nur darauf warten, endlich anzupacken und die Dinge zum Guten zu wenden. Diese Menschen bilden die soziale Mitte in unserem Land. Ihre Liebe zu ihrer Heimat und ihr Sinn für Verantwortung sind leise, aber sehr tief. Es sind Menschen, die schon heute sagen: Gebt mir eine Herausforderung, und ich löse sie mit Freude und Leidenschaft – im Betrieb, in der Schule und in der Nachbarschaft. Also geben wir diesen Menschen doch die Möglichkeit, das zu tun. Gründen wir über die NRW.BANK einen Transformationsfonds für Mittelstand und Industrie, damit unsere Facharbeiterinnen und Handwerkerinnen aus dem ökologischen Wandel einen Erfolg machen können. (Beifall von der SPD) Legen wir ein Rettungsprogramm für unsere Kitas und für unsere Offenen Ganztagsschulen auf. Sichern wir die Betreuung und stellen das System endlich auf ein stabiles Fundament. Die Bildungskatastrophe ist da, aber sie ist doch nicht unumkehrbar. Lassen Sie uns endlich die richtigen Schlüsse aus der PISA-Katastrophe ziehen. (Beifall von der SPD) Die SPD ist jederzeit bereit, den Schulkonsens zu erneuern. Lassen Sie uns ein Investitionsprogramm „Bildung“ beschließen. Sanieren wir endlich unsere Schulen. Vertrauen wir unseren Lehrerinnen und Lehrern und den Schulleitungen. Reformieren und entschlacken wir die Lehrpläne. Beginnen wir eine Ausbildungs- und Fortbildungsoffensive für Lehrkräfte und alle Beschäftigten in der Schule. Führen wir Arbeitszeitkonten und Brennpunktboni ein. Andere Länder zeigen doch, dass das geht. Bessere Bildung ist möglich. Wir können das auch. (Beifall von der SPD) 13.12.2023 Wir können auch die Wohnungsnot beenden. Stärken wir wieder den Mieterschutz. Reformieren wir unsere Förderprogramme. Gründen wir eine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft und statten sie mit ausreichend Kapital aus. (Beifall von der SPD) Wir können genug Wohnraum schaffen, damit sich eine Durchschnittsfamilie in Köln, Münster oder Dortmund Wohnen wieder leisten kann. Das waren nur drei Beispiele dafür, was ehrgeizige Landespolitik alles schaffen könnte. Einfach wird das nicht. Die Demokratie steht unter Druck; denn da draußen toben furchtbare Stürme: der Krieg in der Ukraine, der Krieg in Israel, die Klimakrise, die Flüchtlingskrise, die Wohnungsnot, die Bildungskatastrophe. Wir alle wissen, wie groß die Probleme sind, aber wir kennen auch die Lösungen. Nichts ist einfach, und nichts ist unmöglich. Ich sage es frei nach Jean-Paul Sartre: Es gibt sicher bessere Zeiten, aber dies ist unsere Zeit. – Von unserer Zeit wollen wir nichts versäumen. Wir haben keine Zeit zu verschenken und keinen Tag zu verlieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein besseres Morgen für Nordrhein-Westfalen ist möglich. – Herzlichen Dank und Glück auf für Nordrhein-Westfalen. (Anhaltender Beifall von der SPD und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank. Herr Kollege. – Für die CDU spricht ihr Fraktionsvorsitzender Herr Schick.
Thorsten Schick CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ott, ich musste mich zwischendurch, als ich die Augen zugemacht hatte, erst mal vergewissern, dass ich nicht auf dem SPD-Parteitagsgelände in Berlin bin. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Schön, dass Sie davon träumen! – Sven Wolf [SPD]: Tolle Träume!) So wie Sie das hier vorgetragen haben, war das eine Parteitagsrede und keine Haushaltsrede für die Menschen in Nordrhein-Westfalen, die Antworten in herausfordernden Zeiten erwarten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Herr Ott, das Problem Deutschlands sind nicht das Bundesverfassungsgericht oder die Opposition. Das Problem Deutschlands ist der Kanzler, das Problem Deutschlands ist Olaf Scholz. (Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD) Landtag Ihre Rede hatte zwischendurch karnevalistische Züge, als es hieß: Karl-Josef Laumann ist ein einsamer Mann. (Heiterkeit von der CDU) Wissen Sie, wer der einsamste Mann zu dem Zeitpunkt war? Sie. Ihre eigene Fraktion hat sich doch verschämt weggedreht, als Sie diese Äußerung getätigt haben. (Beifall von der CDU – Heiterkeit von der SPD – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Dann waren Sie blind!) Wie einsam Karl-Josef Laumann ist, das sollten Sie sich mal bei Gewerkschaftstagen angucken. Da sind die Gewerkschafter um ihn herum. Er hat bei allen Gewerkschaften mehr Rückhalt als Ihre gesamte Fraktion. Das ist die Wahrheit. (Lebhafter Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD) Sehr geehrter Herr Ott, mit der Lautstärke steigt nicht automatisch das Haushaltsvolumen. Im Gegenteil, in herausfordernden Zeiten sind es häufig die leisen Töne, die zur Lösung beitragen. Es sind ruhige und verlässliche Botschaften, die in der Bevölkerung Vertrauen schaffen. Sie machen das Gegenteil. Wenn die Spielräume im Haushalt offensichtlich kleiner werden, dann müssen Ihre Schlagzeilen immer größer werden. Sie machen das Gegenteil von seriöser Politik. Was Sie machen, ist Populismus. (Zurufe von der SPD: Oh!) Sie streuen den Menschen Sand in die Augen, statt seriöse Vorschläge zu machen. Das ist die Wahrheit. (Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD: Un- verschämtheit!) Ich habe Ihren kommunalpolitischen Forderungskatalog mal mit einem Preisschild versehen, um das Ganze etwas plastischer zu machen. Erhöhung GFG-Verbundsatz von 23 auf 24 %: knapp 700 Millionen Euro pro Jahr mehr. (Andreas Bialas [SPD]: Sehr gut!) Altschuldenlösung – natürlich ausschließlich mit Mitteln des Landes –, abhängig von der Ausgestaltung: 300 Millionen Euro, und das für ganz, ganz viele Jahre. Stärkungspakt II, analog zum Stärkungspakt I: 400 Millionen Euro zusätzlich im Jahr. „Gute Schule 2030“, analog zu „Gute Schule 2020“: 500 Millionen Euro mehr im Jahr. (Zuruf von Andreas Bialas [SPD]) Wenn ich allein darunter einen Strich mache, stelle ich fest, es handelt sich um Mehrausgaben von knapp 2 Milliarden Euro, und das jährlich. Darin sind 13.12.2023 die Auswirkungen Ihres mit viel Tamtam in den Raum gestellten 5-Milliarden-Euro-Investitionsprogramms noch gar nicht enthalten. (Zuruf von der SPD) Mit dieser Politik macht die SPD im Haushalts- und Finanzausschuss weiter: 2 Millionen Euro extra für Kinos, 10 Millionen Euro für eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Die baut aber keine einzige Wohnung. Das ist doch das Problem. Damit werden keine Wohnungen gebaut, sondern maximal Pöstchen geschaffen. Das ist das, was Sie hier in den Raum gestellt haben. (Beifall von der CDU – Christian Dahm [SPD]: Bayern macht es vor! Bayern kann das!) Weitere Beispiele des Wünsch-dir-Was: 1 Million Euro für die Nachwuchsförderung Karneval, 30 Millionen Euro für Kleingärten und noch mal 3,5 Millionen Euro für Klubs. Ich stelle mir die Frage: Sind das die Prioritäten, die die Menschen in diesen herausfordernden Zeiten erwarten? Ich glaube, die Antwort lautet Nein. (Beifall von der CDU – Christian Dahm [SPD]: So ein Quatsch! Wirklich!) Was mich allerdings an der finanzpolitischen Seriosität der Kolleginnen und Kollegen der SPD wirklich zweifeln lässt: Kein einziger Änderungsvorschlag ist solide gegenfinanziert. (Christian Dahm [SPD]: Natürlich! – Zuruf von der SPD: Das ist Lüge! Ein Vorschlag lautet, 120 Millionen Euro bei den Stellen in der Landesverwaltung zu sparen. Abgesehen davon, dass dann immer noch Milliarden fehlen, lieber Herr Ott, sind wir uns doch einig, dass wir einen handlungsfähigen Staat brauchen. Die Gesamtausgaben für das Personal in den Ministerien betragen gerade einmal 480 Millionen Euro. Es müsste also jede vierte Stelle gestrichen werden. Das können Sie doch nicht ernsthaft wollen. Dass die Krankenhausreform im Gesundheitsministerium aufgrund eines Stellenabbaus zum Erliegen kommt, dass das Wirtschaftsministerium wichtige Bereiche einstellt, weil wir auch da Stellen sparen müssen, und das mitten in einer Rezession, dass den Kommunen in der Flüchtlingskrise wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Ministerium fehlen, sind das Ihre Ideen von einem funktionierenden Staat? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich wiederhole: Ihre Vorschläge sind auf der Ausgaben- und Einnahmeseite nicht seriös. Seriös ist, was CDU und Grüne im Haushaltsverfahren gemacht haben. Landtag (Zuruf von der SPD: Unseriös!) CDU und Grüne priorisieren. CDU und Grüne schichten mit Bedacht um. CDU und Grüne arbeiten finanzpolitisch seriös. Wir setzen die richtigen Prioritäten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Der Beifall kommt aber zögerlich!) Unsere Prioritäten sind Kinder, Familie, Bildung, (Widerspruch von der SPD) Wohlstand und Arbeitsplätze und Sicherheit. Die SPD hingegen bestellt Freibier für alle. Die SPD macht Haushaltspolitik nach dem Gießkannenprinzip. In Zeiten wie diesen ist das ein Zeichen mangelnder Selbstverantwortung. Das ist – ich sagte es bereits, Herr Ott – populistisch. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Das war aber ein Zitat! „Freibier“ hat Bodo Löttgen gesagt!) Wir brauchen aber keinen Populismus, wir brauchen Verantwortung. Die finanzielle Lage des Landes ist kritisch wie selten zuvor. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind schwierig und eigentlich allen bekannt. Der Krieg in der Ukraine hat einen Preisschock bei Energie, bei Lebensmitteln, bei Preisen aller Art ausgelöst. Das spüren die Verbraucherinnen und Verbraucher, das spüren besonders die in Nordrhein-Westfalen heimischen energieintensiven Unternehmen. Das haben auch wir in den Haushaltsplanberatungen gespürt. Als wenn das nicht genug wäre, kommen auch noch der Bundesfinanzminister und der Bundeskanzler und greifen den Ländern ganz tief in die Tasche. An ihren Händen bleiben jedes Jahr mehr als 4 Milliarden Euro kleben. Das sind die 4 Milliarden Euro, die wir für den sogenannten Doppel-Wumms zur Verfügung stellen. Das ist die Beteiligung der Bundesländer und der Kommunen. Dass Sie das hier verschweigen, ist unanständig. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Entweder gestehen Sie zu, dass uns 4 Milliarden Euro aus der Tasche gezogen werden, oder Sie machen deutlich, dass sich Nordrhein-Westfalen mit den Kommunen in dieser Form beteiligt. Sie verschweigen das eine und prangern das andere an. Das ist unanständig, denn es ist Geld, das uns in den Kommunen und im Landeshaushalt fehlt – Geld, das wir gut gebrauchen könnten für Kinder, für Familien, für Bildung, für Wohlstand und Arbeitsplätze und für Sicherheit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das Gebot der Stunde ist deshalb Sparsamkeit: Es kann nur ausgegeben werden, was da ist. In diesem Zusammenhang danke ich stellvertretend für das gesamte Landeskabinett dem Minister der Finanzen 13.12.2023 und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das gesamte Haushaltsverfahren. Vielen Dank, lieber Marcus Optendrenk. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich danke den Ministerinnen und Ministern, die sparen mussten, für ihre Solidarität – Solidarität für Kinder, für Familien, für Bildung, für Wohlstand und Arbeitsplätze und für Sicherheit. Um es klarzumachen: Die Priorisierung führte auch in meiner Fraktion zu schwierigen Entscheidungen. Mehr Geld ausgeben geht zugegebenermaßen schnell, weniger ausgeben dauert länger. (Zuruf von der SPD: Priorisierung?) Wir hätten gerne mehr Geld beispielsweise für den Sport ausgegeben. Es musste auch bei der Heimatförderung gekürzt werden. Ich kann sagen, dass das für meine Fraktion schmerzhaft war. Wir hätten auch gerne mehr Geld in den Kulturetat gesteckt und ihn erhöht, aber die Zukunftskoalition von CDU und Grünen ist keine Wünsch-dir-was-Koalition, sondern eine Koalition für schwierige Zeiten, so wie wir sie im Augenblick haben, eine Koalition, die sich der Verantwortung stellt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich weiß auch, wie in der Fraktion der Grünen um den richtigen Kurs gerungen wurde. Daher danke ich dem Koalitionspartner für die konstruktiven Gespräche bei der Beratung der Haushaltsanträge. Wir machen mit der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit und Diskussionskultur weiter, die diese Koalition seit Beginn praktiziert, (Rainer Schmeltzer [SPD]: Aber nicht mit dem Rest des Parlaments!) weil wir das Gegenteil der Berliner Politik sein wollen. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Aber Sie sind doch auch in Berlin dabei!) Unter Olaf Scholz macht die Regierung ihre Probleme zu den Problemen der Menschen. Wir machen die Sorgen der Menschen zu unseren, und wir lösen sie. Das ist der Unterschied zwischen Berlin und Düsseldorf. (Zuruf von der SPD) Die Menschen – das merken Sie doch in den Umfragen – nehmen das dankbar auf. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der SPD: Unglaublich!) Der Haushalt 2024 ist ein Haushalt ohne neue Schulden. CDU und Grüne waren in der Lage, einen Haushalt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben aufzustellen; auch das ist ein Unterschied zwischen Berlin und Düsseldorf. Es ist das richtige Signal an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von heute wie Landtag von morgen: CDU und Grüne stellen keine ungedeckten Schecks auf die Zukunft aus. Das ist vernünftig, das ist anständig, und das ist der Anspruch, den auch die Menschen an die Politik haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Denn, liebe SPD, niemand kann doch heute seriös sagen, ob kommende Generationen in der Lage sein werden, Ihr Wünsch-dir-Was zu bezahlen. Deswegen, glaube ich, ist es richtig, diesen Weg zu gehen, den wir gehen. Der Staat kann einfach nicht alle Probleme lösen. Der Staat muss auch nicht alle Probleme lösen. (Zuruf von der SPD) Er kann nicht jede Vereinskasse retten. Wer das Gegenteil behauptet, setzt das Vertrauen der Menschen aufs Spiel. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Wi- derspruch von Kirsten Stich [SPD]) Eine Studie des Deutschen Beamtenbundes aus diesem Jahr zeigt: Über 70 % der Befragten halten den Staat für überfordert. Sie haben kein Vertrauen mehr in die Handlungsfähigkeit des Staates. Die Ergebnisse dieser Studie besorgen mich und sollten sie alle hier im Saal sorgenvoll stimmen. Die Analyse darf uns als Demokratinnen und Demokraten aber nicht lähmen, sondern sie muss uns vielmehr motivieren, weiterhin das zu machen, worauf es ankommt. Damit kommen wir zum Kern der Gestaltungskompetenz des Staates, die sich im Haushalt abbildet. Ich möchte Ihnen sechs Bereiche nennen, wie CDU und Grüne mit dem Haushalt 2024 die Handlungsfähigkeit des Staates sichern. Noch nie war eine Landesregierung so kommunalunfreundlich wie diese. Wir wissen um die Bedeutung von Städten, Gemeinden und Landkreisen. (Lebhafter Beifall von der CDU – Lachen von der SPD – Zurufe von Christian Dahm [SPD] und Jochen Ott [SPD]) – Herr Ott, ich werde die Zahlen gleich präsentieren. Wir sichern die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Die Kommunen sind verantwortlich für die Kindertagesstätten, (Sven Wolf [SPD]: Eben!) genauso wie für die Straßenreinigung, die Schwimmbäder, die Stadtbibliotheken, die Museen und die Spielplätze. Es sind die Kommunen, in denen sich die Handlungsfähigkeit des Staates zeigt. (Sven Wolf [SPD]: Genau! Die Kommunen ge- hen einfach unter, und ihr tut nichts!) Für meine Fraktion kann ich sagen: Wir sind 76 Abgeordnete, die ein offenes Ohr für die Kommunen haben. Viele meiner Fraktionskolleginnen und 13.12.2023 Fraktionskollegen sind selbst im Rat oder im Kreistag. CDU und Grüne stehen fest an der Seite der Kommunen. Auch hier zeigt sich der Unterschied zwischen Berlin und Düsseldorf. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ich kann es Ihnen, liebe SPD, nicht ersparen – Sie haben genauso viele kommunalpolitisch verantwortliche Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Fraktion –: (Sarah Philipp [SPD]: Ja, jetzt bin ich gespannt!) Es ist ihr Parteifreund, es ist Ihr Bundeskanzler, der den Kommunen in die Tasche greift, den Sie am Wochenende noch so auf dem Parteitag gefeiert haben. Allein das Steuerentlastungsgesetz schlägt ein Loch von 600 Millionen Euro in die kommunalen Haushalte. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) – Ja, das tut weh, aber ich werde noch weitere Beispiele nennen. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sind es noch einmal rund 200 Millionen Euro Miese. Und das Chancenwachstumsgesetz des Bundes, wenn es so kommt – wir werden heute erfahren, wie es weitergeht –, reißt ein weiteres Loch von 400 Millionen Euro in die kommunalen Kassen. Das ist die Realität, die Ihr Bundeskanzler auf den Weg bringt. Mehr als 1 Milliarde Euro weniger allein in den Kassen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen – das ist das eigentliche kommunale Problem. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Ich frage Sie nach Ihrer kommunalpolitischen Verantwortung. Herr Ott, Sie haben hier mehrfach laut aufgeschrien. Wo war der Aufschrei in Richtung Berlin, als diese Entscheidungen getroffen worden sind? (Zuruf von Jochen Ott [SPD]) Da hätten Sie einmal aufschreien und deutlich machen können, dass diese Politik den Kommunen das Rückgrat bricht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) CDU und Grüne stehen an der Seite der Kommunen. Ich nenne einige Beispiele: Zur Finanzierung der Unterbringung und der Integration von Flüchtlingen erhalten die Kommunen dreimal mehr Mittel vom Land, als der Bund gibt. Wir haben die Unterbringungsplätze in den Landesunterkünften verdoppelt, (Christian Dahm [SPD]: Ui!) und wir schaffen Anfang des Jahres weitere 3.000 Plätze. (Christian Dahm [SPD]: Na endlich!) Landtag Der Bundeskanzlerkandidat Olaf Scholz verspricht eine Altschuldenlösung, an die sich der Bundeskanzler Olaf Scholz nicht mehr erinnern kann. Aber wir wissen ja, wie es mit den Erinnerungslücken des Kanzlers ist. (Beifall von der CDU – Christian Dahm [SPD]: Peinlich, Ihr Beitrag!) Nur am Rande: Sobald der Vorschlag der Altschuldenlösung auf dem Tisch lag, hatte Finanzminister Lindner nichts Eiligeres zu tun, als diesen abzulehnen. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Das hat 15 Minuten gedauert. So schnell erreichen Sie normalerweise nicht einmal sein Vorzimmer. (Zuruf von Henning Höne [FDP] – Christian Dahm [SPD]: Das spricht aber von der Quali- tät!) CDU und Grüne erinnern sich allerdings an ihre Zusagen. In diesem Haushalt geht mehr als jeder dritte Euro an die Kommunen. Das sind in diesem Jahr insgesamt 36 Milliarden Euro. CDU und Grüne leisten heute und in Zukunft ihren Beitrag zur Handlungsfähigkeit der Kommunen. Das ist versprochen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Handlungsfähigkeit beweisen CDU und Grüne auch beim Thema „innere Sicherheit“. Der Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober hat die Lage noch einmal verschärft. Der Nahostkonflikt ist bei uns angekommen. Wir haben Demonstrationen in Köln, in Düsseldorf und in Essen erlebt – Demonstrationen, bei denen viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer voller Hass gegen Israel waren. Umso richtiger ist es, dass CDU und Grüne den Schutz jüdischer Einrichtungen mit diesem Haushalt noch einmal deutlich verstärkt haben. Ich danke SPD und FDP, die den Änderungsantrag mittragen und unterstützen, auch für ihre staatspolitische Verantwortung. In diesen Zeiten ist es wichtig, dass Demokraten bei dem Thema zusammenstehen. Dafür vielen Dank an SPD, FDP und Grüne. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich habe vor sieben Wochen klar gesagt, dass die Sicherheit Israels deutsche Staatsräson ist. Aber auch die Sicherheit unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger muss das sein. Niemand darf wegen seines Glaubens und seiner Nationalität in Nordrhein-Westfalen Angst haben. „Nie wieder!“ ist jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 13.12.2023 Dass die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen in Nordrhein-Westfalen auf die Probe gestellt werden, ist kein abstraktes Schreckgespenst. Am vergangenen Wochenende hat ein Islamist in Paris zwei deutsche Touristen angegriffen; einer verstarb noch vor Ort. Die Polizei konnte einen 15-jährigen Islamisten aus Nordrhein-Westfalen festnehmen, bevor er einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen verüben konnte. In der vergangenen Woche warnte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, vor islamistischen Terroranschlägen in Deutschland. Besondere für weiche Ziele wie öffentliche Veranstaltungen sieht er eine Gefährdung. Die Fußballeuropameisterschaft steht vor der Tür – ein sportliches Großereignis mit Hunderttausenden Gästen aus der ganzen Welt. Sie kommen mit großem Vertrauen in die Sicherheit in unserem Land. Umso wichtiger ist es, dass CDU und Grüne bei der Sicherheit nicht sparen. Es bleibt bei unserer Maxime: Jede und jeder muss sich zu jeder Zeit an jedem Ort sicher fühlen, auf der Straße wie im Internet. Es bleibt bei unserem Leitgedanken: null Toleranz für Kriminalität. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Diese Politik hat die volle Rückendeckung, sie hat auch die volle Zustimmung der Menschen in unserem Land. (Zuruf von der SPD: Hä?) Es gibt ausreichend Geld für 3.000 künftige Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter pro Jahr, genug Geld für optimale Schutzausrüstung, genug Geld für neue Streifenwagen und innovative Technik. (Ralf Witzel [FDP]: Nicht für den Taser!) CDU und Grüne sichern somit das Vertrauen in den Staat. Wir sichern die Handlungsfähigkeit des Staates im Bereich der inneren Sicherheit. Das ist es, was die Menschen angesichts der Herausforderungen von uns erwarten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sicherheit ist für die Menschen aber nicht nur mit der Polizei verbunden. Sicherheit geht weiter. Grüne und CDU sorgen gemeinsam für Sicherheit bei der medizinischen Versorgung. Das gilt für die Stadt genauso wie auf dem Land. Daher sichern wir die Mittel für die Landarztquote ab. Das hohe Interesse der Studentinnen und Studenten zeigt, dass wir auch hier auf dem richtigen Weg sind. Die Studienanfänger von heute sind die Landärztinnen und Landärzte von morgen. Gerade Corona hat gezeigt, wie wichtig ein wohnortnahes und qualitativ hochwertiges Krankenhaus-Landtag angebot ist. Mit unserer Krankenhausplanung, die bundesweit beispielgebend ist, sichern wir dies ab. Das ist uns in dieser Wahlperiode mehr als 2,5 Milliarden Euro wert. So stärken wir das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates. Wer in Nordrhein-Westfalen krank ist, muss sich auf die beste medizinische Versorgung verlassen können. Dafür arbeiten wir. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Kinder stehen im Mittelpunkt unserer Politik. Das ist die Handlungsmaxime der Koalition; das ist unsere Priorisierung. Das zeigt sich in diesem Haushalt in ganz konkreten Zahlen. Am Ende der ersten Wahlperiode, die ich hier im Landtag sein durfte, hat das KiBiz die Grenze von 1 Milliarde Euro gerade geknackt. Im Jahr 2024 werden es über 5 Milliarden Euro sein. Das bedeutet Verlässlichkeit für Träger, für die Kräfte, die in den Kindertagesstätten arbeiten, für Eltern und für Kinder. Das ist die Politik von CDU und Grünen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Henning Höne [FDP]) Gerade die Tarifabschlüsse haben die Kita-Träger vor große Herausforderungen gestellt. Damit vor allem die freien Träger die Gehälter weiter zahlen können, hat das Land ein Maßnahmenpaket mit mehr als 550 Millionen Euro auf den Weg gebracht. (Marcel Hafke [FDP]: Das ist doch falsch! Echt!) Das Land unterstützt die Kitas mit einer Anhebung der KiBiz-Pauschalen zum kommenden Jahr um 10 %, (Zurufe von Marcel Hafke [FDP] und Dr. Den- nis Maelzer [SPD]) und den freien Trägern bauen wir mit zusätzlichen 100 Millionen Euro eine Brücke. Das ist ein Kraftakt, aber das ist richtig eingesetztes Geld für unsere Jüngsten. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Für das Kita-Helfer-Programm wurden den Trägern seit Corona zusätzliche Landesmittel in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro überwiesen. Das ist eine freiwillige Leistung des Landes, und es ist eine Kraftanstrengung, auch dieses Programm zu verstetigen. Dafür geben wir jährlich rund 140 Millionen Euro aus. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Meine Fraktion und ich sind sehr froh, dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Kitas und den Eltern diese Verlässlichkeit bieten können. Das macht man, wenn Kinder Priorität haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 13.12.2023 Die Bildung unserer Kinder steht für uns an erster Stelle. Das macht auch der Haushalt klar. Der Schulhaushalt wird auch im kommenden Jahr steigen und bleibt der größte Einzeletat der Landesregierung. In den Haushaltsgesprächen haben wir ganz bewusst den Schuletat von Einsparungen ausgenommen. Wenn Kinder in der Grundschule nicht verstehen, was die Lehrerinnen und Lehrer sagen, dann ist Bildung am Ende, bevor sie richtig begonnen hat. Deshalb haben wir die Finanzierung der Sprach-Kitas sichergestellt, nachdem sich die SPD-geführte Bundesregierung völlig unverständlicherweise aus der Finanzierung herausgezogen hat. Offenbar scheint dem Kanzler und dem Finanzminister der Zusammenhang zwischen Spracherwerb und Bildungschancen als einzigen in diesem Land nicht klar zu sein. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wir setzen alles daran, dass an den Grundschulen die Besetzung der Lehrerstellen besser wird. Wir sorgen für eine faire Bezahlung unserer Lehrerinnen und Lehrer, und wir sorgen dafür, dass Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen, Realschulen und Hauptschulen künftig das gleiche Gehalt bekommen wie ihre Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien. Damit machen wir den Lehrerberuf gerade im Grundschulbereich attraktiver. Dafür planen wir im Haushalt im Jahr 2024 rund 75 Millionen Euro zusätzlich ein, rund 900 Millionen Euro nehmen wir dafür in dieser Wahlperiode in die Hand. Es ist gut investiertes Geld. Lesen, Schreiben und Rechnen sind die Basiskompetenzen, die jedes Kind in unserem Land haben muss. Das haben zugegebenermaßen Bildungsministerinnen und Bildungsminister aller Parteien in den vergangenen Jahren viel zu sehr vernachlässigt. Mit Programmen wie „Schreiben nach Gehör“ wurde zudem zusätzliche Verunsicherung geschaffen. Wir sorgen jetzt dafür, dass die Basiskompetenzen wieder gestärkt werden. Für die neu eingeführte Lesezeit von dreimal 20 Minuten stellt das Schulministerium den Lehrkräften umfangreiches Unterrichtsund Begleitmaterial zur Verfügung. Lesen ist die Basiskompetenz für alle Fächer. Deshalb erfolgt hier ganz bewusst eine Schwerpunktsetzung. Außerdem haben wir die Fachoffensiven für Fächer wie Deutsch und Mathematik auf den Weg gebracht. Hierzu setzen wir zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 8 Millionen Euro ein. Zur Stärkung der Inklusion sind ebenfalls weitere 67 Millionen Euro vorgesehen. Seit 2019 steigen die Schülerzahlen kontinuierlich an, gleichzeitig geht die Babyboomer-Generation in Pension. Wir stellen immer mehr Lehrerinnen und Lehrer, Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen Landtag ein, damit weniger Unterricht ausfällt und die Klassen kleiner werden. Im Vergleich zum vergangenen Schuljahr sind das über 3.900 zusätzliche Kolleginnen und Kollegen an unseren Schulen. Es sind 3.900 Personen, die zusätzlich in den Klassenräumen stehen. Das ist gute Bildungspolitik. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Außerdem stellen wir sicher, dass die Gymnasien die Umstellung von G8 auf G9 schaffen. Den vorübergehenden Mehrbedarf decken wir durch 3.000 zusätzliche Stellen vor allen Dingen in den Mangelfächern ab. Um die Lehrkräfte von organisatorischem Aufwand zu entlasten, haben wir die ersten von rund 400 Alltagshelferinnen und Alltagshelfern eingestellt. (Kirsten Stich [SPD]: Aber nur befristet!) Lehrkräfte sollen sich auf ihre Kernaufgabe, das Unterrichten, konzentrieren können und nicht Formulare ausfüllen. Der Bund hat das Gesetz zum Rechtsanspruch auf den Offenen Ganztag erlassen. Das Problem ist: Er hat nicht für eine ausreichende Finanzierung des Rechtsanspruchs gesorgt. Das haben wir immer wieder angemahnt. Richtig ist: Die konkrete Ausgestaltung und der bedarfsgerechte Ausbau liegen in der Zuständigkeit der Kommunen. Aber auch als Land bauen wir den Ganztag aus. Seit 2010 hat sich die Zahl der OGS-Plätze fast verdoppelt; seit 2016 haben wir die Zahl der OGS-Plätze um 30 % steigern können. Mit dem Haushalt 2024 schaffen wir 38.000 zusätzliche Plätze im Offenen Ganztag und finanzieren im Schuljahr 2024/2025 insgesamt 430.000 OGS-Plätze. Rund 780 Millionen Euro werden wir im kommenden Jahr in den Ganztag investieren. Wir sind also auf einem guten Weg, den Rechtsanspruch umzusetzen, und wir arbeiten weiter daran, dass wir dieses Ziel erreichen. CDU und Grüne machen ihre Hausaufgaben, weil wir keine Lust haben, nachzusitzen wie die Politik in Berlin. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen ist die fünftgrößte Volkswirtschaft in Europa und die sechzehntgrößte der Welt. Wir sind das Industrieland Nummer eins in Deutschland. (Christin Siebel [SPD]: Noch!) Aber von diesen Titeln kann man sich nichts kaufen. Wichtig ist, was dahintersteckt; wichtig sind die Gründe. Das ist ganz sicher der Fleiß der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch die klugen Entscheidungen der Unternehmerinnen und Unternehmer tragen dazu bei. Und nicht zu vergessen: Es sind die richtigen Rahmenbedingungen. 13.12.2023 Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen beweist, wie man auch im Haushalt Weichenstellungen vornehmen kann. So haben wir die Investitionsquote des Landes auf 10,8 % gesteigert, in zwei Jahren wird sie über 11 % liegen. „Vorfahrt für Investitionen“ nenne ich das, und das ist das Gegenteil von dem, was Sie, Herr Ott, immer behaupten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Christin Siebel [SPD]) Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil blicken wir in leere Gesichter in Berlin und hören eine Regierungserklärung des Bundeskanzlers im Deutschen Bundestag, die bei den Zuhörerinnen und Zuhörern nur eines hinterlässt: Ratlosigkeit. Passend dazu nenne ich aus der Vielzahl der Kommentare nur einen: Statt Einsicht lieferte der Kanzler wieder einmal nur Besserwisserei. Heute kommt der zweite Versuch; hoffentlich kommen heute die richtigen Signale. Die bisherigen Reaktionen aus der Wirtschaft sind besorgniserregend. Wie man zusammen mit der Wirtschaft gute Politik macht, kann man sich hier in Nordrhein-Westfalen anschauen. Wie man es richtig macht, sieht man etwa am Beispiel von thyssenkrupp: 700 Millionen Euro gibt das Land für die künftige Produktion von grünem Stahl aus. (Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) Grüner Stahl ist für die Wertschöpfungsketten in ganz Nordrhein-Westfalen unverzichtbar – für Werkzeuge und Waschmaschinen genauso wie für Autos, Schienen oder Brücken. 700 Millionen Euro sind die größte Einzelförderung in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen. CDU und Grüne zeigen, dass solche Investitionen auch ohne Fantasiebuchungen funktionieren. Es funktioniert in einem Haushalt, der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit in gleichem Maße unterbringt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Man muss nur die richtigen Prioritäten setzen. Genau das tun wir, und wir tun es an den richtigen Stellen. Die Herausforderungen in unserem Land sind groß. Die Verantwortung, die die Politik für das Land trägt, ist ebenso groß. Umso wichtiger ist es, Entscheidungen zu treffen, die einem klaren Kompass folgen. Der Kompass von CDU und Grünen weist in Richtung von Kindern, Familie, Bildung, Wohlstand, Arbeitsplätzen und Sicherheit. Wenn die Kassen leer sind, dann muss man Prioritäten setzen. Wir haben das in diesem Haushalt getan. Daher appelliere ich erneut an alle Fraktionen in diesem Hohen Haus: Lassen Sie uns in der Sache streiten, über diese Prioritäten, über die großen Linien Landtag genauso wie über die Einzelheiten, aber lassen Sie uns nicht streiten um des Streitens willen. Bleiben wir in der Sache ehrlich, und streuen wir den Menschen keinen Sand in die Augen. Die großen Herausforderungen in der Geschichte des Landes wurden immer dann am besten gemeistert, wenn alle Parteien und Fraktionen ihren Beitrag geleistet haben. Wir sind es den Menschen in Nordrhein-Westfalen schuldig, sie gut durch diese schwierigen Zeiten zu bringen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich lade alle demokratischen Fraktionen ein, hierbei mitzuwirken. Lassen Sie mich mit den besten Wünschen schließen: Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! (Langanhaltender Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schick. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt deren Abgeordneter und Vorsitzender Henning Höne.
Henning Höne FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Einige Abgeordnete verlassen den Plenar- saal.) – Dem Drittel der CDU-Fraktion guten Appetit bei einem frühen Mittagessen! „Krisenmodus“ ist das Wort des Jahres 2023. Das ist einerseits nachvollziehbar, aber auch beunruhigend, weil sich viele Menschen in diesem Land fragen: Wird das eigentlich der neue Normalzustand? Viele Menschen in unserem Land sind verunsichert, haben Sorgen und Zukunftsangst. Die Gründe dafür sind vielfältig: die Pandemie ist nicht lange vorbei, Krieg vor den Türen Europas, Terror, Rezession, Inflation. Die wirtschaftlichen Sorgen, die Zukunftssorgen reichen bis weit in die Mitte der Gesellschaft. Werden es meine Kinder besser haben als ich? Wenn diese Frage nicht mehr eindeutig mit Ja beantwortet werden kann, dann beginnen Fliehkräfte in der Gesellschaft zu wirken. Darum ist es eine große Aufgabe für alle, die insbesondere in der Politik Verantwortung tragen, mit dieser Situation umzugehen. Wird also die Krise der neue Normalzustand? Die Antwort ist nicht gottgegeben. Politik darf dieses Problem auch nicht einfach nur bewundern. Die Antwort darauf liegt vielmehr in unserer Hand. 13.12.2023 Haushaltsberatungen sind ein guter Anlass, genau darüber zu sprechen, weil sie immer ein bisschen Bilanz, ein bisschen Blick auf den Status quo und ein bisschen Ausblick auf das, was kommt, sind. Also, diskutieren wir darüber, welche Antworten die Landesregierung eigentlich geben möchte – unter herausfordernden Bedingungen: Kriege habe ich angesprochen, Krisen, interne Herausforderungen und seit dem 15. November – weil wir über den Haushalt sprechen – auch eine enge Auslegung der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Vor dem Gericht in Karlsruhe hat die Bundesregierung verloren. Der gewählte Finanzierungsweg im Bund war grundgesetzwidrig, und damit war er ein Fehler. Die Freien Demokraten gehen damit angemessen um. Demut ist angezeigt. (Beifall von Dr. Ralf Nolten [CDU]) Demut forderte Finanzminister Optendrenk in der Debatte am 29.11. dann auch an dieser Stelle ein. Das finde ich wiederum bemerkenswert. Herr Finanzminister, das ist erstens bemerkenswert, weil unter der Bundeskanzlerin Angela Merkel das sogenannte Frontloading erfunden wurde, also das, wogegen die Unionsfraktion jetzt geklagt hat. Das ist bemerkenswert, weil Ihr Haushaltschaos zum Beginn der Legislatur einen bleibenden Platz im Haus der Landesgeschichte erhalten hat. Und Sie wollten ja genau den Weg gehen, den der Bund gegangen ist und mit dem er in Karlsruhe gescheitert ist. Zu Ihrem Kurswechsel hat dann aber nicht eine kritische Selbstreflexion und nicht das Nachdenken geführt. Zu Ihrem Kurswechsel in letzter Sekunde hat eine massive Kritik des Landesrechnungshofes und der Opposition geführt. Insofern: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. (Beifall von der FDP und der SPD) Abgesehen von der Frage, wer jetzt eigentlich in Karlsruhe gewonnen bzw. wer verloren hat, kann ich sagen: Inhaltlich begrüße ich, begrüßen wir die Stärkung der Schuldenbremse. Sie schützt vor Inflation und schützt zukünftige Generationen vor der Bequemlichkeit der Politik der Gegenwart. Die Schuldenbremse trägt auch keine Schuld dafür, dass Investitionen unterbleiben. (Zuruf von der SPD: Doch!) In diesen Tagen ist immer wieder zu hören: Wir können nicht in Bildung und nicht in Infrastruktur investieren wegen der Schuldenbremse. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ja, so ist es! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Wer das sagt, dem fehlt der Mut, Ausgaben und Aufgaben des Staates zu priorisieren. Landtag (Beifall von der FDP – Zuruf von Tim Achter- meyer [GRÜNE]) Wer das sagt, streut den Menschen Sand ins Gesicht. Der Bund hat 50 % mehr Einnahmen als vor 10 Jahren. Das Land hat rund doppelt so viele Einnahmen wie vor 10 Jahren. Die Schuldenbremse bremst nicht die nötigen Investitionen in diesem Land, sondern die unnötigen Ausgaben. Der Staat hat kein Einnahmenproblem, er hat ein Ausgabenproblem. Gäbe es die Schuldenbremse nicht, müssten wir sie heute erfinden. (Beifall von der FDP – Zurufe von Tim Achter- meyer [GRÜNE] und Dr. Ralf Nolten [CDU]) Egal, wie man die Schuldenbremse findet, sie steht im Grundgesetz und gilt auch für das Land Nordrhein-Westfalen. (Stefan Zimkeit [SPD]: Vielleicht sollte man mal das Institut der deutschen Wirtschaft dazu lesen!) Herr Finanzminister, meine Damen und Herren, formal halten Sie die Schuldenbremse ein. Schaut man aber etwas näher hin, sieht das schon etwas anders aus mit Ihrer Haushaltspolitik. Sie tricksen beim Ukraine-Sondervermögen und leben im kommenden Jahr von Einmaleffekten. Kritik daran äußert nicht nur die Opposition, nicht nur die FDP, auch der Rechnungshof fragt sich – ich zitiere –, „ob die Aufstellung eines soliden, nachhaltigen und generationengerechten Haushalts in der erforderlichen Stringenz gelungen ist“. Der Landesrechnungshof zweifelt daran, ich teile diese Zweifel. Ich nenne Ihnen drei Beispiele. Erstes Beispiel, erster Trick: der Pensionsfonds. Sie entziehen dem Pensionsfonds Geld. Der Bestand wird faktisch eingefroren. Ab 2024 gibt es keine neuen Zuführungen. Ich darf noch mal den Rechnungshof zitieren: „Hierdurch werden zu Lasten einer generationengerechten Vorsorge finanzielle Spielräume im Haushalt geschaffen.“ Hier sitzt ein Finanzminister, der nach dem Motto „Was kümmert mich die Zukunft?“ arbeitet. (Beifall von der FDP) Trick Nummer zwei: das Sondervermögen Ukraine. Es ist am Ende genau das passiert, was die Opposition vermutet und befürchtet hat, als Sie es eingesetzt haben. Sie haben einen Nebenhaushalt geschaffen, um an anderen Stellen die Möglichkeit zu haben, schwarz-grüne Wahlversprechen abzusichern. Was haben Sie daraus finanziert? Sie haben für über 1 Million Euro 350 Diensthandys und 150 Satellitentelefone gekauft. Sie haben für über eine Viertel-13.12.2023 million Euro die Schwangerschaftskonfliktberatung gestärkt. Sie haben mit knapp 130.000 Euro die Integrationsagenturen unterstützt. Sie haben über 700.000 Euro in die Ladeinfrastruktur für E-Autos investiert. Sie haben Mittel in Höhe von 3,3 Millionen Euro für PV-Anlagen und für Batteriespeicher eingestellt. Da mag ja im Einzelfall etwas Sinnvolles dabei gewesen sein, (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Bei allem!) begrüßenswerte Projekte. Aber um den Zusammenhang, Kollegin Hanses, dieser Projekte mit den Folgen des Ukraine-Krieges für Nordrhein-Westfalen herzustellen, braucht es verdammt viel schwarzgrüne Fantasie. Tarnen, tricksen, täuschen: Das ist das Motto. (Beifall von der FDP und der SPD) Ich bin auch sicher, Herr Finanzminister: Ohne das Urteil aus Karlsruhe hätten Sie das Geld auch in die nächsten Jahre mitgenommen. Denn der Sinneswandel, dass das jetzt auf einmal nicht mehr geht, kam ja dann doch relativ plötzlich. Wenn Sie ihn sehen, Herr Finanzminister, fragen Sie doch bitte mal den Oppositionspolitiker Marcus Optendrenk, wie er diese Tricks bewertet. (Heiterkeit von Jochen Ott [SPD]) Ich würde es wirklich sehr gerne wissen. Trick Nummer drei: Selbstbewirtschaftungsmittel – ein großartiges Wort der Haushälter. Diese Mittel gelten mit der Zuweisung als verausgabt und stehen dann unbegrenzt in der Zukunft zur Verfügung. Sie sind in den Titeln der Nebenverwaltung zusammengefasst. 8,5 Milliarden Euro, also 8 % des gesamten Haushaltsvolumens, standen dort Anfang dieses Jahres. Jetzt wollen Sie 860 Millionen Euro zugunsten des Haushalts 2024 umbuchen. Dieser Betrag soll also mindestens übrig sein. Wir haben gefragt: Wie viel ist denn insgesamt übrig? Wie viel könnte eigentlich umgebucht werden? Und vor allem: Bei welchen Projekten wurde denn das Geld überhaupt nicht genutzt? Wo haben Sie eigentlich Geld, das das Parlament für ein bestimmtes Projekt zur Verfügung gestellt hat, gar nicht gebraucht, und wo parken Sie dieses Geld? Meine Damen und Herren, innerhalb von vier Wochen müssen bzw. sollen Kleine Anfragen aus dem Parlament von der Landesregierung beantwortet werden, und innerhalb von vier Wochen wissen Sie nicht, wo die Reste von 8,5 Milliarden Euro geblieben sind. Wenn ich 8,5 Milliarden Euro hätte, Herr Finanzminister, wüsste ich relativ klar, wo sie sind, wie viel übrig ist und was ich ausgegeben habe. Sie sind ein haushaltspolitischer Hütchenspieler, und Sie sollten mehr Transparenz an den Tag legen. (Beifall von der FDP und der SPD) Landtag Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist ernst, und die wirtschaftliche Lage in Nordrhein-Westfalen ist ernster. Wir erleben im Moment genau das grüne Wirtschaftswunder, das Frau Neubaur ja im Wahlkampf versprochen hat: eine Rezession, Platz 14 bei der wirtschaftlichen Entwicklung im Bundesländervergleich, Produktion bei der Industrie im Sinkflug, Export im Sinkflug, Zahl der Baugenehmigungen eingebrochen. Wie reagiert eigentlich diese Landesregierung mit diesem Haushalt darauf? (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Schauen wir erst einmal, was es nicht gibt. Es gibt keine Fortschritte beim Bürokratieabbau. Es gibt keine echten Fortschritte bei der Planungsbeschleunigung und bei der Digitalisierung. Es gibt auch kein Wachstumschancengesetz. Kollege Schick ist eben darauf eingegangen. Kollege Schick, 20 Jahre lang macht die Union Wahlkampf mit dem Versprechen: „Wir senken Steuern, damit wir mehr wirtschaftliche Dynamik entfesseln können“, und Sie haben in fünf Minuten aufgezählt, warum all das nicht gehen darf. (Thorsten Schick [CDU]: Nein! So habe ich das nicht gesagt!) Deshalb kommt es mit der Union im Ergebnis auch immer nur zu Steuererhöhungen. (Beifall von der FDP) Die Unionsfraktion hat im Deutschen Bundestag gesagt: Das Wachstumschancengesetz ist zu klein. Wir müssten viel mehr machen, um wirtschaftliche Dynamik zu entfesseln. – Die Ministerpräsidenten der Union haben gesagt: Dieses Gesetz ist viel zu groß. So geht das alles gar nicht. – Im Ergebnis passiert in dieser wirtschaftlichen Situation dank der Union gar nichts in diesem Land. Und das ist die schlechteste Botschaft für die Wirtschaft. (Beifall von der FDP) Was es allerdings bei dieser Regierung gibt, ist wie immer der Fingerzeig nach Berlin; diese Handhaltung haben Sie eingeübt. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Es gibt neue Abgaben, beispielsweise mit der Kiessteuer. Weil die Baukosten noch nicht genug explodiert sind und die Bauwirtschaft noch nicht genug am Boden liegt, wollen Sie da noch nachtreten. Und es gibt den Ruf nach Subventionen. Ganz anschaulich ist das gerade bei der Energiepolitik dieser Landesregierung. Der Bedarf an Energie wird steigen, insbesondere in Form von Strom. Auf die Rekordenergiepreise und auf steigenden Strombedarf hat diese Landesregierung mit dem vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohle geantwortet. Das Angebot 13.12.2023 sinkt schneller, und der Preis steigt schneller. Das wird das Ergebnis sein. Montags verursachen Sie durch Ihr politisches Handeln steigende Energiepreise, und dienstags fordern Sie dann prominent den Industriestrompreis, also eine neue Subvention. Bei jeder Gelegenheit haben Sie das gemacht. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Brüssel war das der Fall. Die Energieministerin hat das zusammen mit ihrem Bundeskollegen die ganze Zeit getan. Die Koalition hat extra einen Antrag dazu beschlossen. Im Ergebnis, obwohl es die Ministerpräsidentenkonferenz, der Bundeswirtschaftsminister, die Landeswirtschaftsministerin und diese Koalition wollten, kommt es überhaupt nicht. Es kommt zum Glück gar nicht zu einer Subvention nur für einige wenige energieintensive Betriebe, sondern es kommt zu einer Abgabensenkung, einer Senkung der Stromsteuer. Ich erwähne das hier noch einmal, Frau Ministerin Neubaur, weil Sie sehr bemerkenswert darauf reagiert haben. Sie haben nämlich nach dieser Einigung getwittert, dass Ihre eigene Entschlossenheit und Hartnäckigkeit sich ausgezahlt habe. (Heiterkeit von der FDP) Frau Neubaur, inhaltlich ist es ja richtig, dass es zu dieser Lösung gekommen ist. Aber Ihre politische Kommunikation war unehrlich. Die Wahrheit ist: Die NRW-Wirtschaftsministerin hat keinen Einfluss auf die Wirtschaftspolitik im Bund. – Das sind schlechte Nachrichten für das Industrieland Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Die Geschichte Ihrer Energiepolitik geht ja noch weiter. Sie ziehen also den Kohleausstieg vor. Im Ergebnis brauchen wir sechs – andere sagen: acht – neue Gaskraftwerke, die wasserstofffähig sind. Und jetzt forderte der Ministerpräsident am 7. Dezember 2023 bezüglich der Energiepolitik – ich zitiere Sie, Herr Wüst –: „Versorgungssicherheit und Verlässlichkeit müssen in einem Industrieland jederzeit gewährleistet sein.“ Sie haben das im Zusammenhang damit gesagt, dass der Bund jetzt schnell die Kraftwerksstrategie vorlegen solle, damit diese Gaskraftwerke auf den Weg gebracht werden könnten. Ich frage mich: War das eigentlich nicht Teil Ihres Hinterzimmer-RWE-Deals, Frau Neubaur? (Zuruf von Mona Neubaur, Ministerin für Wirt- schaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) Das frage ich mich wirklich, weil Sie ja bis heute nicht sagen wollen, was Sie da genau mit wem und wann Landtag besprochen haben. Dann könnten wir es doch ganz anders diskutieren. CDU und Grüne haben den Kohleausstieg hier vorgezogen, entgegen dem Kohlekompromiss. Das ist eine Energiepolitik im Blindflug. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Jetzt soll es der Bund richten. Das ist die Methode Wüst und die Methode Schwarz-Grün: Sollen sich doch andere um die Folgen meiner eigenen Politik kümmern! Ihre Energie- und Wirtschaftspolitik ist ein Angriff auf Wohlstand und Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Der Haushaltsentwurf spiegelt genau diesen Politikstil wider: kein Mut, keine Ideen, bloß nicht von der Realität beeindrucken lassen; um die Folgen meiner Politik können sich dann andere kümmern. Das geht besser, und das hat dieses Land auch besser verdient. Wir haben zahlreiche Änderungsvorschläge im laufenden Beratungsverfahren gemacht und legen heute noch einmal Änderungsvorschläge vor, die es besser machen, gegenfinanziert und ohne neue Schulden. Ich möchte auf ein paar davon eingehen. Ich beginne mit der inneren Sicherheit. Innenminister Reul ist immer für einen guten Spruch zu haben. Aber man fragt sich, was eigentlich von dem umgesetzt wird, was er so macht. Kann er eigentlich noch so arbeiten, wie er gerne möchte? Mein Gefühl ist: nein. Mein Gefühl ist: tagsüber schwarzer Sheriff, abends grüner Bettverleger. (Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von Thorsten Schick [CDU]) Während die Kriminalität in Nordrhein-Westfalen unter Schwarz-Grün um fast 14 % gestiegen ist, debattieren die beiden Koalitionspartner über den Begriff „Clankriminalität“. Nach einem Jahr wurde das Lagebild „Clankriminalität“ wieder vorgestellt. Man dachte, okay, Sie haben sich geeinigt, jetzt kann es wieder in die inhaltliche Debatte gehen – aber zu früh gefreut. Es wird jetzt wahrscheinlich ein weiteres andauerndes Symposium zum Begriff „Clankriminalität“ geben. Meine Damen und Herren, wir brauchen keine Begriffsdebatten. Wir brauchen entschlossene Politik, ein entschlossenes Handeln gegen Clankriminalität. (Beifall von der FDP) Wenn es um schöne Bilder zum Beispiel bei der Vereidigung neuer Polizistinnen und Polizisten geht, so schnell können Sie gar nicht schauen, da ist der 13.12.2023 Ministerpräsident vor Ort. Aber es kommt doch auf das konkrete Regierungshandeln an, nicht auf die schönen Bilder. Sie gehen aber im konkreten Handeln an das Pensionsalter der Feuerwehr. Wir müssen über die bestmögliche Ausstattung der Polizei debattieren; denn ob ein Polizist oder eine Polizistin in diesem Land wirklich die bestmögliche Ausstattung erhält, hängt von einer relativ einfachen Zeitrechnung ab: „v G“ und „n G“, vor Regierungsbeteiligung der Grünen und nach Regierungsbeteiligung der Grünen. Ich meine die Ausstattung mit Tasern. (Zuruf von Thorsten Schick [CDU]) Herr Kollege Schick, Sie haben eben gesagt, Sie würden alles für die beste Ausstattung machen. Dann freue ich mich auf Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag; denn das Ausrollen der Taser haben Sie gestoppt. Sie verstecken sich hinter dem Argument, man müsse das noch testen. „Testen“ – das muss man aus der schwarz-grünen Politiksprache in eine Sprache übersetzen, die alle verstehen – heißt hier: Die Grünen haben sich durchgesetzt. Sie waren nämlich schon immer gegen die Taser. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD – Zuruf von Christian Dahm [SPD]) Die CDU macht das mit. Sie macht mit, dass die Frage, ob ein Polizist die bestmögliche Ausstattung hat oder nicht, von der Frage des Dienstortes abhängt. Gregor Golland hat am 16.06. an diesem Platz gesagt: Zwischen CDU und Grüne passt kein Blatt Papier. – Schön für die Koalition, schlecht für die Polizistinnen und Polizisten in diesem Land. (Beifall von der FDP – Gregor Golland [CDU]: Auf das Zitat habe ich gewartet!) Dieses Land hätte den finanziellen Spielraum. Dieses Land muss mehr für die bestmögliche Ausstattung der Polizisten machen. Darum beantragen wir heute noch einmal 5 Millionen Euro mehr für die flächendeckende Ausstattung der Polizei mit Tasern. CDU und Grüne haben Nordrhein-Westfalen unsicherer gemacht. Kehren Sie um! Zeigen Sie auch im konkreten Regierungshandeln endlich den Respekt, den die Einsatzkräfte verdienen! Es fängt mit der bestmöglichen Ausstattung an. Herr Ministerpräsident, Einsatzkräfte sind keine Requisiten für Ihren Instagram-Kanal. Sie verdienen mehr Respekt. (Beifall von der FDP und der SPD) Zur inneren Sicherheit gehört natürlich auch die Justiz. Über eine Viertelmillion offene Ermittlungsverfahren zeigen, da ist viel zu tun. Herr Justizminister, das Problem ist, Sie sind mit ganz anderen Dingen beschäftigt. Der Justizminister hat Einfluss auf die Besetzung der Präsidentenstelle beim Oberverwaltungsgericht genommen und hat dafür extra eine Überbeurteilung für eine Duzfreundin geschrieben. Landtag Er riet im Verfahren anderen Bewerbern dazu, ihre eigene Bewerbung zu überdenken. Dabei behaupten Sie bis heute, Sie hätten gar keinen Einfluss auf dieses Verfahren genommen. In der letzten Plenarwoche haben Sie hier noch behauptet – der Justizminister genauso wie die Koalition –, dass solche Gespräche bei solchen Ämtern vorkämen, sei vollkommen normal. In der WAZ am 10. Dezember stehen eine ganze Menge an Stimmen aus der Justiz, die sagen, das sei alles andere als normal. Ihre Amtsvorgänger hätten auch einen weiten Bogen um genau solche Gespräche gemacht, um nicht den Anschein zu erwecken, dass die Politik hier Einfluss nimmt. Herr Justizminister, ich weiß schon gar nicht mehr, wie oft Sie Ihre Aussagen gegenüber dem Parlament schon korrigieren mussten. Aber ich glaube, das wird so weitergehen, weil Sie sich zu Beginn dieser Affäre für die Salamitaktik entschieden haben und jetzt gar nicht mehr dort herauskommen. Sie werden sich immer und immer wieder korrigieren müssen, immer und immer wieder werden neue Dinge ans Licht kommen, zu denen Sie dann Stellung nehmen müssen. Die Koalition von CDU und Grünen verteidigt diese Strategie dann auch noch ohne eigenes Unrechtsbewusstsein. Auch hier passt kein Blatt zwischen CDU und Grüne. Julia Höller und Gregor Golland haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung festgestellt, sie seien überzeugt davon, der Justizminister habe nach Recht und Gesetz gehandelt. Meine Damen und Herren, das Problem ist, dass Verwaltungsgerichte in diesem Land das ganz anders sehen. (Beifall von der FDP und der SPD) Das Verwaltungsgericht Münster hat zum Verfahren ein Urteil gesprochen. Ich nenne einfach einmal vier Wörter aus dem Urteil und aus der Begründung: fehlerhaft, unzulässig, manipulativ, rechtswidrig. – Noch nie in der Geschichte des Landes hat ein Justizminister eine solche Klatsche vor Gericht erlitten wie Benjamin Limbach. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Am 10. Oktober – so lange läuft das schon – hat der Ministerpräsident übrigens zu der Frage, ob Herr Limbach zurücktreten müsse, in einer Pressekonferenz gesagt – ich zitiere –: „Ich habe mir diese Frage bisher nicht stellen müssen.“ – Hat sich das eigentlich geändert, Herr Ministerpräsident? Haben Sie sich diese Frage stellen müssen? Oder wollen Sie vielleicht auch gar keinen Einfluss auf das Verfahren nehmen, ähnlich wie das der Justizminister auch nicht macht? Dann könnten Sie ganz im Sinne des Justizministers einfach einmal das Gespräch mit Herrn Limbach suchen und ihn bitten, seinen Verbleib im Amt zu überdenken. Damit die Menschen 13.12.2023 Vertrauen in die Justiz haben können, muss sie über jeden Zweifel erhaben sein. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Das gilt auch für den Justizminister. Herr Limbach, ich sage in aller Deutlichkeit: Sie sind nicht mehr über jeden Zweifel erhaben. Sie sind falsch auf diesem Platz und in diesem Amt. (Beifall von der FDP und der SPD) Meine Damen und Herren, Menschen, die sich etwas aufbauen wollen, die etwas erreichen wollen, verdienen unseren Respekt und unsere Unterstützung. Das gilt auch beim Eigentumserwerb. 80 % der Menschen in Deutschland wollen gerne in den eigenen vier Wänden leben, Deutschland ist allerdings bei der Wohneigentumsquote in Europa auf dem vorletzten Platz. Das zeigt, wie groß die Aufgabe ist. Die Baukosten sind allein in den letzten zwei Jahren um rund 30 % gestiegen. Die Baugenehmigungen sind in den letzten Wochen und Monaten eingebrochen. An welchen Hebeln setzt diese Landesregierung an? Wie wird der Haushalt 2024 genutzt, um den Menschen den Traum vom Eigenheim zu erfüllen und um gegen diese Kostensteigerungen anzuarbeiten? Da habe ich leider keine guten Nachrichten. Bei der Grundsteuer setzen Sie das teure Chaos fort, bei den Erschließungsbeiträgen verlängern Sie Fristen zugunsten der Kämmerer und zulasten der Menschen. Abwassergebühren werden teurer. Eine Kies-Steuer soll in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage neu eingeführt werden. Und das Förderprogramm Wohneigentum haben Sie mir nichts, dir nichts eingestampft. Im ersten Jahr nach der Regierungsübernahme haben CDU und Grüne im Durchschnitt alle acht Wochen eine Entscheidung getroffen, die das Wohnen für Menschen in Nordrhein-Westfalen teurer macht. Mir wird angst und bange um den Rest der Legislaturperiode. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Wer sich in diesem Land etwas aufbauen möchte, hat von dieser Koalition wirklich gar nichts zu erwarten. Hier wird nicht gebaut, hier werden Steine in den Weg gelegt. Darum machen wir Ihnen nach Jahren der Baukostensteigerung heute einen ganz konkreten Vorschlag für eine Trendwende: einen Gesetzentwurf und einen Haushaltsänderungsantrag zur Senkung der Grunderwerbsteuer auf 5 %. Man könnte damit die letzte Erhöhung von Januar 2015 wieder zurücknehmen. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer sind seitdem übrigens um 50 % gestiegen. Der Staat hat an den steigenden Immobilienpreisen kräftig mitverdient. Die Senkung der Steuer wäre ein Beitrag zur Landtag Entlastung beim Immobilienerwerb für diejenigen, die noch Eigentümer werden wollen, wäre aber mittelbar auch eine Entlastung für Mieterinnen und Mieter. Es wäre ein Signal an die Baukonjunktur, von der mittelbar auch ganz viele andere Branchen profitieren könnten. Dieses Land hätte den finanziellen Spielraum. Dieses Land muss den Menschen den Weg in die eigenen vier Wände leichter machen. Die Grunderwerbsteuer muss gesenkt werden. (Beifall von der FDP) Die Flüchtlingspolitik bleibt ein bestimmendes Thema. Ich habe es schon öfter gesagt und bleibe dabei: Das Problem sind nicht die Menschen, die zu uns kommen, sondern das Problem ist die Art und Weise, wie wir Flüchtlingspolitik organisieren. Und das gilt für alle politischen Ebenen. Die Wahrheit ist: Seit 2015 hat sich substanziell in der deutschen Flüchtlingspolitik zu wenig geändert. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gesagt: „Wir schaffen das“, hat aber nie gesagt, wie wir das eigentlich genau schaffen sollen. Der Ministerpräsident hat sich im Jahr 2022 hier an diesem Pult in die Tradition von Frau Merkel gestellt, kurz vor der Verleihung des NRW-Staatspreises. Sie sagten an dieser Stelle auch: Wir schaffen das. – Und er steht damit eins zu eins in der Tradition von Frau Merkel, denn auch er hat seitdem die Frage nicht beantwortet, wie wir das eigentlich genau schaffen. Ich halte es da mit dem ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck. Er hat gesagt: Das Herz ist weit, die Aufnahmefähigkeit ist begrenzt. – Und daran müssen wir auf allen politischen Ebenen arbeiten, auch beim Land. Das Land hatte mal rund 80.000 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen. Jetzt haben Sie keine 35.000. Ich kann mich gut an die Debatten erinnern, in denen es immer hieß: Wir wollen keine Unterbringung in Turnhallen. Deshalb gibt es die Plätze nicht. – Ich habe eine Nachricht für Sie, meine Damen und Herren von CDU und Grünen: Die Turnhallen müssen dank Ihrer Politik jetzt trotzdem geschlossen werden. Sie haben es auf die Kommunen abgewälzt und lassen sie damit alleine. (Beifall von der FDP und der SPD) So viel zum Thema, das sei die kommunalfreundlichste Regierung aller Zeiten, Kollege Schick. (Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU]) In Rheinland-Pfalz braucht es vier Monate, um vor Gericht einen Widerspruch gegen einen Asylbescheid zu verhandeln, weil alle Verfahren auf ein Verwaltungsgericht konzentriert wurden. In Nordrhein-Westfalen sind es 21 Monate. Wir sollten aber im 13.12.2023 besten Falle von anderen Bundesländern lernen – so ist zumindest der Föderalismus gedacht. Dazu haben Sie aber keine Lust. Sie verschließen hier die Augen. Sie wälzen es auf die Kommunen ab. Sie zeigen nach Berlin. Das ist in diesem wichtigen Bereich Arbeitsverweigerung – schon so lange. Viele Forderungen übrigens, die wir im Plenum debattiert haben, die wir seitens der Freien Demokraten aufgestellt haben, sind übrigens unlängst von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen worden – bis hin zum Thema „Bezahlkarte statt Bargeld“. Die Koalition hat das hier im Hause brüsk abgelehnt, das sei eine Unverschämtheit. Kurze Zeit später taucht der Ministerpräsident in Berlin auf und fordert genau das. Wir haben schon öfter in der Politik darüber diskutiert: Wer ist eigentlich Koch, und wer ist Kellner? – Der Ministerpräsident mag ja die Kochschürze und auch die dazugehörige Mütze tragen; aber ich habe das Gefühl, Herr Wüst, das ist manchmal so wie in dem Film „Ratatouille“: Nur weil man die Kochmütze aufhat, heißt das noch lange nicht, dass man Herr der eigenen Worte und Handlungen ist. (Beifall von der FDP) Der Ministerpräsident fordert in Berlin, die Grünen bestimmen in Düsseldorf – das scheint das Geheimrezept für das geräuschlose Regieren zu sein. (Beifall von der FDP) Ich möchte zum Sport kommen. Sport ist unverzichtbar für die Gesundheit, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, bindet ganz viel Ehrenamt, bildet gerade auch Kinder und Jugendliche aus, ein Teamgefühl zu entwickeln und zusammenzuarbeiten. Und da werden Bestleistungen erzielt. Um eine Sportart richtig ausüben zu können, um sich da auch ausprobieren zu können, braucht es jedoch eine vernünftige Infrastruktur. Die Vorgängerregierung hat das Programm „Moderne Sportstätte 2022“ auf den Weg gebracht: 300 Millionen Euro Landesmittel, ergänzt durch Mittel der Kommunen und der Vereine. Damit konnten extrem viele Sportstätten wieder auf Vordermann gebracht werden. Alle Akteure in der Sportfamilie halten das Programm für einen großen Erfolg, wollen eine Fortsetzung. Und das ist dringend notwendig, weil Trainingskapazitäten fehlen, weil neue Mitglieder von Vereinen zum Teil abgelehnt werden müssen. Die Landesregierung aber vertröstet die Vereine. Sie will das Programm noch evaluieren. Ich frage mich: Wie lange noch? Wir machen Ihnen einen konkreten Vorschlag. Das Programm „Moderne Sportstätte 2022“ sollte im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Das Land hätte den finanziellen Spielraum für den Sport. Landtag Dieses Land muss mehr für die Sportfamilie in Nordrhein-Westfalen tun. (Beifall von der FDP) Die Kitas sind in dieser Debatte schon angesprochen worden. Dort wird das Fundament gelegt für eine erfolgreiche Bildungskarriere, für ein erfolgreiches Leben. Dort wird ganz wichtige Bildungs- und Erziehungsarbeit geleistet. Sie sind der Garant für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Herausforderungen sind vielfältig: Plätze müssen weiter ausgebaut werden, den Trägern fehlen Fachkräfte, Inflation, steigende Energiekosten, die Tarifabschlüsse – da ist eine solide Finanzierung dringend gefragt. Die Koalition hat in diesem Jahr zahlreiche Warnungen ignoriert. Sie hat Probleme abgestritten, hat sich darin wiedergefunden, die Opposition zu beschimpfen. Jetzt wollen Sie springen, aber viel zu kurz, und Sie versuchen auch noch, das irgendwie mit einer roten Schleife zu garnieren. Herr Kollege Schick, diese Landesregierung gibt den Kitas nicht 550 Millionen Euro zusätzlich. (Christian Dahm [SPD]: Das kann er nicht wis- sen!) 450 Millionen davon sind gesetzlich ohnehin vorgeschrieben. Sie mobilisieren aus 100 Milliarden Euro Haushalt 100 Millionen zusätzlich für die Kitas, und die Träger sagen, das reiche bis April. 22.000 Menschen sind der Meinung, Ihre Kitapolitik sei falsch und so gehe das nicht weiter, und Sie stellen sich hier hin und sagen: Alles wunderbar, alle sind dankbar für diese Mittel. – Ein Rendezvous mit der Realität täte Ihnen gut. (Beifall von der FDP und der SPD) Es geht hier um die Zukunft unserer Kinder, der Kleinsten. Sie wollen eine Erhöhung der KiBiz-Pauschalen, Sie wollen die Sondermittel, die Pauschalen wollen Sie aber erst im August anheben. Wir machen Ihnen heute noch einmal einen anderen Vorschlag. Wir schlagen Ihnen vor: Erhöhen Sie die Pauschalen ab Januar. Tun Sie etwas für die Kleinsten im Land. Das Land hätte die Spielräume, mehr für die Kitas zu tun. Das Land muss mehr für die Kinder in diesem Land machen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Wir haben morgen noch die Aktuelle Stunde zur aktuellen Bildungspolitik, aber auf das eine oder andere will ich jetzt schon einmal eingehen. Die neuesten PISA-Ergebnisse dürfen uns nicht ruhen lassen. Das ist ein Weckruf. Die niedrigsten Werte wurden bei den Schülerinnen und Schülern in Deutschland gemessen, und zwar niedriger als jemals zuvor. Daran hängen große Fragen, und dazu 13.12.2023 bräuchte es große Antworten. Aber die Landesregierung liefert auch hier nichts. Sie verheddert sich im Klein-Klein, es wird mit den Lehrerinnen und Lehrer über Versetzungen und über die Erschwerung von Teilzeit gestritten. Aber um den Kern des Problems wird ein großer Bogen gemacht. Da zeigt sich der Politikstil von Schwarz-Grün. Selbst beim landespolitischen Kernthema Bildung ist das Erste, was der Schulministerin nach den PISA-Ergebnissen einfiel, in Richtung Berlin zu zeigen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall bei der SPD – Jochen Ott [SPD]: So ist es!) Sie haben eingefordert, es müsse beim Startchancen-Programm und beim Digitalpakt ganz schnell etwas passieren. Was Sie uns verheimlicht haben, ist: Was will diese Landesregierung eigentlich? Was wollen Sie denn eigentlich tun? Wie steht es eigentlich um Ihre Verantwortung? Das Startchancen-Programm ist für den Bund das, was die Talentschulen für Nordrhein-Westfalen sind. Wie wollen Sie eigentlich mit den Talentschulen in Nordrhein-Westfalen umgehen? Dazu habe ich nichts gehört. Wie wollen Sie eigentlich mit dem auslaufenden Schulkonsens umgehen? Dazu hört man von der CDU und den Grünen nichts. Ich teile ganz viele bildungspolitische Ideen von Jochen Ott nicht, aber zumindest über einen NRW-Pakt Bildung zu sprechen, würde sich doch lohnen. (Zuruf von Jochen Ott [SPD]) Aber allein dieser Gedanke, allein dieser Vorschlag hat die Koalition schon in Wallung gebracht. Da wurde mit dem Vorwurf reagiert, hier solle ein Schulkrieg angezettelt werden. Meine Damen und Herren von CDU und Grünen, wer so redet, der hat Angst vor einer politischen Debatte und vor der eigenen Ideenlosigkeit in diesem wichtigen Feld. (Beifall von der FDP und der SPD) Auch hier empfehle ich ein Rendezvous mit der Realität. In den nächsten zehn Jahren gehen über 10.000 Lehrkräfte in Pension. Wir haben allein in diesem Jahr 800 Kündigungen von aus dem Schuldienst ausgeschiedenen Lehrkräften gesehen. Und da stellt sich der Kollege Schick hier hin und sagt: Mit diesem Haushalt machen wir die Schulklassen kleiner. (Heiterkeit von der SPD) Fragen Sie mal die Menschen vor Ort, wie groß die Chance ist, dass Sie das wirklich schaffen. Die Wahrheit ist: Es geht bei dieser Regierung um die Reduzierung von Ausfall, und so wünschenswert es wäre, kleinere Klassen wird diese Landesregierung nicht erreichen, schon gar nicht mit dieser Ideenlosigkeit. (Beifall von der FDP und der SPD) Landtag Obwohl uns so viele Lehrkräfte fehlen, scheitern Sie ja schon bei der technischen Ausstattung der vorhandenen Lehrkräfte. Raus aus der Kreidezeit, Nutzung der Chancen der digitalen Bildung – unser Antrag soll das heute noch einmal sicherstellen, damit auch wirklich alle Lehrkräfte die bestmögliche Ausstattung haben, um ihren Job zu machen. Das Land hätte für bessere digitale Bildung die finanziellen Spielräume, und das Land muss die Schulen bestmöglich ausstatten. Es ist eine politische Entscheidung von CDU und Grünen, das nicht zu tun. Es ist übrigens auch eine politische Entscheidung dieser Koalition, eine wichtige Chance zu verpassen, die Erinnerungskultur in diesem Land zu erhalten und weiterzuentwickeln. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten bei Demonstrationen und im Netz offenen Antisemitismus gesehen. Umfragen und Studien zeigen, wie groß die Aufgabe dort ist. Ein wichtiger Baustein, dagegen etwas zu tun – davon bin ich zutiefst überzeugt –, sind Schulfahrten zu KZ-Gedenkstätten. Im Jahr 2022 gab es 255 vom Land geförderte Fahrten. Mich stellt das nicht zufrieden. Wir beantragen darum heute, die zur Verfügung stehenden Mittel im Sinne weiterer Fahrten zu KZ-Gedenkstätten um ein Drittel, um eine Million Euro, zu erhöhen. Dieses Land hat die finanziellen Spielräume, mehr für die Erinnerungskultur zu tun. Wir sollten alles dafür tun, dass jeder Schüler, der in Nordrhein-Westfalen die Schule verlässt, vor dem Abschluss eine Gedenkstätte besucht hat. (Beifall von der FDP und der SPD) NRW wird weiterhin eigentlich nicht regiert, es wird repräsentiert. Das gehört dazu, aber die Anteile sollten Sie noch einmal überdenken. Es gibt viele schöne Bilder, aber wenig Substanz. Sie loben sich immerhin noch selbst für geräuschloses Regieren, aber mit welchem Ergebnis? Kürzungen bei der Kultur, Krankenhäusern droht die Pleitewelle, Kitas droht das Aus, Kommunen werden bei der Flüchtlingspolitik im Stich gelassen, Altschuldenlösungen für die Kommunen werden präsentiert, aber noch schneller wieder kassiert. NRW wird unsicherer, und das Vertrauen in die Justiz schwindet. An einer Stelle geht es in diesem Land nach oben, und das sind die Beliebtheitswerte des Ministerpräsidenten, und darum lässt er den Rest so laufen. Föderalismus ist aber als Wettbewerb um die beste Idee und nicht als jahrelange Kampagne für eine Kanzlerkandidatur gedacht. Über Hannelore Kraft stand mal die Überschrift „Sie will: nichts“ in der Zeitung. Es war nach dieser Pressekonferenz, die dem einen oder anderen noch in Erinnerung ist, wo ein Zettel nicht gefunden werden konnte. In der Zeile drunter stand: „Wie sie sich klein macht – und Politik verweigert.“ So eine Überschrift würde Hendrik Wüst natürlich nicht passieren. Dafür 13.12.2023 ist er zu gut vorbereitet. Er macht sich ja auch nicht klein. Aber Sie verweigern sich weiterhin der Politik und den Debatten hier im Haus, Herr Ministerpräsident. Sie gehen dem aus dem Weg. Sie nehmen ja schon die Redezeiten der Landesregierung nach Ihren eigenen Unterrichtungen nicht in Anspruch, sondern nutzen das hier als eine Art „Notarvorlesestunde“. Sie setzen voll auf die Repräsentation und auf die Wohlfühltermine. Hohe Beliebtheitswerte nutzen einer Person im Land, die Politik, die hier gemacht wird, muss aber allen Menschen im Land nutzen. Darum braucht es dringend eine Korrektur dieser schwarz-grünen Politik. (Beifall von der FDP und der SPD) Aus Ihren Wohlfühlterminen und aus den schönen Bildern kann keine Zukunft für 18 Millionen Menschen in diesem Land entstehen. Diese Koalition mag geräuschlos sein, sie ist aber vor allen Dingen ideenlos und mutlos. Dieses Land hat mehr als das verdient. (Beifall von der FDP und der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt ihre Vorsitzende Schäffer.
Verena Schäffer GRÜNE
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kinderchor der Yitzhak-Rabin-Grundschule in Düsseldorf hat uns beim Chanukkafest am Montagabend im Landtag alle sehr berührt – dieses Leuchten in den Augen der Kinder, dieser Stolz und dieses Selbstbewusstsein, mit dem sie uns auf das Entzünden der Chanukkakerzen eingestimmt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau für sie machen wir doch Politik: für Kinder und Jugendliche, für eine gute Zukunft in Demokratie und Freiheit für sie. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich spreche gerne mit jungen Menschen und bin immer wieder beeindruckt von ihren Plänen für ihre Zukunft. Sie wollen eine Zukunft in Frieden, eine lebenswerte Zukunft auf einem gesunden Planeten, in einer gerechten und diskriminierungsfreien Gesellschaft, und sie wollen diese Zukunft mitgestalten. Wir alle wissen: Die Zeiten sind schwierig und von Krisen geprägt. Aber trotzdem tun wir alles dafür, dass diese Zukunftspläne wahr werden können. Noch mehr: Gerade weil die Zeiten schwierig sind, tun wir alles dafür, damit diese Zukunftspläne wahr werden können. Als schwarz-grüne Koalition arbeiten wir an einer gerechten, gesunden und friedlichen Zukunft für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Es ist unsere Verantwortung als Politikerinnen und Politiker, die Herausforderungen unserer Zeit anzunehmen und an Lösungen zu arbeiten. In dieser schwierigen Haushaltslage sind die Kleinsten unsere größte Priorität. Deshalb erhöhen wir die Mittel für Schulen und Kitas. Wir investieren weiterhin in den Klimaschutz, um unsere Lebensgrundlagen und die unserer Kinder zu erhalten. Wir sorgen mit den höchsten Einstellungszahlen bei der Polizei für Sicherheit. Wir kämpfen für mehr Gerechtigkeit und für bezahlbare Mobilität. Wir werden auch das Wahlalter auf 16 Jahre senken, denn junge Menschen wollen sich politisch einbringen, und wir wollen ihnen die Möglichkeiten dafür geben. Junge Menschen haben eine überdurchschnittlich positive Einstellung zur Demokratie. Mir macht das Mut – (Beifall von Matthias Kerkhoff [CDU] und Thorsten Schick [CDU]) Mut in einer Zeit, in der demokratische Staaten brutal überfallen werden, in der rechtsextreme und antidemokratische Kräfte Hass und Hetze verbreiten und weltweit an Zustimmung gewinnen. „Wehret den Anfängen!“, haben wir immer gesagt. Doch die Anfänge liegen bereits hinter uns. Unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat zu verteidigen, die Menschenwürde als Leitbild jedes politischen Handelns, die Freiheit auch für zukünftige Generationen zu erhalten – darum geht es in diesen Zeiten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Deshalb bin ich auch dankbar dafür, dass wir heute über diesen Haushalt streiten dürfen. Denn das macht Demokratie und Freiheit aus. Deshalb muss ich auch gar nicht alles teilen, was Herr Ott oder Herr Höne hier sagen. Das Ringen um Lösungen – darum geht es in einer Demokratie. Dieser Haushalt stellt in schwierigen Zeiten eine stabile Grundlage für Lösungen dar. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Die Menschenwürde zu schützen, bedeutet, dass wir Hass gegen Minderheiten niemals zulassen dürfen. Wir wissen aber: Dieser Hass ist da. Er macht sich in Form von verletzenden Worten, von Diskriminierung und Benachteiligung bis hin zu Gewalt breit. Dass Jüdinnen und Juden in Deutschland Angst haben müssen, ist zutiefst beschämend. Wir erhöhen deshalb die Mittel für Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen. Bauliche Maßnahmen und Sicherheitspersonal sind wichtig, unser Ziel ist es aber, dass Jüdinnen und Juden an jedem Tag und an jedem Ort in Nordrhein-Westfalen sicher sind. Deshalb stärken wir die Maßnahmen zur Antisemitismusprävention. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 13.12.2023 Mich bedrückt es sehr, wenn mir jüdische Gemeinden berichten, dass Eltern in den Tagen nach dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel Sorge hatten, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Die Kinder der Yitzhak-Rabin-Grundschule sollen ohne Diskriminierung und Anfeindungen in Deutschland aufwachsen können. Muslimische Kinder und alle Kinder in Deutschland sollen ohne Diskriminierung und Anfeindungen aufwachsen können. Auch deshalb bereitet mir die deutliche Zunahme von antimuslimischem Rassismus große Sorgen. Wir verstärken die Mittel für die Beratungsstelle SABRA und für die schulische Bildung. Wir legen ein neues Programm der politischen Bildungsarbeit für die Auseinandersetzung mit Antisemitismus und Rassismus auf. Auch wenn wir hier den Fokus auf junge Menschen legen, wissen wir alle, dass menschenfeindliche Einstellungen in der gesamten Gesellschaft, aller Milieus und aller Altersgruppen ein Problem sind. Ein Angriff auf Angehörige einer Minderheit ist immer auch ein Angriff auf unsere Demokratie, auf unsere gesamte Gesellschaft. Deshalb sind wir alle immer gefordert, uns Antisemitismus, Rassismus, Hass und Hetze entgegenzustellen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von SPD und FDP) Kitas und Schulen sind wichtige Orte unserer Demokratie – Orte, an denen jedes Kind, jede und jeder Jugendliche sich sicher fühlen, gehört und gesehen werden sollte; Orte, an denen Werte von Freiheit und Demokratie vermittelt werden; Orte, an denen Demokratie und Mitbestimmung gelebt werden. Damit diese Orte für unsere Kinder und Jugendlichen gestärkt werden, haben wir, die schwarz-grüne Koalition, schon bei der Haushaltsaufstellung eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen. Alle Ressorts müssen aufgrund der schwierigen Haushaltslage sparen. Den Schuletat haben wir bewusst ausgenommen, außerdem wird der Bereich der frühkindlichen Bildung um 550 Millionen Euro aufwachsen. (Marcel Hafke [FDP]: Keine eigene Leistung!) Ich bin überzeugt davon, dass das die richtige Entscheidung war, auch – das gehört zur Wahrheit dazu – wenn es zulasten aller anderen Etats geht. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP] – Gegenruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Denn Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft, in die Bildungschancen der künftigen Generationen, in die Chancen unserer Kinder und Jugendlichen, ihr Leben und die Welt selbstbestimmt nach ihren Vorstellungen gestalten zu können. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Dabei kommt es auf den Anfang an. Die gute Arbeit der Fachkräfte in den Kitas ist entscheidend dafür, dass Kinder gerechte Bildungschancen bekommen Landtag und ihren Weg in unserer Gesellschaft gehen können. Ich bin deshalb froh, dass wir die Sprach-Kitas in die Landesförderung übernehmen und absichern konnten, dass wir das Programm der Kita-Alltagshelferinnen und -helfer verstetigen konnten. Mir ist aber auch bewusst, wie schwierig die finanzielle Situation für die Kita-Träger ist. Deshalb ist es gut, dass über die Dynamisierung zum neuen Kita-Jahr die Pauschalen um rund 10 % ansteigen werden. Um bis dahin die finanziellen Auswirkungen des Tarifabschlusses abzufedern, haben wir in einem Kraftakt für die freien Träger eine Überbrückungshilfe von 100 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Trotzdem bleiben die Herausforderungen im Bereich der Kitas groß. Wir brauchen starke Kitas. Die Kitas entlasten nicht nur berufstätige Eltern und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Gleichberechtigung, vor allem sind sie eine wichtige Bildungsinstitution, die den Grundstein für gelingende Bildungsbiografien legt. Die frühkindliche Bildung ist für unsere schwarz-grüne Koalition ein zentrales Anliegen. Wir wollen den Kleinsten die größten Startmöglichkeiten geben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Den Schuletat haben wir nicht nur von Kürzungen ausgenommen, wir haben auch noch draufgelegt. Insgesamt wächst der Etat des Schulministeriums um über 400 Millionen Euro an. Wir stellen zusätzliche Mittel für 38.000 neue Plätze im Offenen Ganztag zur Verfügung. Die Landesregierung arbeitet an dem Rahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs. Wir holen den Ganztag endlich aus dem Projektcharakter heraus, weil wir ihn als echte Chance für ganzheitliche Bildung sehen. Wir erkennen die großen Herausforderungen im Offenen Ganztag an – Herausforderungen, die für die Träger aufgrund der hohen Tarifabschlüsse entstehen; Herausforderungen für Land und Kommunen, mehr OGS-Plätze schaffen zu müssen. Wir sehen vor allen Dingen auch die Eltern, die aktuell um einen OGS-Platz bangen. So wie bei den Kitas geht es nämlich auch hier um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zumindest um eine vielleicht bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aus Sicht der Wirtschaft geht es auch um Fachkräfte; es geht auch darum, dass Eltern arbeiten gehen können. Wir sehen aber vor allem – und das ist wichtig – die große Chance für unsere Kinder, denn die OGS bietet Bildung, Erziehung und Betreuung. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Als Land sind wir verlässlicher Partner für die Kommunen. Wir werden die Kommunen selbstverständlich auch weiterhin bei der Umsetzung der Inklusion unterstützen und stellen deshalb 77 Millionen Euro für die Inklusionspauschale zur Verfügung. Schulische Inklu-13.12.2023 sion ist kein Nice-to-have; es ist ein Recht, es ist ein Menschenrecht, das Kinder mit einer Behinderung haben. Sie müssen die Freiheit haben, in der Regelschule mit ihren Nachbarskindern zu lernen. Inklusion ist ein Menschenrecht, und sie ist eine Bereicherung an unseren Schulen und in unserer gesamten Gesellschaft. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Uns allen ist klar – und das habe ich in meiner Rede ja auch schon gesagt –: Die Herausforderungen an unseren Schulen und in den Kitas sind groß. Deshalb klingt die Forderung der SPD-Fraktion nach einem Landessondervermögen „Schule“ und nach Investitionspaketen im ersten Moment sehr verlockend. In die Zukunft unserer Kinder investieren – dieses Ziel teilen wir. Wer könnte etwas dagegen haben? Na ja, das Verfassungsgericht könnte etwas dagegen haben, wenn das Sondervermögen schuldenfinanziert wäre, denn die Schuldenbremse des Bundes im Grundgesetz gilt auch in Nordrhein-Westfalen. Trotz aller Diskussionen über eine Reform, für die ich große Sympathien habe: Bislang ist die Schuldenbremse nicht geändert, sie gilt – und das weiß auch Herr Ott, das weiß auch die SPD-Fraktion. (Zuruf von der CDU: Die vergessen es aber immer!) Deshalb schlagen Sie jetzt andere Finanzierungswege vor. (Christian Dahm [SPD]: War nicht schlecht, oder?) Zuerst haben Sie ein Landessondervermögen „Schule“ vorgeschlagen, finanziert über Steuermehreinnahmen bei der Erbschaftsteuer. Das ist wohlgemerkt eine Steuer, über deren Höhe auf Bundesebene entschieden wird und nicht hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Auch wenn Sie uns Grüne bei einer Reform durchaus an Ihrer Seite hätten – Fakt ist: Auf Bundesebene, im Deutschen Bundestag gibt es aktuell keine Mehrheit. Das wissen Sie auch. Das ist also eine Sackgasse. Mit Ihrer ersten Forderung kommen Sie nicht weiter. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Jochen Ott [SPD]: Das ist nur nicht Bestandteil der Haushaltsdebatte!) Deshalb hat die SPD-Fraktion am Montag einen anderen Weg eingeschlagen – um damit direkt wieder in einer Sackgasse zu landen. Sie wollen jetzt Investitionspakete, finanziert über die Konjunkturkomponente der Schuldenbremse. Das klingt auf den ersten Blick gut, auf den zweiten Blick entpuppt sich aber leider auch das als haushaltspolitischer Rohrkrepierer. Sie stecken in der nächsten Sackgasse fest, denn anders als bei einem krisenbedingten Sonder-Landtag vermögen müssten diese Kredite in einem relativ kurzen Zeitraum wieder ausgeglichen werden. (Christian Dahm [SPD]: Das stimmt! Da hat sie recht!) – Da habe ich recht. Vielen Dank für die Bestätigung, Christian Dahm. – Mit dieser Forderung lässt es sich also für den kurzen Moment sehr gut leben, aber eben nur kurz, (Zurufe von Jochen Ott [SPD] und Christian Dahm [SPD]) denn danach sind die Handlungsspielräume noch viel, viel enger. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Dann können Sie keine Investitionen mehr in Kitas und in Schulen machen – und das ist genau das Problem. (Zuruf von Jochen Ott [SPD]) Das ist nicht die Art, wie wir Haushaltspolitik machen. Wir setzen Prioritäten in einer schwierigen Haushaltslage. Das bedeutet Einsparungen an anderen Stellen, die schmerzhaft sind. (Jochen Ott [SPD]: Das bedeutet, dass die Träger pleitegehen, genau!) Ja, das sind und das waren schmerzhafte und schwierige Diskussionen, die uns Abgeordnete in den Regierungsfraktionen viel abverlangt haben. Aber wir agieren vorausschauend. Wir versprechen den Menschen eben nicht das Blaue vom Himmel. Als Oppositionsführer mag man sich die Dinge vielleicht einfach machen, getreu nach dem Motto: Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt. – Aber das ist nicht unsere Art von Haushaltspolitik. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Stefan Zimkeit [SPD]) In diesen Tagen diskutieren wir alle viel über die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Ich will aber zunächst an eine andere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2021 erinnern. Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgegeben, das Klima zu schützen und natürliche Lebensgrundlagen zu erhalten, um die Freiheit für zukünftige Generationen zu sichern. Jede heute verpasste Maßnahme zur Eindämmung der Klimakrise bedeutet einen radikaleren Eingriff in die Freiheit künftiger Generationen. Klimaschutz ist kein Trend und kein Lifestyle. Wir investieren in den Klimaschutz, um die Lebensgrundlagen und die Freiheit unserer Kinder und Enkel zu schützen. (Beifall von den GRÜNEN) 13.12.2023 Schon heute spüren wir die Auswirkungen der Klimakrise sehr deutlich: Hochwasser, Hitze, Waldbrände. Deshalb treiben wir als schwarz-grüne Koalition Klimaschutz und Energiewende voran. Deshalb machen wir Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas; denn die Transformation der Wirtschaft ist ein wesentlicher Baustein des Klimaschutzes. Dazu arbeitet unsere Koalition am Energiesystem der Zukunft: Wir steigen 2030 aus der Kohle aus. Wir haben den pauschalen 1.000-m-Abstand abgeschafft. Wir beschleunigen den Ausbau der Windenergie, wir bauen die Solarenergie aus, und wir nehmen die Menschen dabei mit. Mit unserem Bürgerenergiegesetz beteiligen wir Menschen und Kommunen unmittelbar finanziell am Ausbau der erneuerbaren Energien. So schaffen wir Akzeptanz, und so sorgen wir für eine sichere, bezahlbare und zukünftig klimaneutrale Energieversorgung. Durch die größte Einzelförderung in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von bis zu 700 Millionen Euro sorgen wir dafür, dass CO -armer Stahl ab 2026 aus Duisburg kommt. Es ist gut, dass diese Investition trotz des Urteils zum Klima- und Transformationsfonds gesichert ist. Auch wenn es jetzt eine Lösung zum Bundeshaushalt gibt, befürchte ich weiterhin Auswirkungen auf wichtige Investitionen in die Zukunft unserer Wirtschaft aufgrund des Urteils zum Klima- und Transformationsfonds, gerade hier in unserem Industrieland Nordrhein-Westfalen. Deshalb gehört zu der Debatte in Berlin auch die Frage, woher der Staat in Zukunft die finanziellen Spielräume für Investitionen nehmen soll; denn wenn wir nicht investieren, dann wächst der Schuldenberg trotzdem. Was könnten wir nachfolgenden Generationen Schlechteres hinterlassen als ein kaputtes Klima, als bröckelnde Brücken und eine marode Infrastruktur, als eine abgehängte Wirtschaft? Es braucht eine Lösung im Grundgesetz, um Investitionen in den Klimaschutz gerade in Krisenzeiten zu ermöglichen, um die Zukunft und Freiheit zukünftiger Generationen zu sichern. (Beifall von den GRÜNEN) Unsere schwarz-grüne Koalition sorgt dafür, dass Nordrhein-Westfalen Industrieland bleibt. Wir sichern Arbeitsplätze von Industrie bis Handwerk. Wir sichern Wohlstand für unsere Kinder und ihre Kinder. Dieser neue Wohlstand ist aus meiner Sicht ein anderer als der früherer Generationen; denn es kann nicht immer so weitergehen wie bisher, also: immer noch schneller, höher, weiter. Das hat uns erst dorthin gebracht, wo wir gerade stehen. Der neue Wohlstand darf nicht auf Kosten anderer Regionen dieser Welt oder zukünftiger Generationen gehen. Landtag Der neue Wohlstand bedeutet für mich soziale Gerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt, öffentliche Daseinsvorsorge und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen, eine starke und lebendige Demokratie und vor allem ein Leben in Freiheit und Frieden. Ich finde, dafür lohnt es sich zu kämpfen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Neben der Klimakrise bedroht der hohe Verlust an Artenvielfalt unsere Lebensgrundlagen auf diesem Planeten. Wir von der schwarz-grünen Koalition werden beide ökologischen Krisen entschieden bekämpfen. Wir erhöhen daher im Haushalt 2024 die Mittel für den Naturschutz. Wir sichern die Biologischen Stationen ab, die vor Ort einen unverzichtbaren Beitrag zum Artenschutz leisten. Die Biologischen Stationen stehen exemplarisch für das großartige ehrenamtliche Engagement, das viele, viele Menschen in unserem Land täglich leisten. Bei den Biologischen Stationen kommen ehrenund hauptamtliche Kräfte zusammen, um sich für unser Gemeinwohl und für den Natur- und Artenschutz einzusetzen. Sie tun das auch durch ihren wichtigen Beitrag zur Naturschutzbildung, bei der große und kleine Menschen für den Naturschutz begeistert werden. (Beifall von den GRÜNEN) Vor einigen Wochen waren wir mit einigen Abgeordneten von CDU und Grünen gemeinsam im Nationalpark Eifel wandern. Ich finde ja, dass der Nationalpark Eifel eines der schönsten Fleckchen Erde in Nordrhein-Westfalen ist. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich sehe schon, der Nationalpark Eifel hat noch mehr Fans. Ich kann nur sehr empfehlen, dort wandern zu gehen. Es ist einfach faszinierend, wie sich die Natur entwickelt, wenn wir Menschen sie einfach mal in Ruhe lassen. Dieser Ort zeigt, dass wir der Natur wieder mehr Raum geben müssen: Raum, sich zu entfalten, Raum wie im Nationalpark Eifel, der nicht nur für die Artenvielfalt, sondern auch für den Tourismus vor Ort eine Erfolgsgeschichte ist. Deshalb haben wir uns auf den Weg gemacht, diese Erfolgsgeschichte weiterzuschreiben und die Kommunen und die Menschen vor Ort für einen zweiten Nationalpark zu gewinnen. (Christian Dahm [SPD]: Jetzt bin ich ge- spannt!) Wir treten dem Verlust an Biodiversität entschlossen entgegen. Wir kämpfen entschlossen gegen das Artensterben an. Wir tragen nicht nur Verantwortung für unsere Mitmenschen und für zukünftige Generationen. Wir tragen auch Verantwortung für unsere Natur. (Beifall von den GRÜNEN) 13.12.2023 Unsere Natur wird auch durch kriminelles Handeln bedroht. Umweltkriminalität ist weltweit gesehen das drittgrößte Kriminalitätsfeld. Nur wenige Straftaten der Umweltkriminalität werden überhaupt aufgedeckt. Verschmutzte Flüsse oder illegal gehandelte Tiere können selbst keine Anzeige stellen. Es ist unsere Aufgabe, ihre Anwälte zu sein. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Deshalb haben wir die Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität eingerichtet. Selbstverständlich werden wir dafür auch zukünftig die Mittel zur Verfügung stellen. Uns ist die Bekämpfung der Umweltkriminalität wichtig, denn ein starker Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er diejenigen schützt, die sich selbst nicht schützen können. Die schwarz-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen steht genau für diesen starken Rechtsstaat. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir investieren in die Justiz, und wir investieren in die Polizei. Das sind gute Investitionen in die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Lieber Henning Höne, diesen plumpen Populismus zum Thema „Sicherheit“ – ganz ehrlich – nimmt Ihnen doch hier in Nordrhein-Westfalen wirklich niemand ab. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Wi- derspruch von der FDP) Wir haben im Jahr 2023 so viele Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter eingestellt wie noch nie, (Henning Höne [FDP]: Ohne Ausstattung!) und wir werden die hohen Einstellungszahlen auch im nächsten Jahr fortsetzen. Die Anzahl der Polizeibeamtinnen und -beamten wächst im nächsten Jahr weiter auf, und zwar trotz der hohen Pensionierungswelle, die wir bei der Polizei haben. (Henning Höne [FDP]: Was ist mit der Ausstat- tung?) Der Personalkörper der Polizei wächst an, eben weil wir so viel einstellen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir sorgen gleichzeitig dafür, dass die Qualität der Aus- und Fortbildung hoch bleibt. (Zuruf: Nein!) – Doch, wir sorgen dafür, dass die Qualität der Aus- und Fortbildung bei der Polizei hoch bleibt, denn insbesondere unsere gut ausgebildete, bürgerorientierte, rechtsstaatliche und professionelle Polizei ist ein Garant für den Schutz unseres demokratischen Rechtsstaats. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Sehr viele Menschen vertrauen unserer Polizei, und auch ich habe ein sehr tiefes Vertrauen in das rechtsstaatliche Handeln unserer Polizei. Doch wir alle wissen: Wo Menschen arbeiten, wo oft in Sekundenschnelle folgenreiche Entscheidungen getroffen werden müssen, können auch Fehler passieren. Eine gesunde Fehlerkultur ist wichtig, um die Arbeit der Polizei weiter zu verbessern. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, sich bei Anliegen zur Arbeit der Polizei an eine unabhängige Stelle wenden zu können. Polizeibeamtinnen und -beamte sollen zugleich weiterhin die Möglichkeit haben, sich vertrauensvoll an die oder den Polizeibeauftragten zu wenden. Deshalb schaffen wir in diesem Haushalt die Voraussetzungen für die Einrichtung der Stelle eines oder einer Polizeibeauftragten, damit diese Person möglichst schnell loslegen kann, sobald das Gesetz beschlossen ist. Ich bin überzeugt davon, dass die Polizei von dieser Stelle, von dieser oder diesem unabhängigen Polizeibeauftragten profitieren wird. Ich bin überzeugt davon, dass diese Stelle dazu beitragen wird, dass das Vertrauen in polizeiliches Handeln weiter gestärkt wird. Damit steigern wir auch das Vertrauen in staatliche Institutionen insgesamt, und das sollte unser gemeinsames Interesse als Demokratinnen und Demokraten sein. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Die Bekämpfung der Kriminalität ist immer auch eine Frage der Gerechtigkeit. Es ist nämlich die Frage, ob Straftaten aufgedeckt und verfolgt werden. Es ist insbesondere eine Frage der Gerechtigkeit, wenn Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Steuern zahlen und sich damit an der Finanzierung öffentlicher Leistungen beteiligen und andere vorsätzlich Steuern hinterziehen. Jedes Jahr entgehen dem Staat bundesweit durch organisierten Steuerbetrug rund 100 Milliarden Euro. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass der Staat alles dafür tut, Steuergerechtigkeit herzustellen, und das tun wir. Im März dieses Jahres hat die schwarz-grüne Koalition eine neue Behörde im Kampf gegen Steuerkriminalität auf den Weg gebracht: das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität. Diese Behörde nimmt zum 01.01.2024 ihre Arbeit hier in Düsseldorf auf. Wir stärken mit diesem Landesamt den Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Wir bauen die bundesweite Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens im Kampf gegen Finanzkriminalität weiter aus und sorgen auch damit für mehr Gerechtigkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Insbesondere unsere Kinder und Jugendlichen haben ein sehr gutes Gespür für Gerechtigkeit und auch dafür, wenn es nicht gerecht zugeht: wenn der Weihnachtsmann oder das Christkind unter den 13.12.2023 einen Weihnachtsbaum mehr Geschenke legt als unter den anderen Weihnachtsbaum. Viele Mütter und Väter verzweifeln gerade, weil sie ihren Töchtern und Söhnen auch nicht nur einen Wunsch auf dem Wunschzettel erfüllen können, weil das Geld gerade so für die Miete reicht, weil ihnen schon die kalten Füße Sorgen machen, weil neue Winterstiefel gerade einfach nicht drin sind. Deshalb brauchen wir in der aktuellen Zeit mehr Solidarität, um gemeinsam gut durch diese schwierige Lage zu kommen. Deshalb haben wir in diesem Jahr beim Sondervermögen zur Krisenbewältigung einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der sozialen Infrastruktur gelegt. Wir haben die Kitas, die Tafeln, die Beratungsstellen und Frauenhäuser unterstützt, weil wir sehen, dass diese Einrichtungen gerade jetzt viel auffangen. (Zuruf von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Wir wissen, dass das für die Träger nicht ausreichend ist, um alle gestiegenen Kosten abzufedern, insbesondere die Personalkosten. Wir alle hier wissen aber auch, wie angespannt die Haushaltslage des Landes aktuell ist und dass Umschichtungen bedeuten, dass wir an anderen Stellen kürzen müssen. Wer mehr fordert, muss auch sagen, wo dieses Mehr herkommen soll. Diese Ehrlichkeit habe ich in den letzten Wochen, ehrlich gesagt, bei den Debatten hier im Landtag oft vermisst. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir unterstützen auch in dieser schwierigen Haushaltslage dort, wo die Not besonders groß ist. Wir unterstützen Menschen, die keine eigene Wohnung haben und auf der Straße leben. In diesem Winter stellen wir insgesamt 900.000 Euro zum Schutz vor Kälte zur Verfügung. (Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) Wir schließen uns dem Ziel der Europäischen Union an, Wohnungslosigkeit bis spätestens 2030 zu beseitigen, und wir gehen deshalb mit Konzepten wie Housing First voran. Doch Wohnen ist nicht nur für Menschen, die ihre Wohnung verloren haben, ein zentrales Problem; die Sorge vor hohen Mieten, die Befürchtung, bei einer Kündigung nicht mehr in der eigenen Nachbarschaft wohnen bleiben zu können, ist längst zu einer der sozialen Fragen unserer Zeit geworden. Wir brauchen mehr preisgebundenen, preiswerten Wohnraum. Deswegen investieren wir 1,7 Milliarden Euro in die Wohnraumförderung, und wir kaufen Belegungsrechte. Auch Mobilität ist eine Frage der Teilhabe in unserer Gesellschaft. Das Deutschlandticket ist aus Klimagründen, aber auch aus sozialen Gründen ein Erfolgsmodell. Trotz der schwierigen Haushaltslage Landtag haben wir den Landesanteil im Haushalt 2024 gesichert. Mit dem DeutschlandTicket Sozial in NRW, dem Ticket für Schülerinnen und Schüler, und dem neuen Semesterticket schaffen wir kostengünstige Varianten gezielt für Menschen mit einem geringen oder mit gar keinem Einkommen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Damit stärken wir auch den sozialen Zusammenhalt in Nordrhein-Westfalen. Denn eine starke demokratische Gesellschaft muss insbesondere diejenigen im Blick haben, die nicht die größte Lobby und nicht die Kraft und die Ressourcen haben, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Ein Leben in Selbstbestimmung und Würde muss für alle Menschen möglich sein. Das ist der Anspruch in einer Demokratie, und für die schwarz-grüne Koalition ist und bleibt das ein wichtiges Anliegen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wie unschätzbar wertvoll Demokratie, Frieden und Freiheit sind, können uns viele Menschen berichten, die bei uns Schutz vor Krieg, Gewalt und Verfolgung suchen; Menschen aus der Ukraine, aus Syrien oder aus Afghanistan. Die Menschen begeben sich nicht leichtfertig auf zum Teil lebensgefährliche Fluchtwege. Niemand verlässt sein Zuhause ohne Grund. Wir können uns die Grausamkeiten und die Gefahren kaum vorstellen, denen diese Menschen zu entfliehen versuchen. Wir können uns glücklich schätzen, dass wir in einem demokratischen Rechtsstaat und in Sicherheit leben dürfen. Das individuelle Grundrecht auf Asyl ist Teil unserer historischen Verantwortung aus den Verbrechen des Nationalsozialismus. Das Grundrecht auf Asyl ist deshalb unzertrennlich mit den im Grundgesetz verankerten demokratischen Werten verbunden, und wir werden dieses Grundrecht weiterhin verteidigen. (Beifall von den GRÜNEN) Wir wissen um die großen Herausforderungen in den Kommunen. Die Kommunen leisten aktuell wieder Großartiges bei der Unterbringung und der Integration von Geflüchteten, und deshalb unterstützen wir sie. Wir bauen die Unterbringungskapazitäten des Landes weiter aus, und wir unterstützen die Kommunen allein in diesem Jahr mit rund 1 Milliarde Euro für den Aufbau kommunaler Unterbringungskapazitäten. Mehr als die Hälfte der Geflüchteten, die zu uns kommen, haben eine gute Bleibeperspektive, und die Kompetenzen, die Geflüchtete mitbringen, brauchen wir dringend für unsere Gesellschaft. Deshalb bedarf es von Anfang der Integration und Teilhabe. Mit dem Haushalt 2024 unterstützen wir die Integrations-13.12.2023 infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Wir stehen für eine humanitäre Flüchtlingspolitik ein und leisten unseren Beitrag in der Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen. Historisch gesehen ist die Geschichte der Migration in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen eine Erfolgsgeschichte. Polnische Arbeitskräfte haben einen großen Anteil an der Industrialisierung und an dem Aufstieg des Ruhrgebiets, und sie sind geblieben. Die sogenannten Gastarbeiter aus Südeuropa und der Türkei haben nach dem Zweiten Weltkrieg das Wirtschaftswunder mit ermöglicht, und sie sind geblieben. Wir alle wissen um den Fachkräftemangel; wir erleben ihn vormittags im Gespräch mit Unternehmerinnen und abends im Restaurant. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die aktuelle Situation auch als Chance für unsere Gesellschaft zu begreifen und daraus eine weitere Erfolgsgeschichte zu machen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das Vertrauen in staatliche Institutionen hängt insbesondere auch mit der Handlungsfähigkeit des Staates zusammen. Unser Staat ist nur deshalb handlungsfähig, weil seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagiert sind. Das gilt für den Grundschullehrer ebenso wie für die Justizvollzugbeamtin, für den Polizisten genauso wie für die Sekretärin im Ministerium. Die Tariferhöhungen sind deshalb eine echte Anerkennung für ihre wichtige Arbeit. Liebe SPD-Fraktion, ich kann daher nicht nachvollziehen, dass Sie Ihre Haushaltsänderungsanträge über den Personalverstärkungstitel im Landeshaushalt finanzieren wollen. Wir von der schwarz-grünen Koalition wollen, dass genug Personal da ist, und wir wollen eine angemessene Bezahlung. Die Eins-zueins-Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten ist deshalb genau richtig. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Christian Dahm [SPD]: Das ist auch gut so!) Wir wollen einen starken öffentlichen Dienst als wichtige Säule unseres Rechtsstaats. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in Krisenzeiten einen soliden Landeshaushalt 2024 aufgestellt. (Zuruf von der CDU – Christian Dahm [SPD]: Dem stimmen wir zu!) Ja, wir hätten uns an vielen Stellen mehr gewünscht. Wir haben auch intensive Wochen hinter uns, in denen wir diskutiert haben, wie das wenige Geld verteilt wird, um die richtigen Prioritäten zu setzen. Als Regierungsfraktion Politik zu machen, wenn man aus dem Vollen schöpfen kann, ist einfach. Als Oppositionsfraktion Politik zu machen, wenn man so tut, Landtag als könnte man aus dem Vollen schöpfen, ist auch einfach. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU –
Hendrik Wüst
Ja!) Aber Verantwortung zu übernehmen, wenn die Haushaltslage schwierig ist, ist anstrengend; aber ich finde, dass sich das lohnt. Wir tun das mit einem klaren Kompass und mit klaren Prioritäten. Unser Kompass sind unsere demokratischen Werte. „Wehret den Anfängen“ – das wurde uns beigebracht. Die Anfänge liegen bereits hinter uns. Wir können den Kampf aber noch gewinnen. Davon bin ich überzeugt, denn wir Demokratinnen und Demokraten sind mehr. Wir werden unsere Demokratie, unseren Rechtsstaat, die Menschenwürde und die Freiheit für uns und für künftige Generationen verteidigen, damit die Kinder der Yitzhak-Rabin-Grundschule und alle anderen Kinder und Jugendlichen ihre Träume verwirklichen können. – Danke. (Anhaltender und lebhafter Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Frau Schäffer. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Dr. Vincentz.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was ist der Unterschied zwischen der Ampel und Schwarz-Grün in Nordrhein-Westfalen? (Zurufe) – Ich dachte, dass Sie mir das in irgendeiner Art und Weise beantworten könnten, denn ich kann um Himmels willen keinen wesentlichen Unterschied mehr finden. Es ist sozusagen dasselbe in Dunkelgrün. Beide bauen trotz einer geradezu erdrückenden Steuerlast für die Menschen den jeweiligen Haushalt auf tönernen Füßen. Beide müssen schon auf allerlei Tricks und Kniffe zurückgreifen, um irgendwie die schwarze Null zu erreichen. Bei beiden, in Bund und Land, klaffen in Wahrheit, spärlich verdeckt, riesige Löcher und riesige Fragezeichen für die Zukunft in den Kassen, und zwar nicht etwa, weil die Einnahmen sinken würden. Nein, das Haushaltsvolumen beträgt im kommenden Jahr in Nordrhein-Westfalen satte 102 Milliarden Euro und damit noch einmal rund 7,2 Milliarden Euro mehr als 2023, nicht weniger. Das ist ein neuer Allzeitrekordwert. Man hatte eben mit noch mehr Plus gerechnet und es bereits mit beiden Händen verplant, sodass man nun bei lediglich 150 Millionen Euro weniger als erwartet – noch einmal: bei einem Gesamtvolumen von 13.12.2023 102 Milliarden Euro – nicht mehr mit dem Geld über die Runden kommt. Beide Regierungen, Ampel und Schwarz-Grün, sehen dafür aber zahlreiche Krisen als hauptverantwortlich an und nicht ihre Ausgabensucht und den von ihnen vorangetriebenen gesellschaftlichen Totalumbau als Ursache, einen Umbau zulasten der Schlüsselbranchen des deutschen Wohlstands der letzten Dekaden. Es käme niemand auf die Idee, ein abgerissenes Haus und dessen Trümmer als gelungene Transformation zu beschreiben. Niemand? Doch: Ampel und Schwarz-Grün – eine weitere Gemeinsamkeit. Kaum etwas steht mehr dafür als die Sprengung des Kühlturms des Voerder Kraftwerkes dieser Tage, eines der größten und leistungsstärksten Kraftwerke des Betreibers STEAG. Nun soll er Platz machen für irgendwas mit Wasserstoff; was genau, weiß man noch nicht, wie teuer es wird, auch nicht. Wie lange es dauern wird, ist fast schon eine Frage, mit der man in den demokratischen Gremien verächtlich gemacht wird. Alles ist unklar. Man fragt besser nicht nach, um sich nicht irgendwie verdächtig zu machen. Gibt es dafür eigentlich schon eine Meldestelle? Ich kann Ihnen nur eines sagen: Wer alte Zöpfe abschneidet, der muss sich vorher Gedanken machen, ob er mit den übrigen Haaren hinterher noch eine Frisur zusammenbekommt. Zumindest das, so hätte man meinen müssen, hätten Ihnen Ihre Stylisten und Fotografen auf Staatskosten mal verraten können. (Beifall von der AfD) Da wundert es dann auch kaum jemanden, dass beide Regierungen, Ampel und Schwarz-Grün, noch etwas gemeinsam haben: Sie werden von einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt – zu Recht. Es gibt Rekordeinnahmen, und dennoch reicht das Geld hinten und vorne nicht. Immer mehr Bürger sehen: Die Zukunftskoalitionäre in Düsseldorf sind genauso wie die Fortschrittskoalitionäre in Berlin, nämlich nackt. Fortschritt und Zukunft bedeuten mit Ihnen nur Realitätsverweigerung, Verdrängung und einen zunehmend schnelleren Zerfall all dessen, was unser Land einmal ausgemacht hat. Die sogenannte Transformation wird nicht scheitern, sie ist bereits gescheitert. Sie kaschieren das lediglich noch eine Weile mit Abermilliarden. (Beifall von der AfD) „Haushalt ist halt schwer in Zeiten der Krise“, sagen Sie. Aber welche Krise meinen Sie eigentlich genau? Ist es wieder der Russe, ein neues Virus, das Wetter, oder sind es die Rechtspopulisten? Sind es alle zusammen? Jedes Jahr wird von Ihnen zur neuen Krise verklärt, sodass man sich doch langsam fragen muss: Sind es wirklich die äußeren Umstände, oder Landtag sind es in Wahrheit Sie, die die Dauerkrise verursachen und das Land belasten, und zwar offensichtlich so sehr, dass wir in Deutschland, aber insbesondere Nordrhein-Westfalen, was das Wachstum und die prognostizierten Wachstumschancen für 2024 und 2025 angeht, am Ende aller Wirtschaftsnationen stehen? Manche Länder befinden sich in aktiven Kriegen und wachsen trotzdem stärker! Was sagt das über Ihre politische Fähigkeit aus? „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, so heißt es bekanntlich bei Carl Schmitt. Wer also in einer Gesellschaft bestimmt, wann ein Ausnahmezustand herrscht und wie man ihn durchsetzen kann, der ist der eigentliche Souverän. Das Volk ist dann abgemeldet. Wer in einer Krise Ausnahmen für sich schafft, der schafft vielleicht alsbald die Krise, um wieder zu seinen Ausnahmeregelungen zu kommen. Das scheint Ihnen im Dauerkrisenmodus zu gefallen. Sie scheinen Schmitt mehr als Handlungsleitfaden denn als Warnung zu lesen. Wie gefährlich das ist, zeigten nicht zuletzt die Coronajahre. Nicht umsonst sprachen viele hinter vorgehaltener Hand von „COVID-1984“. Funfact: Erst vor Kurzem mussten Sie Schutzmaterial im Wert von 33,3 Millionen Euro verbrennen lassen, weil die Haltbarkeit überschritten war. Das allein entspricht bereits einem Fünftel der Mindereinnahmen, die für Sie jetzt die Notsituation ausmachen. Wozu das Ganze? Oh, Wunder! Nach Art. 115 Grundgesetz kann in Notsituationen die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt werden. Aber sind es in der aktuellen Lage der Bundesrepublik und Nordrhein-Westfalens wirklich Zustände, die zu einer Notsituation gereichen? Die Antwort ist so einfach wie eindeutig: natürlich nicht. Zwar gibt es diverse Krisen, aber die gibt es immer. Eine Notsituation ist im Ansatz nicht erkennbar. Man beachte die genaue Formulierung im Gesetzestext – Zitat –: „[…] Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen.“ Die aktuelle Haushaltskrise entzieht sich doch weiß Gott nicht der Kontrolle des Staates. Im Gegenteil! Sie ist doch durch ihn verursacht, genauer: durch das fatale Krisenmanagement der Regierungen in Berlin und Düsseldorf bei vorangegangenen Herausforderungen. Das verhunzte Krisenmanagement war teuer und hat große Löcher in die Kassen gerissen. Damals wollte nur niemand hören, dass man nicht einfach so die gesamte Wirtschaft in einen Lockdown herunterfahren kann, ohne dass das Folgen haben muss, und dass man nicht einfach alle Verbindungen zu unserem wichtigsten Energielieferanten kappen kann, ohne dass das Folgen haben wird. Krisen sind erst einmal ein produktiver Zustand. Man muss ihnen nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen. Das wusste schon Max Frisch. Dafür wäre 13.12.2023 doch Politik eigentlich da. Aber man hat die Krisen eben nicht zur Chance werden lassen, sondern zur Begründung des eigenen grünen Umbruchs der Gesellschaft genutzt und damit erst in eine Katastrophe verwandelt, und das alles, obwohl eigentlich jedem klar sein müsste, dass wir bei einem Haushaltsvolumen von über 100 Milliarden Euro eben kein krisenhaftes plötzliches Einnahmeproblem, sondern Sie ein massives Ausgabenproblem haben. (Beifall von der AfD) Deutschland und Nordrhein-Westfalen befinden sich in keiner konjunkturellen, sondern in einer schweren strukturellen hausgemachten Wachstumskrise. Nötig wären jetzt Reformen für mehr Investitionen zur Steigerung der Produktivität und zur Attraktivierung des Standorts. Nur fehlen Ihnen dafür der Mut, der Gestaltungswille, vielleicht sogar die Fähigkeit. Sie betreiben das Gegenteil: hohe konsumtive Anteile und Investitionen nur ins Klima, die damit Wetten im Spielcasino ähneln. Aus Ihrer Sicht ist das vielleicht verständlich. Wenn morgen die Welt untergeht, dann setzt man eben alles auf eine Karte. Aber jeder, der ein bisschen mehr als nur die Überschriften der „tagesschau“ liest und sich tatsächlich mit den Studien zur Klimaforschung beschäftigt, weiß: Das Ende aller Tage steht selbst in den dunkelsten Szenarien nicht bevor. Es ist daher wirtschaftlich geradezu verrückt, solche riesigen Ausgaben in so ineffizienter Weise für so wenig Output zu tätigen. Sie gehen wirklich All In. Ein Porträt neben dem Wort „Klumpenrisiko“ im Lexikon scheint Ihnen dafür wenigstens gewiss. (Beifall von der AfD) So erzeugt man niemals Wachstum, auch kein grünes, auch und erst recht nicht mit neuen Schulden. Das ist allenfalls ein Strohfeuer, dessen erwartbare Kostenlawine bereits jetzt beginnt, die Bürger regelrecht zu erdrücken – und das, noch bevor sie mit Ihnen richtig ins Rutschen gerät. Es ist kein Zufall, dass es in diesem Jahr so viele Großinsolvenzen in Nordrhein-Westfalen gab wie seit 15 Jahren nicht. Der Rechnungshof fordert Sie daher völlig zu Recht auf, strukturell und konsequent alle Ausgaben zu überprüfen und auf dringende Notwendigkeit zu hinterfragen, genauso wie es jeder private Haushalt machen würde. Aber Sie denken erst gar nicht daran, ernsthaft zu sparen oder sogar substanziell Schulden abzubauen. Stattdessen greifen Sie jetzt sogar auf die Pensionsfonds zu bzw. gehen an den BLB heran, obwohl Sie bereits auf einem Rekordschuldenstand von mehr als 160 Milliarden Euro sitzen. Es geht mit Ihnen wirklich ans Eingemachte. Dabei wissen Sie, dass sich die Ausgaben für Personal und Zinsen in den nächsten Jahren noch weiter steigern werden. Alleine die Zinszahlungen klettern von 2,8 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 4,4 Milliarden Euro im Landtag Jahr 2027. Gegenfinanzierung? Fehlanzeige! Spielräume für Investitionen? Fehlanzeige! Echte Wachstumsanreize und Impulse? Fehlanzeige! Demut? Fehlanzeige! Sie bauen im Hochsommer einen Schneemann und nennen das dann: mittelfristig erst einmal solide. Vielleicht kommt daher Ihre Selbstbeschreibung der „Zukunftskoalition“: Zukünftige Koalitionen sollen die Probleme lösen. Sie geben lieber Geld aus und machen schöne Fotos – auf Steuerzahlerkosten natürlich. (Beifall von der AfD) Ihre zugestanden immer noch passablen Umfragewerte sind eigentlich nur noch mit PISA zu erklären – ein weiterer Bereich, bei dem Sie die Axt direkt an die Wurzel des deutschen Erfolgs legen. Jeder Hobbyökonom weiß, dass wir als rohstoffarmes Land auf unsere klugen Köpfe angewiesen sind. Doch jedes Jahr, mit jedem Bildungsmonitor und jeder Lernstandserhebung trudeln neue Hiobsbotschaften ein, erst in der vergangenen Woche wieder mit der aktuellen PISA-Erhebung. Fazit: Deutsche Schüler schneiden so schlecht ab wie noch nie. Wurde seinerzeit bereits viel über die erste PISA-Studie diskutiert, die eigentlich ein Weckruf sein sollte, machen Sie die deutschen Schüler nun zum Apex einer inversen Pyramide. Ich kann das durchaus so drastisch formulieren, weil dank Ihnen eh nur noch 10 % der Schüler den vorangegangenen Satz erfassen können. (Zuruf von Thorsten Schick [CDU]) Laut IQB-Bildungstrend scheitert im Lesen mittlerweile jeder dritte Neuntklässler an den Mindeststandards für einen Realschulabschluss. Zuwanderungspolitik und linke Bildungsfantasien haben das Schulsystem an den Rand des Zusammenbruchs gebracht. „Wenn du die Zukunft sehen willst, so schau dir die Jugend an“, sagt man. Wie soll die Zukunft denn bitte aussehen, wenn ein großer Teil der Schüler beim Lesen eines Supermarktprospektes nicht einmal mehr erfassen kann, ob sich ein Angebot lohnt? So fassen Bildungsexperten die aktuellen Erhebungen im Bereich „Mathematik und Sprachverständnis“ zusammen. Es wundert auch niemanden, dass laut einer Studie des ifo Instituts weniger als 20 % der NRW-Schüler ihrer Schule die Note 1 oder 2 geben. Das Bildungsklima an Schulen ist so schlecht geworden ist, dass viele Schüler nach Selbstangabe nicht einmal mehr dem Lehrer akustisch folgen können, weil eine sehr hohe Unruhe im Raum herrscht. Gewalterfahrungen gehören zum Alltag. Alleine etwa 24.500 Straftaten wurden im Jahr 2022 gezählt, die entweder auf einem Schulgelände oder in unmittelbarer Umgebung begangen wurden. 13.12.2023 Erst im vergangenen Monat ist Ihre Studie zum Thema „Einsamkeit“ erschienen. Es ist ein brennendes Thema unserer Zeit, das im Land überhaupt erst präsent wurde, nachdem wir von der AfD es in der vergangenen Legislatur auf die politische Agenda gesetzt haben. Fazit der Befragung von rund 1.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen: 18,5 % fühlen sich einsam. Fast ein Fünftel sitzt im Klassenzimmer zwischen Alterskollegen und ist trotzdem alleine. Das ist die inklusive schöne neue Gesellschaft, die Sie hier in bunten Lettern bewerben: einsam. (Beifall von der AfD) Hier gerät etwas massiv ins Rutschen, was man längst hätte einfangen müssen. Aber Sie schlafen weiter. Wir sagen: Schluss mit linken längst gescheiterten Bildungsexperimenten! Schluss mit Hyperheterogenität in den Klassenzimmern! (Beifall von der AfD) Es ist ja schön, dass Sie sich dafür rühmen, im Bereich „Bildung“ nicht zu sparen, obschon Sie bei den vorangegangenen Haushalten doch immer diejenigen waren, die am wenigsten pro Kopf für Schüler ausgegeben haben. Es wäre nach all dem, was Sie den Kindern unter Corona abverlangt haben, und angesichts des Schadens, den Sie mit Ihrer Politik angerichtet haben, allerdings auch wirklich die Krönung, wenn Sie dort noch weiter sparen würden. Sie müssen die Schulfinanzierung grundlegend angehen, damit es irgendwie bergauf geht. Sie geben lediglich 8 Millionen Euro für die Stärkung der Basiskompetenz aus – bei mehr als 5.400 Schulen in NRW. Hierbei bauen Sie vielleicht auf die schlechten Mathefähigkeiten, aber bei runtergebrochen rund 1.500 Euro pro Schule und Jahr ist wirklich nicht davon auszugehen, dass sich daran jemals etwas ändern wird. Wir haben Ihnen in unserem Gegenentwurf – zu 100 % gegenfinanziert – unter anderem eine deutliche Erhöhung, eine Verdoppelung, vorgeschlagen. Bislang wurde das von Ihnen allerdings jeweils in den verschiedenen Lesungen strikt zurückgewiesen. Sie geben jedes Jahr mehr Geld aus, und jedes Jahr werden die Ergebnisse schlechter. Sie wollen es offensichtlich nicht anders. Sie verschleudern die Zukunft unserer Kinder und damit die gesamte Zukunft unseres Landes. (Beifall von der AfD) Es fängt ja leider oftmals nicht erst in den Schulen an. Viele Bildungswege werden Ihretwegen bereits auf den ersten Metern zur Sackgasse. In Nordrhein-Westfalen fehlen laut Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung trotz eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz rund 110.000 Kita-Plätze. Landtag Da muss man doch fragen: Welchen Sinn hat es gemacht, 2013 einen Rechtsanspruch für Einjährige auf den Weg zu bringen, obwohl Sie strukturell weder in der Lage noch nachweisbar willens sind, dem auch nachzukommen? Sie könnten genauso gut jedem einen Gutschein für eine 200-m-Jacht auf den Xantener Seen in die Hand drücken. Die gibt es zwar nicht, aber zumindest hat man einen Gutschein. Super! Was wollen Sie denn damit ausdrücken? Das ist offener Hohn für die Bevölkerung, die auf einen Kita-Platz wartet. Erst im März wurde in NRW wegen fehlenden Personals ein Negativrekord bei Kita-Schließungen aufgestellt. 2.600 Kitas meldeten Personalmangel, 2.200 mussten teilweise schließen oder ihre Zeiten einschränken. Die Überbrückungshilfen reichen nach Aussage der Träger vorne und hinten nicht aus, und das wissen Sie. Es fehlen noch immer 25.000 Erzieher in Nordrhein-Westfalen. Doch statt hier zusätzlich zu investieren, werden die Mittel für eine Ausbildungsoffensive sogar noch um 3 Millionen Euro gekürzt. Sie wollen, dass beide Eltern arbeiten, aber einen Betreuungsplatz für die Kinder können Sie nicht bereitstellen. Sie wollen, dass Kinder aus Migrantenfamilien Deutsch lernen. Gut. Die Möglichkeit, in den Kitas mit der Sprache in Kontakt zu kommen, können Sie aber gar nicht gewährleisten. Was Sie hingegen garantieren können, ist, dass unter den vorherrschenden Bedingungen die Gewalt gegen Kinder selbst in Kitas immer weiter zunimmt. Doch anstatt sich konsequent für den Kinderschutz starkzumachen, streicht die Landesregierung im Haushalt weitere 3 Millionen Euro für Maßnahmen genau im Bereich des Kinderschutzes. Wir hingegen würden viel lieber die 8,2 Millionen Euro zur Förderung parteinaher Jugendorganisationen und Jugendorganisationen von Sozialverbänden streichen. Die DIDF-Jugend beispielsweise wurde in der Vergangenheit schon als linksextremistisch eingeschätzt. Das kann man sich wirklich sparen, den Kinderschutz nicht. (Beifall von der AfD – Zuruf von Christian Dahm [SPD]) Derweil hat leider auch die Kinderarmut erneut zugenommen. Laut dem Statistischen Bundesamt leben deutschlandweit mehr als 3 Millionen Kinder in Armut. Hier, im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW, sind mittlerweile fast 30 % der Kinder und Jugendlichen armutsgefährdet. Dennoch streicht die Landesregierung 414.000 Euro für Maßnahmen zur Kinder- und Jugendarmutsprävention. Wie soll man das verstehen? Es geht noch weiter: Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, schlägt Alarm. Viele Krankenhäuser könnten selbst das Weihnachtsgeld nicht mehr alleine aufbringen, so schwie-13.12.2023 rig ist die Situation für Kliniken. Besonders hart betroffen sind – oh Wunder, oh Wunder – Kinderkliniken, Geburtsstationen sowie Kinder- und Jugendpsychiatrien. Wir fordern hier – natürlich alles gegenfinanziert – 100 Millionen Euro Soforthilfe. Wenn schwerkranke Kinder in einem Land nicht mehr versorgt werden können, ist der Staat nicht nur finanziell, sondern vor allen Dingen auch moralisch am Abgrund. (Beifall von der AfD) Wie viel ist dem Staat unsere Gesundheit und die unserer Kinder wert, wenn er die Sportförderung um glatte zwei Drittel zusammenstreicht? Dabei wäre nach den Coronajahren das Gegenteil richtig: mehr Sport. Was wurde eigentlich aus dem Versprechen des Ministerpräsidenten, dass jedes Kind schwimmen lernen soll? Geplant ist die Streichung von 1 Million Euro für die Qualifizierung von Übungsleitern. Heißt im Klartext: wieder kein Schwimmlehrer. Wer Kindern in den Schulen eine Maske aufzwingt, ohne dass der Nutzen jemals belegt wäre, wer Menschen aus dem Beruf vertreibt, nur weil sie sich nicht impfen lassen – trotz Personalmangels an vielen Stellen und obwohl von Anfang an klar war, dass die Impfung allenfalls einen Selbstschutz bietet, aber nie dafür zugelassen war, die Übertragung zu verhindern, wie die EMA in diesem Monat noch einmal bekräftigt hat –, für den zählen die Menschen und die Familien in diesem Land offensichtlich weniger als die eigene Karriere. (Beifall von der AfD) Dabei gilt immer und grundsätzlich: Was für Familien gut ist, ist gut für alle. Was Familien schadet, schadet allen. – Aber von vernünftiger Familienpolitik sind Sie weiter entfernt als die Regierung von einer umfassenden neutralen Coronaaufarbeitung. Schlüsselt man die Ausgaben für das Familienministerium genauer auf, stellt man fest, dass sage und schreibe 25 % der Zuwächse in den Bereich „Queerpolitik“ fließen. Frauenpolitische Leistungen steigen lediglich um 7 %. Das heißt – nur, um es einmal klipp und klar nebeneinanderzustellen, weil es im Haushalt immer um Geld geht –: 3 Millionen Euro gegen Menschenhandel, Zwangsheirat und Genitalverstümmelung, 7,7 Millionen Euro für Queerpolitik. Kinder kommen aus armen Familien in überlastete Kitas, in völlig überforderte Schulen, in marode Universitäten, aber immerhin weht vor der Tür die Regenbogenfahne. Was sind das denn bitte für Prioritäten? (Beifall von der AfD) Apropos marode Unis: Das trifft mittlerweile leider allzu oft sowohl auf die Gebäude als auch auf die vertretenen Ansichten zu. Wenn dieser Tage Cancel Landtag Culture offen an Universitäten grassiert – außer beim Thema „Antisemitismus und Antizionismus“ –, dann steuern wir erneut auf voraufklärerische Zeiten zu. Bei aller Freiheit der Hochschulen hat das Land dennoch dafür zu sorgen, dass der freie Meinungsaustausch und die Grundprinzipien der Wissenschaft Bestand haben. Es kann nicht sein, dass „Follow the Science“ heute heißt, blind dem aktuellen Wissensstand hinterherzulaufen, statt ihn immer wieder infrage zu stellen und mit neuen Theorien und Forschungsansätzen herauszufordern. Es kann nicht sein, dass kritische Fragen und Themen schlicht niedergebrüllt werden und überhaupt nicht mehr stattfinden können. Natürlich darf es immer Einspruch und Widerworte geben, muss es sogar, aber das heißt nicht Unterdrückung, Verdrängung und Bedrohung. Es kann nicht sein, dass mehr Lehrstühle die Anzahl menschlicher Geschlechter erforschen als Kernkraft, Kernfusion und künstliche Intelligenz in Nordrhein-Westfalen zusammen. (Beifall von der AfD) NRW lebt von seinem Mittelstand, der Mittelstand von seinen Patenten. Ein neues Geschlecht kann ich mir schwer patentieren lassen, insbesondere wenn es nur gefühlt ist, eine Maschine, einen Reaktor, einen Code schon. Deutschland braucht Innovation, und Innovation braucht eine starke Forschung. Forschung, die den Anspruch hat, Weltspitze zu sein, benötigt gute Universitäten – gut ausgestattet und finanziert mit einer guten, sprich: wissenschaftsfreundlichen, inneren Verfasstheit. Nichts davon können Sie heute noch garantieren. Im Gegenteil, Ihr eigenes angespanntes Verhältnis zur Meinungsfreiheit wird selten so deutlich wie bei Ihren heißgeliebten Meldestellen für nicht strafbares Verhalten. Aber wie sagte Panizza? Der Wahnsinn, wenn er epidemisch wird, heißt Vernunft. Seit die CDU im Jahr 2017 wieder in die Regierung kam, wurden rund 1.400 neue Stellen in der Ministerialbürokratie geschaffen, was alleine 60 Millionen Euro Gehalt pro Haushaltsjahr entspricht. Weitere 16 Millionen Euro werden im kommenden Jahr für den geplanten Ausbau des Landtags verausgabt, wobei die kommenden Jahre noch einmal deutlich höher zu Buche schlagen werden. Sie scheinen mittlerweile gänzlich damit zufrieden sein, den Niedergang und sich selbst – in Teilen durchaus synonym zu verwenden – zu verwalten. 8.690 Wohnungen wurden 2022 in NRW zwangsgeräumt. Im Schnitt waren das mehr als 23 pro Tag. Wenn es solche Zustände im Land gibt, dann haben wir andere Probleme als zu wenig Platz für eine Anhörung im Landtag. Bevor Sie jetzt wieder irgendetwas vom Angriff auf die Demokratie schwadronieren: Das niederlän-13.12.2023 dische Nationalparlament kommt gut mit 150 Sitzen aus. Soweit ich das bei Stippvisiten an die Grachten und beim Fleischrolle-spezial-Verzehr überblicken kann, ist die Demokratie dort sehr lebendig. Wir könnten also ruhig ein bisschen mehr Niederlande wagen und unser Parlament, wie im Übrigen von uns gefordert, mit einer Wahlrechtsreform deutlich verkleinern. Zuerst bei uns sparen und dann beim Bürger, nicht andersherum! (Beifall von der AfD) Da wir gerade bei unserem Nachbarland sind, fällt mir noch eine kleine Anekdote als Überleitung zum nächsten Thema ein. Als ich in den Coronajahren mit der Familie aus Frankreich kommend über die Autobahn durch die Niederlande zurück nach Deutschland einreiste, bildete sich vor der NRW-Grenze ein Stau. Meine Frau war seinerzeit davon überzeugt, dass es sich dabei sicherlich um die angekündigten Einreisekontrollen zur Infektionsbekämpfung handele. Einmal die Grenze passiert, stellte sich allerdings heraus, dass es sich lediglich um eine der vielen leeren Baustellen auf NRW-Straßen handelte. (Heiterkeit von Christian Loose [AfD]) Schlagloch, Baustelle, Stau, natürlich keine Polizei an den Grenzen – wo kämen wir denn da hin? –, da wussten wir: wieder zu Hause. NRW ist, wo ich leichter über die Grenze und an die Sozialleistungen als auf den Weihnachtsmarkt und zum Glühwein komme. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich kann mich noch an Zeiten erinnern, in denen es andersherum war und man seinen Glühwein nicht im Schatten einer Betonbarrikade trinken musste. (Beifall von der AfD) Aber auch das passt ins Bild in einem Bundesland, in dem der Innenminister vorgibt, alles gegen Antisemitismus, Clans und Kriminalität zu tun, aber dann resigniert vor den Kameras feststellt, dass es halt keine Gesetze dagegen gibt, wenn die Taliban mitten in NRW auftreten. Ganz offensichtlich muss man Herrn Reul an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass die Politik Gesetze machen kann. Sie können diejenigen, die 59 Bundeswehrsoldaten in Afghanistan getötet haben, als es damals hieß, die Sicherheit Deutschlands werde am Hindukusch verteidigt, durchaus daran hindern, einzureisen. Es bräuchte nur ein paar neue Gesetze. Vielleicht fangen Sie also erst einmal an, die Sicherheit in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen zu verteidigen, statt irgendwo am Hindukusch. (Beifall von der AfD) Feinde unseres Staates und Israels marschieren auf deutschen Straßen. Im November forderten Terrorfans bei einer Demo in Essen das Kalifat. Eine Studie gab bekannt, dass sich antisemitische Landtag Attacken versiebenfacht haben. Ein Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen wurde vereitelt. All das sind Nachrichten, die innerhalb von 27 Tagen erschienen – Alltag in NRW, könnte man sagen. Irgendwo in einem Paralleluniversum geht die Regierung jetzt so hart gegen Terrorbefürworter vor wie vor Kurzem gegen Rentner auf Coronademos. Wir haben stattdessen eine Regierung, die für den Infektionsschutz Kindergeburtstage auflösen konnte, aber angeblich nichts gegen Taliban tun kann. Dabei sagte bereits Goethe: „Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten.“ Sie sind dafür verantwortlich, dass das auch geschieht. (Beifall von der AfD) Derweil schießen die Zahlen der allgemein registrierten Straftaten in NRW insgesamt raketenartig durch die Decke und liegen nun sogar über den Zahlen aus 2017. Dabei waren es doch gerade Sie von der CDU, die damals der SPD immer vorgeworfen haben, zu wenig für die innere Sicherheit zu tun. Jetzt liegen Ihre Zahlen über denen der SPD. Das ist kein Arbeitsauftrag, Herr Minister Reul, wie Sie das zu sagen pflegen. Das ist ein Offenbarungseid. Das ist eine krachende Niederlage. (Beifall von der AfD) 142.000 Fälle von Körperverletzung, 11.270 Raubdelikte, 479.000 Diebstähle, 380 Mord- und Totschlagsdelikte, 246 Gruppenvergewaltigungen: Das ist Ihre Bilanz. Da hilft es nichts, wenn Sie immer wieder mit dem Finger auf uns zeigen. Wir haben damit nichts zu tun. Wir haben dieses Land noch nie regiert. (Thorsten Schick [CDU]: Das bleibt auch so!) Wir sind nicht schuld, nur weil wir auf unangenehme Probleme hinweisen, die Sie lieber nicht sehen wollen. Sage und schreibe 13 % beträgt der Straftatenzuwachs in einem Jahr. Dagegen wirken die 72,5 Millionen Euro oder 1,03 % mehr in Ihrem Haushalt für die innere Sicherheit geradezu lächerlich. Die Menschen wollen Antworten. Sie wollen sich in NRW und in ihrer Heimatstadt beim Einkaufen oder auf dem Weihnachtsmarkt wieder sicher fühlen. Und was sagen Sie dazu? Sie kündigen an, die Zahl der eingestellten Kommissaranwärter pro Jahr auf 3.000 zu erhöhen – obwohl Sie bereits jetzt wissen, dass Sie diese Zahl eh nicht erreichen werden. Sie müssen mehr für unsere Polizei tun. Wer für uns an vorderster Front steht – täglich konfrontiert mit den Konfliktlinien, die Sie in unserer Gesellschaft schaffen, egal ob durch gesellschaftliche Spaltung, 13.12.2023 Armut oder übermäßige Migration –, der hat unser aller Wertschätzung verdient. (Beifall von der AfD) Nicht zuletzt deshalb setzen wir uns auch für die Wiedereinführung der Sonderzuwendungen wie des Urlaubsgeldes sowie Erhöhungen bei allgemeinen Dienst-, aber auch Wechselschicht- und Erschwerniszulagen ein. Die Wiedereinführung würde zu Mehrausgaben von etwa 70 Millionen Euro führen – Geld, das man an dieser Stelle dringend bräuchte, das Sie aber lieber an anderen Stellen verplanen. Aber wir brauchen es, weil es hier um unsere NRW-Polizei geht. Wir brauchen es, wenn es mit der Polizei in NRW irgendwie weitergehen soll und Sie dieser Gesetzesbrüche, die ich Ihnen gerade aufgezählt habe, irgendwie wieder Herr werden wollen. Und ja, wenn man ein sicheres NRW will, dann muss man Deutschlands Grenzen schützen. Solange die Europäische Union versagt, wie ja in so vielen Bereichen, helfen auch keine 140.000 Euro in Ihrem Haushalt für mehr Europafähigkeit oder 1,45 Millionen Euro für Entwicklungshilfe, sondern dann muss Deutschland, muss NRW tätig werden. Seit Mitte Oktober werden die Grenzen zu Polen, Tschechien, der Schweiz und Österreich überwacht. Angeblich sei das ja überhaupt nicht möglich, hieß es damals. Aber unter dem Druck der Öffentlichkeit und den erdrückenden Zahlen weiterer Zuwanderung ging es dann plötzlich doch. Bilanz bislang: 4.790 illegale Einreisen gestoppt, 3.528 Fahndungserfolge, 670 Haftbefehle vollstreckt, 329 Drogenschmuggler überführt, 266 Schleuser festgenommen. Die Zunahme der Kriminalität – so gibt es der Minister im WDR ja selbst zu – ist auch mit durch eine völlig verfehlte Migrationspolitik verursacht. Nicht umsonst sind Migranten überproportional zu ihrem Bevölkerungsanteil an Verbrechen beteiligt und damit in den Gefängnissen vertreten. Bei der schieren Zahl derer, die jedes Jahr zu uns kommen, können Sie schlicht nicht mehr gewährleisten, dass nur diejenigen kommen, die zu Recht und mit Recht fliehen, dass nur diejenigen kommen, die ein besseres Leben suchen und dafür hier hart arbeiten wollen, dass nur diejenigen zu uns kommen, die von Terror bedroht sind, aber nicht diejenigen, die diesen dann offen auf unseren Straßen austragen, und dass auch nur so viele zu uns kommen, wie wir irgendwie untergebracht bekommen, zu versorgen sind, im Gesundheitssystem behandelt werden können und irgendwie zu integrieren wären. Alle Ihre Parteien zusammen haben zu verantworten, dass aus falsch verstandener Toleranz, Naivität und teilweise auch manifestem Hass auf das Eigene Migration völlig aus dem Ruder läuft und allenfalls noch notdürftig gemanagt werden kann. Landtag So entstehen der Landesregierung im Haushaltsjahr 2023 Kosten in Höhe von 591 Millionen Euro wegen Miet- und Versorgungaufwendungen für Flüchtlinge. 2024 sollen die Ausgaben noch einmal auf dann 613 Millionen Euro steigen. Halten Sie sich bei all den abstrakten Zahlen doch für einen Moment vor Augen, wie viel Geld das ist. Überlegen Sie einmal, was Sie damit alles in unseren Kommunen machen könnten und wie viele soziale Probleme – Obdachlosigkeit, Armut, Drogensucht; für uns alle auf unseren Straßen sichtbar, mittlerweile Teil der täglichen Realität – man damit bekämpfen könnte. „Wenn du mehr hast, als du brauchst, dann bau einen längeren Tisch“, sagt man. Aber was ist, wenn du selbst kaum mehr satt wirst? Die Anzahl der Asylanträge in Europa ist allein im ersten Halbjahr 2023 noch einmal um 28 % angestiegen. Sie prognostizieren noch einmal weitere 70.000 Flüchtlinge für Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024. Dabei sind die Kommunen bereits jetzt am absoluten Limit. Gleichzeitig befinden sich rund 75.000 ausreisepflichtige Personen im Land. Die Chance, diese zurückzuführen und wieder Platz für tatsächliche Flüchtlinge zu machen, ist unter Ihnen allenfalls noch als sehr gering einzustufen. Die Verwaltungsrichtervereinigung NRW warnt, dass die Verfahrensbelastung im Asylbereich aufgrund steigender Eingangszahlen noch einmal deutlich zunehmen wird. Bereits seit 2015 ächzen die Gerichte unter einer wahren Klagewelle von Asylbewerbern, die teilweise juristisch gegen ihre Abschiebung vorgehen. Wenn Sie jetzt nicht die Verwaltungsgerichte besser ausstatten, wird das absehbar zur Hängepartie. Aber vielleicht ist das ja genau das, was Sie eigentlich wollen. Als in Essen 169 Clankriminelle mit Macheten aufeinander einhackten, wurde in der Folge kein Einziger verurteilt, geschweige denn abgeschoben. Ein islamischer Friedensrichter schlichtete seinerzeit den Konflikt. Das ist doch ein absolutes Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat! (Beifall von der AfD) Im Durchschnitt werden jeden Tag drei neue Vorschriften irgendwo in der Republik erlassen. Aber vielleicht fangen Sie einfach mal wieder damit an, die Vorschriften umzusetzen, die es bereits gibt, anstatt unsere Justiz immer weiter mit neuen Vorschriften zu gängeln. Statten Sie unsere Justiz mit den nötigen Mitteln aus. Anstatt lediglich 20 zusätzlichen Staatsanwälten wollen wir die 376 zusätzlichen Stellen, die der Bund der Richter und Staatsanwälte fordert, damit das Rechtssystem nicht an sich selbst respektive an Ihnen scheitert. Auf der anderen Seite müssen natürlich die Mittel für Rückführungen deutlich erhöht werden. Man 13.12.2023 integriert Ausländer nicht in den Arbeitsmarkt, indem man sie einbürgert und die Sozialleistungen erhöht, sondern indem man alle, die nicht wollen, die nicht zu uns wollen, die nicht uns wollen, die lediglich ein angenehmes Leben hier schätzen, wieder nach Hause schickt. Zuwanderung muss sich endlich wieder nach unserem Interesse richten. Dann kann sie ein klarer Erfolg sein. Solange es aber leichter ist, ohne Qualifikation nach Deutschland zu kommen als mit, werden auch eher diejenigen ohne Qualifikation ihren Weg zu uns suchen und diejenigen mit das Weite. Das ist aber augenscheinlich so gewünscht. Solange sich linke Parteien weiterhin für ein Weiter-so aussprechen – die CDU Berlin hat dieser Tage bereits einen Abschiebestopp für den Winter angekündigt – und solange NGOs teilweise mit Staatsmitteln den Migranten dabei helfen, sich auf allen möglichen und unmöglichen Wegen gegen den Rechtsstaat zu wehren, wird es wohl weiter so gehen, zumindest bis genügend Menschen genug davon haben und ihr Kreuz bei der AfD setzen. Kleine Zwischenfrage: Ab wie viel Euro Steuergeld wird eigentlich eine Nichtregierungsorganisation zur Regierungsorganisation? Oder konkreter gefragt: Sind Organisationen, deren Haupteinnahmequelle der Staat ist, wirklich noch von ihm unabhängig? Zivilgesellschaft wird so unter Ihnen zu einem Treppenwitz, wenn Gesellschaft unter Ihnen immer mehr zu Parteien und deren Vorfeld degradiert wird. Derlei Staatswirtschaft ist immer gescheitert und wird scheitern; sie kann nur scheitern. Alles, was Demokratie ausmacht, wird so ausgehebelt und ins Gegenteil verkehrt. Bürgerschaftliches Engagement ist wichtig und gehört gefördert, aber eben nicht in eine einseitige Abhängigkeit getrieben. Sonst stehen am Ende Workshops wie „Die Dekonstruktion von Maskulinität“ an der Academy of International Affairs, die vom Land gefördert wird, es ist dann aber eben kein Geld mehr für das Frauenhaus übrig. Zusammenfassend: Die Landesregierung muss anerkennen, dass es so nicht weitergehen kann. Ewiges Wachstum in Haushaltsposten funktioniert nicht mit einer Wirtschaftspolitik, die auf Abbruch ausgelegt ist, die Arbeitsplätze vernichtet oder ins Ausland drängt und Wohlstand geradezu ablehnt, ja ihn bekämpft. Der Haushalt muss – so, wie wir es in unserem Gegenentwurf getan haben – in jeder Position auf seine dringenden Notwendigkeiten überprüft werden. Sie verzetteln sich, übernehmen sich mit Projekten, die so weder finanzierbar noch überhaupt unter den physikalischen Grundlagen auf diesem Planeten praktikabel wären. Mit Ihnen verkommen wir zum internationalen Gespött und abschreckendem Beispiel, wie nicht zuletzt die Atomkonferenz in der vorletzten Woche wieder einmal gezeigt hat. Die gesamte Heizwende des Bundes würde bis 2030 39 Millionen t CO sparen. Der AKW-Betrieb alleine Landtag könnte pro Jahr 30 Millionen t sparen. Man muss gar nicht – übrigens an dieser Stelle Grüße an Annalena Baerbock – in Länder gehen, die Hunderttausende von Kilometern weit entfernt sind, wie sie sagt. Deutsche Physiker bauen einen Kernreaktor in Ruanda, also frei nach Habeck, die Kernkraft ist nicht weg, sie wird jetzt einfach nur woanders gebaut. Sie könnte hier sein. Sie müssten es einfach nur zulassen. Allein China, Indien und Russland planen den Bau von 82 neuen Atomkraftwerken. Selbst das arme Armenien hat mit einem Atomkraftwerk immerhin eins mehr als wir. Aber das einzig Erneuerbare bei den Grünen sind und bleiben ihre falschen Versprechen, Versprechen, die den Steuerzahlern und unseren Firmen teuer zu stehen kommen. Während Sie sich nur auf das Klima fokussieren, verlieren Sie die wesentliche Dingen dabei aus den Augen. Die Menschen wollen saubere und sichere Städte, ein funktionierendes Bildungssystem von der Kita bis zur Universität und einen sicheren Arbeitsplatz mit guten Arbeitsbedingungen. Aber dazu bedarf es attraktiver Standortbedingungen mit funktionierender Infrastruktur, günstige und versorgungssichere Energie und vor allen Dingen niedrige Steuern, nicht mehr, sondern weniger Abgaben. Der Staat muss Bürgern und Unternehmern nicht unter die Arme greifen, sondern lediglich die Hände aus ihren Taschen nehmen. Weniger Steuern und weniger Staat führen zu mehr Wohlstand und mehr Freiheit für alle. (Beifall von der AfD) Aber wie heißt es so schön? Freiheit ist die Dividende der Mutigen. Wer wie Sie in den vergangenen Tagen und Wochen einen so mutlosen Haushalt vorlegt, für den ist Freiheit kein Wert mehr, sondern für den ist Freiheit ein Hindernis. Sie haben immer gesagt, der Strom wird nicht knapp, das Essen wird nicht teurer, die Flüchtlinge wären die Lösung für all unsere Fachkräfteprobleme. Jetzt sagen Sie, die AfD wird niemals regieren. Ganz ehrlich: Bei dieser Zusammenstellung macht mir das Hoffnung. Wer uns wählt, gibt seine Stimme nicht ab, sondern er behält sie. Blau zu wählen, ist die einzige Chance, nicht mehr Grün zu wählen. Mit uns gibt es hemdsärmelige Vernunft statt verbohrter Ideologie, Wohlstand statt Deindustrialisierung, Freiheit statt Verbotspolitik, Deutschland statt fremde Interessen. Kleben Sie ruhig weiter an den Regierungen wie die Klimakleber an der Straße. Nichts hält ewig, weder Pattex, erst recht aber nicht ihre falschen Versprechen. Malum est consilium, quod mutari non potest. Es ist Zeit für Veränderungen. Es wird Zeit für die AfD. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von der AfD) 13.12.2023
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerpräsident Hendrik Wüst das Wort.
Hendrik Wüst
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Raz Ben Ami wohnt im Kibbuz Be'eri. Sie hat Wurzeln hier bei uns in Nordrhein-Westfalen. Ihre Großmutter war Düsseldorferin und ist in der Klosterstraße – kaum 2 km von hier – aufgewachsen. Sie flüchtete vor den Nazis nach Israel. Ihre Enkelin Raz Ben Ami flüchtete am 7. Oktober 2023 vor den Terroristen der Hamas. Raz flüchtete mit ihrem Mann in ihren Schutzraum. Von dort aus hat sie mit ihrer Tochter SMS ausgetauscht, ein verzweifelter Dialog. Tochter Ella fragt, ob die Terroristen in der Nähe sind. Die Antwort aus dem Schutzraum beginnt mit den ersten zwei Worten des jüdischen Glaubensbekenntnisses: Sch’ma Jisrael! Höre, Israel! Ja, sie haben mich gesehen, und sie sind weggelaufen. Jetzt kommen sie zurück. – Kurz danach bricht der Kontakt ab. Es bleibt Fürchten, Beten, Hoffen. Raz wird von der Hamas in den Gazastreifen verschleppt. 90 Jahre nachdem ihre Großmutter aus Deutschland fliehen musste, hat der Wahn des Antisemitismus, haben Hass und Gewalt die Familie wieder eingeholt. Raz wird nur aus einem Grund mit dem Leben bedroht: weil sie jüdischen Glaubens ist. Raz Ben Ami wurde Ende November von der Hamas freigelassen. Ich habe mit ihrer Tochter Ella telefoniert und ihr versichert, in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen, in der Heimat ihrer Vorfahren sind wir in Gedanken bei ihrer Familie. Das gilt für alle Geiseln und sonstigen Opfer. 137 Geiseln befinden sich noch in den Händen der Hamas. 137 Familien fürchten, beten, hoffen. Alle Geiseln müssen unverzüglich in die Freiheit entlassen werden! (Beifall von allen Fraktionen) Jüdische Menschen sind auch fast 80 Jahre nach dem Holocaust Zielscheibe von unerbittlichem und unversöhnlichem Hass in Israel, dort in aller mörderischen Konsequenz, der ein ganzes Land, ein ganzes Volk traumatisiert hat, aber eben auch hier bei uns in Deutschland, auch bei uns in Nordrhein-Westfalen. Das tut weh. Das fordert uns. Unser Rechtsstaat ist wehrhaft. Wir stellen die demokratische Wehrhaftigkeit der Gewalt und dem Hass entgegen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Wir haben die Schutzmaßnahmen für jüdische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen noch einmal verstärkt und die Mittel dafür erhöht. Mit unserem Zehnpunkteplan gegen Antisemitismus haben wir schon viele wichtige Maßnahmen umgesetzt und ange-Landtag stoßen. Die von uns zeitgleich gestartete Kampagne „Nie wieder ist jetzt“ hat überwältigende Unterstützung erfahren. Sie hat Initiativen auch anderswo in Deutschland inspiriert. Aber wir bleiben hier nicht stehen. Unsere Verantwortung gegenüber dem jüdischen Leben in Deutschland verpflichtet uns, dass den Worten der Solidarität weitere Taten folgen. Unser Rechtsstaat muss stark sein, gerade für Jüdinnen und Juden. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Niemand wird als Antisemit geboren. Um Antisemitismus an der Wurzel zu bekämpfen, müssen wir früh ansetzen. Wer als Jugendlicher ein Konzentrationslager besucht hat, ist danach nicht mehr derselbe Mensch. Ich möchte heute einen Anspruch formulieren, den wir jetzt angehen: Jede Schülerin und jeder Schüler in Nordrhein-Westfalen soll mindestens einmal im Laufe seiner Schulzeit die Gelegenheit bekommen, ein Konzentrationslager oder eine NS-Gedenkstätte zu besuchen. Das ist unser Anspruch, und das gehen wir auf meine Bitte in der Landesregierung mit ganzer Kraft an. Ich bin dem Schulministerium dankbar, dass da schon an der Umsetzung dieses klaren Ziels gearbeitet wird. Wir stärken bestehende Projekte und weiten sie, wo möglich, aus. (Marcel Hafke [FDP]: Da müssen Sie die Mittel erhöhen!) Wir beziehen neue Partner ein, die mit Expertise, Strukturen und Finanzmitteln helfen können – Vereine, Stiftungen und Netzwerke. Den Worten Taten folgen lassen: wann, wenn nicht jetzt? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Im Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen stehen jedes Jahr weit über 100 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung. Wir priorisieren dort jetzt Projekte, die sich gezielt dem Antisemitismus entgegenstellen. Meine herzliche Bitte an alle, die in der Jugendarbeit so wichtige Arbeit leisten: Mit Ihrer Nähe zu den Jugendlichen können Sie einen großen Beitrag im Kampf gegen Antisemitismus leisten. Wir stellen die Mittel bereit. Bitte machen Sie dieses Thema zu Ihrem Thema. Der Kampf gegen Antisemitismus, der Kampf für eine friedliche Gesellschaft wird in den Herzen der jungen Menschen gewonnen! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Herzen der jungen Menschen erreichen: Prävention ist die eine Seite des Kampfs gegen Judenhass, konsequente Grundwerte, Grundregeln für unser Zusammenleben in Deutschland ist die andere. Es ist meine feste Überzeugung: Deutscher Staatsbürger 13.12.2023 kann nur werden, wer sich zum Existenzrecht Israels bekennt. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Diejenigen, die bei Reden auf Demonstrationen oder in Hetzvideos die Auslöschung des Staates Israels fordern, müssen die ganze Konsequenz des Rechtsstaats spüren. Die Leugnung des Existenzrechts Israels ist genauso menschenverachtend wie die Leugnung des Holocaust. Deswegen sollte sie auch genauso strafbar sein. Wir haben deshalb gestern im Kabinett eine Bundesratsinitiative beschlossen, die wir noch in dieser Woche in den Bundesrat einbringen, und zwar zu diesen zwei Punkten: erstens die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, die das Bekenntnis zum Existenzrechts Israels zur Voraussetzung der Einbürgerung macht, und zweitens eine Reform des § 130 Strafgesetzbuch, die die Leugnung des Existenzrechts Israels als Volksverhetzung unter Strafe stellen soll. Das Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel gehört für mich zum Deutschsein dazu. Wir lassen den Worten Taten folgen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir müssen unsere Solidarität mit Israel und unsere Verbundenheit mit den Menschen jüdischen Glaubens immer wieder sichtbar machen. Ich werde deshalb heute Nachmittag nach Berlin fahren und auf Einladung des israelischen Botschafters auf einer großen Solidaritätsveranstaltung sprechen und dort auch die Solidarität dieses Hauses zum Ausdruck bringen. Die Chanukka-Kerze, die dort entzündet werden wird, bringt Helligkeit und schenkt Zuversicht und Hoffnung. Es ist auch unsere Aufgabe, dieses Licht in die Welt zu tragen. Der Terrorangriff auf Israel, der schlimme Krieg in der Ukraine, Energiekrise, Inflation, Rezession, Klimawandel, demografischer Wandel, Flucht und Migration – Die meisten Menschen empfinden die aktuelle Situation als Dauerkrise. Kein Wunder, dass „Krisenmodus“ das Wort des Jahres 2023 ist! Wir haben die Aufgabe, den Menschen Antworten zu geben – wir, damit meine ich alle Demokraten, wir, damit meine ich auch alle staatlichen Ebenen, Bund, Länder und Kommunen. Deutschland braucht eine Allianz der Mitte, die die Probleme wirklich löst. Führen heißt in solchen Zeiten zusammenführen, das heißt auch Bündnisse schmieden über das ganze demokratische Spektrum hinweg. Führen heißt, handlungsfähig zu sein, heißt auch, tragfähige Kompromisse zu erarbeiten, hinter denen sich möglichst viele versammeln können. Das ist die große Stärke der Demokratie. Nutzen wir diese Stärke! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Unsere Demokratie wird seit fast zwei Jahren auch in der Ukraine verteidigt. Wir dürfen und wir werden nicht nachlassen in unserer Unterstützung für die Ukraine. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Es geht um nicht weniger als Sicherheit, Demokratie und Freiheit in der Ukraine und in Europa. Unsere Solidarität bewährt sich gerade in den schweren Stunden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir wollen auch in Zukunft für Menschen da sein, die vor Krieg und Vertreibung fliehen, die unseren Schutz brauchen. Das gebietet unser christliches Menschenbild. In diesem und im vergangenen Jahr sind mehr als 340.000 Menschen aus der Ukraine und anderen Teilen der Welt nach Nordrhein-Westfalen gekommen. 340.000 Menschen – so viele Einwohner hat Bielefeld. Es ist ein riesiger Kraftakt, alle diese Menschen ordentlich unterzubringen und zu versorgen. Diesem Anspruch wollen wir weiter gerecht werden. Aber wir müssen auch an die Menschen denken, die diesen Kraftakt leisten – die Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe, die sich für Spracherwerb und Integration einsetzen, die Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer. Wir haben in Nordrhein-Westfalen rund 100.000 Kinder und Jugendliche allein in der Erstförderung. Alle Kinder und Jugendliche, die zu uns gekommen sind, in Kitas und Schulen zu betreuen, ihnen Deutsch beizubringen, sie zu unterrichten, auch das ist eine gigantische Aufgabe. Ich denke auch an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie alle sorgen für Unterbringung und Versorgung der vielen Geflüchteten. Der Einsatz all dieser Menschen ist unbeschreiblich. Ich bin sicher, Herr Präsident, ich darf das auch im Namen des ganzen Hauses sagen: Von Herzen danke für diese großartige Leistung! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Einsatz zur Unterstützung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen ist riesengroß. Umso wichtiger ist, dass wir die Alarmsignale ernst nehmen. Flüchtlingshelfer, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte aller Parteien sagen seit Monaten, sie sind am Limit. Als Landesregierung verstehen wir uns als Teil einer Verantwortungsgemeinschaft aller politischen Ebenen. Ja, auch die Haushaltslage des Landes ist herausfordernd. Wir tun dennoch auch im kommenden Jahr alles, was möglich ist, um unsere Kommunen bei dieser großen Aufgabe zu unterstützen. Wir geben dreimal mehr Geld an die Kommunen, als wir selbst vom Bund für die Flüchtlingshilfe bekommen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 13.12.2023 Wir stärken die Zentralen Ausländerbehörden für mehr Rückführungen und mehr freiwillige Rückkehr, wir stocken die Unterbringungskapazitäten des Landes Anfang 2024 um weitere 3.000 Plätze auf, und wir rechnen den Kommunen die vom Land geschaffenen Plätze bei ihnen eins zu eins an. Land und Kommunen in Nordrhein-Westfalen stehen in dieser Frage Seite an Seite. Gemeinsam haben Land und Kommunen Ende September eine weitgehende Verständigung getroffen. Land und Kommunen teilen die Auffassung, dass auch die letzten Zusagen des Bundes nicht ausreichen, um für echte Entlastung zu sorgen. Für die Versorgung eines geflüchteten Menschen werden rund 20.000 Euro im Jahr benötigt. Der Bund gibt 7.500 Euro. Die Mittel geben wir komplett in die Flüchtlingsfinanzierung der Kommunen und aktivieren zusätzlich so viel Landesmittel wie möglich. Verantwortung übernehmen in diesen Zeiten heißt, gemeinsam Verantwortung zu tragen. Wir werden deshalb die Flüchtlingspauschale im FlüAG erhöhen und die Kommunen bei den Kostensteigerungen, die durch die hohe Inflation in den beiden letzten Jahren entstanden ist, verlässlich unterstützen. Wir werden unserer Verantwortung gerecht: Gemeinden, Städte und Kreise mit dem Land Hand in Hand. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Menschen bei uns in Nordrhein-Westfalen haben ein großes Herz. Sie wollen auch in Zukunft Menschen helfen, die Schutz brauchen. Das kann nur dann gelingen, wenn wir uns nicht selbst überfordern. Das kann nur dann gelingen, wenn weniger Menschen in unser Land kommen, die zwar alle gute Gründe haben, für sich und ihre Familien eine bessere Perspektive zu suchen, die aber kein Recht auf Asyl haben. Deshalb muss Migration besser gesteuert und geordnet werden. Die Bundesregierung kann beeinflussen, wer nach Deutschland kommt, und die Bundesregierung kann für eine gemeinsame Asyl- und Flüchtlingspolitik in Europa eintreten. Auch sie muss ihrer Verantwortung gerecht werden. Die bisherigen Maßnahmen und Beschlüsse alleine werden nicht ausreichen, um irreguläre Migration zu beenden. Eben kam die Nachricht, dass selbst das Verabredete schon wieder auf der Kippe steht. Bringen wir es deshalb doch einmal auf den Punkt: Worum geht es? Es geht darum, dass wir auch in Zukunft den Menschen helfen können, den Menschen gerecht werden können, die wirklich unseren Schutz brauchen. Es geht darum, dass wir auch in Zukunft gut helfen können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es wird immer Krisen auf der Welt geben, vermutlich auch in unserer geografischen Nähe. Der Migrationsdruck auf Europa und Deutschland wird hoch bleiben. Umso wichtiger sind strukturelle Lösungen in der Asyl- und Migrationspolitik, die Revitalisierung Landtag des EU-Türkei-Abkommens, Rückführungsmöglichkeiten auch aus Einrichtungen des Bundes und die Beschleunigung von Asylverfahren, vor allem für Menschen aus Staaten mit sehr geringer Anerkennungsquote, am besten per Gesetz. Wichtig ist, das individuelle Recht auf Asyl wird mit dieser Lösung nicht angetastet. Am besten wäre es, wenn klar wäre, ob jemand unseren Schutz wirklich zu Recht beansprucht, bevor er sich auf den gefährlichen Weg nach Deutschland macht. Die Lehre aus den Wahlen in den Niederlanden und auch aus anderen europäischen Ländern und meine feste Überzeugung ist: Die politische Mitte muss echte Lösungen schaffen. Wir brauchen eine Allianz der Mitte für tragfähige Lösungen in der Asyl- und Migrationspolitik. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Dabei müssen drei zentrale Ziele leitend sein: Erstens. Wir wollen weiter Menschen helfen, die Schutz brauchen. Zweitens. Wir dürfen diejenigen im Land nicht überfordern, die mit ihrem Engagement diese umfassende Hilfe erst möglich machen. Drittens. Das Sterben im Mittelmeer muss aufhören. Das ist ein Gebot der Menschlichkeit. Darum geht es. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes des Landes haben in den Krisen der letzten Jahre die Handlungsfähigkeit des Staates garantiert. Da wurde viel geleistet für das Land und für die Menschen. Deshalb ist es für diese Landesregierung selbstverständlich, dass wir den Tarifabschuss vom vergangenen Wochenende auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger übertragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Nordrhein-Westfalen können sich auf uns verlassen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Bei der Aufstellung des Landeshaushalts im vergangenen Jahr haben wir die Hinweise und die Kritik des Landesrechnungshofs aufgenommen und Änderungen umgesetzt. Es ist Ausdruck einer funktionierenden Demokratie, wenn Politik Ratschläge für Verbesserungen aufnimmt, statt sie zu ignorieren. Zuhören, abwägen, bereit sein, Dinge zu verändern – das gehört für mich ganz wesentlich zu guter Politik dazu. Ich bin dankbar, dass dieser Weg mit der Mehrheit dieses Hauses im vergangenen Jahr möglich war. Wir beenden zum Jahresende die Haushaltsnotlage. Wir sind sparsam, so wie viele Menschen in dieser Zeit sparsam sein müssen. Und wir priorisieren. Wir unterscheiden zwischen dem, was besonders wichtig ist, und dem, was in diesem Moment eben nicht geht. Wir setzen klare Prioritäten bei Kindern und Bildung, bei Investitionen in die klimaneutrale Wirtschaft, 13.12.2023 bei Sicherheit und Zusammenhalt, bei der Unterstützung der Kommunen. Klare Schwerpunkte in schwieriger Zeit – das ist unser Weg in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 100.000 Kinder befinden sich in der Erstförderung in Nordrhein-Westfalen. Es sind Kinder, die besondere Unterstützung brauchen und die kein Schulentwicklungsplan und keine Lehrerbedarfsplanung berücksichtigen konnte. Das ist eine riesige Herausforderung für unsere Schulen. Alle Kinder haben gute und faire Bildungschancen verdient. Mir ist völlig gleich, woher ein Kind kommt, welche Muttersprache es spricht und welcher Religion es angehört. Auch diese Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Es sind alles unsere Kinder. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Christian Obrok [SPD]) Es ist zentrale Voraussetzung für gute Bildung, dass Unterricht stattfindet und genügend Lehrerinnen und Lehrer da sind. Die Ausbildung einer Lehrerin bzw. eines Lehrers dauert sieben Jahre. Da ist es klar, dass man nicht von jetzt auf gleich die Lücke an fehlenden Lehrerinnen und Lehrern schließen kann. Umso besser, dass unser Handlungskonzept für eine bessere Unterrichtsversorgung erste Erfolge zeigt: Innerhalb eines Jahres haben wir fast 4.000 zusätzliche Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Schulpsychologinnen, Schulpsychologen an unsere Schulen geholt. Ihnen allen sage ich: Herzlich willkommen! Danke für die Verstärkung. Sie machen einen der wichtigsten Berufe der Welt. Schön, dass Sie da sind! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) An den Grundschulen wird der Grundstein für die weitere Schullaufbahn, für Berufs- und Lebensperspektiven gelegt. Gerade da ist der Bedarf besonders groß. Ein Grund: Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer werden bisher schlechter bezahlt als ihre Kolleginnen und Kollegen in der Sekundarstufe II. Das ändern wir. Wir investieren in dieser Legislaturperiode 900 Millionen Euro dafür, die wichtige Arbeit mit den Jüngsten an unseren Grundschulen attraktiver zu machen. Es ist eines der größten und finanziell aufwendigsten Projekte dieser Landesregierung, mehr junge Menschen für das Grundschullehramt zu gewinnen und an unsere Schulen zu bringen. Das ist der Schlüssel für bessere Bildung, für bessere Förderung und für bessere Chancen für unsere Kinder. Das heißt „Prioritäten setzen“: auch in schwierigen Zeiten und bei knappen Kassen das Wichtige und das Richtige tun. Diese und weitere Maßnahmen werden mittelfristig wirken. Die Kinder sind aber jetzt da und müssen jetzt unterrichtet werden. Deshalb haben wir mit dem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung auch kurzfristige Maßnahmen ergriffen. Wir haben Lehrerinnen und Lehrer in Teilzeit gebeten, ihre Stundenzahl Landtag aufzustocken, und Lehrerinnen und Lehrer aus Regionen mit besserer Unterrichtsversorgung in Regionen mit Unterversorgung abgeordnet. Mit diesen Entscheidungen verlangen wir vielen Lehrerinnen und Lehrern einiges ab. Ich weiß das. Das ist uns auch nicht leichtgefallen, aber es geht um die Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen überall im Land. Ich danke von Herzen allen, die Mehraufwand, Belastungen und Beschwernisse auf sich nehmen. Danke für Ihren Einsatz für unsere Kinder! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Eltern bzw. Familien sind darauf angewiesen, dass ihre Kinder gut betreut werden. Deshalb liegt einer unserer Schwerpunkte auf der frühkindlichen Bildung. Wir fördern den Ausbau von Kita-Plätzen und führen das Alltagshelferprogramm fort: 140 Millionen Euro jährlich. Das entlastet Erzieherinnen und Erziehern, sodass Betreuung besser werden kann. Der zentrale Schlüssel für Bildung ist Sprache. In den Sprach-Kitas fördern Fachkräfte gezielt die Sprachentwicklung von Kindern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Ich bin dankbar, dass sich SPD und FDP zumindest hier in Nordrhein-Westfalen unserer Position anschließen konnten und die Streichung der Finanzierung durch die Bundesregierung kritisiert haben. Leider haben unsere gemeinsamen Worte in Berlin kein Gehör gefunden. Als Land springen wir jetzt ein und erhalten die Sprach-Kitas für Kinder, die es schwer haben. Was der Bund da macht, ist nicht in Ordnung, (Sarah Philipp [SPD]: Das ist ja wirklich ganz kleines Karo!) aber wir lassen nicht zu, dass das zulasten dieser Kinder geht. (Beifall von der CDU) Die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen haben für uns oberste Priorität. Deshalb wird da nicht gespart – im Gegenteil. Gucken wir uns mal die Ausgaben für Bildung an. 2017, im letzten Haushalt einer SPD-geführten Landesregierung, waren es 29 Milliarden Euro für Bildung. Im kommenden Jahr werden wir mehr als 38 Milliarden Euro für Bildung bereitstellen. (Sarah Philipp [SPD]: Das zu vergleichen, ist ja absurd!) Das ist neuer Rekord, und das ist gut so. Jeder einzelne Euro für Bildung, für Kinder, für junge Leute ist gut angelegtes Geld für die Zukunft dieses Landes. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Bei allen akuten Krisen bleibt der Kampf gegen den Klimawandel die große Daueraufgabe unserer Generation. Auch hier gilt es, echte Antworten zu geben. Echte Antworten sind die, die breite Akzeptanz finden, die das Klima schützen und zugleich unsere wirtschaftliche Basis sichern. Die Aufgabe 13.12.2023 Deutschlands als entwickeltes Industrieland im globalen Klimaschutz ist es, vorzumachen, dass es geht. Das Klima zu schützen und gleichzeitig wirtschaftlich stark und wettbewerbsfähig zu bleiben sowie Arbeitsplätze, Wohlstand, soziale Sicherheit und gesellschaftliche Stabilität zu sichern, das ist unsere Aufgabe. Wenn uns das gelingt, dann werden andere folgen. Dann tragen wir wirklich wirksam zum globalen Klimaschutz bei. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch hier gilt: Keine politische Ebene kann diese Antworten alleine geben. Wir brauchen auch hier eine Allianz der Mitte. Nordrhein-Westfalen geht schon jetzt voran. Wir sind bereit, einen großen Beitrag zu leisten und durch den Braunkohleausstieg 2030 die Grundlage für das Erreichen der klimapolitischen Ziele Deutschlands zu legen. Die wichtigste Voraussetzung für den Ausstieg ist, dass eine steuerbare, grundlastfähige und sichere Energieversorgung gewährleistet ist. Dazu muss die Bundesregierung ihre Hausarbeiten machen. Für die Energieversorgung der Zukunft brauchen wir jetzt schnell die angekündigte Kraftwerksstrategie. Auf die warten wir – auch die Unternehmen – seit Monaten vergebens. Das Gleiche gilt für den Netzentwicklungsplan. Auch den brauchen wir jetzt dringend, weil die neuen Kraftwerke ohne zusätzliche Pipelines nicht versorgt werden können. Die neuen Gaskraftwerke müssen verlässlich erst mit Gas und dann mit Wasserstoff versorgt werden. Beides wird insbesondere aus Zeebrügge und Rotterdam kommen. Die Netzbetreiber, auch die in unseren westlichen Nachbarländern, stehen in den Startlöchern. Alle warten auf die Rahmenbedingungen, warten auf die Möglichkeit, endlich zu bauen. Wir brauchen jetzt Klarheit und Tempo. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Für uns in Nordrhein-Westfalen ist klar: Es kann keinen Ausstieg ohne Einstieg geben. Deswegen drängen wir die Bundesregierung, die Voraussetzungen zu schaffen, damit rechtzeitig ausreichend steuerbare und grundlastfähige Leistung aufgebaut wird. Gleichzeitig beschleunigen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien durch die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie, durch mehr Photovoltaik und durch mehr Akzeptanz mit dem Bürgerenergiegesetz. In diesem Jahr haben wir – Stand: heute – bereits 297 Windkraftanlagen genehmigt. Das sind zwanzigmal so viele wie im flächengrößeren Bayern. Damit sind wir beim Ausbau der Windkraft bereits jetzt die Spitze in Deutschland. Nirgendwo entstehen derzeit mehr neue Windkraftanlagen als bei uns. Landtag Ganz wichtig ist: Ein beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren senkt nicht nur die Emissionen, sondern in Zukunft auch die Preise. (Zuruf von Wolfgang Jörg [SPD]) Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Klimaneutralität – daran muss eine Allianz der Mitte jetzt mit Tempo arbeiten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir wollen Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas machen. Die Umstellung der Energieerzeugung auf klimaneutrale Quellen ist die eine große Herausforderung, die Umstellung der energieintensiven Industrie die andere. In Duisburg wird in Zukunft mit Wasserstoff statt mit Kokskohle grüner Stahl produziert – mit einer Innovation made in Nordrhein-Westfalen. Das Land fördert diese Innovation mit bis zu 700 Millionen Euro. Das ist die größte Einzelförderung in der Geschichte des Landes. Das Beispiel aus Duisburg ist eines von vielen aus dem ganzen Land. Unsere Wirtschaft, insbesondere auch die mittelständische Industrie, will klimaneutral arbeiten. Dabei braucht sie Unterstützung und vor allem Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Es geht um die Zukunft unserer ökonomischen und sozialen Grundlage. Die Bundesregierung hat zugesagt, dass trotz Haushaltskrise alle Förderzusagen eingehalten werden. Sie muss dazu stehen, dieses Wort muss gelten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) In Berlin hat es im Haushaltsstreit heute Nacht offenbar ein Ergebnis gegeben. Gut so – besser spät als nie. Es geht mehr denn je um das Wohl des Landes. Die Ampelkrise darf keine Deutschlandkrise werden. Auch wenn die genauen Folgen dieser nächtlichen Einigung für das Land und für Nordrhein-Westfalen noch ausgewertet werden müssen und weiter Fragen bestehen, gilt mehr denn je: Es geht um unser Land, es geht um Vertrauen und es geht um Verlässlichkeit. Alle Demokraten haben eine staatspolitische Verantwortung. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wir brauchen mehr Tempo; Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen schneller werden. Auch das ist eine der zentralen Aufgaben auf allen politischen Ebenen. Deshalb bin ich froh, dass Bund und Länder Anfang November einen wirklichen Durchbruch erzielt haben. Mit dem Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung soll es ganz entscheidend möglich sein, zu beschleunigen und zu vereinfachen – durch Verschlankungen und durch die Digitalisierung von Verfahren, durch weniger Prüfschritte im Genehmigungsverfahren und durch viele weitere detaillierte Regelungen. 13.12.2023 Das zeigt: Eine partei- und ebenenübergreifende Allianz der Mitte kann starke Antworten auf die Herausforderungen dieser Zeit finden. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Zu den wichtigsten Aufgaben des Landes zählt die innere Sicherheit. Freiheit und Sicherheit bedingen einander. Nur wenn sich die Menschen sicher fühlen, haben sie echte Freiheit, und nur dann haben sie das Vertrauen in den Staat. Zugleich werden Fragen der Sicherheit immer komplexer. Kriminelle nutzen alle digitalen Möglichkeiten, und der Konflikt im Nahen Osten wird auch in unsere Gesellschaft getragen. Die Anforderungen wachsen. Deshalb stärken wir unsere Polizei, die Sicherheitsbehörden und die Justiz weiter personell und technisch. Wir werden wieder 3.000 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter einstellen sowie 40 zusätzliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte insbesondere zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Wirtschaftskriminalität und des Kindesmissbrauchs. Wir verbessern die IT-Ausstattung und treiben die Digitalisierung von Polizei und Justiz voran. Mit dem neuen Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität verstärken wir den Kampf gegen organisierte Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Es bleibt dabei: In Nordrhein-Westfalen gilt Nulltoleranz gegenüber jeder Form der Kriminalität. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Unter „Sicherheit“ verstehen wir Nordrhein-Westfalen immer auch soziale Sicherheit. Deshalb erfolgen bei uns keine Kürzungen im Sozialbereich. Das unterscheidet uns von der SPD-geführten Bundesregierung. Sprach-Kitas, Elterngeld, Wiedereingliederungsmaßnahmen für Arbeitslose – das sind Beispiele, wo der Bund im Sozialen kürzt. Und aufgrund der Ergebnisse der Nacht erfolgen noch einmal Kürzungen in Höhe von 3 Milliarden Euro im Sozialbereich. Die Krankenhäuser ächzen unter den gestiegenen Betriebskosten. Allein die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen haben in diesem Jahr eine Lücke von rund 2 Milliarden Euro. Wir helfen den Krankenhäusern mit dem Ausbau der Pflegeschulen und Investitionen über die Krankenhausplanung. Wir stellen in den nächsten Jahren 2,5 Milliarden Euro bereit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die steigenden Betriebskosten machen auch den freien Kita-Trägern zu schaffen. Deshalb hat das Land ein Kita-Hilfspaket von über 550 Millionen Euro auf den Weg gebracht. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Wir unterstützen die Kita-Träger mit einer Anhebung der KiBiz-Pauschale um rund 10 % zum kommenden Kita-Jahr im August, (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Landtag und den freien Trägern bauen wir bis dahin mit zusätzlichen 100 Millionen Euro eine Brücke. Wir machen das freiwillig als eines von ganz wenigen deutschen Ländern. Wir machen es, weil wir die Not der Träger sehen. Wir übernehmen Verantwortung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Marcel Hafke [FDP]) Wir haben die Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ gestartet. Damit unterstützen wir Städte und Gemeinden im Kampf gegen Wohnungslosigkeit und verbessern die Lebenssituation von wohnungslosen Menschen. Wir setzen zusätzliche Schwerpunkte da, wo die Not am größten ist, mit unserem Aktionsplan gegen Armut und unserem Pakt gegen Kinderarmut. Gerade in schwierigen Zeiten, gerade angesichts knapper Kassen gilt: Nordrhein-Westfalen bleibt sozial. Wir in Nordrhein-Westfalen passen aufeinander auf. Wir in Nordrhein-Westfalen bleiben zusammen. Wir schützen die Schwachen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Für viele große Fragen der Zeit werden Wissenschaft und Forschung Antworten liefern. Bahnbrechende Technologien werden dabei helfen, große Probleme zu lösen. Nordrhein-Westfalen verbindet zwei Stärken: Wir haben exzellente Universitäten und Forschungseinrichtungen, geballte Wissenschaftspower, und wir haben überall im Land eine große Wirtschaftskraft. Unser Ziel ist es, bei den Technologien der Zukunft Spitze in der Welt zu sein, Innovationen zu entwickeln und zur Anwendung zu bringen. Ein Beispiel: Quantencomputing ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts. Quantencomputer sind in der Lage, riesige Datenmengen zu verarbeiten. Damit wird ein großer Sprung für den Einsatz künstlicher Intelligenz möglich. Quantencomputing wird die Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen erheblich beschleunigen. Nordrhein-Westfalen ist im Quantencomputing schon heute führend. Die hohe Dichte an Universitäten und Forschungseinrichtungen, Start-ups, Großund Mittelstandsunternehmen im Bereich „Quantencomputing“ ist deutschlandweit einmalig. Das erzeugt eine kritische Masse, die auch international sichtbar ist und schnellen Transfer verspricht. Die Landesregierung stärkt den Ausbau der technologischen Infrastruktur und die Zusammenarbeit der Forscherinnen und Forscher. Nordrhein-Westfalen ist Spitze in dieser Schlüsseltechnologie, und wir wollen, dass das auch in Zukunft so bleibt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ein zweites Beispiel: Die medizinische Diagnose, die jeder Mensch fürchtet, lautet Krebs. 100.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen bekommen diese Diagnose jedes Jahr. Fast 5 Millionen Menschen in 13.12.2023 Deutschland leiden an Krebs. Jeder hat in seiner Familie, in seinem Freundeskreis Menschen, die betroffen sind. Das ist jedes Mal ein Schicksalsschlag, auch für die Angehörigen. Hier bei uns in Nordrhein-Westfalen wird daran geforscht, die Menschheit von dieser Geißel zu befreien: im Cancer Research Center Cologne Essen und bald auch im Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen. Das große Know-how in unserem Land ermöglicht Krebsforschung auf Weltniveau. In Nordrhein-Westfalen gibt es unglaubliches Wissen, enorme Innovationskraft. Deshalb sorgen wir dafür, dass sich Wissenschaft und Forschung in Nordrhein-Westfalen frei entfalten können. Nordrhein-Westfalen bleibt das Land der Ideen und Innovationen. Wir sind stolz auf unsere Forscherinnen und Forscher. Sie geben Antworten auf die großen Fragen der Zeit. Ich sage: Danke für diese wertvolle Arbeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ja, die Zeiten sind herausfordernd. Wir in Nordrhein-Westfalen wissen mit diesen Herausforderungen umzugehen. Wir wissen: In schwierigen Zeiten muss das Gemeinsame immer größer sein als das Trennende. Das gilt auch in der Politik. Deshalb brauchen wir eine Allianz der Mitte, eine Allianz der Demokraten, die gemeinsam an echten Lösungen arbeitet. (Sven Wolf [SPD]: Wir haben drei Vorschläge gemacht!) Dazu muss sich Politik der Realität stellen und priorisieren. Diese politische Arbeit ist jetzt notwendig. Unserem Land ist nichts in den Schoß gefallen. Wir in Nordrhein-Westfalen wissen sehr, sehr genau, was harte Arbeit ist. Hier ist alles hart erarbeitet worden, und darauf können wir aufbauen. Nordrhein-Westfalen hat alles, um aus dieser schwierigen Situation erfolgreich herauszukommen. Wir haben das Wissen, die Fähigkeiten, die Solidarität, viele kluge Köpfe und fleißige Hände. (Sven Wolf [SPD]: Nur leider nicht die Regie- rung!) Das sind unsere Stärken – jetzt und in Zukunft. (Langanhaltender Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache fort. Als nächster Redner hat sich der Fraktionsvorsitzende der SPD, Jochen Ott, gemeldet. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Landtag
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir verzeichnen Unruhe bei der CDU-Fraktion – und das zu Recht. (Lachen von der CDU – Zuruf von Serdar Yük- sel [SPD]) Herr Wüst, Herr Ministerpräsident, ich teile eine Passage am Schluss Ihrer Rede, in der Sie sagten, dass wir in Nordrhein-Westfalen das Wissen, die Fähigkeiten, die Solidarität hätten, um diese Herausforderungen zu meistern. Was wir nicht haben, ist eine Regierung, die das auch hinbekommt. (Beifall von der SPD und der FDP) Diese Rede hat auf dem Olymp des Staatsmannes begonnen und hat dann zu genau dem beigetragen, was ich angekündigt hatte, nämlich diesen Raum mit inhaltsleeren Floskeln zu füllen. Das war ein Offenbarungseid, weil die Probleme der Menschen in diesem Land bei Ihnen überhaupt keine Rolle spielen. (Beifall von der SPD und der FDP) Weil Sie so schön darauf hingewiesen haben, ergänze ich Ihre Rede zum Thema „Krankenhäuser“: Der Investitionsstau der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen ist so groß, dass das, was Sie vorgeschlagen haben, von vorne bis hinten nicht ausreicht. Das wissen auch alle in den Krankenhäusern. (Zurufe von der CDU – Gegenruf Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Treffer! Treffer!) Unsere Kommunen in unserem Land sind in der Situation, dass sich viele Menschen fragen: Kandidiere ich überhaupt noch für ein kommunales Ehrenamt, (Zurufe von der CDU) wenn ich angesichts der Verschuldung meinem Nachbarn, nachdem ich gewählt worden bin, (Weitere Zurufe von der CDU) nur Kürzungen und Steuererhöhungen zumuten muss? – Das hat doch nichts mit Förderung der Demokratie zu tun. (Beifall von der SPD – Fortgesetzt Zurufe von der CDU) Dass das Thema „Wohnen“ – viele, viele Tausend Menschen erleben jeden Tag in diesem Land, dass sie keine bezahlbare Wohnung finden – überhaupt ein Problem ist, findet bei Ihnen nicht mal in einem Satz Erwähnung. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Lustig wird es bei Bildung. Da wird es wirklich lustig. Ich greife noch mal auf, was der Ministerpräsident gerade gesagt hat. 2017: 29 Milliarden Euro bei einem Gesamthaushalt von 72 Milliarden Euro. – 2023: 38 Milliarden Euro bei 101 Milliarden Euro. – Wenn ich das schnell überschlage, dann waren das 13.12.2023 40 % 2017 und 37 % jetzt. Da zeigt sich, wo das Problem der Bildungskatastrophe ist: Auch der Ministerpräsident kann nicht rechnen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP – Zuruf von Sven Wolf [SPD]) Jeder, der Ahnung vom Thema „Sprach-Kita“ hat, weiß, dass es immer eine Anschubfinanzierung aus Berlin gab. Das Problem in Nordrhein-Westfalen bei den Kitas ist, dass sie schlicht gar nicht öffnen und die Mutlosigkeit dazu führen wird, dass wir nächstes Jahr ein Sterben vieler Kita-Träger erleben werden. Das ist eine bildungspolitische Katastrophe. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Ein ernstes Thema will ich auch noch mal ansprechen. Ich möchte Sie ausdrücklich bestärken. Sie haben gesagt, das seien alles unsere Kinder, um die wir uns kümmern müssten. Das sieht die SPD-Fraktion genauso. Dann wäre es aber hilfreich, wenn die Begründungszusammenhänge im Schulausschuss sich nicht in erster Linie darauf konzentrieren würden, bei PISA das Migrationsthema in den Mittelpunkt der Debatte zu stellen. (Beifall von der SPD) Dann wäre es sehr sinnvoll – und das sage ich insbesondere an die Adresse der Christdemokratinnen und Christdemokraten hier im Hause –, dass wir das machen, was der Ministerpräsident gerade gesagt hat, nämlich in einer Allianz der Mitte die Kitas und die Schulen, insbesondere im Ruhrgebiet, aber auch in anderen Teilen unseres Landes, in denen der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund besonders hoch ist und in denen besonders viele geflüchtete Kinder unterrichtet werden, endlich besonders zu fördern und sie nicht liegenzulassen. (Beifall von der SPD) 60 % Versorgungsquote in Grundschulen – es kann nicht wahr sein, dass die Schulen, die vor den größten Herausforderungen stehen, am wenigsten ausgebildetes Personal in unserem Land haben. (Beifall von der SPD) Aber ich komme auf die Allianz der Mitte zurück. Sie haben das mehrfach angesprochen, und ich teile das ausdrücklich. Sie sagen, das sei für die Lösung wichtig. Sie haben den Deutschlandpakt angesprochen. Ich will noch mal darauf hinweisen: Sarah Philipp, Achim Post und ich haben Ihnen einen NRW-Pakt bei den Dingen angeboten, die zu klären sind, um zu zeigen, dass die Demokratie die besseren Antworten hat. Das haben wir Ihnen angeboten. Wir erleben aber, dass das Interesse im Land gar nicht da ist. Mir fällt genau ein Thema ein – da schaue ich den Chef der Staatskanzlei an –, bei dem wir zusammenarbeiten, und das finde ich auch richtig. Ich denke allein an so Kleinigkeiten wie die Frage nach den Schul-Landtag und Semesterferien. Da bringen wir einen Antrag ein. SPD und FDP gehen auf Sie zu. Sie lehnen mit großen Reden ab, um das gleiche Thema dann zwei Wochen später wieder einzubringen. Ist das die Art der Zusammenarbeit der Demokraten, die Sie meinen? (Beifall von der SPD und der FDP) Ist es die Art der Zusammenarbeit, die Sie meinen, dass wir zu dem nächsten Tagesordnungspunkt zum Thema „Bürgerenergiegesetz“ über Nacht Änderungsvorschläge bekommen, die zum 01.01. greifen und hier durchgepeitscht werden sollen? Ist das die Form der Zusammenarbeit, die Sie sich vorstellen? (Beifall von der SPD und der FDP – Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Herr Ministerpräsident, Sie haben gesagt: Zuhören, abwägen, Dinge verändern. – Ich stimme dem ausdrücklich zu. Lassen Sie uns das gemeinsam tun. Ich will Ihnen noch mal ein Angebot machen, um es konkret zu machen. Sie haben nämlich gesagt, man müsse priorisieren. Da stimme ich zu. Aber man muss es faktenbasiert tun. Deshalb komme ich auf den Vorschlag zurück, den die Grünenfraktion, die SPD-Fraktion, die gesamte kommunale Familie – Städtetag, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag – und die FDP-Fraktion hier im Haus und in vielen Gesprächen diskutiert haben und zu dem sie das klare Angebot gemacht haben, ihn nach einer Wahl durchzuführen. Es war der Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände, endlich ein bildungsökonomisches Gutachten in Auftrag zu geben, das die Finanzierungsströme öffentlich macht, um die Faktenlage zu klären und um die Bildungsfinanzierung auf eine vernünftige Grundlage zu stellen, Herr Ministerpräsident. Dieser Vorschlag liegt seit drei Jahren auf dem Tisch. Ihre Antwort und die Antwort der Schulministerin ist: Wir legen ein Rechtsgutachten vor. – Wahrscheinlich, um uns zum x-ten Mal zu erklären, wer eigentlich woran schuld ist und warum wir immer noch keine Lösungen erarbeiten können. Deshalb mache ich Ihnen heute noch einmal das Angebot. Das dürfte auch dem Finanzminister gefallen, weil es nämlich dazu führen würde, dass wir transparent machen, welche Leistung das Land durchaus erbringt. Es ist ja nicht so, als würde der Landeshaushalt keine Leistung für Bildung erbringen. Das wissen wir ja. Aber dann wird einmal auf den Tisch gelegt: Was finanzieren die Kommunen? Was finanziert das Land? Wie sortieren wir das neu? Den Menschen da draußen ist vollkommen egal, wer schuld ist, dass es nicht funktioniert. Sie merken nur: „Das Bildungssystem liegt im Argen“, und: „Wir müssen was tun“. (Beifall von der SPD und der FDP) 13.12.2023 Das Angebot steht. Ein solches bildungsökonomisches Gutachten könnte sehr schnell Klarheit schaffen. Dann müssen Sie immer noch nicht alle Vorschläge gut finden, die wir zur Neuregelung eines New Deals gemacht haben, aber Sie hätten das, was Sie wollen. Sie können aufgrund von Fakten priorisieren, die gemeinsam erarbeitet worden sind, und können zu Verabredungen der großen Allianz der Mitte kommen, die gemeinsam versucht, die Probleme und Herausforderungen zu lösen. Nach Ihrer Rede ist meine große Sorge: Die nachhaltigen Krisen in unserem Land Nordrhein-Westfalen werden sich verschärfen. Ein Ansatz, um wirklich einen Neuanfang für unser Land zu schaffen, konnten wir nicht sehen und werden wir auch in Zukunft nicht sehen, weil Sie weiter taktieren und nicht regieren werden. (Anhaltender Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion Henning Höne.
Henning Höne FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich ursprünglich noch einmal zu Wort gemeldet, weil der Ministerpräsident eben zu den KZ-Gedenkstätten und zu dem Ziel gesprochen hat, dass jeder Schüler in seiner Schullaufbahn in Nordrhein-Westfalen eine solche besucht haben sollte. Ich teile dieses Ziel ausdrücklich. Das wird Sie allerdings nicht überraschen, denn Sie haben sich ja eine Forderung der Freien Demokraten zu eigen gemacht. (Beifall von der FDP – Widerspruch von Olaf Lehne [CDU] – Klaus Voussem [CDU]: Das war peinlich!) Aber darum geht es hier gar nicht. Der Ministerpräsident hat sich hier in landesväterlicher Manier hingestellt und anhand dieses Themas zur Allianz der Mitte aufgerufen: Den Worten müssten jetzt Taten folgen. (Rainer Schmeltzer [SPD]: Allen Worten von Ihnen!) Herr Ministerpräsident, dann will ich Ihnen mal etwas verraten, das Sie vielleicht nicht wissen: Die FDP-Fraktion ist mit dem Vorschlag, mehr Geld für diese Gedenkstättenfahrten zur Verfügung zu stellen, mehrfach auf die Koalitionsfraktionen zugegangen. Die FDP-Fraktion hat den Vorschlag gemacht: Lasst uns gemeinsam irgendwo in dem 100-Milliarden-Euro-Haushalt etwas mehr Geld finden, um einen konkreten Einstieg in dieses Ziel zu schaffen, um den Worten Taten folgen zu lassen. (Zuruf von der SPD: Genau!) Landtag Die Koalitionsfraktionen haben uns die Tür vor der Nase zugeschlagen, und darum waren Ihre Äußerungen zynisch. (Beifall von der FDP – Lebhafter Beifall von der SPD) Wo wir bei Stilfragen sind, will ich noch mal kurz auf den Polizeibeauftragten eingehen; Kollegin Schäffer hat ihn angesprochen. Im Wahlprogramm der FDP stand die Forderung, der Polizeibeauftragte sollte ein weiteres Aufgabenfeld bekommen, sollte beim Landtag angesiedelt werden. Ich habe inhaltlich also überhaupt gar keine Differenz. (Rainer Schmeltzer [SPD]: Wir auch nicht!) Man muss allerdings über das Verfahren sprechen, (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Genau! – Rainer Schmeltzer [SPD]: Ja!) denn der Weg, den die Regierung gewählt hat, wird bleibenden Schaden an der demokratischen Kultur in diesem Lande hinterlassen. (Beifall von der FDP und der SPD) Solange man in diesem Hause zurückblicken kann, ist der Einzelplan 01, in dem es – für die Zuschauerinnen und Zuschauer – um den Landtag als solchen geht, immer im demokratischen Konsens verabschiedet worden. Ganz egal, wer in der Geschichte des Landes regiert hat, egal, welche Farbe in der Staatskanzlei war, egal, welche Farbenlehre die Koalition gestellt hat: Immer gab es die Gewissheit, (Rainer Schmeltzer [SPD]: Ja!) dass der Einzelplan Landtag, dass der Einzelplan Landesrechnungshof, dass der Einzelplan Verfassungsgerichtshof im demokratischen Konsens miteinander verabschiedet werden. (Sven Wolf [SPD]: Ganz genau!) Das war ganz oft nicht einfach, und das hat ganz oft vielen vieles abverlangt, aber gerade an dieser Frage zeigt sich, wie ernst es eine aktuelle Mehrheit eigentlich mit den Rechten der Minderheit meint. (Beifall von der FDP und der SPD) Ich erinnere mich zu gut daran, wie wir in der letzten Legislaturperiode bei unterschiedlichsten Themen Schleife um Schleife um Schleife gedreht haben, um irgendwie einen solchen Konsens zu bauen. Irgendwie haben wir es dann immer geschafft, mit Abstrichen auf allen Seiten, aber egal welche Farbenlehre es war: Es hat immer geklappt. (Rainer Schmeltzer [SPD]: Seit 1946!) 1,5 Jahre Schwarz-Grün in Nordrhein-Westfalen reichen, um diesen Konsens, um diese Tradition einzureißen. (Beifall von der FDP und der SPD) 13.12.2023 Das wird dazu führen, dass die gute Idee eines Polizeibeauftragten beim Landtag von Anfang an mit einem schweren Malus starten wird. Nur damit, dass alle noch einmal klar haben: Sie haben die Änderungsanträge eingereicht und wollten das in der zweiten Lesung beraten. Dann haben wir auf diese langjährige Tradition hingewiesen, und Sie haben gesagt: Okay, wir ziehen das zurück; wir können darüber sprechen. – Das Angebot der aktuellen Mehrheit im Landtag, darüber zu sprechen, lautete: Hier sind die Anträge, unverändert. Ihr könnt sie mit uns gemeinsam stellen. Über Änderungen können wir nicht sprechen. (Rainer Schmeltzer [SPD]: Friss oder stirb!) Das ist kein Gesprächsangebot, und so geht Demokratie nicht. (Beifall von der FDP und der SPD) Insofern, Herr Ministerpräsident, ist es schlicht und ergreifend nicht glaubwürdig, sich hier hinzustellen und von einer großen Allianz der Mitte zu sprechen mit dem Ziel, als Ministerpräsident über der Politik zu schweben, nur für sich alleine, als hätten Sie mit dem politischen Alltag und mit dem Regierungshandwerk gar nichts zu tun, (Stefan Zimkeit [SPD]: Hat er ja auch nicht!) denn Voraussetzung für eine Allianz der Mitte – mindestens bei den Themen, die uns als Demokraten alle verbinden – ist, dass die Arroganz der Macht nicht im Wege steht, wie das bei dieser Koalition der Fall. (Beifall von der FDP und der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Fraktionsvorsitzende Thorsten Schick das Wort, bitte sehr. (Beifall von der CDU)
Thorsten Schick CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Ott, Sie haben gesagt, der Ministerpräsident wäre in seiner Rede im Olymp des Staatsmannes eingestiegen. Ich habe seine Rede sehr aufmerksam verfolgt: Er hat beim Einstieg über die Situation in Israel geredet. Er hat bei seinem Einstieg über die Personen geredet, die noch in den Fängen der Hamas sind. (Zuruf von Sven Wolf [SPD] – Weitere Zurufe von der SPD) Wer das als einen Einstieg im Olymp des Staatsmannes abtut, meine sehr geehrten Damen und Herren, der hat den Boden der Tatsachen verloren und weiß nicht, was die Menschen in diesem Land im Augenblick bewegt. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jo- chen Ott [SPD]: Ich habe sogar geklatscht! – Weitere Zurufe von der SPD) Ich kann nur dringend davor warnen, gerade beim Thema „Solidarität mit Israel“ so zu tun, als gäbe es hier einen Dissens. (Sarah Philipp [SPD]: Unfassbar! – Stefan Zimkeit [SPD]: Das hat keiner gesagt!) Ich habe in der Vergangenheit das Gegenteil erlebt: dass wir hier nämlich zusammenstehen. Die Landesregierung hat angekündigt, es allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, Gedenkstätten zu besuchen, nach Auschwitz und an andere Orte zu fahren, um vor Ort zu erleben, welche schrecklichen Auswirkungen das NS-Regime hatte. Das können wir doch alle nur unterstützen. Ich bin mir sicher, dass wir dafür nicht diese Haushaltsanträge brauchen. Wenn man sich den Abfluss der Mittel in der Vergangenheit anschaut, ist es gelungen, immer genügend Geld bereitzustellen, (Beifall von Hedwig Tarner [GRÜNE]) um diese wichtige Aufgabe im Sinne der Kinder umzusetzen. Das wird auch in Zukunft so sein. Tun Sie also bitte nicht so, als gäbe es einen Dissens! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie greifen das Thema „Bildung“ noch einmal auf und tun so, als wäre hier nichts passiert ist. Sie wissen aber, dass das Gegenteil der Fall ist. Die Situation der freien Kita-Träger ist natürlich herausfordernd. Wir haben jedoch eine Brücke gebaut. (Sven Wolf [SPD]: Brücke? Eine bröckelige Brücke!) Bis zur regulären Erhöhung haben wir einen Rettungssteg mit über 100 Millionen Euro gebaut. Schauen Sie einmal, was in anderen Bundesländern passiert ist. Haben sich Landesregierungen und Koalitionsfraktionen dort in gleichem Maße engagiert? Ich glaube, wir müssen uns bundesweit nicht verstecken, denn was wir gemacht haben, haben nur ganz wenige gemacht und zeigt unsere Bereitschaft, gerade für die Jüngsten tief in die Tasche zu greifen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es wird so getan, als gäbe es für die Problemschulen bzw. die Schulen in schwierigen Randbezirken, wo die Herausforderungen besonders groß sind, keine Unterstützung. Warum ist das Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung auf den Weg gebracht worden? Es wurde gerade deshalb auf den Weg gebracht, um die dortige Situation zu verbessern. Das einfach vom Pult zu wischen, ist nicht der Umgang, den ich mir vorstelle, sondern das ist etwas, was in 13.12.2023 Richtung „Populismus“ geht und womit man vorbei an den Tatsachen Stimmung macht. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt dabei: Wir sind die Koalition, die mehr Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpädagogen und Schulpsychologen an die Schulen und in die Klassen bringt. (Rainer Schmeltzer [SPD]: Umso schlimmer, dass Sie dabei bleiben!) In diesem Schuljahr sind es 3.900 zusätzliche Personen. Ich finde, Sie hätten auch das lobend erwähnen und nicht nur kritisieren sollen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Was wir gerade bei Herrn Höne und Herrn Ott erlebt haben, war der Versuch eines Rundumschlags, der regelmäßig ins Leere rauscht. (Sarah Philipp [SPD]: Das finde ich eigentlich nicht!) Wer CDU und Grünen über die Schulter schaut, sieht, wie eine treffsichere Politik gemacht wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- rufe von der SPD: Wow! – Rainer Schmeltzer [SPD]: Das war ein Feuerwerk der Erwiderung!)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht noch einmal ihre Fraktionsvorsitzende Frau Schäffer.
Verena Schäffer GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass wir bei dem Thema „Antisemitismus“ eng zusammenarbeiten und das Anliegen teilen; es ist ein wichtiger Wert dieses Parlaments, dass man sich darauf immer verlassen kann. Ich will auch gerne betonen, dass wir diese gute Zusammenarbeit in der Vergangenheit hatten und in der Zukunft haben werden. Noch einmal zur Erinnerung: Wir haben im letzten Jahr diskutiert, und die Mitglieder des Hauptausschusses haben gemeinsam einen Antrag zur Unterstützung, zur Instandhaltung der verwaisten jüdischen Friedhöfe erarbeitet. Dieses Thema findet sich eins zu eins im Haushaltsplan 2024 wieder. Das heißt, wir arbeiten zusammen und finden gemeinsam gute Lösungen. Wir gehen voran und sorgen gemeinsam dafür, dass wir Antisemitismus bekämpfen und jüdisches Leben in Nordrhein-Westfalen stärken. Ich bin mir sehr sicher, Herr Höne, liebe FDP-Fraktion und liebe SPD-Fraktion, dass wir diese Landtag gute Zusammenarbeit in diesem wichtigen Themenfeld in Zukunft fortsetzen werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ich möchte ebenfalls betonen, dass uns die gute Zusammenarbeit selbstverständlich auch dann wichtig ist, wenn es um gemeinsame Anliegen des Parlamentes geht; wenn es etwa um den Einzelplan 01 des Landtags geht. (Marcel Hafke [FDP]: Das haben wir ja gese- hen!) Zu einer guten Zusammenarbeit gehören aber alle; das will ich hier auch sagen. (Rainer Schmeltzer [SPD]: Eben! – Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Wir alle haben sicherlich allen Grund, das noch einmal zu reflektieren. Dabei nehme ich uns als Regierungsfraktion überhaupt nicht aus; reflektieren ist immer gut. Ich sage das aber nicht nur in unsere Richtung, sondern ich finde, dass dazu auch andere Fraktionen gehören. (Rainer Schmeltzer [SPD]: Die CDU!) Ich denke, dass wir alle gut daran tun, noch einmal darüber zu diskutieren und dafür zu sorgen, dass die Zusammenarbeit in den nächsten Jahren unter den demokratischen Fraktionen weiterhin gut ist. (Beifall von den GRÜNEN) Zur SPD möchte ich gerne sagen, dass Sie – das ist heute in den Reden noch einmal sehr deutlich geworden – Probleme und Herausforderungen aufzeigen. Das ist richtig, und viele dieser Probleme und Herausforderungen sehen auch wir. Allerdings zeigen Sie keine Lösungen auf. Sie bestaunen das Problem, ohne Lösungen zu benennen. (Stefan Zimkeit [SPD]: Haben Sie die Haus- haltsanträge gelesen? – Rainer Schmeltzer [SPD]: Lesen bildet!) Zu den Lösungen gehört, dass man auch benennen muss, wie man die Finanzierung sichert. Das tun Sie aber nicht. Ihre Vorschläge zur Gegenfinanzierung fallen alle wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Das haben wir hier gesehen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Lieber Herr Ott, Sie haben die Situation der Kommunen angesprochen. Diese Landesregierung, diese Koalition versteht sich als Anwalt der Kommunen. Deshalb verhandeln wir sehr hart, wenn es im Bund zum Beispiel um die Flüchtlingsfinanzierung geht. Deshalb wollen wir auch den Kommunen helfen, wenn wir über die Altschulden sprechen. Wir wollen 13.12.2023 eine Lösung finden. Dafür brauchen wir aber den Bund. Wir warten allerdings immer noch darauf, (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) dass eine Unterstützung vonseiten der SPD kommt. Ich vermisse diese Unterstützung, ehrlich gesagt, in der ganzen Debatte um die Altschulden gerade sehr. Denn auch da geht es um eine Priorisierung und Prioritäten. Leider ist die SPD da aber nicht mit dabei. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich will es noch einmal deutlich sagen: Wir priorisieren. Wir priorisieren aufgrund von Fakten. Wir priorisieren aufgrund der Haushaltsituation, die schwierig ist. Es muss in den letzten Wochen und Monaten jedem hier im Hause deutlich geworden sein, dass die Haushaltsituation schwierig ist. Sie treten hier aber auf wie ein kleines Kind, das auf den Boden stampft und Wünsche auf einen Wunschzettel schreibt. (Marcel Hafke [FDP]: Unverschämt!) Aber nur, weil man es sich wünscht, haben wir ja nicht mehr Geld zur Verfügung. Ja, das ist hart, und es war auch für uns hart in den vergangenen Wochen. (Henning Höne [FDP]: Mein Gott, habt ihr es schwer!) Ich habe das vorhin gesagt, und ich kann es auch noch einmal sagen. Ich sage das nicht, weil ich uns bemitleiden will. Darum geht es überhaupt nicht. Wir machen Politik, weil wir gestalten wollen, weil wir den Anspruch haben, zu gestalten; gerade dann, wenn die Haushaltsituation schwierig ist. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Marcel Hafke [FDP]: Dann macht doch mal! – André Stinka [SPD]: Wo?) Wir gestalten, weil wir Verantwortung übernehmen. Deshalb priorisieren wir. Wir haben gesagt: Mit diesem Haushalt sind die Kleinsten in unserem Land unsere größte Priorität. Ich finde nach wie vor, dass das die richtige Entscheidung war. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Schäffer. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zu ca. 70 Abstimmungen in der dritten Lesung der Gesetzentwürfe zum Haushaltsgesetz 2024 und zum GFG 2024. Die Beratungsverfahren werden hiermit abgeschlossen. Es handelt sich somit jeweils um Schlussabstimmungen gemäß § 78 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Landtag Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/7383. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind SPD, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Damit kann es keine Enthaltung mehr geben. Der Änderungsantrag ist daher wie gerade festgestellt abgelehnt. Wir stimmen zweitens ab über das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/7201, den Gesetzentwurf der Landesregierung in den Drucksachen 18/5000 und 18/6500 – Ergänzung – in der Fassung nach der zweiten Lesung unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen und verabschiedet. Wir kommen nun zu den Abstimmungen über das Haushaltsgesetz 2024 und die hierzu gestellten Änderungsanträge. Jetzt geht die Abstimmarbeit los. Ich rufe die Abstimmung zu Drucksache 18/7330 auf, Antragstellerin ist die FDP. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe auf: Drucksache 18/7331 von der FDP. Wer stimmt hier zu? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe Drucksache 18/7332 auf, Antragstellerin ist die FDP. Wer stimmt hier zu? – Das sind SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen ab über Drucksache 18/7333 von der FDP. Wer stimmt dieser Drucksache zu? – Das sind SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über Drucksache 18/7334 von der FDP. Wer stimmt hier zu? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Wie gerade festgestellt ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen ab über Drucksache 18/7335 von der FDP. Wer stimmt hier zu? – Das sind FDP und SPD. 13.12.2023 Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen gibt es demnach nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen ab über Drucksache 18/7336 von der FDP. Wer stimmt hier zu? – Das sind die FDP, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Die SPD. Damit ist der Antrag wie gerade festgestellt abgelehnt. Wir stimmen ab über Drucksache 18/7337 von der FDP. Wer stimmt hier zu? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist der Antrag wie gerade festgestellt abgelehnt. Wir stimmen ab über Drucksache 18/7338 von der FDP. Wer stimmt hier zu? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist dieser Antrag wie gerade festgestellt abgelehnt. Wir stimmen ab über Drucksache 18/7339 von der FDP. Wer stimmt hier zu? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Der Antrag ist wie gerade festgestellt abgelehnt. Wir stimmen ab über Drucksache 18/7340 von der FDP. Wer stimmt hier dafür? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist der Antrag wie gerade festgestellt abgelehnt. Wir stimmen ab über Drucksache 18/7341 von der FDP. Wer stimmt hier zu? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen ab über Drucksache 18/7342 von der FDP. Wer stimmt hier zu? – FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist der Antrag wie gerade festgestellt abgelehnt. Wir stimmen ab über Drucksache 18/7343 von der FDP. Wer stimmt hier zu? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist der Antrag wie gerade festgestellt abgelehnt. Wir stimmen ab über Drucksache 18/7344 von der FDP. Wer stimmt hier zu? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Landtag Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7345 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das ist die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen gibt es demnach nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7346 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – FDP, AfD und fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7347 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7348 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7349 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7350 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7351 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Der Antrag ist wie gerade festgestellt abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7352 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7353 ab. Sie ist von der FDP. Wer stimmt zu? – FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7354 von der FDP ab. Wer stimmt dafür? – FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. 13.12.2023 Wir stimmen über Drucksache 18/7355 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7356 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehfnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7357 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7358 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7359 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Somit ist dieser Antrag wie gerade festgestellt abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7360 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das sind SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7361 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Antrag bei keiner Enthaltung abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7362 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das sind SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7363 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das sind SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7364 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das sind SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7365 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das sind SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Landtag Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7366 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das sind SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Der Antrag ist bei diesem Ergebnis abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7367 von der FDP ab. Wer stimmt zu? – Das sind SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es damit nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7368 von der SPD ab. Wer stimmt hier zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Das sind die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7369 von der SPD ab. Wer stimmt zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7370 von der SPD ab. Wer stimmt zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Das sind die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7371 von der SPD ab. Wer stimmt zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Der Antrag ist somit abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7372 von der SPD ab. Wer stimmt zu? – SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über Drucksache 18/7373 von der SPD ab. Wer stimmt dafür? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/7374 von der SPD ab. Wer stimmt dafür? – Die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Das sind die AfD und Dr. Blex. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Drucksache 18/7375 von der SPD. Wer stimmt hier zu? – Das sind die SPD, die AfD und 13.12.2023 der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/7376 von der SPD ab. Wer stimmt hier zu? – Das sind die Kolleginnen und Kollegen der SPD. Wer stimmt dagegen? – CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das sind FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/7377 von der SPD ab. Wer stimmt dafür? – SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Es gibt keine Enthaltungen. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/7378 von der SPD ab. Wer stimmt hierfür? – SPD, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/7379 von der SPD ab. Wer stimmt ihr zu? – Das sind SPD, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Es gibt keine Enthaltungen. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/7380 von der SPD ab. Wer stimmt hier zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/7381 von der SPD ab. Wer stimmt ihr zu? – SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Es gibt keine Enthaltungen. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/7382 von der SPD ab. Wer stimmt ihr zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/7400 von der AfD ab. Wer stimmt hier zu? – Das sind die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/7401 von der AfD ab. Wer stimmt ihr zu? – Die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Landtag Wir stimmen über die Drucksache 18/7402 von der AfD ab. Wer stimmt dafür? – Die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 18/7403 von der AfD. Wer stimmt ihr zu? – Die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/7404 von der AfD ab. Wer stimmt ihr zu? – Die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/7405 von der AfD ab. Wer stimmt zu? – Die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/7406 von der AfD ab. Wer stimmt ihr zu? – Die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/7407 von der AfD ab. Wer stimmt zu? – Die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen über die Drucksache 18/7408 von der AfD ab. Wer stimmt ihr zu? – Die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt. Damit kommen wir zum vierten Block. Wir stimmen über das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024 ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/7200, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 18/5000 und 18/6500 – Ergänzung – in der Fassung nach der zweiten Lesung in der Fassung der Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Ich weise vor der Abstimmung darauf hin, dass die zwölf Abgeordneten der Fraktion der FDP und die Abgeordnete Ina Blumenthal von der Fraktion der SPD gemäß § 47 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung jeweils eine kurze schriftliche Begründung zu der Abstimmung dem Sitzungsvorstand überreicht haben. Diese Erklärungen werden in das Plenarprotokoll aufgenommen (siehe Anlagen 1 und 2). 13.12.2023 Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – SPD, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der dritten Lesung unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen und verabschiedet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Jetzt kommt die letzte Abstimmung. Wir stimmen fünftens über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/7414 ab. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das ist die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das sind die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/7414 abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war Tagesordnungspunkt 1. Jetzt kommen wir zu: 2 Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW – BürgEnG) Gesetzentwurf der Fraktion CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/5849 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Drucksache 18/7231 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/7396 Damit eröffne ich die Aussprache und erteile für die CDU dem Abgeordneten Dr. Untrieser das Wort. Nach meinem langen Wortbeitrag freue ich mich, jetzt lauschen zu können.
Dr. Christian Untrieser CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wo sich demnächst ein neues Windrad dreht, da soll es auch in den Kassen von Kommunen und von Bürgerinnen und Bürgern klingeln. Wir besprechen heute in der zweiten Lesung unser Bürgerenergiegesetz. Wir möchten Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen am finanziellen Erfolg von Windenergieanlagen beteiligen. (Beifall von der CDU) Landtag – Das ist einen Applaus wert. Wir machen das, wie wir in der ersten Lesung schon vorgestellt haben, in einer sehr flexiblen und offenen Art und Weise; denn wir haben gelernt, dass es viele Formen der Beteiligung finanzieller Art in Nordrhein-Westfalen gibt. Uns wurde mitgeteilt, dass Vorhabenträger diese Offenheit und diese Flexibilität behalten wollen. Deswegen kommt in einem ersten Schritt die Verpflichtung, dass Kommunen mit Vorhabenträgern verhandeln müssen. Diese sollen genau sagen, wie das Geld vor Ort angelegt ist. Das kann ein flexibler, ein günstiger Strompreis für die Bürgerinnen und Bürger sein. Das kann ein Darlehen sein, ein Sparbetrag für Bürgerinnen und Bürger. Das kann aber auch eine Beteiligung an einer Anlage oder mehreren Anlagen sein. Indem wir das machen, nehmen wir, wie gesagt, viele gute Ideen aus der Branche auf. Wir haben nach der ersten Lesung in diesem Haus im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am 31. Oktober dieses Jahres eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Ich möchte mich ausdrücklich bei den vielen Sachverständigen bedanken, die gesagt haben: Dies ist ein guter Entwurf, wunderbar, aber wir haben ein paar Vorschläge, wie wir das Gesetz noch ein bisschen besser machen können. – Wir haben uns entschlossen, einigen dieser Vorschläge zu folgen. Darüber diskutieren wir heute. Ich nenne ein paar Punkte: Erstens. Wir werden noch mehr Kommunen und Bürgerinnen beteiligen. Denn wir nehmen lediglich Windenergieanlagen aus dem Anwendungsbereich heraus, die in Gewerbe- oder Industriegebieten stehen. Das ist gut, mehr finanzielle Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger. Zweitens. Wir beteiligen die Nachbarkommunen besser. Oft werden Windenergieanlagen auf die Grenze gesetzt. Daher sollte auch die Nachbarkommune von den finanziellen Vorteilen profitieren können. Drittens. Für Energiegenossenschaften haben wir eine Verbesserung vorgenommen. Das war ein ausdrücklicher Wunsch der Branche. Auch diese profitieren. Viertens – das ist ein wichtiger Wunsch aus der Windenergiebranche –: Wir werden bei der Höhe der Ersatzbeteiligung nach § 8 an der installierten Leistung der Windenergieanlage anknüpfen, und zwar in Höhe von 90.000 Euro pro Megawatt, und nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, an der Investitionssumme. Das ist eine ausdrückliche Verbesserung. Fünftens. Wir stärken Kommunen. Wenn das angebotene Nachrangdarlehen von den Bürgern nicht vollständig nachgefragt wird, kann die Kommune oder können die Stadtwerke einspringen. Dann können die restlichen Anteile erworben werden. 13.12.2023 Das sind gute Vorschläge für ein gutes Gesetz. Wir machen das Gesetz noch besser. Insofern werbe ich noch einmal bei allen Parteien dafür, dem zuzustimmen. Wir machen jetzt eine zweite Lesung und werden noch eine dritte Lesung durchführen, in der wir ausführlich darüber beraten können. Es ist wirklich ein gutes Gesetz, und wir bitten um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Untrieser. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht die Fraktionsvorsitzende Frau Brems.
Wibke Brems GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute das Bürgerenergiegesetz diskutieren können. Für diesen besonderen Anlass habe ich mir eine besondere Stimmlage zugelegt. Ich finde das sehr passend. Zurück zum Ernst der Lage: Diese Koalition und diese Landesregierung machen Ernst beim Ausbau der erneuerbaren Energien. NRW ist derzeit unter den Bundesländern auf dem ersten Platz bei den Genehmigungen und auf dem dritten Platz beim Ausbau der Windenergie. In diesem Jahr wurden bislang fast 300 neue Windanlagen genehmigt und 110 neue Anlagen gebaut. Diese Zahlen verdeutlichen ganz klar: Der Ausbau der Windenergie nimmt Fahrt auf und wird sich in den nächsten Jahren weiter beschleunigen; denn wir haben das klare Ziel vor Augen, den Kohleausstieg 2030 durch erneuerbare Energien zu sichern. Ich persönlich finde Windanlagen schön und freue mich, wenn ich von meinem eigenen Balkon aus welche sehe. Die Zustimmung der Bevölkerung zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist insgesamt sehr groß, auch im unmittelbaren Umfeld von Anlagen. Um die Akzeptanz beim weiteren Ausbau hochzuhalten, wollen wir vorbauen und haben uns daher mit dem Bürgerenergiegesetz auf den Weg gemacht. Mit diesem Gesetz profitieren Kommunen und Menschen vor Ort von neuen Windenergieanlagen, denn sie werden finanziell daran beteiligt. Uns war es beim Bürgerenergiegesetz wichtig, dass wir die Waage halten zwischen einerseits verpflichtender Bürgerbeteiligung und andererseits dem weiteren schnellen Ausbau der Windenergie. Das dreistufige Verfahren, wie es im Gesetzentwurf enthalten ist, ist deshalb in der Abfolge richtig. Diese geht erstens von der freiwilligen Beteiligungsvereinbarung über die zweite Stufe der Ersatzbeteiligung, die eine Bürgerbeteiligung zur Pflicht macht, wenn der erste Schritt nicht gelingt, bis drittens hin zum Sicherheitsnetz der Ausgleichsabgabe bei Verstößen. Landtag Damit werden freiwillige Vereinbarungen zwischen Kommunen belohnt. Mit der Beteiligungsvereinbarung haben wir ganz bewusst offengelassen, wie genau die Beteiligung vor Ort erfolgen soll. Kommunen und Projektierer sollen das gemeinsam aushandeln, da die Bedingungen nun einmal sehr unterschiedlich sind. Vor Ort werden bereits viele der Möglichkeiten, die wir mit dem Gesetz geben, umgesetzt, ob es Beteiligungen an Projektgesellschaften sind, vergünstigte lokale Stromtarife und Sparprodukte oder die Finanzierung gemeinnütziger Stiftungen und Vereine. All das ist schon da. Das geben wir neben vielen weiteren Möglichkeiten mit diesem Gesetz weiter. (Beifall von den GRÜNEN) Wir haben aus dem bereits richtig guten Gesetzentwurf nach den Rückmeldungen aus der Anhörung ein noch besseres Gesetz gemacht. Die wertvollen Hinweise der Expertinnen und Experten aus den Kommunen bis hin zur Windbranche haben wir aufgenommen. Damit nehmen wir Klärungen an vielleicht unklar formulierten Stellen vor und sorgen für Verbesserungen. Mein Kollege ist eben schon auf einige Punkte eingegangen, ich möchte noch weitere ergänzen: Wir haben beispielsweise Verbesserungen für Kommunen erreicht, indem wir ihnen ermöglichen, nichtgezeichnete Teile des Nachrangdarlehens zu übernehmen. Wir haben Verbesserungen für Projektiererinnen und Projektierer vorgenommen, indem eine klare Rückmeldefrist für die Kommunen ergänzt wurde, sodass die Betreibergesellschaften schneller Planungssicherheit und Klarheit bekommen. Das sind nur ein paar Beispiele für Änderungen, die dieses Gesetz noch besser machen. Ja, manchmal dauern die Auswertung, die Abstimmung und die korrekte juristische Abarbeitung ein paar Tage länger, als auch ich persönlich mir das gewünscht hätte. Gleichzeitig bleiben die Oppositionsrechte natürlich gewahrt. (Dietmar Brockes [FDP]: Nein!) Ich finde schon, dass es zu unserer Jobbeschreibung gehört, dass man 14 Seiten Änderungsantrag von einem auf den anderen Tag lesen kann. Das ist auch angesichts unseres eigenen Gehaltes nicht zu viel verlangt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Schließlich wird es noch eine dritte Lesung geben. (Dietmar Brockes [FDP]: Sie brauchen sechs Wochen, um das an einem Tag durchzuzie- hen!) 13.12.2023 In der Opposition … (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) – Herr Brockes. … ist Verfahrenskritik ja üblich. (Zurufe von der FDP – Unruhe – Glocke) Das weiß ich. Auch ich habe Verfahrenskritik in den letzten Jahren geübt, als ich in der Opposition war. Alles gut. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]: Sie haben das alles vergessen!) – Aber die Aufregung, Herr Brockes, auch jetzt wieder, von SPD und FDP ist einfach übertrieben. (Dietmar Brockes [FDP]: Aus Ihrer Sicht!) Zurück zum Inhalt des Gesetzes: Mit diesem Bürgerenergiegesetz legen wir als schwarz-grüne Koalition zusammen mit der Landesregierung einen weiteren Baustein auf dem Weg zur sicheren, bezahlbaren und klimaneutralen Energieversorgung der Zukunft. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Brems. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Stinka.
André Stinka SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Brems, Sie haben mit Nach-vorne-Verteidigung angefangen und sprechen von übertriebener Kritik der Opposition. Wenn der Ministerpräsident heute davon redet: „Wir wollen ernst machen mit dem Klimaschutz“ und Sie davon sprechen, dass das für Sie ein besonderes Ereignis ist, dann kann ich nur sagen: Sie sind mit dem Ereignis frontal vor die Wand gefahren. Das ist eine Tatsache, wenn wir uns das Bürgerenergiegesetz anschauen. Vorweg möchte ich für die SPD-Fraktion sagen: Wir haben uns immer für ein Beteiligungsgesetz für Bürgerinnen und Bürger eingesetzt und bereits vor der Sommerpause einen Antrag zu einem Bürgerenergiegesetz vorgelegt. Damals sind wir noch, auch von Ihnen, ausgelacht und verhöhnt worden. Wir bräuchten das nicht, das sei schon auf gutem Wege. Wir sehen heute, wenige Tage vor der Weihnachtspause, dass nichts vorliegt. Diese Kritik ist berechtigt. Auch Sie haben ein hohes Gehalt, Frau Brems. Dann hätten Sie ordentlich arbeiten können. Das haben Sie nicht getan. (Beifall von der SPD und der FDP) Wir Sozialdemokraten – damit will ich noch einmal auf Frau Schäffer eingehen – haben damals Lösungen Landtag vorgeschlagen. Wir sind keine kleinen Kinder, die traurig sind, wenn etwas nicht angenommen wird. Wir haben im Sommer Lösungen vorgeschlagen, Sie haben uns ausgelacht. Heute stehen Sie vor den Trümmern Ihres Gesetzentwurfs. Das ist die Realität. Der Gesetzentwurf soll – das ist auch richtig so – Mitstreiterinnen und Mitstreiter für die Energiewende gewinnen. Das ist auch für uns das richtige Ziel. Wir wollen viele Menschen einbinden. Das haben wir damals schon deutlich gemacht. Wir haben auch Verbesserungsvorschläge eingebracht. Die haben Sie wahrscheinlich nicht gehört oder wollten sie nicht hören. Ihr schluderiger Gesetzgebungsprozess macht eines deutlich: CDU und Grüne haben sich bewusst entschieden, die Verbesserungsvorschläge vor der Anhörung nicht aufzunehmen. Heute stehen wir vor einem Scherbenhaufen. (Beifall von der SPD und der FDP) Noch einmal zum Verfahren, über das wir auch das Publikum, das auf der Tribüne sitzt, zu informieren haben: Ich habe in den langen Jahren, in denen ich hier im Landtag bin, so etwas selten erlebt. Wie kann es sein, dass Sie in der letzten Woche im Ausschuss einen völlig unzureichenden Gesetzentwurf zur Abstimmung einbringen bereits in dem Wissen, dass Sie einen Änderungsantrag vorlegen werden, den wir als Opposition noch gar nicht zu Gesicht bekommen haben? Wir sollen heute über einen zwölfseitigen Änderungsantrag entscheiden, der uns gestern um 16:52 Uhr durch den Parlamentsversand erreicht hat. Das sind nicht einmal 24 Stunden vor der Debatte. Das hat mit Kollegialität und Fairness, mit Verlaub, überhaupt nichts zu tun. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich will es Ihnen nicht ersparen: Ja, wir müssen viel arbeiten, das ist gar keine Frage. Aber Sie verletzten damit erneut Abgeordnetenrechte. Wir sind deswegen nicht als Kinder zu bezeichnen, (Beifall von der SPD und der FDP) sondern es geht hier um Rechte der Opposition und Minderheitenrechte. Ich will nur daran erinnern – gerade die Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die auf Bundesebene das Heizungsgesetz vom Bundesverfassungsgericht haben stoppen lassen, das von einem 14-Tage-Vorlauf gesprochen hat –: Der Gesetzentwurf ist am 31. Oktober durch Expertinnen in der Anhörung inhaltlich auseinandergenommen worden. Das waren keine Petitessen, Frau Brems, (Beifall von der SPD) das waren schwere inhaltliche Fehler. Fünf Wochen später findet die Ausschusssitzung statt. Sie sind in 13.12.2023 fünf Wochen nicht in der Lage, einen Änderungsantrag vorzubereiten, wollen uns aber weismachen, dass wir innerhalb von 24 Stunden den Antrag durcharbeiten können. Sie haben Ministerien im Rücken, wir nicht. Da muss man sagen: Sie sollten den Fehler einräumen. Sie billigen sich selbst mehr als fünf Wochen zu, schaffen es aber nicht, hier ordentlich darüber zu beraten. Das ist schon mehr als peinlich. (Beifall von der SPD und der FDP) Frau Brems, es ist geradezu abenteuerlich, wenn Sie hier behaupten, wir hätten uns damit nicht auseinandergesetzt. Ihre Einlassungen gerade machen deutlich, auch wenn man die beiden Reden betrachtet: Für Sie war es ein besonderes Ereignis, für Herrn Untrieser business as usual. Wir wissen doch, dass es Streit zwischen CDU und Grünen gab und dass es deshalb so lange gedauert hat. Ich freue mich natürlich auf die dritte Lesung, die wir haben werden. Damit will ich bei den Ausführungen von Jochen Ott von heute Morgen ansetzen. Eine Regierung hat ordentlich zu arbeiten, gerade bei Kernthemen. Sie zeigen häufig, dass Sie es nicht können und dass Sie es nicht wollen. Wir haben in letzter Zeit vielfach über PISA und den PISA-Schock geredet. Sie haben hier den PISA-Schock für schlechtes Regieren ausgelöst. Auf der Skala sind Sie ganz unten angekommen. Der Ministerpräsident mit seinen wohlklingenden Worten, dass er gerne etwas für den Klimaschutz usw. tun will, scheitert immer an der konkreten Ausarbeitung. Das sehen wir hier und heute. Das macht klar, dass Sie es einfach nicht können. Genau das ist der Punkt, den wir als SPD-Fraktion hier und heute anbringen. Zum Abschluss freue ich mich, dass hierzu eine dritte Lesung stattfindet, mache aber noch einmal mehr deutlich, dass für uns Sozialdemokraten klar ist: Mit dem Gesetz wollen wir erstens auch Menschen mit kleinen Einkommen beteiligen. Zweitens halten wir weiter daran fest, dass auch Photovoltaikanlagen in die Beteiligung einbezogen werden. Überlegen Sie sich gut, wenn Sie das Gesetz in der Breite organisieren wollen, ob Sie nicht doch auf die Opposition zugehen, damit Sie nicht morgens um 10 Uhr etwas behaupten, von dem Sie nachmittags um 15 Uhr nichts mehr wissen wollen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Kollege Stinka. – Für die FDP spricht nun ihr Abgeordneter Herr Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie schon gesagt wurde, diskutieren und beraten wir heute den Gesetzentwurf 18/5849, das sogenannte Bürgerenergiegesetz, Landtag welches bis gestern um 16:52 Uhr die einzige Beratungsgrundlage für diesen Tagesordnungspunkt sein sollte. Der vorliegende Gesetzentwurf ist in der Anhörung am 31. Oktober von den Sachverständigen regelrecht zerrissen worden. Es gab scharfe Kritik. Ein Punkt war, dass eine einseitige Landesregelung und eben keine bundesweite Regelung den Ausbau in Nordrhein-Westfalen zusätzlich behindert. Die Standortbedingungen werden gegenüber anderen Bundesländern schlechter. Zusätzlich wird durch dieses Gesetz neue Bürokratie geschaffen. Den Bürokratieabbau haben wir noch am Freitag auf der Agenda; dazu haben Sie einen Antrag eingebracht. Hier machen Sie genau das Gegenteil. Planungs- und Genehmigungsverfahren werden durch das Gesetz zusätzlich unnötig verlängert. Deshalb die Quintessenz: Es wäre besser, auf dieses Gesetz zu verzichten. (Beifall von der FDP) Es braucht dieses Gesetz nicht, da fast alle Projektierer bereits heute entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten anbieten. Deshalb hätten die Koalitionsfraktionen nach der Anhörung des Gesetzentwurfs diesen eigentlich zurückziehen müssen. Spätestens in der Sitzung in der vergangenen Woche, am 6. Dezember, hätte das geschehen müssen, gerade wenn Sie das Thema „Bürokratieabbau“, Herr Kollege Untrieser, ernst nehmen. Denn schon der Staatsrechtler Charles Montesquieu hat gesagt: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ (Beifall von der FDP) Wie gesagt, statt das Gesetz zurückzuziehen, hieß es in der Ausschusssitzung, in der normalerweise die Änderungsanträge kommen müssten: „Nein, wir beschließen jetzt ein Gesetz, das wir selbst so gar nicht haben wollen. Leider sind wir nicht in der Lage gewesen“ – so waren Ihre Worte, Herr Kollege Dr. Untrieser –, „dieses Gesetz vergangenen Dienstag durch die Fraktionen zu bekommen.“ Das zeigt, dass Sie Ihre Arbeit nicht gemacht haben. Sie haben es in fünf Wochen nicht geschafft, sich mit Ihrem Koalitionspartner abzustimmen. Stattdessen wollen Sie uns hier überrumpeln. Wir sollen Ihrem Gesetzentwurf mit Änderungen, für die wir weniger als 24 Stunden Zeit zur Beratung hatten, zustimmen. Das ist ein völlig undemokratisches Verhalten, das Sie hier an den Tag legen. (Beifall von der FDP und der SPD) Seit gestern liegt der Änderungsantrag vor. Das Ursprungsgesetz hatte 28 Seiten, der Änderungsantrag hat 12 Seiten. Wenn man ins Detail schaut, stellt man 13.12.2023 fest, dass der Ursprungsgesetzentwurf 14 Paragrafen umfasst. Genau 12 davon werden jetzt mit Ihrem Antrag verändert. Unberührt bleiben nur § 13 „Übergangsvorschrift“ – ein ganz kleiner Paragraf – und § 14 „Inkrafttreten, Berichtspflicht“. Alles andere wurde von Ihnen innerhalb kürzester Zeit über den Haufen geworfen, wurde verändert, und Sie meinen, wir müssten das jetzt alles schlucken. Nein, meine Damen und Herren, das werden wir nicht tun. (Beifall von der FDP und der SPD) Sie haben an fünf Paragrafen Änderungen vorgenommen, sieben Paragrafen haben Sie praktisch komplett neu formuliert. Das ist ein Umfang, der einem neuen Gesetzentwurf gleichkommt. Sie wissen, wenn ein Gesetz substanziell so verändert wird, wie Sie es mit Ihrem Änderungsantrag machen, dann löst dies neue Beratungsrechte der Opposition aus. Dazu sage ich Ihnen: Diese wollen wir wahrnehmen. Deshalb reicht es nicht, allein eine dritte Lesung durchzuführen, sondern diese gravierenden Änderungen müssen zurück in den Wirtschaftsausschuss und dort von den Sachverständigen beurteilt werden. Nur so ist ein wirklich faires und korrektes Verfahren gegeben. Das, was Sie hier machen, ist keinesfalls richtig. Damit schaden Sie dem Ausbau der erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An vielen Orten regt sich Widerstand gegen die bis zu 363 m hohen Windindustrieanlagen in unserem Land. An vielen Orten regt sich Widerstand dagegen, dass Wälder für Windindustrieanlagen geopfert werden. An vielen Orten regt sich Widerstand gegen die Windindustrieanlagen, weil die Menschen nicht mehr durch Infraschall und Schlagschatten krank werden wollen. An vielen Orten regt sich Widerstand gegen die Windindustrieanlagen, weil der Wohnwert der Immobilien im Umfeld um bis zu 20 % und mehr fällt. Wir begrüßen das bürgerschaftliche Engagement unserer Bevölkerung ausdrücklich. Weil die grüne CDU den Widerstand der Bevölkerung spürt, möchte diese Koalition den Widerstand der Bürger mit ein bisschen Klimpergeld ersticken. Doch das wird nicht gelingen, liebe CDU, allem voran nicht mit diesem von den Sachverständigen teilweise als verfassungswidrig eingestuften Gesetzentwurf. Als Rechtsstaatspartei stört uns aber nicht nur die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, sondern es Landtag erreicht auch nicht die im Antrag genannten Ziele. Das Gesetz soll laut Begründung angeblich für eine sichere, unabhängige und bezahlbare Energieversorgung sorgen. Doch die Sachverständigen haben das eindrucksvoll widerlegt. Gehen wir die einzelnen Punkte durch. Erstens: sichere Stromversorgung. So sei hier zum einen die Nichtverfügbarkeit der Windindustrieanlagen von 99 % zu benennen. Übrigens war das in diesem Jahr sogar noch einmal schlechter. Am 10. September wurden lediglich 99 MW an Strom aus Onshorewindindustrieanlagen produziert. Das sind nicht mal 0,2 % der installierten Leistung, oder das ist, anders ausgedrückt, eine Nichtverfügbarkeit von 99,8 %. Das heißt, die Bürger können sich lediglich darauf verlassen, dass die Windindustrieanlagen in Summe immer mindestens 0,2 % der installierten Leistung an Strom erzeugen – mehr nicht. Das ist eine absolut lächerlich kleine Größe. Kommen wir zum zweiten Punkt, der angeblichen Unabhängigkeit von anderen Staaten: Mehr als 50 % der Materialien für Windindustrieanlagen kommen aus China. Mit deren Ausbau wird damit eine Abhängigkeit von einem einzelnen Land geschaffen. Gerade nach den Erfahrungen mit Russland, nachdem die anderen Parteien mit ihrer sogenannten Energiewende alles auf die Karte „billiges russisches Gas“ gesetzt haben, sollte man hier mehr als nachdenklich werden. Kommen wir zum dritten Punkt, der Bezahlbarkeit: Durch den Ausbau der zufallsabhängigen Stromerzeugung wurden die Kosten für die Stabilisierung der Netze, die sogenannten Redispatch-Kosten, von nahe 0 Euro auf über 3 Milliarden Euro jährlich erhöht. Durch den weiteren Ausbau der Windindustrieanlagen werden die Netzkosten zudem weiter steigen. Amprion, einer der Netzbetreiber, schätzt die Ausbaukosten auf über 200 Milliarden Euro. Allein das würde Finanzierungskosten in Höhe von jährlich 10 Milliarden Euro produzieren, die auf Lebenszeit von den Stromkunden zu tragen wären. Die hohen EEG-Kosten sind übrigens immer noch da. Nur werden diese inzwischen nicht mehr direkt auf die Stromkunden verteilt, sondern im Bundeshaushalt versteckt und dann auf alle Steuerzahler umgewälzt. Diese Kosten werden ebenfalls steigen, denn im letzten Jahr wurde die Einspeisevergütung für Windindustrieanlagen um 25 % erhöht. Fazit mehrerer Sachverständiger: Die drei im Gesetz genannten Ziele Sicherheit, Unabhängigkeit und Bezahlbarkeit werden mit diesem Gesetz nicht erreicht. Das Gesetz soll aber angeblich nicht nur diese drei Ziele erreichen, sondern auch die Bürger finanziell beteiligen. Aber auch das geschieht längst. Die Bürger sind finanziell beteiligt, aber anders, als sie es sich wünschen würden. So erfolgt eine negative finanzielle Beteiligung der Anwohner dadurch, dass 13.12.2023 diese einen massiven Wertverlust ihrer Immobilien erleiden müssen. Wie das RWI errechnet hat, kann dieser Verlust 23 % des Hauswertes ausmachen. Schnell ist ihr Haus 50.000 Euro weniger wert. Wenn nur 100 Häuser im Umkreis dieser Windkraftanlage stehen, sind das gleich 100 mal 50.000 Euro, also 5 Millionen Euro. So können Sie sich vorstellen, was geschieht, wenn wir Tausende von Windindustrieanlagen hinstellen, wenn schon allein ein Windrad einen Schaden von 5 Millionen Euro verursacht. Grund für den Wertverlust sind die optische Bedrängung durch die Windindustrieanlagen, der Schattenwurf und der Infraschall, die alle die Wohnqualität reduzieren. Eine echte Entschädigung der Bürger durch die Windindustrie wäre hier der richtige Weg. Doch das findet sich im vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Die Anhörung hat somit ergeben, dass das Gesetz keinen Beitrag zu einer bezahlbaren, versorgungssicheren und unabhängigen Stromversorgung liefert. Wir lehnen den Antrag deshalb ab und kämpfen stattdessen für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Neubaur. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Regierungskoalition setzt bei der Energiewende auf große Ambitionen beim Ausbau der Erneuerbaren und auf ein transparentes und faires Vorgehen, das die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen mitnimmt. Vom Ausbau der Erneuerbaren profitieren dann alle. (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) Für unseren Standort ist es unverzichtbar, die Erneuerbaren und auch die Windenergieanlagen auszubauen. Die Anwohnerinnen und Anwohner wollen wir beim Ausbau der Windenergie zu direkten Beteiligten und zu Gewinnerinnen und Gewinnern der Energiewende machen. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Neben der frühzeitigen Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gemeinden ist dabei die Möglichkeit der direkten und indirekten finanziellen Beteiligung ein Weg zur Steigerung und Sicherung der Akzeptanz, den wir jetzt eröffnen und verbindlich machen wollen. Lieber Herr Brockes, schon im Ursprungsentwurf war hinterlegt, dass die Verhandlungen mit den Projek-Landtag tierern nach Genehmigungserteilung erfolgen sollen. Deswegen ist der Zusammenhang, den Sie herstellen, dass sich die Verfahren dadurch verzögerten, entweder einfach konstruiert, oder er zeugt davon, dass Sie nicht ausreichend Zeit hatten, den Ursprungsentwurf zu lesen. (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) Dort, wo zukünftig Windenergie ausgebaut wird, werden Bürgerinnen und Bürger also profitieren, genauso wie die Gemeinden jetzt die Möglichkeit erhalten, sich finanziell am Windenergieausbau zu beteiligen. Die Verfahren wurden hier beschrieben. Bereits am 12. September 2023 haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf für das Bürgerenergiegesetz ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Zudem hat der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am 31. Oktober 2023 eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Der Gesetzentwurf wurde in den Stellungnahmen der Sachverständigen insgesamt positiv aufgenommen und als zielführender Rahmen erachtet. Gleichwohl wurden dort im Detail noch notwendige Klarstellungs- und Präzisierungsbedarfe aufgezeigt. Viele dieser Vorschläge sollen die Beteiligungspflichten sowohl für die Kommunen als auch für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie für die jeweiligen Unternehmen im Detail noch zielführender ausgestalten. Dazu gehört eine Klarstellung zur Berücksichtigung von Nachbargemeinden und ihren Einwohnern. Diese sollen wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz per se als beteiligungsberechtigt gelten, wenn das Gemeindegebiet im Umkreis von 2,5 km um eine Anlage bzw. ein Vorhaben liegt. Es wurde auch klargestellt, dass die Verhandlungen zu einer Beteiligungsvereinbarung keine strafrechtlichen Tatbestände darstellen, wann und wie lange die Ausgleichsabgabe zu zahlen ist bzw. dass die Pflicht mit dem Angebot einer Ersatzbeteiligung erfüllt ist, auch wenn die Gemeinde ablehnt. Das heißt, der Vorhabenträger kann nicht unverschuldet unter die Ausgleichsabgabe fallen. Eine Anregung betraf die Fristen der Beteiligungsvereinbarung. Es wurde mehr Zeit für die Ausarbeitung eines Beteiligungsentwurfs und zudem eine Rückmeldefrist für Gemeinden angeregt, um frühzeitige Planbarkeit zu stärken. Insgesamt zeigen die Stellungnahmen konstruktive Vorschläge zur weiteren Verbesserung des Gesetzentwurfs im Detail auf. Der vorliegende Änderungsantrag greift genau die soeben genannten Aspekte auf und setzt sie zielführend um. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das Bürgerenergiegesetz strahlt weit über die Landesgrenzen Nordrhein-Westfalens hinaus. In Sachsen-13.12.2023 Anhalt hat das Kabinett aus CDU, SPD und FDP heute beschlossen, ein dem Modell in Nordrhein-Westfalen ähnliches Bürgerenergiegesetz entwickeln zu wollen. Niedersachsen ist auch in Richtung des nordrhein-westfälischen Bürgerenergiegesetzes unterwegs. Wir sind damit also Vorreiterinnen und Vorreiter in der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinden am notwendigen Ausbau der Windenergieanlagen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Ich bin mir ganz sicher: Wenn das hier gleich beschlossen wird, ist ein gutes Ergebnis auf einem guten Weg. Die Beratung ist ein Beispiel für ein parlamentarisches Verfahren, das Anmerkungen aus Sachverständigenanhörungen aufnimmt und damit Regelungen noch besser macht, (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) damit es am Ende praktikable Weichenstellungen für unser uns vereinendes Ziel gibt, von fossilen Rohstoffen unabhängig zu werden. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Dietmar Brockes [FDP])
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen, erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/7396. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der fraktionslose Abgeordnete hat nicht an der Abstimmung teilgenommen. Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 18/7396, wie gerade festgestellt, angenommen. Wir stimmen – zweitens – über den Gesetzentwurf Drucksache 18/5849 ab. Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie empfiehlt in Drucksache 18/7231, den Gesetzentwurf Drucksache 18/5849 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/5849 selbst in der soeben geänderten Fassung und nicht über der Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen. – Das sind SPD, FDP und AfD. Der fraktionslose Abgeordnete nimmt nicht an der Abstimmung teil. Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/5849 in der soeben geänderten Fassung angenommen. Mit Schreiben vom 12. Dezember haben die Fraktionen von SPD und FDP zu diesem Gesetzentwurf gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Durchführung einer dritten Lesung beantragt und Landtag bereits vorsorglich der Durchführung der dritten Lesung im unmittelbaren Anschluss an die soeben erfolgte zweite Lesung widersprochen. Ferner haben die Fraktionen von SPD und FDP die Rücküberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantragt. Zum ersten Teil: Nach unserer Geschäftsordnung findet somit eine dritte Lesung dieses Gesetzentwurfes statt. Zum zweiten Teil: Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von SPD und FDP auf Rücküberweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 18/5849 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Hierüber entscheidet der Landtag mit Mehrheit. Wer stimmt für den Antrag auf Rücküberweisung? – Das sind SPD, FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der fraktionslose Abgeordnete hat nicht teilgenommen. Damit ist die Rücküberweisung des Gesetzentwurfes, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Wir kommen zu: 3 Mehrkosten der Gerichtsvollzieher für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ausgleichen! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/7193 Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD spricht als Erstes die Abgeordnete Kollegin Bongers.
Sonja Bongers SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen wir uns alle einmal vor, ein Maurer baut für uns ein Haus und bringt dafür seinen eigenen, von ihm bezahlten Zement mit. Das klingt völlig irre und unlogisch, aber so ähnlich geht es den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern in diesem Land Nordrhein-Westfalen. (Sven Wolf [SPD]: Unglaublich! Unglaublich, Herr Minister!) Sie haben durch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, der die Arbeitsabläufe eigentlich erleichtern soll, Mehrkosten, auf denen sie zurzeit sitzen bleiben, obwohl sie wichtige Aufgaben für den Staat wahrnehmen. Sie machen diese Aufgaben weder ehrenamtlich noch zu ihrem Privatvergnügen, sondern für uns alle. Dabei sollte es doch selbstverständlich sein, dass alle Kosten, die bei dieser Tätigkeit anfallen, erstattet werden. Monitore, Drucker, Software – all diese 13.12.2023 Dinge kosten nun einmal Geld, das nicht vom Himmel fällt. Die Vergütung ist in den §§ 1 und 2 der entsprechenden gesetzlichen Vergütungsverordnung klar geregelt. Nun ist es leider so, dass diese Vergütung mittlerweile einfach nicht mehr ausreicht. Es ist einige Zeit verstrichen. Vielleicht erinnern sich noch diejenigen, die damals schon dabei waren: Im Jahr 2014 gab es bei der Einführung der Gerichtsvollziehervergütungsverordnung noch nicht die entsprechenden technischen Möglichkeiten. Es gab noch nicht den Bedarf an technischen Geräten, auch die elektronischen Akten gab es noch nicht. Insofern konnte es damals einfach noch nicht mitberücksichtigt werden. Wir sind nun aber im Jahr 2023, bald im Jahr 2024. Die Zeit hat sich geändert, die Technik ist vorangeschritten. Das ist eigentlich auch gut. Wir wollen ja eine moderne und technikaffine Justiz. Daraus kann man allerdings nicht schlussfolgern, dass diejenigen, die sich rechtzeitig gekümmert und alles selbst angeschafft haben, was für die entsprechenden Vollstreckungsvorgänge nötig ist, das auch noch selbst bezahlen. Ich habe es am Anfang gesagt, ein bisschen überspitzt: Der Maurer bringt ja auch nicht den eigenen Zement mit. Wir allesamt haben vor einigen Wochen Brandbriefe der verschiedenen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher aus unseren eigenen Wahlkreisen bekommen. Die Landesregierung ist angeschrieben worden. Sehr viele Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch an die Direktoren der entsprechenden Amtsgerichte, an die Präsidenten der entsprechenden Oberlandesgerichte gewandt. Sie haben laut und mehr als deutlich erklärt und vor allem auch erklären können, dass das, was sie alles an Zahlungen leisten mussten, definitiv nicht mehr über die Vergütung gedeckt ist. Aus diesem Grund haben wir im Landtag Nordrhein-Westfalen vor einigen Wochen eine Expertenanhörung durchgeführt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass das, was die Gerichtsvollzieher uns schon glaubhaft versichert haben, auch wirklich so ist. Einhellige Meinung der Gutachter war: Ja, die entstandenen Einmalkosten müssen nicht erst evaluiert werden. Die Zahlen liegen auf dem Tisch. – Diese von den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bereits geleisteten Einmalzahlungen müssen ohne Wenn und Aber sofort – sofort! – erstattet werden. (Beifall von der SPD) Dabei bleibt es nicht. Es sind ja nicht nur diese einmaligen Anschaffungen, sondern wir müssen auch schauen, was im täglichen Berufsalltag passiert. Das heißt, es mussten Büroumstrukturierungen vorgenommen werden. Landtag Wir brauchen immer noch eine schnelle Evaluation der Kosten, die dauerhaft entstehen. Sie erinnern sich, dass die Landesregierung angekündigt hat, das im Frühjahr 2024 zu tun. Das ist viel zu spät. Jetzt kann man sagen: Gut, wir haben Dezember 2023, bis Frühjahr 2024 ist es nicht mehr lang. – Aber ich kann nur sagen: Liebe Landesregierung, starten Sie damit sofort im Januar. (Beifall von der SPD, Dr. Werner Pfeil [FDP] und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) An dieser Stelle möchte ich auch meine Wut und meinen Zorn zum Ausdruck bringen; das kann ich einfach nicht zurückhalten. Als wir über dieses Thema im Rechtsausschuss gesprochen haben, mussten wir in einem Bericht der Landesregierung sinngemäß lesen: Na ja, liebe antragstellende Fraktion, Sie sind selbst schuld, dass die Evaluation erst dann ist, Sie behindern das ja hier mit Ihrer geplanten Anhörung. – Es wurde zwar vom Minister korrigiert, dass das nicht so gemeint gewesen sei, aber es stand da. Das sind Dinge, die nicht gehen. Sieht so Wertschätzung aus? (Sven Wolf [SPD]: Nein!) Ganz klar: nein. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich mache es jetzt kurz, weil meine Redezeit leider gleich am Ende ist. Ich sage nur noch einmal ganz klar und deutlich: Erstattung der Einmalkosten sofort, und sehen Sie zu, dass im Januar die Evaluierung für die dauerhaften Kosten erledigt wird. Im Sinne der Wertschätzung bitte ich alle hier Anwesenden, unserem Antrag zuzustimmen. – Recht herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Bongers. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Erwin.
Angela Erwin CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Arbeit von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bildet eine wichtige Säule im Fundament unserer Rechtsstaatlichkeit. Für ihre tägliche Anstrengung, den persönlichen Einsatz, ihre Hingabe und ihrem Beitrag für die Justiz NRW gebührt ihnen unsere höchste Anerkennung und unser aufrichtiger Dank. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Schön! – Sven Wolf [SPD]: Davon können sie sich auch nichts kaufen!) Jeden Tag setzen sie sich dafür ein, die Entscheidungen unserer Gerichte durchzusetzen, und tragen so entscheidend zur Aufrechterhaltung der Rechtsord-13.12.2023 nung bei. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind damit diejenigen, die das Funktionieren unseres Rechtsstaates an vorderster Front garantieren. Und wenn ich „vorderste Front“ sage, dann meine ich auch tatsächlich die vorderste Front. Die vorderste Front ist im Berufsalltag anspruchsvoll und bringt Herausforderungen mit sich. Dass auch hinsichtlich der Sicherheit bei der Vollstreckung entscheidende Herausforderungen zu bewältigen sind, wissen wir nicht erst seit dem Angriff in Essen. Besonders bei Tätigkeiten außerhalb des Gerichtsgebäudes setzen sich Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher einem herausgehobenen Gefahrenpotenzial aus. Ihr Schutz ist deshalb besonders wichtig. Die Neuanschaffung der stichsicheren Westen ist das richtige Signal und sehr zu begrüßen. Der Berufsalltag der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ist darüber hinaus umfangreicher geworden. Deshalb haben wir uns mit der Thematik intensiv und ausführlich – Frau Kollegin Bongers hat es schon erwähnt – im Rahmen einer Anhörung beschäftigt. Die Sachverständigen kamen zu dem gleichen Ergebnis: Die Rahmenbedingungen für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher müssen angepasst werden. Heute Morgen haben uns noch Schreiben seitens der Gerichtsvollzieher erreicht. Ich habe nur querlesen können, aber auch darin wurde uns das Anliegen noch einmal nahegebracht, und deswegen haben wir fraktionsübergreifend ein großes Verständnis für die Anliegen des Berufsverbandes. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhalten neben ihrer regulären Besoldung auch Vergütungsanteile, die vor allem der Finanzierung der entstandenen Bürokosten dienen. Sie werden jeweils für die fertig bearbeiteten Aufträge ausgezahlt. Wir alle wissen aber, dass wir in Zeiten leben, in denen die Preise immer weiter steigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus diesem Wissen heraus machen wir gerade genau das, was Sie in Ihrem Antrag unter anderem fordern: eine Evaluierung. Ein solche Evaluierung sieht das Gesetz grundsätzlich in regelmäßigen Abständen vor, um sich ändernde Umstände im Blick behalten zu können, genauer gesagt: eine Evaluierung alle fünf Jahre. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Toll! Vorkasse!) Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sehen sich aktuell mit mehreren besonderen Situationen konfrontiert. Neben den allgemeinen Preissteigerungen sind sie wegen der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs auch Mehraufwand ausgesetzt. Darauf reagieren wir und werden eine Evaluierung bereits deutlich vor den gesetzten Fristen und nicht erst nach fünf Jahren durchführen. Wir ziehen diese Evaluierung ganz bewusst nach vorne, und erst nach dieser Evaluierung kann über eine Anpassung der Erstattung entschieden werden. Landtag Das mag zwar auf der Hand liegen, muss aber auch beachtet werden. Diese logische Reihenfolge wird hier von einigen leider aus dem Blick verloren. Sie wollen den zweiten Schritt mal wieder vor dem ersten machen. Notwendig ist jetzt eine entsprechende Faktenbasis. Bevor diese nicht da ist, kann auch nicht gehandelt werden. Wir bleiben bei dieser Reihenfolge: erst Fakten, dann handeln. (Sven Wolf [SPD]: Abwarten, abwarten, ab- warten!) Heute können wir Ihren Antrag daher nur ablehnen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Frau Kollegin Erwin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Hanses.
Dagmar Hanses GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns hier nicht zum ersten Mal mit der Situation von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, und deshalb können wir da bei vielen Kolleginnen und Kollegen schon einiges voraussetzen. Dennoch können wir die Bedeutung dieses Berufsstandes hier nicht oft genug erwähnen. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher leisten eine wertvolle Arbeit. Sie haben immer Umgang mit Menschen in Krisen. Dafür verdienen sie unseren Dank, unseren Respekt und unsere Anerkennung. Ihr Einsatz für Gerechtigkeit und Rechtsdurchsetzung im Rechtsstaat ist von besonderer Bedeutung. Täglich übernehmen Sie anspruchsvolle Aufgaben, die nicht nur Fachwissen, sondern auch Empathie, Geduld und Entschlossenheit erfordern. Sie navigieren durch rechtlich komplexe Sachverhalte, tragen zur Stabilität bei und beraten Menschen. Die Rolle als Vermittlerin und Vermittler zwischen Gläubigern und Schuldnern ist von enormer Bedeutung und erfordert nicht nur juristisches Geschick, sondern eben auch Einfühlungsvermögen. Wir als grüne Landtagsfraktion sehen die Herausforderungen, wir sehen die Belastungen, und wir sehen die veränderten Bedingungen, denen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher … (Sven Wolf [SPD]: 2014 haben wir gemeinsam noch was Gutes gemacht!) – Richtig. Selbstverständlich, Herr Wolf, können wir daran anknüpfen. (Sven Wolf [SPD]: Ja, bitte!) Das ist auch etwas, Herr Wolf, zu dem ich gerne etwas sagen kann. Wir hatten nämlich in der rot-grünen Zeit eine Umstellung des Vergütungssystems. 13.12.2023 Es war sehr schön, wie sich der Berufsverband da eingebracht hat und wir in der Rolle als Parlament das Ministerium nur dabei begleiten mussten, als es den Prozess quasi Schritt für Schritt durchlaufen hat. Aber jetzt haben wir eben die Umstellung auf eine Gesamtvergütung, und die muss eben auch den Erfordernissen des elektronischen Rechtsverkehrs genügen und den aktuellen Preissteigerungen Rechnung tragen bzw. diese darstellen. Und deshalb ist es richtig, dass …
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin Hanses, wenn ich Sie an dieser Stelle kurz unterbrechen darf. Da Sie schon auf die Zurufe der SPD eingehen: (Heiterkeit von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage, und zwar von der Kollegin Müller-Witt. Lassen Sie die zu?
Dagmar Hanses GRÜNE
Selbstverständlich.
Rainer Schmeltzer
Bitte schön.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Sie haben, wie Ihre Vorrednerin auch schon, in warmen Tönen die wertvollen Dienste dieses Berufsstandes gelobt. Wie passt das damit zusammen, dass dieser Berufsstand in Vorkasse treten muss, (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) um seine Arbeit zu leisten? Das entspricht doch nicht der Wertschätzung. Wie würden Sie das bezeichnen?
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Frau Kollegin.
Dagmar Hanses GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kollegin Müller-Witt, ich kann verstehen, dass da Sorge und Unmut sind. Wir haben selbstverständlich Gespräche geführt und Schreiben erhalten. Wir haben in der Tat auch heute noch mal Schreiben erhalten. Das ist ein Prozess, der auch zu dem gehört, was wir heute Morgen hier diskutiert haben, als wir über die Haushaltslage des Landes gesprochen haben. Man kann nach einer Anhörung als Haushaltsgesetzgeber nicht mal eben sagen: Wir machen an der Stelle 5 Millionen Euro mehr. – Selbstverständlich hätten die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher das möglichst schnell verdient. (Zuruf von Sven Wolf [SPD]) Landtag Aber das ist etwas, wofür man erst die Grundlage schaffen muss und die Evaluation vorziehen wird. Wir werden die Evaluation rasch vorziehen und dann auf der Grundlage im Einvernehmen mit allen Beteiligten hoffentlich eine Vergütung finden, die die tatsächlichen Kosten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern berücksichtigt, um zu entsprechenden Verbesserungen in dieser schwierigen Haushaltslage zu kommen. Ich erlebe Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sehr engagiert. Auch die Schreiben der Gerichtspräsidenten haben uns erreicht. Die Formulierungen, die die Präsidenten da gewählt haben, dass es nachvollziehbar ist, dass es wünschenswert wäre, teilen wir ausdrücklich. Aber wir müssen eben auch mit den Gegebenheiten des Haushalts und mit der Systematik umgehen, wie wir uns hier vereinbart haben. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Pfeil.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns über diesen Antrag der SPD; denn er liegt voll und ganz auf der Linie, die wir schon seit Langem verfolgen. Ich will mal kurz rekapitulieren, was bisher passiert ist. Deswegen sind die Aussagen von Frau Hanses und auch von Frau Erwin eigentlich ein Schlag ins Gesicht der Gerichtsvollzieher. (Vereinzelt Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE]) Frau Hanses, es gab unzählige Schreiben der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Frau Bongers hat darauf hingewiesen. Es gab im März den Antrag der FDP zu der Situation der Gerichtsvollzieher „Kosten für die Einrichtung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern“ Drucksache 18/1023. Dazu gab es eine Anhörung. In der Anhörung haben alle Sachverständigen bestätigt, dass etwas geändert werden muss. Alle Sachverständigen haben auch erklärt, wir müssen nicht die Evaluierung abwarten. Ein Sachverständiger hat sogar den sehr guten Vorschlag gemacht, den Gerichtsvollziehern eine 10%ige Erhöhung nur durch Umswitchen von Einnahmen zugutekommen zu lassen. (Sven Wolf [SPD]: Genau! Kostet auch den Haushalt nichts!) All diese Vorschläge haben wir gehört. Daraus geworden ist nichts. 13.12.2023 Es gab danach den Antrag der FDP zur Wertschätzung für die Justiz vom 26. Oktober. Auch da haben wir diesen Vorschlag unterbreitet. Auch da haben wir auf die Situation der Gerichtsvollzieher hingewiesen. Auch da haben wir die Lösung des Sachverständigen vorgeschlagen: umswitchen von 10 % bis zur Evaluierung. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Ja!) Passiert ist nichts. Danach hatten wir die Haushaltsberatung. Auch da haben wir den Vorschlag unterbreitet. Auch da haben wir auf den Regelungsvorschlag des Sachverständigen hingewiesen, auf das Umswitchen von 10 % bis zur Evaluierung. Passiert ist nichts. Dann gab es die Einladung des Justizministers zum Landesverbandstag des Deutschen Gerichtsvollzieher-Bundes, wo wir alle anwesend waren – zumindest die Sprecher aus dem Rechtsausschuss. Sehr interessant. Dem Justizminister wurde alles vor Augen geführt, was fehlerhaft war. Passiert ist nichts. Sind es die Oppositionsanträge, die nicht verfolgt werden, und ist es das Nichtzuhören in Anhörungen, dass, was wir in der letzten Plenarsitzung schon mal gesagt hatten, das Justizministerium zur Untätigkeit verdammt ist? Jeder Antrag der Oppositionsparteien wird nicht weiterverfolgt, was zur Lähmung des Rechtsausschusses und der Justiz führt. Jeder Antrag! Im März 2023 hatten wir den Antrag schon mal eingebracht und in die Tagesordnung des Rechtsausschusses aufgenommen. Damals wurde auf die Härtefallklausel hingewiesen und darauf, dass diese noch nicht gestellt worden sei. Das war eigentlich ein Hinweis, der an der Stelle falsch war, wie uns die Sachverständigen in der Anhörung dann erklärt haben. Die Anspornvergütung, wie die Sachverständigen ebenfalls erklärt haben, ist durch all die Kosten aufgezehrt, die zusätzlich hinzukamen. Frau Bongers hat darauf hingewiesen. Die Attraktivität des Berufsbildes sinkt. Begriffe wie „demografischer Wandel“, „gerechte Bezahlung“, „Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes“ und „Nachwuchsfindung“ haben für den Justizminister offensichtlich keine Priorität. Die Lösung, die uns in der Anhörung präsentiert wurde, nämlich die 10%ige Erhöhung durch das Umswitchen von Geldern bis zur Evaluierung, wird auch nicht wahrgenommen. Passiert ist also nichts, liebe regierungstragende Fraktionen. Wir verstehen es nicht und unterstützen diesen Antrag der SPD. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Landtag
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Dr. Pfeil. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Die Klage ist der Gruß des Arbeitnehmervertreters. Dementsprechend vielfältig sind die Forderungen von dieser Seite an den Haushalt des Landes. Eine Sonderstellung nimmt unseres Erachtens der vorliegende Sachverhalt ein; denn es sind Kosten entstanden, die mitnichten das Land, sondern die Gerichtsvollzieher selbst getragen haben – selbst getragen haben, damit der Geschäftsablauf einigermaßen auf dem Stand der heutigen Zeit ist. Kosten als da wären: Kosten für mindestens einen zweiten Monitor bzw. einen großen Monitor als Arbeitsplatz, Kosten für die Anschaffung von Kartenlesegeräten zur Auslesung der Signaturkarten, Kosten für die Anschaffung und fortdauernde Aktualisierung von Signaturkarten und Signatursoftware, Kosten für das vom Ministerium vorgeschriebene und von den Fachanwendungen angebotene Programm Governikus COM Vibilia, Kosten für einen leistungsstarken Scanner und Drucker, Kosten für einen deutlich angestiegenen und deutlich teureren Papierverbrauch aufgrund der elektronischen Übersendung von Aufträgen, die nunmehr die Gerichtsvollzieher ausdrucken müssen. In diesem Zusammenhang habe ich mir auch noch einmal die Unterlagen zu dem Thema angeschaut, um mir das Zeitfenster zu vergegenwärtigen. In der Vorlage 18/1023 vom, wohlgemerkt, 20. März 2023 schreibt der Minister: „Wie bereits mehrfach mit den Berufsverbänden besprochen, beabsichtigt das Ministerium der Justiz – insbesondere wegen der im Rahmen der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zusätzlich entstehenden Kosten, aber auch im Hinblick auf damit verbundene Einsparungen – zur Frage der Auskömmlichkeit der nach der GWergVO zu gewährenden Vergütung noch im Laufe dieses Jahres eine Evaluierung durchzuführen.“ Diese Evaluierung ist nicht im Laufe dieses Jahres, sondern jetzt nach einem Jahr für das Frühjahr geplant, wohl deutlich verzögert; wir haben nämlich Dezember. In der Stellungnahme 18/652 zur Anhörung im Rechtsausschuss am 22. August schreibt der Deutsche Gerichtsvollzieher-Bund den Satz auf die letzte Frage: „Hilfreich wäre ein grundsätzlicher Austausch auf Augenhöhe. Hinweise aus der Praxis sollten ernst genommen werden. Grundsätzlich sollten solche 13.12.2023 elementaren Veränderungen, bei denen Probleme in der Regel erst im Echtbetrieb zum Vorschein kommen, auch pilotiert werden.“ Dieser Satz spricht Bände über das tatsächliche Vorgehen der Regierung. Das ist kein Umgang mit leitenden Landesbeamten, der unseres Landes würdig ist, aber das kennt man in diesem Lande ja auch schon aus anderen Politikbereichen. Der Antrag fordert richtigerweise eine Evaluation der Kosten für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und entsprechende Erstattung. Wir stimmen dem Antrag zu. Die Gerichtsvollzieher sind wichtig für die Rechtssicherheit und die Wahrung des Gewaltmonopols dieses Staates. Ihre Aufgabe besteht mitnichten in einer Vermittlung, wie Frau Hanses das anklingen ließ, zwischen Gläubiger und Schuldner, sondern vor allen Dingen in der Durchsetzung der Gläubigerrechte. Dass sie das nicht mit dem Holzhammer machen, sondern geschmeidig, geschenkt. Ein guter Gerichtsvollzieher wird so vorgehen, aber Mediatoren sind Gerichtsvollzieher nicht. Wenn die Bürger und die Unternehmen das Vertrauen in den Staat verlieren, weil sie berechtigte Forderungen nicht mehr eintreiben können, wird das NRW als Wirtschafts- und Investitionsstandort schwächen. Wer will schon in einem Land tätig sein, in dem man immer wieder auf seinen Forderungen sitzen bleibt? Das Gerichtsvollzieherwesen ist Teil des Gewaltmonopols des Staates. Funktioniert das nicht, kann das zu schlimmen Wildwestzuständen führen. Das würde den im Grundgesetz vorgesehenen Zuständen widersprechen. Deshalb muss es unser aller Ziel sein, dass wir ein leistungsfähiges und gut ausgestattetes Gerichtsvollzieherwesen in NRW haben, ja, behalten. Es ist Ausdruck unserer verfassungsmäßigen Ordnung, eine unserer Grundlagen für Rechtssicherheit in diesem Land und immens wichtig für den Erhalt unseres Gemeinwesens. Man kann dem Antrag fachlich wirklich nicht widersprechen. Man muss eher die Frage stellen, warum das nicht schon längst erledigt ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Dr. Limbach.
Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Erst einmal freut es mich, dass alle Landtag Fraktionen ihre Anerkennung gegenüber den in der Gerichtsvollziehung tätigen Menschen in diesem Land zum Ausdruck gebracht haben, und sage dafür stellvertretend für die Kolleginnen und Kollegen ein herzliches Dankeschön. Die Fraktion der SPD greift mit ihrem Antrag ein Thema auf, mit dem sich nicht nur der Rechtsausschuss längst befasst hat; auch wir im Ministerium der Justiz widmen uns dem Thema bereits intensiv. Wie Sie dem Antrag und auch den Worten meiner Vorrednerinnen und Vorredner bereits entnehmen konnten, erhalten die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zusätzlich zu ihrer Beamtenbesoldung die hier in Rede stehende Vergütung zur Finanzierung ihrer Bürokosten. Es steht außer Frage, dass die Auskömmlichkeit dieser Vergütung stets im Blick behalten werden muss. Genau deshalb haben wir schon vor Längerem beschlossen, eine entsprechende Evaluierung durchzuführen. Zwar wäre nach § 9 der Gerichtsvollziehervergütungsverordnung eine Evaluation zwingend erst im Jahr 2025 erforderlich, da der letzte Evaluationsbericht aus dem Jahr 2020 noch keine fünf Jahre zurückliegt, aber auch wir sind der Ansicht, dass schon jetzt angesichts der allgemeinen Inflation und der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, die Evaluation vorzuziehen. Soweit eine Evaluation gefordert wird, ist der Antrag mithin überholt. Die Entwürfe für die Evaluationsbögen haben wir inzwischen erarbeitet und mit Schreiben vom 15. November 2023 auch den Verbänden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15. Dezember 2023 zugeleitet. Die Stellungnahme des Deutschen Gerichtsvollzieher-Bundes liegt uns seit gestern vor. Grundsätzlich begrüßt auch der Verband, dass eine Evaluierung nunmehr erfolgen soll. Hinsichtlich der Art und Weise der Evaluation und vor allem hinsichtlich des Umfangs der Evaluationsbögen hat er sich allerdings kritisch geäußert. Lassen Sie mich hierzu heute nur sagen, dass wir, sobald alle Stellungnahmen vorliegen, diese selbstredend auswerten und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen noch vornehmen werden. Unabhängig hiervon gilt im Übrigen: Soweit die Fraktion der SPD mit ihrem Antrag schon jetzt eine Anhebung der Vergütung einfordert, bevor die Ergebnisse der Evaluation vorliegen, kollidiert das mit dem in der Vergütungsverordnung vorgegebenen Verfahren, das eben eine regelhafte Überprüfung vorsieht. Deshalb wird man über den Umfang der Anpassung der Vergütung verlässlich erst nach Auswertung der Evaluationsergebnisse entscheiden können. An dieser Stelle möchte ich schließlich noch auf zwei ganz andere Punkte hinweisen, die im Antrag nicht erwähnt werden. Zum einen: Ein wichtiger Faktor für die Höhe der Vergütung ist die Anzahl der 13.12.2023 bearbeiteten Aufträge. Die Auftragslage ist seit Jahren rückläufig. Hier haben wir allerdings bereits gegengesteuert: Die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge wird in Nordrhein-Westfalen ebenso, wie es in Bayern und Baden-Württemberg schon der Fall ist, in die Hände der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gelegt. Nach einer ersten Pilotphase in ausgewählten Bezirken wird die Übernahme der Vollstreckung nun ab dem 1. Januar 2024 auf ganz NRW ausgeweitet. Durch eine höhere Anzahl an Vollstreckungsaufträgen wird letztlich auch die Vergütung steigen. Zum anderen: Dadurch, dass sich die Vergütung maßgeblich an den vereinnahmten Gebühren und an den erhobenen Dokumentenpauschalen bemisst, ist es zum anderen richtig und wichtig, dass auch das Gerichtsvollzieherkostengesetz des Bundes immer wieder an die rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen angepasst wird. So wie derzeit das Bundesministerium der Justiz für diese Legislaturperiode neben dem Inflationsausgleich für Betreuerinnen und Betreuer auch eine inflationsbedingte Erhöhung sowohl der RVG-Gebühren als auch der Entschädigung für Sachverständige und Sprachmittler beabsichtigt, setzen wir uns in Nordrhein-Westfalen dafür ein, alle Berufsgruppen in der Rechtspflege und Justiz, also auch die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, in den Blick zu nehmen, die sich inflationsbedingt höheren Bürokosten ausgesetzt sehen. Hier könnten wir eine Unterstützung brauchen, denn das Bundesjustizministerium der Justiz lehnt leider bislang eine Erhöhung der Gebühren nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Minister Dr. Limbach. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Ende der Aussprache. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/7193. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FDP und der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/7193 mit dem von mir festgestellte Abstimmungsergebnis bei Nichtteilnahme des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Ich rufe auf: Landtag 4 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/7202 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Witzel das Wort.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Landtagsfraktion legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, damit sich mehr Menschen den Traum vom Wohneigentum erfüllen können. Im europäischen Vergleich ist Deutschland und insbesondere Nordrhein-Westfalen ein Land der Mieter. Wir wollen aus diesem Land der Mieter ein Land der Wohneigentümer machen. (Beifall von der FDP) Die eigenen vier Wände schaffen Freiheit und sind eine hervorragende Chance zur Vermögensbildung gerade auch für Zeiten des Ruhestands. Die Rente reicht für immer weniger Menschen zur Sicherung des Lebensstandards aus, und die Ermöglichung von mehr Wohneigentum hat damit auch eine zutiefst sozialpolitische Dimension. Aufgrund der über viele Jahre hinweg stark gestiegenen Immobilienpreise und aufgrund von zwei Steuererhöhungen von Rot-Grün ist außerdem die an den Kaufpreis gekoppelte individuelle Steuerlast durch die Grunderwerbsteuer deutlich gestiegen. Bei einem Immobilienerwerb ist die Grunderwerbsteuer der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten. Deshalb stellt sie eine hohe Hürde dar. Im üblichen Fall einer Fremdfinanzierung sind die Kaufnebenkosten regelmäßig aus dem Eigenkapital zu tragen. Eine Immobilienfinanzierung erfordert daher immer größere Summen an verfügbarem Eigenkapital – das muss vorhanden sein – sowie eine Finanzierbarkeit gemäß der entsprechenden Konditionen. Eine Senkung der Grunderwerbsteuer ist für die Entlastung der leistungsbereiten Mitte unserer Gesellschaft wichtig, und es wird Zeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Politik in unserem Land die Anliegen der Leistungsträger und nicht nur die der Leistungsbezieher stärker in den Blick nimmt. (Beifall von der FDP) Kein anderes Bundesland als Nordrhein-Westfalen hat eine höhere Grunderwerbsteuerbelastung; die allermeisten Bundesländer haben eine niedrigere 13.12.2023 Belastung. Für die Bürger und Betriebe in unserem Land ist das ist ein gravierender Standortnachteil. Auch volkswirtschaftlich macht eine Rücknahme der letzten Steuererhöhungen durchaus Sinn. Die Bauwirtschaft leidet derzeit so massiv wie lange nicht mehr unter einem Auftragseingang, und es drohen Insolvenzen. Insolvenzen dürfen wir jedoch nicht so romantisieren, wie das der grüne Robert Habeck gerne tut. Denn Betriebe, die sich nicht mehr rentieren und nichts mehr verkaufen, verschwinden vom Markt, und es werden Fachkräfte entlassen, die wir in den nächsten Jahren zur Schaffung von Wohnraum und zur Modernisierung unseres Gebäudebestands dringend benötigen. CDU und FDP haben dieses Problem erkannt und im Jahr 2022 ein Entlastungsprogramm zur anteiligen Grunderwerbsteuerrückerstattung begonnen. CDU und Grüne haben dieses Programm allerdings in dieser Sommerpause über Nacht vorzeitig beendet und sind leider nicht zu der versprochenen Fortsetzung bereit, bis die Mittel ausgegeben sind. Dieses Programm war als erster Entlastungsschritt und als eine Brücke gedacht, bis die Länder auf der Bundesebene größere Freiheiten bei der Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer erhalten. Diese Brücke haben Sie nun abgerissen. Nach fünf Jahren erfolgloser Bemühungen um bundesrechtliche Flexibilisierungen des Grunderwerbsteuerrechts wissen wir, dass die einzige realistische Option für steuerrechtliche Entlastungen in den nächsten Jahren die Revision der Steuersatzerhöhungen der letzten Jahre in unserem Land Nordrhein-Westfalen ist. Aus zahlreichen intensiven Gesprächen in den letzten Jahren weiß ich ebenfalls, dass viele Kollegen der CDU das Ziel der Wohneigentumsbildung und einer niedrigen Grunderwerbsteuer ausdrücklich teilen. Auch Sie, Herr Finanzminister, habe ich immer so verstanden. Sie haben aber einen grünen Koalitionspartner, der das in Wahrheit gar nicht will. Anton Hofreiter macht regelmäßig und wie kaum ein anderer sein Bild vom Wohneigentum deutlich und führt seinen Feldzug gegen das Eigenheim fort. Von dieser grünen Eigentumsskepsis dürfen gerade Sie als CDU sich nicht wegpusten lassen, sondern Sie müssen jetzt die Frage beantworten, was Ihnen die Entlastung der Mitte unserer Gesellschaft wert ist. In unserem Land wurde viel zu lange geredet, und den Verweis auf mögliche Änderungen im Bundesrat tätigt derjenige, der in Wahrheit keine oder zumindest keine zeitnahe Lösung will. (Stefan Zimkeit [SPD]: Sie hatten doch selbst fünf Jahre!) Deshalb ist es nun Zeit, Farbe zu bekennen und endlich zu handeln. Es sind Taten statt Worte gefragt, Herr Kollege. Landtag Die FDP-Landtagsfraktion möchte aus einem Land der Mieter ein Land der Eigentümer machen. Wir laden Sie herzlich ein, dabei mitzumachen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Lehne.
Olaf Lehne CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Was Herr Witzel gerade an die Wand gemalt hat, ist grundsätzlich wunderschön. Es muss aber machbar sein, und die Politik des Machbaren sieht zurzeit leider anders aus. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Penetranz die Kolleginnen und Kollegen der FDP immer die gleiche Leier in unterschiedlichen Tonlagen bei der Grundsteuer und bei der Grunderwerbsteuer vortragen. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Es entsteht beinahe der Eindruck, die FDP hätte in ihrem Portfolio keinen anderen Themen mehr. (Ralf Witzel [FDP]: Sie können gerne han- deln!) Spätestens nach der Inaugenscheinnahme Ihres aktuellen Gesetzentwurfs darf ich feststellen, dass Ihnen offenbar die Textbausteine ausgehen, denn sie sind immer gleich. Besonders beachtlich finde ich, dass Sie nach wie vor keine seriösen Vorschläge für eine Gegenfinanzierung anbringen, obwohl Sie sich allem Anschein nach ausführlich mit der Thematik befasst haben. (Ralf Witzel [FDP]: Haben wir doch eben vor- gelegt! Ist zwei Stunden her! – Marc Lürbke [FDP]: Haben Sie nicht zugehört?) – Hören Sie doch erst mal zu. So fordern Sie unter anderem eine Kürzung der Personalausgaben um satte 500 Millionen Euro. Unbesetzte Stellen reichen hierfür nicht aus. Sie möchten in der Substanz kürzen und gefährden damit beispielsweise die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten. Das sind genau die Antworten, die wir auf das ausgeprägte Problem des Fachkräftemangels nicht brauchen, liebe FDP. Das hilft wirklich nicht. Eine Frage habe ich zudem zu Ihrem Gesetzentwurf. Sie glauben doch nicht ernsthaft daran, dass Steuermindereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe durch das Credo „Der Markt regelt sich von selbst“ zurück in den Landeshaushalt fließen. Offenbar ist das aber der Fall, denn Sie rechnen mit Mehreinnahmen durch die Ankurbelung des Immobilienmarktes im Zuge der Steuersenkungen in Höhe von 225 13.12.2023 Millionen Euro. Bei so konkreten Vorstellungen dürfte es doch ein Leichtes für Sie sein, das Zustandekommen dieser Summe auch anhand aussagekräftiger Daten und Fakten zu belegen. Bis dahin bleibt das ein frommer Wunsch, und auf fromme Wünsche baut man keine seriöse Politik. (Beifall von der CDU, Simon Rock [GRÜNE] und Marc Zimmermann [GRÜNE]) Die Rahmenbedingungen der diesjährigen Haushaltsberatungen sind uns allen hinlänglich bekannt. So waren enorme Einsparungen in allen Ressorts erforderlich, um die Bereiche „Kinder und Jugend“ sowie „Schule und Bildung“ von den schmerzhaften Kürzungen auszunehmen. Eine pauschale Absenkung der Grunderwerbsteuer um lediglich einen Prozentpunkt hätte bereits fehlende Haushaltsmittel aufseiten des Landes und der Kommunen in Höhe von 450 Millionen Euro zur Folge gehabt. Das entspricht in etwa den Aufwendungen, die wir zusätzlich für die Kita- Alltagshelfer sowie das Sprach-Kita-Programm und den Ausbau des Offenen Ganztags bereitstellen. Gerade diese Bereiche müssten – wie alle Bereiche – infolge einer pauschalen Absenkung der Grunderwerbsteuer aber wieder auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls finanziell verschlankt werden, wenn man die Absenkung tatsächlich ohne Luftbuchungen gegenfinanzieren würde. Das kann mit Blick auf junge Menschen und Familien, die Sie mit Ihrem Antrag schließlich entlasten wollen, doch wirklich nicht ernsthaft Ihr Ziel sein. Der Finanzminister, die Bauministerin und zahlreiche weitere Kolleginnen und Kollegen hier im Hause haben diese Thematik in den letzten Monaten ausführlich erläutert. Ich nenne Ihnen gerne einige konkrete Beispiele dafür, inwiefern sich die Landesregierung weiterhin für die Vereinfachung der Schaffung von Wohneigentum für junge Menschen und Familien einsetzt. Da wären beispielhaft die drei NRW-Förderprogramme „Wohneigentum“, „Nachhaltig Wohnen“ und „Gebäudesanierung“ zu nennen. Diese inkludieren neben einer verlässlichen Regelung für die Anschlussfinanzierung von Kreditverträgen neue Laufzeitvarianten sowie die Einführung einer festen Zinsverbilligung. Damit liefern wir zielgenaue Maßnahmen, die den Sorgen der Menschen einmal mehr Rechnung tragen. Bei Ihrem durch Wiederholung geprägten Verhalten geht es weniger darum, konkrete Verbesserungen zu erreichen. Offensichtlich geht es Ihnen lediglich darum, von den Versäumnissen auf Bundesebene abzulenken. Sie wissen ganz genau, dass auch wir eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer durch entsprechend erforderliche Bundesgesetzgebung anstreben, sofern sie seriös gegenfinanziert ist. Vielleicht fragen Sie noch einmal bei Ihrem Bundesfinanzminister nach, wie hier der Stand der Dinge ist. Landtag Seit den großzügigen Ankündigungen hinsichtlich einer Freibetragsregelung bei der Grunderwerbsteuer im Juli dieses Jahres ist es erstaunlich ruhig geworden. Finden Sie das nicht auch, Herr Witzel? Soweit ich informiert bin, liegt nach wie vor kein Gesetzentwurf oder zumindest ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. Der Ausschussüberweisung stimmen wir selbstverständlich zu. Eine Zustimmung im weiteren Verfahren kann ich allerdings nicht in Aussicht stellen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Arndt Klocke [GRÜNE])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Lehne. Ihrer Aufmerksamkeit wird es nicht entgangen sein, dass eine Kurzintervention angemeldet worden ist, und zwar von dem Abgeordneten Witzel. – Der Herr Kollege Witzel hat jetzt für 90 Sekunden Gelegenheit dazu. Bitte schön.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Lehne, Sie haben mich ja auf meine Annahme und unsere feste Einschätzung angesprochen, dass eine Senkung der Grunderwerbsteuer gut für die Baukonjunktur sei, weil wir damit mehr Umsatzprozesse ermöglichen wollen. Ja, das ist so. Davon gehen wir fest aus. Das Phänomen heißt in der Wirtschaft auch „Preiselastizität der Nachfrage“. Wenn es günstiger wird, sich bestimmte Dinge zu erlauben, dann wird es auch mehr Nachfrage geben. Das war übrigens, Herr Kollege Lehne, unsere gemeinsame Einschätzung, als wir im Jahr 2022 das Zuschussprogramm „Wohneigentum“ auf den Weg gebracht und auch öffentlich begründet und vorgestellt haben. Dieses sorgt für eine anteilige Rückerstattung der Grunderwerbsteuer. Wir beide – Sie auch – haben das damit begründet, dass wir für viele Jüngere und für viele Familien erst durch dieses Programm die Ermöglichung von Wohneigentum voranbringen. Jetzt bin ich etwas irritiert über Ihre Ausführungen. Wenn Sie gar nicht geglaubt haben, dass eine Entlastung an dieser Stelle notwendig ist, um den Kreis der Betroffenen zu vergrößern, dann hat Ihre damalige Argumentation offenbar keinen Sinn gemacht. Ich glaube, wir beide hatten Recht. Deshalb haben wir das auch für unsere Berechnungen so berücksichtigt. Als Rot-Grün die letzte Stufe der Grunderwerbssteuererhöhung beschlossen hat, …
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Witzel, das waren schon mehr als 90 Sekunden. 13.12.2023
Ralf Witzel FDP
*) … da haben wir, CDU und FDP, uns auch sehr kritisch verhalten. (Beifall von Dietmar Brockes [FDP])
Rainer Schmeltzer
Wunderbar. – Herr Kollege Lehne, Sie haben 90 Sekunden Zeit zur Erwiderung. Bitte schön.
Olaf Lehne CDU
Herr Witzel, ich mache es ganz kurz. Die Zeiten haben sich geändert, und zwar erheblich. Sie leben von der Hoffnung. In den Zeiten, in denen wir heute leben, können wir nicht mehr von Hoffnung leben. Das liegt unter anderem daran, dass Sie – sprich: die FDP – in der Bundesregierung nicht in der Lage sind, einen vernünftigen Haushalt zustande zu bringen. Das liegt daran, dass dies Auswirkungen in erheblicher Form auf die Länder haben kann – und wir wissen bis dato nicht, welche, weil momentan ein völliges Vollversagen in Berlin vorliegt. Heute dann spekulativ mit irgendwelchen Einnahmenrechnungen zu kommen, ist außergewöhnlich schwierig. Die Haushaltsmittel sind knapp wie nie, und wir befinden uns in einer wirtschaftlichen Situation, die alles andere als besser geworden ist. (Beifall von der CDU und Astrid Vogelheim [GRÜNE])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Lehne. – Das war die Kurzintervention. Als Nächstes spricht von der SPD-Fraktion der Abgeordnete Baer.
Alexander Baer SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor ein paar Tagen habe ich in der Lippischen Landes-Zeitung gelesen, dass Deutschland bei Wohnungen und Häusern nach wie vor das einzige EU-Land mit mehr Mietern als Eigentümern ist. Nur 47 % der Menschen in Deutschland haben Wohneigentum. Europaweit sind 69 % der Menschen Eigentümer und nur 31 % Mieter. In einigen osteuropäischen Ländern wie Rumänien und der Slowakei liegt die Eigentumsquote sogar bei über 90 %. Ich finde, das gibt einem zu denken, zumal wir davon ausgehen, dass Wohneigentum ein großes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit im Leben der Menschen darstellt. Das erläutert die FDP auch ganz richtig in ihrem Gesetzesentwurf. Aus unserer Sicht ist es deshalb erstrebenswert, die Quote der Wohneigentümer in unserem Land zu erhöhen. Dazu haben wir als Politik verschiedene Steuerungsmöglichkeiten – die Rädchen, an denen Landtag wir drehen können –, um es den Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern, Wohneigentum zu erlangen. Wir sind mit der FDP-Fraktion einer Meinung, dass wir dies tun sollten. Ob es allerdings in Zeiten klammer öffentlicher Haushalte klug ist, die Steuern zu senken, ist höchst fraglich. Ja, auch die privaten Haushalte sind knapp bei Kasse und müssen deshalb unterstützt werden. Das ist ein Spannungsfeld, dem sich nur schwer entkommen lässt, und die richtige Abwägung ist schwierig. Fakt ist: Die Grunderwerbsteuer ist eine Belastung für Hauskäufer. Dies gilt allerdings auch für andere Nebenkosten wie zum Beispiel Notarkosten. Vor dem Hintergrund, dass die Grunderwerbsteuer auch für den Altschuldenfonds genutzt werden soll, sind Ausnahmefälle besonders heikel. Sollte also erstgenutztes Wohneigentum über einen Freibetrag nicht mehr besteuert werden, sprechen wir hier von Ausfällen von rund 1 Milliarde Euro bzw. 1 %. Herr Lehne hat es eben schon gesagt. Dennoch ist schnelles Handeln notwendig. Wir sehen die Lösung aber nicht in einem pauschalen Steuerverzicht. Das Gießkannenprinzip ist dieser Tage völlig unangebracht. Insbesondere sehe ich nicht, dass die Mindereinnahmen durch die prognostizierten Mehrerwerbe kompensiert werden können. So kann man das meines Erachtens nicht rechnen. Genauso wie die Förderung von mietpreisgebundenen Wohnungen im öffentlichen Wohnungsbau hat sich die Landesregierung auch die Förderung von privatem Wohnungseigentum auf ihre Agenda geschrieben. Bei Ersterem hat sie bisher katastrophal versagt, und auch bei Letzterem steht dies zu befürchten. In diesem Licht muss man daran erinnern, dass die Landesregierung im Sommer dieses Jahres das Programm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ sang- und klanglos eingestellt hat – ein Programm, das dazu diente, den Erwerbern von Wohneigentum im Nachgang einen Anteil der Grunderwerbsteuer zu erstatten. Aus unserer Sicht ist es deshalb sinnvoll und dringend notwendig, wieder ein gezieltes Landesprogramm anzubieten, das beim Erwerb einer ersten, selbstgenutzten Immobilie insbesondere durch Familien mit Kindern die Grunderwerbsteuer kompensiert. (Beifall von der SPD) Wir sehen hier die Landesregierung in der Pflicht. Wir freuen uns deshalb auf die Diskussionen im Ausschuss und stimmen der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD) 13.12.2023
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Baer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Rock.
Simon Rock GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grunderwerbsteuer ist die einzige Steuer in Deutschland, dessen Steuersatz die Länder autonom beeinflussen können. Insofern ist es auch legitim, hierüber zu debattieren. Der Gesetzentwurf der FDP ist trotzdem aus drei Gründen bemerkenswert. Zum einen haben Sie fünf Jahre lang in diesem Land mitregiert. Sie hatten fünf Jahre lang die Chance, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer zu senken. Diese Chance haben Sie nicht genutzt. Insofern kann man diesen Gesetzentwurf ein Stück weit als Oppositionsgetöse abtun. Zum anderen steht Ihr Gesetzentwurf in einem gewissen Widerspruch zum Koalitionsvertrag der Ampel. Den hat die FDP bekanntlich mitverhandelt. Dort heißt es wörtlich: „Wir wollen den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer […] ermöglichen, um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu erleichtern. Zur Gegenfinanzierung nutzen wir das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals).“ Das ist genau der richtige Weg. Als schwarz-grüne Koalition in NRW warten wir auf genau diesen Schritt: die Entlastung von jungen Familien durch die Einführung eines Freibetrags, und das alles gegenfinanziert durch eine vernünftige Share-Deal-Regelung. Das wäre eine gezielte Entlastung für junge Familien. Sie hingegen wollen eine Steuersenkung mit der Gießkanne. Wir meinen: Wer sich das dritte Ferienhaus kaufen kann, ist nicht auf eine Steuersenkung angewiesen. Die Frage ist auch, warum Sie mit diesem Gesetzentwurf jetzt um die Ecke kommen; es stellt sich die Frage, ob man das als Misstrauensvotum gegen den Bundesfinanzminister Christian Lindner werten muss. Glauben Sie selbst nicht mehr, dass er einen Referentenentwurf vorlegt, der beides vorsieht, also zum einen eine Freibetragsregelung und zum anderen eine aufkommensneutrale Schließung von Steuerschlupflöchern bei Share Deals? (Ralf Witzel [FDP]: Wir sehen seit Jahren, dass der Bundesrat das nicht beschließt!) – Lieber Herr Kollege Witzel, der Bundesrat kann überhaupt keine Steuergesetze beschließen; das obliegt noch immer dem Bundestag. Das sollte eigentlich auch Ihnen bekannt sein. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Aber noch viel bemerkenswerter finde ich die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs. Sie schreiben an drei verschiedenen Stellen drei verschiedene Dinge. Zum einen behaupten Sie in Ihrem Vorblatt unter Buchstabe F „Auswirkungen auf die Kommunen“, dass keine Steuermindereinnahmen zu erwarten seien. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Das ist der erste Punkt. Ein paar Zeilen darüber ist unter „D Kosten“ aber plötzlich von Steuermindereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe die Rede. Und um noch einen draufzusetzen: In der dritten Lesung zum Haushalt haben Sie einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem Sie plötzlich erstaunlich konkret Mindereinnahmen in Höhe von 450 Millionen Euro benennen können. Das sind drei verschiedene Aussagen der FDP, die sich teilweise widersprechen. Das ist doch keine seriöse Oppositionspolitik, das ist finanzpolitisches Chaos. (Ralf Witzel [FDP]: Ach!) Welche dieser Aussage stimmt denn nun? Ich sage es Ihnen: mit hoher Wahrscheinlichkeit keine. (Lachen von Ralf Witzel [FDP]) – Warten Sie ab. Rechnen wir mal nach. Ich bin sicher, dass wir das auch in der sechsten Stunde und trotz der PISA-Ergebnisse hinkriegen. Ich entschuldige mich vorab für das folgende Zahlengewitter, aber wir wollen ja einmal vernünftig nachrechnen. Sie wollen die Grunderwerbsteuer um 1,5 Prozentpunkte senken. Damit verbilligen sich die Immobilienpreise ebenfalls um maximal 1,5 % – in vielen Fällen um wesentlich weniger, aber lassen wir das mal dahingestellt. Ob das tatsächlich zu einer nachhaltigen Belebung der Baukonjunktur führen wird, weiß ich nicht, aber ich unterstelle es jetzt einfach mal. Momentan beträgt das erwartete Steueraufkommen für 2024 bei einem Steuersatz von 6,5 % 2,8 Milliarden Euro. Das macht – dafür holen wir den Taschenrechner raus – pro Prozentpunkt 430 Millionen Euro. Sie kalkulieren bei einem niedrigeren Steuersatz von 5 % mit einem Aufkommen von 2,35 Milliarden Euro. Das können wir im Kopf ausrechnen: Das sind 470 Millionen Euro pro Prozentpunkt. Folglich steigt nach Ihrer Logik das normierte Steueraufkommen durch die Steuersenkung um 10 %. Ich übersetze das mal: Die FDP behauptet, eine Preissenkung von 1,5 % führe zu mehr Grundstückstransaktionen in Höhe von 10 %. Und weil Sie eben die Preiselastizität der Nachfrage angesprochen haben: Das wäre ein Wert von 6,7. Ich habe ein bisschen VWL studiert, und mir ist kein Fall bekannt, in 13.12.2023 dem es diese hohe Preiselastizität gäbe. Das ist eine ziemlich gewagte Milchmädchenrechnung. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Lieber Herr Kollege Witzel, das sollten wir im Ausschuss noch mal genauer nachrechnen. Da haben wir alle Zeit der Welt dafür. Darauf freue ich mich. Dann schauen wir mal, wer recht hat. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Grunderwerbssteuer senken? Hurra! Wir sind dabei. Egal, woher der Antrag kommt, das ist der richtige Weg für uns, und das nicht erst seit heute, denn es steht in unserem Grundsatzprogramm. Schon 2019 hat unsere Fraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht. Die FDP hätte damals schon zustimmen können. Wir hätten uns bestimmt auch auf die im heutigen Antrag enthaltenen 5 % einigen können. Da bin ich mir ganz sicher, denn: Hauptsache eine Senkung. Was bewegt uns dazu? In einer Phase, in der die Menschen massive Sorgen und Ängste haben, geht es darum, Familien, den Mittelstand und das Handwerk in diesem Land zu entlasten. Das ist die Maxime der Stunde. Rot-Grün hat seinerzeit die Grunderwerbsteuer auf 6,5 % erhöht. Damit sind wir in der bundesweiten Spitzengruppe; wir haben den Topwert. Das ist ein Standortnachteil. Bayern hat 3,5 %. Das sind Standortfragen, die für unser Land wichtig sind. Aber es geht noch um mehr. Es geht um die Frage, wie wir das Leben für Familien in diesem Staat wieder einfacher machen können. Diejenigen, die in ein Eigenheim investieren wollen, diejenigen, die für das Alter vorsorgen wollen, die normalen Leute, die den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen – das ist es, was eigentlich zur Abstimmung steht. Bis tief in die Mittelschicht ist vielen Nordrhein-Westfalen nicht mehr möglich, sich elementare Lebensträume zu erfüllen. Die Idee dieses Staates muss doch sein, dass wir ein neues Wohlstandsversprechen abgeben: Wohlstand für alle, die sich anstrengen, die anpacken. Wir hörten es schon: Die Baubranche ist übel dran. Viele, so viele wie noch nie, Wohnungsbauprojekte sind abgesagt worden. Es habe in Deutschland seit 1991 nichts Vergleichbares gegeben, sagt man uns. Deswegen geht es auch darum, die Bauindustrie zu unterstützen. Das ist ein Teilziel der beabsichtigten Landtag Senkung. Wir hören dafür breite Unterstützung. Wirtschaft, Familienverbände, der Verband der Familienunternehmen – alle sagen: Ja, das ist der richtige Weg. Auch in diesem Landtag gibt es eigentlich eine Mehrheit für Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer. CDU, FDP und die AfD haben sich in der Vergangenheit immer für Entlastungen beim Erwerb von Eigentum starkgemacht. Es gibt auch einen Ort in Deutschland, wo eine solche Mehrheit eine Absenkung der Grunderwerbssteuer erfolgreich vorgenommen hat. Es ist der Freistaat Thüringen. Dort gilt jetzt, wie hier gefordert, eine Steuer von 5 %. Eigentlich muss nur die CDU bereit sein, zuzustimmen. In Thüringen hat sie es ja hinbekommen; es war sogar ein Antrag der CDU, der da angenommen wurde. Es gibt natürlich noch eine ganze Menge an anderen Gründen, warum Wohnen immer teurer wird. Zum Beispiel ist es die gestiegene Nachfrage infolge der ungesteuerten Migration. Aber hier in der Steuerfrage kann das Land ganz selbstständig ansetzen. Wir sollten von Thüringen lernen. Die Bahamasfarben Schwarz, Gelb und Blau würden in Deutschland für die Entlastung der Bürger stehen. Wir stimmen der Überweisung in die Fachausschüsse zu, behalten uns aber vor, in einem Änderungsantrag die Absenkung auf 3,5 % – das ist das Niveau von Bayern – zu fordern. Dieser Freistaat sollte bei dieser Thematik unser Maßstab sein. Die FDP schreibt ja selber in der Gesetzestextbegründung, dass eine Absenkung auf 3,5 % zur Ankurbelung der Baukonjunktur sinnvoll wäre. Es hängt jetzt eigentlich alles nur noch an der Union, die einmal in diesem Hause die Mehrheit zum Tragen bringen kann – wie in Thüringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD – Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU])
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Dr. Optendrenk. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die eigene Wohnung, das eigene Haus – das ist der Traum vieler Menschen. Wir alle gemeinsam wollen möglichst vielen jungen Familien diesen Traum erfüllen, jedenfalls ist es erklärtes Ziel dieser Landesregierung. Die eigenen vier Wände sind nämlich nicht nur Ausdruck individueller Freiheit, sondern auch eine besonders wertbeständige, nachhaltige Form der Zukunftssicherung und Altersvorsorge. Handlungsmöglichkeiten hängen aber auch davon ab, was der Staat leisten kann. Deshalb haben wir 13.12.2023 heute Morgen eine Debatte über Prioritäten geführt. Deshalb haben wir eine Debatte darüber geführt, was jetzt das Allernotwendigste ist. Wir haben dargestellt, dass aus Sicht der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen im Moment, in Zeiten knapper Kassen, hoher Inflation und angesichts schwieriger und gerade aus Berlin kommender Rahmenbedingungen die Förderung von Familien, von jungen Menschen das Allerwichtigste ist. Das Wichtigste ist, dass wir unsere Kinder, unsere Jugendlichen gut mit Bildung ausstatten, ihnen frühkindliche Bildung ermöglichen, Bildungsangebote machen und in Nordrhein-Westfalen den Schwerpunkt auf Bildungspolitik setzen. Auch das ist gute Familienpolitik. Auch das ist ein gutes Fundament, und darauf müssen wir uns angesichts der Rahmenbedingungen, die wir finanziell derzeit haben, konzentrieren. In der letzten Legislaturperiode hat die Landesregierung das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum aufgelegt, das ursprünglich bis Ende 2022 begrenzt war. Wir haben dieses dann in das Jahr 2023 hinein verlängert, und zwar mit viel Unterstützung auch aus diesem Hohen Haus. Im Sommer 2023 haben wir dann vor dem Hintergrund der Gesamtfinanzlage der öffentlichen Haushalte und der absehbaren Schwierigkeiten, ausreichende Ressourcen für den Haushalt 2024 zur Verfügung zu stellen, das Programm an einer Stelle mit einer Stichtagsregelung versehen müssen – mit einer Vertrauensschutzregelung, also anders, als es der Bund bei KfW-Programmen macht. Deshalb möchte ich Ihnen das noch mal darstellen. Wir haben sichergestellt, dass bei einem rechtswirksam abgeschlossenen Kauf bis einschließlich zum 14. Juli 2023 weiterhin Anträge gestellt werden können. Das ist bis zum 30. Juni 2024 möglich. Auch seit der Beendigung des Programms haben wir inzwischen rund 11.000 – das ist der Stand von vorgestern – Familien durch diese Vertrauensschutzregelung die Erfüllung ihres Traums von den eigenen vier Wänden erleichtert. Wöchentlich erreichen uns weiterhin über 100 Anträge. Bis heute liegen Anträge für 383 Millionen Euro des ursprünglich auf 400 Millionen Euro ausgelegten Programms vor. Über 370 Millionen Euro sind bereits bewilligt worden. Deshalb waren und sind die Alarmmeldungen des Sommers, die aus verschiedenen Teilen immer wieder kamen, in Unkenntnis oder unter Nichtdarstellung der Stichtagsregelung; völlig überzogen und vor allen Dingen völlig verfrüht gewesen. Auch heute und in Zukunft wird es noch die Möglichkeit geben, dieses Programm mit entsprechendem Stichtag 14. Juli 2023 in Anspruch zu nehmen. Die Landesregierung hatte eigentlich als fairen Beitrag des Einzelplans 20 zur Gesamtkonsolidierung des Haushalts geplant, 61 Millionen Euro nicht aus-Landtag zuschütten. Das war Ziel dieser Stichtagsregelung, weil wir anhand der haushaltsmäßigen Vorgaben nicht anders konnten. Tatsache wird aber sein, dass nach meinen Prognosen fast alles bis auf die 400 Millionen Euro am Schluss des Jahres ausgegeben sein wird. Daher ist dieser Alarm völlig verfehlt gewesen. (Beifall von der CDU) Es gab auch nie eine Regelung, die der Landtag bewilligt hätte, dass über die 400 Millionen Euro hinaus irgendein Euro hätte gezahlt werden können. Insofern finde ich die Alarmmeldungen, die es hier in den letzten Monaten gegeben hat, wenig passend. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass wir weiterhin als Landesregierung gezielte Eigentumsförderangebote auch über die NRW.BANK haben. Wir haben die Förderkulissen für die Programme NRW.BANK.Wohneigentum, NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen und NRW.BANK.Gebäudesanierung mit deutlich verbesserten Konditionen ausgestattet. Daher gibt es Möglichkeiten einer Entlastung. Sie ist zwar nicht ganz so umfangreich wie das, was wir hier hatten. Als Landesregierung machen wir damit aber deutlich, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten mit den Förderinstrumenten, die wir haben, bestmöglich versuchen, junge Familien auch im Bereich des Wohneigentums weiterhin zu fördern. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. Auch Ihrer Aufmerksamkeit ist nicht entgangen, dass der Wunsch nach einer Kurzintervention vorliegt. Sie können sie von hier beantworten, aber auch von Ihrem Platz aus. – Herr Kollege Witzel hat jetzt 90 Sekunden. Bitte schön.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe mit großer Freude Ihre Ausführungen gehört, dass wir uns doch deutlich näher an die 400 Millionen Euro Ausgabevolumen von unten heranrobben, als das vor ein paar Monaten absehbar war, und gebe Ihnen gerne die Chance – wie Sie auch von meiner heutigen Anfrage wissen, die Sie sicherlich erreicht hat –, jeden Monat den Mittelabfluss in diesem Programm darzustellen. Ich würde mich ernsthaft sehr freuen, wenn Sie irgendwann im Frühjahr nächsten Jahres berichten würden, dass im Ergebnis die gesamten 400 Millionen Euro auch durch nachträgliche Bewilligungen noch zur Auszahlung gekommen sind. Weil mir Glaubwürdigkeit wichtig ist, möchte ich Sie an eine Begebenheit vor zehn Jahren erinnern, die wir beide gemeinsam erlebt haben. Damals gab es – Sie werden sich sicherlich persönlich erinnern – die letzte Stufe der Grunderwerbsteuererhöhung um die letzten anderthalb Prozentpunkte, vorangetrieben 13.12.2023 von Norbert Walter-Borjans. Er wollte damals für seinen Landeshaushalt knapp 2,5 Milliarden Euro Einnahmen erzielen. Meine Frage ist, Herr Minister, weil wir beide das ja entschieden abgelehnt haben und als falsch für den Standort und für die Menschen – Sie kennen sicherlich noch Ihre eigenen Zitate aus der Zeit – zurückgewiesen haben: Gehen Sie davon aus, wenn wir jetzt diesen Schritt machen, dass wir dann, selbst wenn Sie eine Inflationskomponente einbeziehen, auch preisbereinigt weniger als 2,5 Milliarden Euro, die damals das Ziel waren, für den Landeshaushalt erzielen würden?
Christof Rasche
Vielen Dank. – Herr Minister. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum ersten Punkt: Es bedarf keiner ständigen Beschäftigung von Verwaltung damit, dass man den monatlichen Mittelabfluss in einem Verfahren der Kleinen Anfragen abfragt, um Informationen zu bekommen. Trotzdem ist das Ihr parlamentarisches Recht. Die Anfrage hat mich noch nicht erreicht, weil ich mich heute Morgen auf die Haushaltsdebatte konzentriert habe. Selbstverständlich werden wir sie aber gerne beantworten. Zu der Thematik der Grunderwerbsteuererhöhung, die seinerzeit erfolgt ist, sind wir uns damals selbstverständlich einig gewesen. Wenn wir die finanziellen Spielräume hätten, würde ich jederzeit sofort sagen, dass wir eine Absenkung um den seinerzeit erfolgten Schritt vornehmen, wie wir in unserem letzten Koalitionsvertrag ja auch gemeinsam verabredet hatten, mit der Zielrichtung zur Entlastung. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Wenn Sie aber in der realen Wirklichkeit dieses Planeten mit der Frage konfrontiert sind, wofür Sie Geld ausgeben können, und damit konfrontiert sind, dass Sie auf der anderen Seite an vielen anderen Stellen entlasten wollen, dann müssen Sie sehen, dass das, was zur Entlastung bei der kalten Progression mit dem Inflationsausgleichsgesetz passiert ist, einen dauerhaften, sehr viel höheren Entlastungseffekt auch für junge Familien hat, als er durch ein einziges Grundstücksgeschäft, das so subventioniert würde, jemals erzielt werden könnte. Daher sollten Sie einmal überlegen, ob Sie nicht die Spielräume, die wir gehabt hätten, mit der Art und Weise, wie Sie auf Bundesebene als FDP agiert haben, für uns generell blockiert haben. Insofern nehmen Sie bitte einfach zur Kenntnis: Sie fordern ein, dass wir einen begrenzen Spielraum haben, weil wir den Bürgern das Geld nicht aus der Tasche ziehen sollen. Dann können wir aber auch nur Landtag einen begrenzten Teil zurückgeben. Denn wir haben auch noch andere Aufgaben. Ich habe eben auf Familie und auf Bildung sowie auf nachhaltiges Wirtschaften hingewiesen. Da müssen wir dann die Priorität setzen. Wir können das Geld nur einmal ausgeben. Ihr Antrag ist derzeit nicht finanzierbar. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Schluss der Aussprache. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/7202 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 5 Schluss mit der gesetzeswidrigen Abzocke an Ladestationen! Die Landesregierung muss eine eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen sicherstellen. Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/7209 Ich eröffne die Aussprache. Herr Loose hat für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte sehr.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer kennt es nicht: Man steht an der Wursttheke, und der kleine Junge bekommt ein Stück Kinderwurst umsonst. Die Fleischfachverkäuferin wiegt dann auf das Gramm genau die restliche Menge an Wurst und Fleisch ab. An der Obsttheke können Sie beim Wiegen sogar auswählen, ob Sie eine Plastiktüte, ein Umpacknetz oder gar keine Verpackung haben wollen. Bei der Plastiktüte werden dann 2 g vom Gewicht des teuren Obstes abgezogen. All diese Waagen sind amtlich geeicht und auf das Gramm genau. So kann es Ihnen nicht passieren, dass Sie einen Weihnachtsbraten für 1 kg bestellt haben und dann zu Hause nachwiegen und der Braten nur noch 800 g wiegt. Nein, das passiert weder beim Käse noch bei der Wurst noch beim Obst. Beim E-Auto hingegen kann es Ihnen sehr wohl passieren; denn noch immer gibt es mehr als 1.000 E-Lade-13.12.2023 säulen in NRW, die nicht geeicht sind. Aber nun gut, 1 kWh mehr oder weniger ist wohl nicht so schlimm, denkt sich der Tesla-Fahrer. Doch, meine Damen und Herren, der ADAC hat Tests gemacht und festgestellt, dass bis zu 20 % mehr Strom abgerechnet als geliefert wurde. Nur, damit Sie einmal eine Vorstellung davon bekommen: Das wäre so, als ob Sie mit einem Verbrennerauto 50 l bezahlen müssten, aber nur 42 l im Tank gelandet sind. Sie würden sich zu Recht beim Tankstellenbetreiber beschweren und Schadensersatz fordern. Zudem würden Sie verlangen, dass die Tankstellen neu geeicht werden. Bei E-Ladesäulen ist es hingegen viel schwieriger zu erfassen, wie viel Ladestrom auch bei Ihnen in den Akku gelangt ist; denn gerade bei Ladesäulen mit einer hohen Stromstärke sind die Ladeverluste besonders groß. Manchmal müssen Sie diese schnellen Ladesäulen eben nutzen; denn ab Januar kann es immer wieder passieren, dass der Stromnetzbetreiber das Laden bei Ihnen zu Hause auf mickrige 4,2 kWh begrenzt hat, damit es zu keinem Stromausfall in Ihrem Wohngebiet kommt. Dann nutzen Sie eine der Schnellladesäulen und möchten sich darauf verlassen, dass Sie bei dem teuren Strom der Schnellladesäulen nicht auch noch mehr bezahlen müssen, als Sie getankt haben. Genau das erwarten die Verbraucher. Doch genau das bekommen Sie mit dieser Landesregierung eben nicht; denn ein Betrug bei den Ladesäulen wird nicht sanktioniert. Sie als Kunde können das auch gar nicht so einfach nachmessen, wie es der ADAC gemacht hat. Bis zum 1. April 2019 gab es in Deutschland eine Übergangsfrist, die nicht eichrechtskonforme Ladesäulen erlaubte. Doch inzwischen sind mehr als vier Jahre ins Land gegangen, und das Eichamt und die Landesregierung schauen bei dem Problem einfach weg. Wir haben die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage gefragt, was diese tut, um das Problem zu beheben. Doch Frau Neubaur sitzt das Problem aus. Die Landesregierung will die ungeeichten Ladesäulen nicht stilllegen. Die Landesregierung lässt noch nicht einmal die älteren Ladesäulen überprüfen, um festzustellen, wie viele Ladesäulen überhaupt betroffen sind. Der Landesregierung ist die Abzocke der Bürger anscheinend egal. Die Landesregierung behauptet, dass die Verkehrswende scheitern würde, wenn alle Ladestationen, die nicht geeicht sind, bis zur Eichung stillgelegt werden. Das heißt nichts anderes, als dass die Landesregierung den Betrug am Bürger wissentlich duldet. Deshalb ist es nötig, dass wir alle die Landesregierung auffordern, endlich tätig zu werden. Der Betrug an den E-Ladesäulen muss aufhören. Landtag Deshalb freue ich mich auf Ihre Zustimmung im Sinne eines echten Verbraucherschutzes für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Bernhard Hoppe-Biermeyer das Wort. Bitte sehr.
Bernhard Hoppe-Biermeyer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das im Antrag geschilderte Problem der nicht geeichten Ladesäulen für E-Autos ist bekannt. Im Jahr 2019 hat der Bund die Eichrechtskonformität der Ladeinfrastruktur im Mess- und Eichgesetz normiert. Es gibt also eine Regelung. Das ist auch eine Frage von Akzeptanz; denn Vertrauen in die Messung und die Messwerte sind eine wichtige Grundlage für den Erfolg der Elektromobilität. Das Eichrecht ist somit ein wichtiges Element von Verbraucherschutz. Die Frage, warum nicht geeichte Ladesäulen weiter in Betrieb sind, lässt sich schnell beantworten. Um das Klima zu schützen und den Verkehr zu transformieren, soll die Attraktivität von Elektrofahrzeugen gesteigert werden. Dazu bedarf es einer möglichst flächendeckenden Abdeckung von Ladesäulen. Für einen Übergangszeitraum ist die Abwägung zwischen ausreichendem Angebot an E-Ladesäulen und nicht eichrechtskonformen Einzelfällen vertretbar. Der nicht konforme Altbestand verliert zudem vor dem Hintergrund des rasanten Aufwuchses von Ladepunkten erheblich an Bedeutung. Außerdem bedeutet – anders als im Antrag suggeriert – eine nicht geeichte Ladesäule nicht automatisch, dass sie deutlich weniger Strom abgibt, als sie anzeigt. Bei diesem Antrag handelt es sich also nur um einen weiteren Versuch, den Fortschritt nachhaltiger Mobilität zu stoppen, die E-Mobilität zu diffamieren, die Politik der NRW-Landesregierung als ideologisch zu diskreditieren und ganz allgemein der E-Mobilität Steine in den Weg zu legen. Die Fokussierung auf nicht eichrechtskonforme Ladesäulen ist einfach nur ein Vorwand, um ideologisch motivierte Politik zu betreiben. Ich betone noch einmal, dass die NRW-Landesregierung natürlich den Anspruch hat, dass eichrechtskonforme Ladesäulen betrieben werden. Die Ladeinfrastruktur aber deshalb zu beschneiden, ist nicht verhältnismäßig. Auch die geforderte Meldepflicht lehnen wir genauso wie Ihren Antrag im Ganzen ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 13.12.2023
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Christin-Marie Stamm das Wort. Bitte sehr.
Christin-Marie Stamm SPD
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf Deutschlands Straßen sind mittlerweile 2,2 Millionen E-Pkws und Plug-in-Hybride unterwegs. Wer schon einmal eines dieser Fahrzeuge geladen hat, der hielt sehr wahrscheinlich einen sogenannten Typ-2-Stecker in der Hand, auch bekannt als der sogenannte Mennekes-Stecker, benannt nach dem Familienunternehmen in meinem Wahlkreis, das ihn federführend entwickelt hat und von wo aus er europaweit erfolgreich eingesetzt wird. (Zuruf von der FDP: International!) Deshalb freut es mich natürlich besonders als Abgeordnete aus dem Kreis Olpe, dass ich zum Thema „Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge“ sprechen darf. Noch schöner wäre es allerdings, wenn der vorliegende Antrag einen konstruktiven Beitrag zur Debatte leisten könnte. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Aber dem ist nicht so, ganz im Gegenteil. Denn von klimaschädlichen Kohlesubventionen bis hin zur offenen Leugnung des Klimawandels versucht die AfD bei jeder sich bietenden Gelegenheit, auch von diesem Redepult aus, der Energie- und Verkehrswende Knüppel zwischen die Beine zu werfen. (Beifall von der SPD) Auf einmal geben Sie vor, sich um die Akzeptanz der E-Mobilität verdient zu machen – ein ziemlich durchsichtiges Manöver, das sich allerdings im Antragstext auch gleich selbst enttarnt. Konkret: Dass es bei der Eichrechtskonformität der Ladesäuleninfrastruktur Nachholbedarf gibt, das ist kein Geheimnis. Die AfD wähnt sich da auf der Spur einer ganz großen Sache, spricht von – so wörtlich – „ideologischen Motiven“ und „politisch veranlasster Duldung widerrechtlicher Zustände“. (Dr. Hartmut Beucker [AfD]: Ist klar!) Die nüchterne Realität ist weniger spektakulär. Pandemie und Ukraine-Krieg haben bei den Lieferketten, nicht zuletzt im Elektronikbereich, große Lücken gerissen. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Bei eichrechtskonformen Messgeräten fehlte es daher lange Zeit an wichtigen Bauteilen. Dieser Rückstand wird nach und nach aufgeholt. (Beifall von der SPD) Landtag Erstens stehen mittlerweile für neu zu errichtende Anlagen konformitätsgeprüfte Geräte verschiedener Hersteller in großer Zahl zur Verfügung. Zweitens haben die zuständigen Prüfbehörden der Länder in den vergangenen beiden Jahren ihr Kontrollsystem gemeinsam standardisiert und optimiert. Spätestens im nächsten Jahr ist also auch bei bestehenden Anlagen mit verbesserten Kontrollen eichrechtskonformer Nachrüstung zu rechnen. Beides würde die AfD auch wissen, hätten Sie die Beantwortung Ihrer eigenen Kleinen Anfrage vom Jahresanfang gelesen oder sich auf den Websites der Landeseichbehörden informiert. (Beifall von der SPD) So aber bleibt es bei dem gewohnt undifferenzierten Umgang mit der Sachlage und dem populistischen Vokabular. Trotz der die Ebenen und die Politikfelder übergreifenden Relevanz des Themas will die AfD keine Beratung im zuständigen Ausschuss ermöglichen. Da wäre mindestens ein Sachverständigengespräch in die Wege geleitet worden. Daran können Sie ersichtlich kein Interesse haben. Daher halten wir es kurz: Wir lehnen diesen Antrag ab. – Danke. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Jan Matzoll das Wort. Bitte sehr.
Jan Matzoll GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wo soll ich anfangen? Mal wieder ein Antrag der AfD aus der Kategorie „Wie rückwärtsgewandt, realitätsfern und heuchlerisch kann man sein?“ Sie halten Elektromobilität für grüne Ideologie, die Autokonzerne inzwischen vermutlich für links-grün-versiffte Vorfeldorganisationen der Grünen und würden am liebsten auch in 50 Jahren noch abhängig vom Öl sein. (Christin-Marie Stamm [SPD]: Richtig!) Meinetwegen propagieren Sie das gerne weiter und machen sich lächerlich! (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Aber lassen Sie uns doch mit solchen Quatsch-Anträgen in Ruhe! Sie bemängeln, dass Ladesäulen in NRW teilweise nicht geeicht seien und Verbraucher*innen deshalb keine Kontrolle darüber haben, ob tatsächlich so viel Strom getankt wurde, wie abgerechnet wurde. Eine entsprechende EU-Richtlinie wurde am 1. April 2019 in Deutschland geltendes Recht. Seitdem müssen neue Ladestationen eichrechtskonform sein. Es gibt aber nach wie vor auch nicht geeichte ältere Ladesäulen. 13.12.2023 Solange wir keine ausreichend ausgebaute Ladeinfrastruktur haben, ist die oberste Priorität der Zubau neuer Ladesäulen und nicht der Abbau älterer Säulen. Abgesehen davon rechnen nicht geeichte Ladesäulen ja nicht ausschließlich zu Ungunsten der Verbraucher*innen ab, sondern genauso zu ihren Gunsten. Außerdem haben Kontrollmessungen zum Beispiel in Berlin nur Abweichungen von 0,25 % ergeben. 0,25 %: Dafür machen Sie hier so ein Fass auf. Der Antrag der AfD ist nichts anderes als ein billiges Plädoyer für den Verbrennungsmotor. Kurzum: Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP folgt nun der Kollege Dietmar Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Recherchen des Handelsblatts sind Tausende öffentliche Schnellladesäulen, die dem Kunden teils bis zu 30 Cent pro Kilowattstunde in Rechnung stellen, illegal in Betrieb. Das geht unter anderem aus Erhebungen der Fachgruppe Recht des Förderprojekts „IKT für Elektromobilität“ für das Bundeswirtschaftsministerium sowie aus Hersteller- und Betreiberangaben hervor. Wie ist die aktuelle Situation? Derzeit kontrollieren die Eichbehörden weder akribisch den Markt, wie es eigentlich ihre Aufgabe wäre, noch werden Bußgelder verhängt, die bei gesetzwidrigen Ladesäulen bis zu 50.000 Euro betragen können. Die Eichbehörden dulden den gesetzeswidrigen Zustand. Offiziell gibt es dazu keinen Beschluss, der dies erlauben würde. Die Eichbehörden haben bewusst keine Duldungsbescheide erlassen. Sie hatten die Sorge, dies käme einer Genehmigung gleich. Es besteht zudem auch keine rechtliche Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Wie reagiert die AfD auf diese Situation? Sie fordert, den Betrieb von nicht eichrechtskonformen Ladesäulen zu untersagen. Das ist keine seriöse Lösung für das vorliegende Problem. Damit werden massiv alle Menschen benachteiligt, die in Nordrhein-Westfalen E-Autos fahren. Aktuell sind es 283.000 E-Autos, die hier zugelassen sind. Davon wurden allein in diesem Jahr 90.000 E-Fahrzeuge neu zugelassen. Würden die Eichbehörden geltendes Recht durchsetzen, wäre jede nicht eichrechtskonforme Ladesäule stillzulegen. Das hätte zur Folge, dass die Ladeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zusammenbrechen würde. Genau das ist eigentlich das Ziel des AfD-Antrags. Denn wir kennen ja die Haltung Ihrer Fraktion zur Elektromobilität. Landtag Wir brauchen aber eine seriöse Lösung. Ich sage dazu ganz klar: Der aktuelle Zustand, Frau Ministerin, ist unbefriedigend und geht zulasten der Verbraucher. (Beifall von der FDP) Deshalb brauchen wir jetzt eine rasche Umrüstung der betroffenen Ladesäulen, die nach und nach erfolgen muss. Dafür sollten wir den Betreibern im Austausch für einen nachvollziehbaren und transparenten Umrüstungszeitplan auch die notwendige Zeit geben. (Christian Loose [AfD]: Viereinhalb Jahre!) Meine Damen und Herren, wir Freien Demokraten unterstützen deshalb die Forderung der Verbraucherzentrale. Es muss ein Preisnachlass von 20 % an den Säulen gewährt werden, bis die Umrüstung entsprechend vollzogen ist. Das schafft einen finanziellen Anreiz für die Umrüstung. Gleichzeitig muss durch die Kartellbehörden auf einen fairen Wettbewerb geachtet werden. (Beifall von der FDP) Betreiber von Ladesäulen, die nicht eichrechtskonform sind, dürfen keinen Vorteil gegenüber Betreibern eichrechtskonformer Ladesäulen haben. Im Falle des Falles bedarf es hier einer Sanktionierung durch die Eichbehörden mit entsprechenden Bußgeldern. Den Antrag der AfD können wir jedoch nur ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Mona Neubaur das Wort. Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag fordert die Landesregierung auf, den Betrieb der bestehenden E-Ladesäulen durch die zuständige nordrhein-westfälische Eichbehörde zu untersagen. Ich will vorwegnehmen, dass wir diesen Antrag ablehnen, weil er nichts zur Lösung, aber viel zur Problemverschärfung beiträgt. Mit dem vorliegenden Antrag schadet die antragstellende Fraktion in erster Linie den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich bereits aktiv für Elektromobilität entschieden haben. Die Ladeinfrastruktur ist ein zentraler Baustein der E-Mobilität. Der Erfolg der Elektromobilität hängt davon ab, dass wir über eine ausreichende Ladeinfrastruktur, also über ausreichend öffentliche Ladesäulen verfügen. Erfreulich und begrüßenswert ist jede Anstrengung, die zum Aufbau einer leistungsstarken Ladeinfrastruktur führt. Aktuell besteht hier noch erheblicher Aufholbedarf. 13.12.2023 Korrekt ist, dass in NRW und in allen anderen Bundesländern E-Ladesäulen betrieben werden, die nicht allen bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen des Mess- und Eichwesens genügen. Die Ursachen sind teils offensichtlich. Es muss eine völlig neue Infrastruktur geschaffen werden mit allen Schwierigkeiten, die das mit sich bringt. Weniger offensichtlich, aber gerade ganz wesentlich beim Ausbau bzw. der Verzögerung des Ausbaus sind die bestehenden Bauteile- und Lieferkettenkrisen. Die für E-Ladesäulen benötigten Komponenten sind derzeit schlichtweg nicht in ausreichender Zahl verfügbar. Unsere zuständige Behörde stimmt ihr Vorgehen im Bereich der E-Ladesäulen eng mit den Behörden aller anderen Bundesländer ab. Auch die Behörden der anderen Bundesländer, die sich mit den gleichen Herausforderungen konfrontiert sehen, gehen vor wie wir in NRW, wie unser Landesbetrieb Mess- und Eichwesen. Eine Untersagung des Betriebs von nicht eichrechtskonformen Ladesäulen würde das Angebot an Ladesäulen verknappen. Im Rahmen ihrer Prüfung berücksichtigt die Behörde das Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an einem möglichst breiten Angebot der Ladeinfrastruktur. Auch werden die Interessen der Ladesäulenbetreiberinnen und - betreiber einbezogen und permanent berücksichtigt. Der Ball liegt im Feld der Wirtschaft und der Betreiberinnen und Betreiber von E-Ladesäulen. Wir unterstützen die Wirtschaft bei der Bewältigung der bestehenden Voraussetzungen, soweit es uns möglich ist. Dazu wurde bereits im Juni dieses Jahres eine Arbeitsgruppe, ein runder Tisch, eingerichtet. Dieses ist bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt angesiedelt. Zu deren Aufgaben gehört es, für ein ständiges, zuverlässiges Funktionieren messtechnischer Infrastruktur zu sorgen. Auch existierende Förderprogramme für öffentliche Ladesäulen auf Bundes- und Landesebene dienen dem Ausbau einer guten Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Der Umstand, dass die Wirtschaft ihre Hausaufgaben nicht so schnell erledigen kann, wie gesetzlich vorgesehen und gewünscht, liegt – wie bereits erwähnt – an globalen Einflüssen wie der Lieferkettenproblematik. Was nicht vorhanden ist, kann schlichtweg auch nicht eingebaut werden. Die Verhängung von Bußgeldern würde die Ladesäulenbetreiber zwar wirtschaftlich belasten, aber keine Abhilfe zur Verbesserung der Situation für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen. Insofern ist der Weg eines Übergangszeitraums, der die Realitäten anerkennt, zielführend. Eine Untersagung wäre es nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Herzlichen Dank. – Wir setzen die Aussprache fort. Für die AfD-Fraktion hat Herr Loose noch eine gute Minute. Landtag
Christian Loose AfD
Danke, Herr Präsident. – Fassen wir die Redebeiträge zusammen: CDU und SPD sagen, um das Klima zu schützen, dürfe der Bürger an den E-Ladesäulen weiter abgezockt werden. Auch – so höre ich von der CDU – die Schaffung von Transparenz, indem wir eine Meldung der nicht eichrechtskonformen Ladesäulen verlangen, schade anscheinend schon dem Klima, wenn der Bürger also weiß, dass er abgezockt wird. Alle, auch die SPD, sagen, dass der Betrug bekannt ist. Sie sagen, es sei ja kein Geheimnis, dass betrogen wird. Deshalb wollen sie das weiter dulden. Die FDP sagt jetzt nach viereinhalb Jahren, man brauche noch mehr Zeit, um umstellen zu können. Bereits zweieinhalb Jahre war sie doch mit ihrem Minister Herrn Pinkwart in der Verantwortung, der ebenfalls schon die Abzocke geduldet hat. Frau Neubaur zementiert den Betrug auch noch. Sie duldet weiter diese betrügerischen Ladesäulen aktiv, und hier zementiert sie damit das Versagen der Regierung. Wer Gesetze nicht umsetzt und durchsetzt, der schadet dem Rechtsstaat und der Demokratie. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/7209. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Blex. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von FDP, CDU, Grünen und SPD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/7209 abgelehnt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6 Gesetz zur Modernisierung des Gesetzes über die NRW.BANK und der Gesetze berufsständischer Versorgungswerke Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5349 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/7232 zweite Lesung 13.12.2023 Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/7397 Änderungsanträge der Fraktion der FDP Drucksachen 18/7409 bis 7412 Ich eröffne die Aussprache. Beginnen wird der Kollege Raphael Tigges für die Fraktion der CDU. Bitte sehr.
Raphael Tigges CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die NRW.BANK ist die Förderbank unseres Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Unsere landeseigene Bank steht für die Förderung von Fortschritt und Entwicklung in Nordrhein-Westfalen, hin zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen, digital und strukturell modernisierten Wirtschaft und Gesellschaft. Im Auftrag des Landes unterstützt sie die Menschen, Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Sie hat den staatlichen Auftrag, das Land und seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft durchzuführen und zu verwalten. Auf die NRW.BANK ist bei besonderen Ereignissen und Notlagen, wie beispielsweise der Coronapandemie oder der Flutkatastrophe, Verlass. An der Seite und im Auftrag des Landes sorgt sie dafür, dass Förderungen, Wiederaufbauhilfen und Finanzierungen bei den Betroffenen ankommen und schnell wirken. Wir wollen, dass die NRW.BANK weiterhin so erfolgreich für das Land Nordrhein-Westfalen, seine Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und die Kommunen arbeiten und ihrer Schlüsselfunktion in vielen Handlungsfeldern gerecht werden kann. Um das zu erreichen, besteht aber im Hinblick auf das Gesetz über die NRW.BANK Modernisierungs- und Anpassungsbedarf. So stammt der bisherige Katalog der Förderbereiche aus dem Jahr 2002 und bedarf einer Ergänzung aufgrund aktueller Entwicklungen. Zum Beispiel sollen die Bereiche „Klimaschutz“ und „Klimafolgenanpassung“ sowie „Digitalisierung“ nun Berücksichtigung im Gesetz finden. Mit dieser Gesetzesänderung wird die Möglichkeit aufgenommen, ausgewählte Aufgaben und Geschäfte nun ausschließlich auf die NRW.BANK zu übertragen, die das Land bei der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben unterstützt. So können Landtag Synergien genutzt und Kooperationen in zentralen Förderbereichen vereinfacht und bereitgehalten werden. Dazu kommt, dass ab 2025 bestimmte Dienstleistungen der NRW.BANK der Umsatzsteuerpflicht unterliegen würden, sofern die Ausschließlichkeit der Wahrnehmung dieser Aufgaben und Geschäfte nicht gesetzlich geregelt ist. Diese etwaige Umsatzsteuerpflicht wollen wir damit verhindern. Nach der intensiven Diskussion im Ausschuss wollen wir den eingebrachten Gesetzentwurf noch ergänzen. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag von CDU, SPD und Grünen nehmen wir die Hinweise aus den Gesprächen auf und wollen Änderungen in § 3 Abs. 7 vornehmen. Diese Anpassung regelt, dass bei einer Übertragung von Aufgaben und Geschäften per Rechtsverordnung auf die NRW.BANK zukünftig auch das Benehmen mit dem Haushalts- und Finanzausschuss hergestellt werden muss. Hierdurch wollen wir die parlamentarische Mitwirkung stärken und dem Parlament die Gelegenheit zur Stellungnahme vor Inkrafttreten der jeweiligen Rechtsverordnung geben. Zum Thema „Änderungsanträge“, lieber Herr Kollege Witzel: Dafür, dass Sie in den Ausschusssitzungen gerne intensive Beratungen einfordern, kamen Ihre Änderungsanträge gestern Abend bzw. im Laufe des Tages doch recht spät. Wir hätten sicherlich auch im Ausschuss gerne noch einmal darüber diskutiert. Das war aber nicht mehr möglich. Ihren Änderungsanträgen können wir nach Durchsicht so nicht zustimmen. Des Weiteren begrüßen wir mit dieser Gesetzesänderung den Abbau von Bürokratie hinsichtlich der Abführungspflicht bei Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Landesregierung. Zukünftig soll automatisch nur bis zur zulässigen Höchstgrenze ausgezahlt werden, sodass eine Abführungspflicht gar nicht erst entsteht. Das ist eine deutliche Vereinfachung in der Abwicklung. Zuletzt werden aufgrund veränderter bundesrechtlicher Rahmenbedingungen im Steuerberatungsgesetz und in der Bundesrechtsanwaltsordnung Anpassungen in den Gesetzen berufsständischer Versorgungswerke erforderlich, die im Geleit dieser Gesetzesänderung vorgenommen werden. Durch diese Aktualisierung des Rechtsrahmens hinsichtlich der Mitgliedschaft in den jeweiligen Versorgungswerken verbessern wir die Stabilität und Risikostruktur des Systems sowie die Stellung der klassischen Berufsträger. Gleichzeitig geben wir mit der Gesetzesanpassung den Versorgungswerken die Möglichkeit, ihre Verwaltungsstrukturen und auch ihre Aufsichtsmechanismen zu modernisieren. Ich halte dies aufgrund der gestiegenen Komplexität der Aufgaben und Anforderungen ebenfalls für geboten. 13.12.2023 Somit ist es alles in allem ein gutes, zukunftsgerichtetes Gesamtpaket. Wir stimmen dem gerne zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es folgt Kollege Stefan Zimkeit für die Fraktion der SPD.
Stefan Zimkeit SPD
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Tigges hat die Aufgaben der NRW.BANK und die Inhalte des Gesetzentwurfs zustimmend zusammengefasst. Dann kann ich mir das sparen. Wichtig ist die angesprochene Umsatzsteuerregelung, weil finanzieller Schaden für das Land entstehen würde, wenn wir das nicht machten. Deswegen ist das notwendig. Das andere ist vielleicht nicht notwendig, aber aus unserer Sicht sinnvoll. Wie gesagt, wir stimmen der Aktualisierung der Förderrichtlinien, der Förderzwecke und gleichzeitig der Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben zu. Wir haben von Anfang an in den Debatten deutlich gemacht, dass die parlamentarische Beteiligung solcher Übertragungen für uns von zentraler Bedeutung ist, haben eine entsprechende Initiative gestartet und sind jetzt froh, dass es zu einer gemeinsamen Änderung kommt, die das klarstellt. Das macht es uns möglich, dem zuzustimmen. Die Änderungen der FDP-Fraktion zielen weitestgehend darauf ab, die Handlungsmöglichkeiten von NRW.BANK und Landesregierung zu beschneiden und zu beschränken. Wir sehen aber eher die Notwendigkeit, Möglichkeiten auszuweiten, wenn es um die Bekämpfung des Investitionsstaus geht. Wir kennen die Situation an Schulen, an Brücken, in Kitas und in vielen anderen Bereichen, über die wir diskutiert haben. Wir sind der Meinung, hier müssten wir weiter ins Gespräch kommen, um Möglichkeiten zu finden, in Zusammenarbeit mit der NRW.BANK etwas gegen den Investitionsstau zu tun. Da brauchen wir eher mehr als weniger Handlungsmöglichkeiten und lehnen die FDP-Anträge deswegen ab. Dem Gesetzentwurf werden wir nach Annahme des gemeinsamen Änderungsantrags zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Raphael Tigges [CDU])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen folgt nun die Kollegin Jule Wenzel. Bitte sehr.
Jule Wenzel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir debattieren heute in der zweiten Lesung über Klarstellungen bei der Übertragung Landtag ausgewählter Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK sowie über Änderungen für die berufsständischen Versorgungswerke. Die NRW.BANK ist eine verlässliche Partnerin des Landes in struktur- und wirtschaftspolitischen Feldern. Sie agiert als Förderbank im öffentlichen Auftrag des Landes wettbewerbsneutral. Ihre Tätigkeitsbereiche umfassen beispielsweise die soziale Wohnraumförderung, Existenzgründungen oder land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen. Sie leistet damit auch wichtige Beiträge in der Transformation zu einer klimaneutralen Zukunft. Wir leben in krisenbehafteten Zeiten. Die Herausforderungen, die in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen haben, führen in Teilen unserer Gesellschaft zu tiefer Verunsicherung. Wenn wir der Klimakrise, der überalternden Gesellschaft und dem fehlenden Wohnraum entgegentreten wollen, dann können wir das nur gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Akteur*innen tun. Umso wichtiger ist es, den Förderkatalog der Landesbank entsprechend anzupassen. Konkret geht es hier um die Ergänzung der Felder „Bildung“, „Sport“ und „Digitalisierung“. Aber auch einer der zentralen Fragen unserer Zeit, nämlich der des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung, wird Rechnung getragen, indem sie als Förderzweck aufgenommen wird. Für ein Gelingen der Transformation, für die Zukunft unserer Kinder, unseres Planeten und unserer Wirtschaft brauchen wir nämlich eine gemeinsame Kraftanstrengung. Ganz zentral werden die Förderzwecke im Bereich der Wohnraumförderung angepasst. Wir alle wissen, dass der Wohnraum knapp ist, gerade für junge Familien, für Menschen mit Behinderung oder für Menschen, die von Armut betroffen sind. In die neuen Förderzwecke werden neben der öffentlichen Wohnraumförderung die Wohnungswirtschaft oder das Wohneigentum als eigene Zwecke aufgenommen. Das ist angesichts der angespannten Lage der richtige Weg. Das schafft Transparenz und die Möglichkeit, in diese wichtigen Zukunftsfelder zu investieren. (Beifall von den GRÜNEN und Romina Plons- ker [CDU]) Weil es in der ersten Lesung angesprochen wurde: Selbstverständlich wird auch weiterhin die Entwicklung unserer Städte gefördert. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft außerdem eine wichtige rechtliche Klarstellung. Mit der Möglichkeit der vollständigen Übertragung von Aufgaben der Landesregierung auf die NRW.BANK werden den EU-rechtlichen Vorgaben zur Befreiung von der Umsatzsteuer Genüge getan. Der neue § 2b Umsatzsteuergesetz macht hier eine Änderung notwendig. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auch weiterhin aus dem Landeshaushalt. 13.12.2023 In ihrer Stellungnahme zur Anhörung des Haushaltsund Finanzausschusses zum Gesetzesentwurf hat die NRW.BANK außerdem festgestellt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Da die Übertragung der Aufgaben per Rechtsverordnung nur im Einvernehmen mit unserem Haus erfolgen kann und die Einzelheiten der Aufgabenübertragung weiterhin in Geschäftsbesorgungsverträgen geregelt werden, ist zudem sichergestellt, dass der Vorstand auch bezüglich dieser Aufgaben seinen Verpflichtungen nach § 25a KWG in vollem Umfang nachkommen kann.“ So wurde auch in der Anhörung der vorliegende Gesetzentwurf im Ergebnis positiv bewertet. Und doch blieb in der ersten Lesung gerade die Übertragung von Geschäften auf die NRW.BANK durch Rechtsverordnung ein diskussionswürdiger Punkt. Herr Kollege Zimkeit hatte ein Interesse des Parlaments an der Übertragung angekündigt. Dem sind wir als regierungstragende Fraktionen gerne nachgekommen und haben das Angebot der SPD angenommen, einen gemeinsamen Änderungsantrag auf den Weg zu bringen. Ich freue mich, dass das heute gelungen ist. Mit einer Benehmensherstellung im HFA tragen wir unserem gemeinsamen Wunsch nach Transparenz und Mitbestimmung des Parlaments Rechnung. Schlussendlich halten wir als regierungstragende Fraktionen eine Obergrenze für Vergütungen von Mitgliedern der Landesregierung – wie auch im Gesetzentwurf vorgeschlagen – nach wie vor für sinnvoll. Zudem gehen wir mit der Sicherung der demokratischen Mitbestimmung und der weiteren Modernisierung der Versorgungswerke d'accord. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf gerne zu. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt für die Fraktion der FDP der Kollege Ralf Witzel.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beantragt die Landesregierung Änderungen des Gesetzes über die landeseigene Förderbank und führt dazu aus, sie sehe Modernisierungs- und Anpassungsbedarf unter anderem aufgrund bundesrechtlicher Entwicklungen. Ich sage Ihnen heute gerne erneut zu: Über die Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz können wir reden, wenn Sie die Gefahr sehen, dass ab 2025 ohne eine Änderung für Dienstleistungen der landeseigenen Förderbank zu Unrecht eine Umsatzsteuerpflicht anfallen würde. Auf diesen Punkt beschränken Landtag sich Ihre Änderungsvorstellungen aber leider ausdrücklich nicht. Ihre Änderungen sind auch ansonsten nicht rein redaktioneller Natur. Interessant sind die schwarz-grünen Änderungen vor allem im Bereich des zukünftigen Auftrags des Landesinstituts, also unterschiedliche Punkte, die Sie unter § 3 „Aufgaben und Geschäfte“ anpassen wollen. So wollen Sie den Baubezug aus dem Auftrag der Förderbereiche streichen, obwohl in vielen Kommunen ein realer Wohnungsmangel herrscht. Ein klassisches Aufgabenfeld, das durch ein beträchtliches Wohnungsbauvermögen abgesichert ist, wird aufgeweicht. Stattdessen wollen Sie die NRW.BANK zukünftig mit einer Reihe grüner Transformationsthemen befrachten, um den Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben, ohne diesen zwingend aus dem eigenen Landeshaushalt zu finanzieren. Ihr neues NRW.BANK-Gesetz zeigt, dass Sie als Regierung der Förderbank durch die Beauftragungen, die Sie vornehmen, immer mehr politisch in deren Geschäft hineinfingern wollen. Wir als FDP-Landtagsfraktion sagen Ihnen: Bei der Bank gibt es exzellente Fachleute. Vertrauen Sie diesen mehr. Lassen Sie die Banker ihr Banking machen, und legen Sie Beschäftigte nicht an eine zu kurze Leine. Wir sehen die immense Gefahr, dass Schwarz-Grün schon bald Aufwendungen im Landeshaushalt einsparen könnte und Aufgaben an die NRW.BANK delegieren will, beispielsweise bei der Zuschussfinanzierung aus bankeigenen Mitteln, die Sie im Gesetz zukünftig als angeblich bankübliches Instrument verankern wollen. Sie verkaufen geplante Änderungen eher als einen Akt der Klarstellung rein redaktioneller Natur. Das ist es aber ausdrücklich nicht. Ich frage Sie: Was ist denn an der jetzigen Rechtslage korrekturbedürftig, wenn es doch nur darum gehen soll, dass Sie zukünftig das machen wollen, was auch bislang schon praktiziert wurde und offenkundig bis heute nicht rechtswidrig gewesen ist? Deshalb müssen Sie sich in Ihrer Argumentation schon entscheiden: Wollen Sie eigentlich – wie Sie uns erzählen – nur das machen, was Sie bislang getan haben? Dann braucht es die Gesetzesänderung in dem Punkt nicht. Oder wollen Sie sich hier doch erweiterte Handlungsspielräume verschaffen? Zuwendungen bei politisch beauftragten Projekten jedenfalls hat die NRW.BANK auch bislang im Landesauftrag gewährt und die Kosten dafür erstattet bekommen. Ihr neues Gesetz dient aus unserer Sicht eher als Einfallstor, um in einem zweiten Schritt auch die Satzung der Bank mit schwarz-grüner Gremienmehrheit am Parlament vorbei ändern zu können. Sie bestreiten diese Absicht – das haben Sie auch letzte Woche noch einmal gesagt, der Finanzminister im Haus-13.12.2023 halts- und Finanzausschuss – ebenso wie eine mögliche Umgehung des Ausschüttungsverbotes. Deshalb geben wir Ihnen heute einfach und transparent die Chance, für Klarheit zu sorgen. Wenn Sie die Sorgen der FDP-Landtagsfraktion für unberechtigt halten und, wie der Finanzminister sagt, eine Satzungsänderung in dieser Wahlperiode gar nicht anstreben, dann stimmen Sie doch gleich einfach unseren Änderungsanträgen zu. Dann haben wir die Chance, hier zu einer breiten Verständigung zu kommen. Die NRW.BANK und ihre Kapitalsubstanz werden derzeit nämlich gut durch ihre Satzung geschützt. Wir schlagen Ihnen vor: Übernehmen Sie doch, wenn das alles Konsens ist und Sie gar nichts ändern wollen, die Regelungen der Satzung einfach ins Gesetz. Dann haben wir hier Verbindlichkeit geschaffen und müssen nicht mehr spekulieren, was von Regierungsseite in Gremien, die schwarz-grün besetzt sind, zukünftig alles noch passieren könnte. Wenn Sie genau dies aber ablehnen, obwohl wir Ihnen nur vorschlagen, so vorzugehen, wie es die Satzung bislang vorschlägt, dann wirft dies umgekehrt natürlich Fragen auf. Ich will nicht verhehlen, dass wir an sich etwas misstrauisch sind, wenn wir uns den Umgang mit der NRW.BANK insgesamt anschauen. Sie haben vor wenigen Stunden einen Landeshaushalt beschlossen, für den Sie 250 Millionen Euro aus der NRW.BANK entnehmen wollen. Sie wollen diesen dreistelligen Millionenbetrag einem strukturell unterfinanzierten Landeshaushalt zuführen. Das haben wir intensiv erörtert. Sie kennen die Haltung der FDP-Landtagsfraktion. Wir können einen rechtlich nachvollziehbaren Anspruch in Ihrem Vorgehen, den Sie begründen könnten, bis heute nicht erkennen. Wir betrachten diese Maßnahme als eine De-facto-Ausschüttung (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) ohne Rechtsgrund und glauben, das ist ein Thema, das sich die BaFin mit Blick auf den Umgang mit der Kapitalsubstanz der NRW.BANK einmal ansehen sollte. Das alles ist der Gesamtkontext, den wir uns anschauen, um zu sehen, wie die Regierung mit dem Institut verfährt. Wir werben für die Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. Dann haben wir mehr Klarheit. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Ebenso vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Dr. Beucker für die AfD-Fraktion. Landtag
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Wir haben hier schon ausführlich debattiert, sowohl im Ausschuss als auch bei der ersten Lesung. Ich fasse das deswegen direkt am Anfang zusammen, zumal ich der letzte Redner vor der Regierung bin. Die Änderungen bei den berufsständischen Versorgungswerken sind notwendig, damit nur Berufsträger Mitglieder werden. Die Änderungen bei den Förderzwecken rufen bei uns zwar nicht so sehr Bedenken hervor wie bei der FDP, wir stimmen den Änderungsanträgen der FDP gleichwohl zu. Die Änderungen im Hinblick auf die Umsatzsteuer sind notwendig, weil sonst bei Leistungen zwischen Bank und Land Umsatzsteuer anfällt. Das muss unbedingt vermieden werden. Darum werden wir sowohl dem Gesetzentwurf als auch allen Änderungsanträgen zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Marcus Optendrenk das Wort. Bitte sehr.
Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir hier im Plenum nun zum zweiten Mal beraten, machen wir die NRW.BANK zukunftsfest und fit für das 21. Jahrhundert. Ich habe es bereits mehrfach betont, zuletzt im Haushalts- und Finanzausschuss: Die NRW.BANK ist das Multifunktionswerkzeug der Landesregierung. Als Förderbank unterstützt sie das Land bei struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben und nimmt eine Schlüsselrolle in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik ein. Den rechtlichen Rahmen und die Grundlage für ihr Wirken bildet dabei ein Gesetz von vor 20 Jahren, damals aufbauend auf der Verständigung II mit der EU. In diesen 20 Jahren haben sich die Anforderungen, die sich an eine Förderbank eines Bundeslandes – zumal des größten Bundeslandes mit der größten Förderbank und dem größten Strukturveränderungsbedarf in Deutschland insgesamt – in unserer Wirtschaft stellen, weiter verändert und auch weiterentwickelt. Internationale Konflikte, die Folgen der Coronapandemie, die Transformation unserer Wirtschaft und Industrie, der Strukturwandel mit Digitalisierung und künstlicher Intelligenz sind enorme Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Nordrhein-Westfalen ist davon – das haben wir mehrfach auch hier diskutiert – in besonderer Weise betroffen. 13.12.2023 Aber es bieten sich auch große Chancen. Umso mehr benötigen wir eine flexible und dynamische Förderbank. Dazu sind geringfügige, aber wirksame Anpassungen des Gesetzes notwendig. Klimaschutz, Digitalisierung und international vereinbarte Förderprogramme sind wichtige Bereiche, um die der Förderkatalog jetzt im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben aktualisiert und ergänzt wird. Wir wollen die NRW.BANK noch stärker zu einem starken, verlässlichen und dynamischen Akteur bei der Transformation unseres Landes hin zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft machen. Dazu dienen auch die Personal- und Organisationsentscheidungen, die wir in den letzten Tagen in der Bank erlebt haben und die darauf ausgerichtet sind – ich habe es im HFA erläutert –, dass wir die Rahmenbedingungen, die wir jetzt haben, mit Expertise, die in der Bank ist, und mit externen Impulsen so aufstellen, dass der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen und den Bürgerinnen und Bürgern bestmögliche Unterstützung dabei gewährt werden kann. Ein weiteres Element des Gesetzentwurfs ist die Aufnahme einer Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen, mit der sichergestellt werden kann, dass Leistungen der NRW.BANK an das Land nach dem 31. Dezember 2024 nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Das hängt zusammen mit dem eben schon angesprochenen § 2b UStG. Die vorgeschlagene Aufnahme der Ermächtigungsgrundlage ist die notwendige Reaktion auf die bundesrechtliche Neuregelung, die wiederum europarechtlichen Ursprung hat. Über alle anderen Regelungen haben wir in der ersten Lesung hier im Plenum und auch im HFA mehrfach beraten. Ich bitte daher um Unterstützung des Gesetzentwurfs und um Unterstützung des weiteren Kurses einer Bank, die jedes Vertrauen verdient, die aber auch selbst Handlungsspielräume verdient. Lassen Sie mich etwas zu dem sagen, was die FDP hier mit den satzungsidentischen Anträgen zum Gesetz vorgelegt hat. Wenn Sie Vertrauen zum Vorstand und zu den Gremien der NRW.BANK haben, der größten Förderbank eines Landes in Deutschland, einem Bankinstitut mit einer Bankvolllizenz, dann ist aus meiner Sicht völlig klar: Sie müssen nicht identische Regelungen in ein Gesetz schreiben, die in der Satzung enthalten sind, wenn ein Vorstand Organverantwortung hat, wenn eine Gewährträgerversammlung Organverantwortung hat. Das ist dem Leitbild einer Bank alles andere als angemessen. Sie haben eben gesagt, dass wir Vertrauen haben sollen – und das haben wir – in die Organe der Bank, in die Vorstände und in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das konterkarieren Sie völlig mit diesem Antrag, den Sie stellen. Das passt nicht zusammen. (Beifall von der CDU) Landtag Wenn Sie die Frage stellen, was wir wirklich wollen, dann brauchen Sie eigentlich nur den Koalitionsvertrag zu lesen. Wir können doch nicht im Ernst sagen, wir wollen ein klimaneutrales Industrieland werden, wir wollen im Sinne von Subsidiarität Förderung und Beratung aus diesem wirklich großartigen Förderinstitut Menschen, Banken und Unternehmen zukommen lassen, und auf der anderen Seite sagen Sie: Na ja, aber das ist viel zu viel Veränderung und Politik, die machen das doch gut genug. Ja, die machen vieles sehr gut, aber die Herausforderungen haben sich geändert. Sie als guter Kaufmann wissen: Wenn sich die Rahmenbedingungen des Marktes ändern, müssen Sie auch Ihr Portfolio überprüfen. Insofern wird dieses Portfolio erweitert. Zum Glück haben sich die Handlungsfähigkeiten in den letzten 20 Jahren bei dieser Bank in einer wunderbaren Weise so entwickelt, dass sie durch gutes Wirtschaften selbst viel mehr tun kann. Die Möglichkeiten einer Bank, die zu 100 % den Bürgerinnen und Bürgern des Landes gehört, dafür einzusetzen, dass die Transformation unserer Wirtschaft gelingen kann, dass wir die Menschen mitnehmen können, ist nichts, was den Haushalt ersetzen kann, sondern bei den Restriktionen, die der Haushalt weiterhin haben wird, werden wir andere marktwirtschaftliche Instrumente einer Förderbank einsetzen wollen. Es ist auch kein Geheimnis, wie wir das tun. Das alles können Sie nachverfolgen bis hin zum Parlamentarischen Beirat, bis hin zu den Jahresabschlüssen, bis hin zu all dem, was hier im Gesetz angelegt ist. Insofern habe ich keine Sorge, dass wir mit großer Transparenz und hoffentlich großer Gemeinsamkeit die NRW.BANK noch schlagkräftiger machen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zu insgesamt sechs Abstimmungen, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen Drucksache 18/7397. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP enthält sich. Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 18/7397 angenommen. Wir kommen zweitens zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/7409. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Änderungsantrag ab? – Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 18/7409 abgelehnt. 13.12.2023 Wir kommen drittens zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/7410. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktionen von FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Die Fraktion der SPD. Damit ist auch dieser Änderungsantrag Drucksache 18/7410 abgelehnt. Wir kommen viertens zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/7411. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktionen von FDP und AfD. Wer lehnt diesen Änderungsantrag ab? – Die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 18/7411 abgelehnt. Wir kommen fünftens zu einem weiteren Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/7412. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktionen von FDP und AfD. Wer lehnt diesen Änderungsantrag ab? – Die Fraktionen von CDU, Grünen und SPD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Änderungsantrag Drucksache 18/7412 abgelehnt. Sechstens. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/5349. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/7232, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und AfD. Wer lehnt diesen Gesetzentwurf ab? – Das ist die Fraktion der FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Ich rufe auf: 7 Abschiebestopp für Jesidinnen und Jesiden jetzt! – Landesregierung muss sofort handeln Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/7199 Der Kollege Baran eröffnet die Aussprache für die Fraktion der SPD. Bitte sehr.
Volkan Baran SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anfang des Jahres haben die Ampelfraktionen gemeinsam mit der Unionsfraktion die Verbrechen der Terrororganisation IS, die 2014 gegen Jesiden verübt worden sind, als Völkermord anerkannt – völlig zu Recht. (Beifall von der SPD und der CDU) Landtag Bereits vorher wurden sie Opfer des Terrors von Al Quaida. Der IS nahm weite Teile des Irak und von Syrien ein. Er ging mit besonderer Brutalität gegen religiöse und ethnische Minderheiten vor, zu denen auch die Jesiden gehören. Sie sollten ausgelöscht werden. Ihr Wille sollte gebrochen werden. Dazu wurden sie ermordet, gefangen genommen, gefoltert, verschleppt und zwangskonvertiert. Frauen wurden versklavt, verkauft und vergewaltigt. Kinder wurden ermordet, auch Kleinstkinder wurden ermordet oder zu Kindersoldaten umerzogen. Noch heute sind viele vermisst, und die anderen leiden immer noch an den Traumata. Ab 2014 fand außerdem eine Gruppenverfolgung von Jesidinnen aus dem Nordirak statt. Damit reichte die Zugehörigkeit zu dieser Religionsgruppe aus, um die Feststellung für die Asylberechtigung darzulegen. Das wurde 2017 aberkannt. Seitdem gehen die Anerkennungszahlen für die Jesiden aus dem Nordirak deutlich zurück. Das ist in Anbetracht der Situation nicht hinnehmbar und auch nicht angemessen. (Beifall von der SPD) Das lässt außer Acht, dass Jesidinnen als Angehörige einer Minderheit nicht die gleichen Rechte und Lebensbedingungen haben wie die Mehrheitsgesellschaft. Die hatten sie auch nie. Sie werden von der Mehrheitsgesellschaft im Irak als Ungläubige angesehen und waren schon immer staatlicher Willkür ausgesetzt. Eine Rückkehr von Menschen, die unter einem kollektiven Trauma leiden, an einen Ort, an dem sie weiterhin um ihr Leben fürchten müssen, ist nicht zumutbar. Ich hoffe, dass auf Bundesebene auch eine Lösung gefunden wird, um dem Rechnung zu tragen und Jesidinnen und Jesiden vor der Abschiebung zu schützen. Auf Landesebene fordert die SPD-Landtagsfraktion Sie alle zur Zustimmung zu unserem Antrag auf, damit jetzt etwas in Nordrhein-Westfalen passiert. (Beifall von der SPD) In Nordrhein-Westfalen lebten schon vor 2014 die meisten Jesidinnen deutschlandweit. Als einziges der drei Bundesländer neben Bayern und Hessen schiebt NRW Jesiden in den Irak ab, trotz Anerkennung des Genozids und trotz Vorgeschichte. Die systematische Diskriminierung und Ermordung von Jesiden begann nicht erst 2014; sie begann vor 1.400 Jahren mit der Islamisierung des Mittleren und Nahen Ostens, auch der Gebiete Iran, Irak, Syrien und der Türkei. Das hatte für Jesiden Folgen, was ihre Zwangskonvertierung und Ermordung anbelangte. Es wird angenommen, dass Jesiden seit dem 12. Jahrhundert Opfer von 74 Genoziden durch islamistische Gruppen und Staaten wurden. Fast 2 Millionen 13.12.2023 Jesiden wurden zwangskonvertiert, und 1 Million Jesiden wurde getötet. Zahlreiche Fetwas legitimieren noch immer die Ermordung und Plünderung der Jesiden. Wir haben es also nicht ausschließlich mit der Traumatisierung durch den Genozid 2014 zu tun, sondern wir haben es mit einem transgenerationalen Trauma zu tun. Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, dass die aktuelle Situation nicht als eine negative Änderung in die jesidische Geschichte eingeht. (Beifall von der SPD) Ein betroffener Jeside sitzt aktuell in Abschiebegewahrsam und soll am 19.12.2023 abgeschoben werden. Für diesen Fall hat eine Unterstützerin eine Petition eingereicht. Dieser Mensch hat die Verfolgung in seinem Dorf überlebt, und es gab nie eine Gleichberechtigung. Jetzt droht ihm die Abschiebung in ein Gebiet, in dem er die Sprache nicht spricht und in dem keine anderen Jesiden leben. Das sollten wir im Hinterkopf haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam für alle betroffenen Menschen Verantwortung übernehmen, und zwar auch für diejenigen, die nicht wissen, dass sie eine Petition einreichen können, oder die selbst keine Petition stellen können und niemanden haben, der für sie eine stellt. In Deutschland leben seit Jahrzehnten jesidische Menschen. Bundesweit wird ihre Zahl auf 200.000 Personen geschätzt. Die Jesiden kamen in den 60erund 70er-Jahren aus der Türkei. Heute bilden die Jesiden aus dem Irak die größte Gruppe, also die Gruppe, um die es heute geht. Unsere Erfahrung mit gelebter Vielfalt in Nordrhein-Westfalen bringt die Verantwortung mit sich, in Nordrhein-Westfalen mit der Integrationspolitik voranzugehen und schneller zu reagieren. Es gilt auch, als Fürsprecher dort zu fungieren, wo es nötig ist, und hier ist es bitter nötig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD) Es ist unsere Aufgabe, die Perspektiven der Menschen in Nordrhein-Westfalen losgelöst von ihrem Pass, von ihrer Nationalität und von den Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen, zu sehen, denn wir alle tragen Verantwortung. Wir sind, egal, aus welcher demokratischen Partei wir kommen, verantwortlich, und zwar auch dafür, dass Jesiden nicht zu Unrecht abgeschoben werden. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass Gerechtigkeit die Regel und nicht die Ausnahme ist.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, die Redezeit. Landtag
Volkan Baran SPD
Ich bin sofort fertig. – Herr Minister, ich appelliere an Sie: Nehmen Sie Ihre Möglichkeit wahr, und erlassen Sie einen sofortigen Abschiebestopp für Jesiden und Jesiden. Tragen Sie mit dazu bei, …
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege.
Volkan Baran SPD
… dass diese Kultur weiterleben kann. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Unterstützung.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, die Redezeit ist um über 1 Minute überschritten.
Volkan Baran SPD
Ich bin fertig. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Baran. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Panske.
Dietmar Panske CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Völkermord an den Jesiden durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ gehört unbestritten zu den dunkelsten Kapiteln in der jüngsten Geschichte. Wir haben es gerade gehört: Im Jahre 2014 begann im Irak der damals herrschende IS, systematisch die Jesiden unvorstellbar grausam zu verfolgen, zu verschleppen und zu ermorden sowie die Frauen und Mädchen zu vergewaltigen und zu versklaven. Der Bundestag hat deshalb am 19. Januar 2023 den Völkermord des IS an den Jesiden anerkannt. Das war ein wichtiges und richtiges Signal. Deutschland wird auch aus seiner historischen Verantwortung heraus und mit der größten Diaspora dieser Volks- und Religionsgruppe eine besondere Verantwortung zuteil. Dieser Verantwortung ist die Bundesrepublik Deutschland, aber auch das Land Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren nachgekommen. Den Jesiden wurde solange Schutz gewährt, bis sie sicher in ihre Heimat zurückkehren konnten. Denn Schutz zu gewähren, ist nun einmal der Kern unseres Grundrechts auf Asyl; der Schutz vor Verfolgung, Willkür, Terror und Barbarei ist und bleibt sowohl eine moralische als auch eine juristische Basis unseres Handels. Wir als CDU können gut verstehen, dass bei den Jesiden angesichts des Völkermordes in der Vergangenheit noch heute viele Ängste und Sorgen vorhanden sind. Wenn man sich den Antrag der SPD aber anschaut, muss man sich die Frage stellen, wie wir 13.12.2023 als Parlament mit diesen Sorgen und Ängsten umgehen. Schauen wir uns den Antrag deswegen ein wenig genauer an. Sie fordern einen sofortigen Abschiebestopp, und Sie fordern die Landesregierung auf, sofort zu handeln. Es ist wie immer: Die SPD verschweigt im Land bewusst klare geregelte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Eine wirkliche Hilfe für die Not der Jesiden ist nun einmal nur der dauerhafte Abschiebestopp und kein Abschiebestopp für wenige Monate. Für einen solchen Abschiebestopp – das gehört zur Wahrheit hinzu – ist aber zunächst eine Lagebewertung und eine Sicherheitseinschätzung durch das Auswärtige Amt in Berlin erforderlich. Auf der Grundlage dieser Lagebewertung entscheidet die SPD-Bundesinnenministerin Faeser dann über einen grundsätzlichen Abschiebestopp. Dieser Prozess ist ein originäres Recht. Gleichzeitig ist er die originäre Pflicht des Bundes. Nordrhein-Westfalen kann deshalb überhaupt keinen dauerhaften Schutz für Jesiden verfügen. Ich muss Ihnen als SPD fairerweise aber auch sagen, dass ich nicht weiß, ob dieser Antrag eine Flucht aus der Verantwortung oder die Furcht vor einer Verantwortung ist. (Zuruf von der SPD: Häh?) Sie vermischen in Ihrem Antrag viele unterschiedliche Dinge. Sie fordern, dass das Land NRW den Jesidinnen und Jesiden, denen ihr anerkannter Schutzstatus seitens des Bundesamt für Migration entzogen wurde, wieder zuzuweisen. Das geht überhaupt nicht, und eigentlich dürften Sie wissen, dass das nicht möglich ist. Wir als schwarz-grüne Sorgen, … Koalition sind uns der Sorgen und Ängste … (Heiterkeit von der SPD – Zuruf von Rodion Bakum [SPD] – Weitere Zurufe von der SPD) – Sie können diesen Versprecher jetzt gerne nehmen, wenn Sie daran Freude haben. Das Thema ist dafür aber viel zu ernst. – Wir als schwarz-grüne Koalition nehmen die Sorgen und Ängste der Jesiden sehr ernst, und wir haben in den letzten Wochen mit jesidischen Vertretern viele Gespräche geführt.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Panske, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage von der Kollegin Kapteinat.
Dietmar Panske CDU
Das können wir zum Schluss machen. Landtag
Rainer Schmeltzer
Dann machen wir das zum Schluss. (Zuruf von der SPD)
Dietmar Panske CDU
Wir haben viele Gespräche geführt und klar gesagt, dass wir aus NRW heraus keine dauerhafte Entscheidung treffen können. Die Jesiden haben das verstanden; ihnen ist klar, dass das nicht am fehlenden politischen Willen liegt. Denn es handelt sich schlicht um eine Frage von Recht und Gesetz, von Zuständigkeit und von einer klar geregelten Verantwortung, die hier nun einmal zentral in Berlin liegt. (Zuruf: Wie alles!) Daher lautet meine Bitte und mein Rat an die SPD-Fraktion: Wenden Sie sich doch bitte an Ihre Bundesinnenministerin. (Volkan Baran [SPD]: Die Landesregierung hat doch die Möglichkeit eines Abschiebe- stopps!) Wenden Sie sich bitte an sie. Sie ist doch diejenige, die Klarheit schaffen kann und auch Klarheit in der Sache schaffen muss. Es gibt doch aus Nordrhein-Westfalen heraus seit Wochen Anfragen in Richtung Berlin: Wie sollen die Länder sich in dieser Sache aufstellen? – Nur ein lautes Schweigen ist aus dem Bundesinnenministerium zu hören. (Inge Blask [SPD]: Andere Länder können das auch!) Man muss doch vermuten, dass gar nichts kommt und nichts passieren wird. Das ist doch die Situation, über die wir hier reden. (Beifall von der CDU – Volkan Baran [SPD]: Nur drei Länder schieben ab!) Wir werden als schwarz-grüne Koalition – dafür ist das Thema zu ernst – weiterhin alles tun, was Recht und Gesetz ermöglichen, um in diesem Fall möglicherweise, aber nur gemeinsam mit dem Bund, eine entsprechende Entscheidung zu treffen. (Weitere Zurufe von der SPD) Da im SPD-Antrag unterschiedliche Dinge durcheinandergeworfen werden – die Anerkennung des Genozids ist doch überhaupt keine Frage –, bis hin zu Dingen, …
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, die Redezeit.
Dietmar Panske CDU
… die rechtswidrig sind, können wir diesen Antrag nur ablehnen, was mir in der Seele wehtut für die Jesiden. 13.12.2023 (Thorsten Klute [SPD]: Rechtswidrig? Wo sind wir denn hier?) – Schauen Sie sich Ihren Antrag an, dann werden Sie es verstehen. Und jetzt bitte die Zwischenfrage von Frau Kapteinat. Bitte schön.
Rainer Schmeltzer
Das Wort für die Zwischenfrage erteile ich, Herr Kollege, aber das mache ich auch sehr gerne. – Bitte schön, Frau Kapteinat.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herzlichen Dank auch Herr Panske, dass ich die Zwischenfrage stellen darf. Sie haben gerade gesagt, wir würden hier einiges durcheinanderbringen. Ich stelle mir schon die Frage, ob Ihnen bewusst ist, dass es durchaus Bundesländer gibt, die sagen: „Wir halten uns dafür verantwortlich, für Schutz zu sorgen“, und die entsprechend Abschiebeverbote erlassen. Dieser ständige, permanente Ruf nach Berlin ist doch nur ein Akt der Verzweiflung und eben keine Form, Verantwortung zu übernehmen. (Beifall von der SPD – Zurufe von Gönül Eğlence [GRÜNE] und Jule Wenzel [GRÜNE])
Rainer Schmeltzer
Die Frage, die Sie sich stellen, haben Sie jetzt auch dem Kollegen Panske gestellt.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Herzlichen Dank.
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Herr Kollege.
Dietmar Panske CDU
Danke schön, Frau Kollegin Kapteinat, für die Frage. Es wäre gut und richtig gewesen, wenn Sie darüber hinaus auch die Frage stellen würden, (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Nein, nein! Meine Frage!) wo denn dann die Verantwortung des Bundes ist. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Nein! – Weitere Zurufe von der SPD) Seien Sie doch ehrlich: Nur der Bund kann diese Entscheidung treffen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Es gibt doch Länder, die die Entscheidung treffen! Es gibt Länder, die tätig werden! – Inge Blask [SPD]: Antwort! – Fortgesetzt Zurufe von der SPD) Warum gibt es nicht die Initiative der SPD-Landtagsfraktion in Richtung Berlin, in Richtung SPD-Bundesinnenministerin, um ganz konsequent Landtag einzufordern: „Äußern Sie sich endlich, geben Sie eine klare Einschätzung ab“? Dann können die Länder auch entsprechend handeln. – Danke schön. (Beifall von der CDU – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Also keine Verantwortung!)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Kollege Panske. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Rauer. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Andere Bundes- länder machen das auch! – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das ist wirklich entlarvend! – Gegenruf von der SPD – Ina Besche-Krastl [GRÜNE]: Doch, es ist am Ende auch mal eine Frage von Zuständigkeit! – Weitere Zurufe von der SPD – Glocke)
Benjamin Rauer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist mir wirklich wichtig, dass wir uns über eine Thematik mit hoher humanitärer Bedeutung auseinandersetzen – mit der Situation der Jesidinnen, die vor den entsetzlich Gräueltaten des sogenannten Islamischen Staates aus dem Irak geflohen sind – und keine politischen Spielchen spielen. Auch bei uns in Nordrhein-Westfalen leben Jesidinnen, die Schutz gesucht haben. Viele Überlebende mussten persönlich oder in ihren Familien unvorstellbare Grausamkeiten wie systematische Gewalt, Verfolgung und Versklavung erleben. Die Lage im Irak hat sich bis heute für Jesidinnen nicht verbessert. Insbesondere Frauen und Kinder leben dort in einer sehr bedrohlichen Situation. Im Januar dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag den Genozid an Jesidinnen durch den sogenannten Islamischen Staat offiziell anerkannt. Vor diesem Hintergrund appelliere ich nicht nur aus moralischer Verpflichtung, sondern auch aus humanitärer Notwendigkeit für eine bundesweite Bleiberechtsregelung für die jesidischen Menschen aus dem Irak. (Beifall von den GRÜNEN, Dietmar Panske [CDU] und Annika Fohn [CDU] – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Machen Sie doch einfach mehr, als zu appellieren!) Die derzeit vermehrte Abschiebung von Jesidinnen in den Irak und die Tatenlosigkeit von Bundesinnenministerin Nancy Faeser machen mich sprachlos. (Volkan Baran [SPD]: Ach, komm!) Wir erwarten von Frau Faeser, dass sie eine bundeseinheitliche Regelung schafft. Wir erwarten von Frau Faeser, dass sie sämtliche rechtlichen Mittel ausschöpft, um die Abschiebung von Jesidinnen zu 13.12.2023 verhindern und ihnen einen dauerhaften Schutz zu gewähren. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Rauer, es liegt der Wunsch einer Zwischenfrage von der Kollegin Blask vor. Lassen Sie die zu?
Benjamin Rauer GRÜNE
Nein, danke. (Zurufe von der SPD: Oh!) Diese notwendige Regelung muss im Aufenthaltsgesetz verankert werden, um den Schutz dieser Menschen langfristig sicherzustellen. In ihrem Antrag fordert die SPD-Fraktion einen Abschiebestopp durch die Landesregierung. Allerdings möchte ich Sie, liebe SPD-Kolleginnen, darauf hinweisen, dass eine dauerhafte rechtssichere und humanitäre Lösung nur auf Bundesebene durch Frau Faeser erreicht werden kann. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Daher appelliere ich an die Kollegen der SPD-Fraktion, dieses wichtige Anliegen mit ihren Parteikolleginnen auf Bundesebene zu erörtern und sich gemeinsam für eine langfristige Lösung für die ganze Bundesrepublik einzusetzen, … (Volkan Baran [SPD]: Bis das passiert: Alle abschieben!)
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Rauer, es liegt ein weiterer Wunsch einer Zwischenfrage vor.
Benjamin Rauer GRÜNE
Ich bleibe bei meinem Nein. – … genauso, wie wir Grüne es mit unseren Vertreterinnen in der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion auch tun. Ich habe am Wochenende gespannt Ihren Bundesparteitag verfolgt. Leider konnte der Antrag für einen Abschiebestopp in den Irak dort aber keine Mehrheit bei den Delegierten finden. Für den Iran hatte die Fluchtministerin Frau Paul im vergangenen Jahr einen Abschiebestopp erlassen und verlängert. Alle rechtlichen Möglichkeiten des Landes wurden damit vollständig ausgeschöpft. Wie Sie wissen, können die Bundesländer Abschiebungen eigenständig für maximal sechs Monate aussetzen. Ein vom Land erlassener Abschiebestopp ist also immer zeitlich begrenzt. (Serdar Yüksel [SPD]: Ja, wäre aber schon mal was!) Ab sofort könnten also wieder Menschen in den Irak abgeschoben werden, wo ihnen Verhaftung, Folter Landtag und die Todesstrafe drohen. Auch hier erwarte ich von der Bundesinnenministerin, dass sie endlich tätig wird. Denn Nancy Faeser könnte nun rechtlich im Anschluss eine Verlängerung des jüngsten Abschiebestopps der Länder auf der zuständigen Bundesebene erlassen. Man hört dazu aber nichts. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Vol- kan Baran [SPD]: Das ist unglaublich!) Mit diesem Antrag strebt die SPD-Fraktion eine angebliche Lösung auf Landesebene an, die es aber nicht nachhaltig geben kann. Sie erkennt dabei nicht an, dass der langfristige und gesicherte Schutz von Jesiden in den Händen von Frau Faeser liegt. Wir werden diesen Antrag ablehnen. (Thorsten Klute [SPD]: Das ist klar! – Jochen Ott [SPD]: Keine Verantwortung!) Ich hoffe sehr im Sinne der Jesidinnen, dass Frau Faeser noch eine Lösung findet, damit diese Menschen hierbleiben und somit in Sicherheit leben können. (Zurufe von der SPD) Liebe Kolleg*innen, ich bin mir sicher, dass Sie das richtige Ziel verfolgen. Wir teilen das. (Kirsten Stich [SPD]: Nee!) Ich bitte Sie daher unter Demokrat*innen: Bitte setzen Sie sich bei Frau Faeser dafür ein. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD: Das ist doch nicht Ihr Ernst!)
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Rauer, es ist Ihrer Aufmerksamkeit sicherlich nicht entgangen, dass eine Kurzintervention angemeldet ist. Sie können sie auch von Ihrem Platz aus erwidern. Die Kurzintervention ist von Frau Blask angemeldet. – Sie haben jetzt 90 Sekunden, Frau Kollegin. (Zuruf: Man kann auch ablehnen! – Zuruf von der SPD: Benjamin, du hast eine Zwischen- frage von ihr abgelehnt!)
Inge Blask SPD
Sehr geehrter Herr Rauer, wir können heute angesichts Ihrer Rede nur feststellen, dass die Grünen hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen die Abschiebung von Jesidinnen und Jesiden akzeptieren. (Widerspruch von den GRÜNEN – Gegenruf von Volkan Baran [SPD]: Zuhören!) Sie könnten etwas tun. Sie haben an der Stelle die Möglichkeit. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Überhaupt nicht!) 13.12.2023 Nur die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen schieben im Moment ab. Alle anderen Länder haben gehandelt, und ich erwarte von Ihnen, dass Sie als Landesregierung und auch als Mehrheitskoalition heute handeln. Wir als SPD-Fraktion erwarten das heute von Ihnen. (Beifall von der SPD – Zuruf)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Herr Kollege Rauher, Sie haben 90 Sekunden für die Erwiderung. Bitte schön.
Benjamin Rauer GRÜNE
Wir kennen uns nicht, und ich glaube, Sie wissen nicht, dass ich im Petitionsausschuss sitze. Wenn Sie das wüssten, würden Sie auch wissen, wie sehr ich mich in den vergangenen Wochen mit diesem Thema beschäftigt habe (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Lisa- Kristin Kapteinat [SPD] – Weitere Zurufe) und wie oft ich mich bei diesem Thema an verschiedenen Stellen für die Menschen eingesetzt habe. (Zuruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Uns zu unterstellen, dass wir für die Abschiebung seien, ist totaler Quatsch. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das Nächste ist das Thema – ich habe es gerade erwähnt – „Iran“. Sie wissen genau, was das heißt. Wir haben bezüglich Iran genau das getan, was Sie jetzt fordern. Ein halbes Jahr später stehen wir da und wissen nicht weiter, weil Frau Faeser nicht weiter vorgeht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Wi- derspruch von der SPD – Zuruf von Volkan Baran [SPD])
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Kollege Rauer. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Lürbke. (Unruhe)
Marc Lürbke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Leid der Jesiden ist seit Langem groß. Bereits im Osmanischen Reich und im Zuge der irakischen Arabisierungspolitik kam es zu Vertreibungen, Massakern und Versuchen der Bekehrung zum Islam gegenüber den Angehörigen der religiösen Minderheit der Jesiden. Mehrfach ist hier thematisiert worden: Vom IS wurden 2014 Tausende Jesiden verschleppt, vergewaltigt, versklavt und ermordet. Nach Angaben der UN wurden 5.000 bis 10.000 Jesiden ermordet. Hundert-Landtag tausende Menschen wurden aus der Region Sindschar im Nordirak vertrieben bzw. sind dann in den Höhenzug des Dschabal Sindschar, in benachbarte Regionen sowie nach Syrien und der Türkei oder nach Europa geflohen. Der Deutsche Bundestag hat im Januar 2023 einen gemeinsamen Antrag der Ampelfraktionen, aber auch der CDU/CSU-Fraktion beschlossen, der die Verbrechen des IS an den Jesiden im Jahr 2014 als Völkermord anerkennt und ebenfalls feststellt, dass die Bundesrepublik Deutschland die Heimat der größten jesidischen Diaspora weltweit geworden ist. Der Völkermord an den Jesiden wurde auch offiziell von den Vereinten Nationen und dem Europäischen Parlament anerkannt. Insofern ist das Anliegen der SPD in diesem Antrag natürlich berechtigt. Es ist auch zu wichtig, als dass es im Verantwortungspingpong zwischen Nordrhein-Westfalen und Berlin zerrieben werden sollte. Meine Sorge ist nach der Rede von Ihnen, Herr Kollege Panske, jetzt nicht gerade kleiner geworden. Wir müssen schon im Blick behalten, worüber wir eigentlich reden. Im Bereich der Rückführungen und freiwilligen Ausreisen liegen überhaupt gar keine Zahlen zu Jesiden vor. Weder die Statistik der Bundespolizei noch die Statistik der Internationalen Organisation für Migration weisen die Volkszugehörigkeit aus. (Zurufe von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD] und Serdar Yüksel [SPD]) Das BAMF hat bereits in ca. 1.400 Fällen den Schutzstatus widerrufen, der in den vergangenen Jahren an Jesiden aus dem Irak erteilt wurden. Das BAMF hatte ab 2014 ursprünglich eine sogenannte Gruppenverfolgung der Jesiden aus dem Nordirak festgestellt. Die wurde Ende des Jahres 2017 dann aber nicht mehr angenommen. Die Gesamtschutzquote für Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak liegt derzeit bei 46 % und aus Syrien bei etwa 90 %. Jetzt muss man wirklich mal in die Details schauen: Ja, nach § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz kann die oberste Landesbehörde bzw. können wir in Nordrhein-Westfalen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen anordnen, dass die Abschiebung von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten ausgesetzt wird, allerdings längstens für drei Monate, worauf der Kollege Panske eben hingewiesen hat. Für eine Aufenthaltserlaubnis ist nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz dann wieder ein Einvernehmen mit dem BMI erforderlich. Deshalb schieben aktuell Land und BMI die Verantwortung für einen Abschiebestopp und ein Bleiberecht für Jesiden gegenseitig hin und her. Meine Damen und Herren, ich bin mir nicht sicher, ob das so wirklich hilft. 13.12.2023 Das BAMF betrachtet nur die allgemeine Sicherheitslage im Irak, nicht mehr die besondere Situation der Jesiden im Nordirak. Im Grunde kritisieren Sie deswegen mit diesem Antrag – das gehört zur Wahrheit dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD – auch das Vorgehen Ihrer eigenen Bundesinnenministerin. Andererseits ist natürlich – da haben Sie vollkommen recht – zu hinterfragen, warum Nordrhein-Westfalen zu den wenigen Bundesländern zählt, die tatsächlich noch Abschiebungen von Jesiden vornehmen. Genau in diesem Konflikt sind wir. Fakt ist, und ich bin fest davon überzeugt: Aufgrund der fragilen Sicherheitslage ist die Situation für Jesiden in ihrer Heimat oft weiterhin mit erheblichen Gefahren für Leib und Leben verbunden. Daher sind Abschiebungen oft hochproblematisch. Deswegen brauchen wir Lösungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir aber nicht sicher, ob sich dieses hochkomplexe Thema dafür eignet, es politisch zu instrumentalisieren. Dass Sie als SPD heute hier eine namentliche Abstimmung machen, weckt bei mir den Verdacht, dass Sie vielleicht – ich nehme das mal an; ich weiß es nicht – die Kolleginnen von CDU und Grünen vorführen wollen. Ich hoffe sehr, dass ich mich irre. (Zuruf von Serdar Yüksel [SPD]) Worin ich mich nicht irre, ist, dass wir in dieser komplexen Lage für Jesidinnen und Jesiden verlässliche Lösungen brauchen. Das steht außer Frage, aber die müssen in der Tat sowohl in Berlin als auch hier in Nordrhein-Westfalen Hand in Hand entwickelt werden. Nur so wird das gehen. Da bin ich dann wiederum bei Ihnen. Da sind dann Sie, Frau Ministerin, gefragt, diese verlässlichen Lösungen hier in Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen. Sie sehen: Es ist eine hochkomplexe Lage. Ob uns dieser Antrag wirklich weiter bringt, wage ich zu bezweifeln. Wir werden uns an dieser Stelle heute enthalten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2014 fand ein bestialischer Völkermord an den Jesiden durch Islamisten statt. Es war ein Völkermord, der auch aus der Türkei unterstützt wurde. Es war kein Einzelfall, sondern der 74. Völkermord an den Jesiden. Männer wurden ermordet, Frauen wurden als Sklaven verkauft und vergewaltigt, und das alles, weil die Jesiden keine Muslime waren und nicht zum Islam konvertieren wollten. Landtag Die Jesiden sind nach Jahrhunderten der Unterdrückung, Verfolgung und Vertreibung ein Volk, welches stolz auf seine Identität und bestrebt ist, mit viel Fleiß in Deutschland dauerhaft eine Heimat zu finden. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass wir in Deutschland die hier lebenden Jesiden schützen. Dafür haben wir als Alternative für Deutschland uns immer wieder starkgemacht. So haben wir auch am 19. Januar im Deutschen Bundestag einstimmig einen Antrag angenommen, um den Jesiden Schutz zu gewähren. Dieser 19. Januar zeigte jedoch eindrucksvoll, dass es den anderen Parteien eben nicht um den Schutz der Jesiden geht. An diesem Tag befand sich nämlich eine Delegation von Jesiden auf der Zuschauertribüne, darunter Herr Hazim Tahsin Saied Beg, das weltliche Oberhaupt der Jesiden. Diese Delegation, die offenbar nicht mit den Gepflogenheiten des Hauses vertraut war, erdreistete sich laut Protokoll, an acht Stellen der Rede meines Kollegen Martin Sichert Beifall zu spenden. Offenbar hatte mein Kollege für die Gäste die richtigen Worte gefunden. Die Reaktionen der anderen Parteien folgten prompt. Sie wollten allen Ernstes die Jesiden, um die es in dem Antrag ging, aus dem Haus werfen lassen. Der FDP-Abgeordnete Ulrich Lechte rief – ich zitiere –: „Raus! Alle raus! Sofort verlassen!“ Dr. Nils Schmid von der SPD brüllte ebenso: „Raus!“ Katja Mast von der SPD rief: „Unmöglich!“ Es folgten wüste Zurufe vonseiten der CDU/CSU: „Die haben auch Fotos gemacht!“ – Es war beschämend, aber so schnell geht es bei den anderen Parteien. Beifall für die falsche Seite und schon werden bei Ihnen aus Opfern Täter. Wir als AfD-Landtagsfraktion erkennen die 74 Völkermorde an den Jesiden an. Für politisch Verfolgte wie Jesiden, Armenier oder koptische Christen wurde das Asylrecht geschaffen. Leider wurde das Asylrecht seit 2015 jedoch vollkommen pervertiert. Oftmals wurden neben den tatsächlich Verfolgten auch ihre Verfolger ins Land gelassen. Jesidinnen wurden massiv traumatisiert, als sie in Deutschland ihren Sklavenhändlern oder Vergewaltigern des IS erneut begegneten. Wie schon die vorherige Landesregierung versagt auch die grün-schwarze Koalition dabei, gegen islamistische Strukturen vorzugehen und insbesondere islamistische Gefährte abzuschieben. Was wir aktuell auf unseren Straßen erleben, sprich: Taliban- und IS-Flaggen auf Antiisrael-Demos, ist unerträglich. Man fragt sich, warum der als Hardliner gehandelte Innenminister Herbert Reul nicht konsequent handelt. Die Landesregierung ist auf dem Auge des radikalen Islam ziemlich blind. Nadelstiche helfen nicht gegen Messer und Macheten, Herr Reul. Da lachen die Islamisten doch über Sie, über uns. 13.12.2023 Fragen Sie die Jesiden, die den Genozid überlebt haben, was es bedeutet, wenn die eigene religiöse Gemeinschaft von fanatischen Muslimen als Sekte und deren Mitglieder als Teufelsanbeter oder Ungläubige angesehen werden. Tausende Frauen und Mädchen wurden als Sexsklavinnen verschleppt. Jesidische Geflüchtete sind aufgrund der Erlebnisse von Vernichtung und Vertreibung durch ihre Peiniger bis heute massiv traumatisiert. Wenn die Jesiden sehen, dass Parteien mit der Fatah zusammenarbeiten, dass Parteien mit der antisemitischen Organisation Fridays for Future zusammenarbeiten, und dass Parteien, die sogar den Innenminister stellen, mit den rechtsextremen Grauen Wölfen kuscheln, dann ist es schwierig, diesen Jesiden glaubhaft zu machen, dass hier im Parlament nicht der verlängerte Arm von Islamisten sitzt. Wir alle müssen dafür sorgen, dass Verfolger und Kriegsverbrecher zukünftig nicht mehr nach Deutschland kommen können und dass diese, wenn sie schon hier sind, unser Land umgehend verlassen müssen. Im Sinne der verfolgten Jesiden stimmen wir diesem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verbrechen des IS gegen Jesidinnen und Jesiden sind fast nicht zu beschreiben: Versklavung, Vergewaltigung, Völkermord. Das Schicksal Tausender Jesid*innen darf nicht vergessen werden. Daher war es ein wichtiger Schritt und ein wichtiges Signal, dass der Bundestag den Genozid als solchen anerkannt und Verbrechen des IS klar benannt hat. Der Beschluss des Bundestags fordert auch dazu auf, die anhaltende Diskriminierung von Jesid*innen bei der Gewährung von Schutz und Zuflucht zu berücksichtigen. Anhand der Anerkennungsquoten sehen wir aber auch, dass die Zahl der Anerkennungen in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist. Die Anerkennung eines Schutzstatus liegt jedoch nicht im Verantwortungsbereich der Landesregierung. Vor dem Hintergrund des Völkermords an den Jesid*innen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine sogenannte Gruppenverfolgung der Jesid*innen im Nordirak festgestellt. Das führte zu einer fast hundertprozentigen Anerkennung. Die bloße Zugehörigkeit zu dieser religiösen Gruppe genügte bereits für die Feststellung des Flüchtlingsschutzes oder der Asylberechtigung. Landtag Diese Gruppenverfolgung wurde aber ab Ende des Jahres 2017 angesichts der Verbesserung der Lage in den Wohngebieten der Jesid*innen nicht mehr angenommen – so jedenfalls die Lageeinschätzung des BAMF. Entscheidungen zu jesidischen Geflüchteten werden seitdem im Rahmen einer Einzelfallentscheidung anhand der aktuellen Situation im Irak und der vorhandenen Erkenntnisse zur individuellen Person getroffen. Im Rahmen seiner Einzelfallentscheidung bezieht das BAMF unterschiedliche Erkenntnisse und zumindest in Teilen auch den Beschluss des Deutschen Bundestags ein. In Ihrem Antrag fordern Sie nun die Landesregierung auf, Jesid*innen, denen ihr anerkannter Schutzstatus seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entzogen wurde, diesen anerkannten Schutzstatus wieder zuzuweisen. Ich muss Ihnen sagen – und das wissen Sie auch –, dass das nicht im Ermessen der Landesregierung liegt. Widerrufsprüfungen werden durch das BAMF vollzogen. (Serdar Yüksel [SPD]: Das haben wir auch nicht gefordert! – Inge Blask [SPD]: Das steht da aber nicht!) Die Bundesregierung und allen voran das BMI hätte die Möglichkeit, für Klarheit und Rechtssicherheit für die Jesid*innen zu sorgen. Das Land kann nicht den Reparaturbetrieb für das Bundesinnenministerium darstellen, (Christian Dahm [SPD]: Das ist nicht die Frage!) und zwar nicht, weil wir nicht unsere Verantwortung sehen, sondern weil wir gar nicht alle rechtlichen Kompetenzen dazu haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Frau Ministerin, entschuldigen Sie, dass ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Es liegt der Wunsch nach einer Zwischenfrage des Abgeordneten Baran vor. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ja, sehr gerne.
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Herr Kollege.
Volkan Baran SPD
Frau Ministerin, vielen Dank, das Sie die Zwischenfrage erlauben. – Ich hatte in meiner Rede ja auch erwähnt, dass wir auf Bundesebene eine Lösung anstreben. Da sind wir in Gesprächen. Aber für mich ist das ein Nichthandeln einer Landesregierung, die jetzt abwartet, bis auf Bundes-13.12.2023 ebene eine Lösung gefunden wird, und der es egal ist, dass Menschen bis dahin abgeschoben werden. Meine ganz konkrete Frage ist: Liegt es in Ihrer Möglichkeit, einen Abschiebestopp, wie ihn gerade der Kollege Lürbke in seiner Rede angesprochen hat, zu erlassen und dann auf sechs Monate zu verlängern, um die Jesidinnen und Jesiden jetzt erst einmal zu schützen, bis wir auf Bundesebene eine Lösung gefunden haben?
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank. – Frau Ministerin, bitte schön. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Kollege Baran, als Erstes möchte ich entschieden zurückweisen, dass der Landesregierung egal ist, was mit den Jesidinnen und Jesiden in diesem Land passiert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zweitens möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung für den Bereich des Iran einen Abschiebestopp in eigener Verantwortung erlassen hat. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Vol- kan Baran [SPD]: Es geht also!) – Hören Sie zu. – Wir haben ihn erlassen und haben ihn auch verlängert. Anschließend waren wir am Ende dessen, was das Land regeln kann. Daraufhin habe ich mich mehrfach an das Bundesinnenministerium gewandt mit der Bitte, das Einvernehmen zu erteilen, das dann notwendig ist, um diesen Abschiebestopp zu verlängern. Die Antwort des Bundesinnenministeriums war jeweils, dass es das Einvernehmen nicht erteilt hat. Das gehört zur Wahrheit dann auch dazu. (Lebhafter Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ehrlich gesagt, will ich Ihnen dann auch mal sagen: Da, wo Sie keine Verantwortung tragen, fordern Sie, (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Er hat doch ge- sagt, dass wir es wollen!) und da, wo Sie handeln könnten, passiert nichts. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist die Haltung. Sie haben uns an Ihrer Seite, wenn wir das Bundesinnenministerium dazu bewegt bekommen. Aber das Bundesinnenministerium – also die Bundesregierung und federführend das Bundesinnenministerium – hat auf eine Kleine Anfrage entsprechend geantwortet. (Volkan Baran [SPD]: Aber Sie haben die Frage nicht beantwortet! Werden Sie einen Abschie- bestopp für Jesiden erlassen oder nicht?) Landtag Auf die Frage, ob die Bundesregierung plant, Schutzregelungen für Jesid*innen zu schaffen, antwortet die Bundesregierung: „Die Bundesregierung plant aktuell keine anderen Schutzregelungen im Sinne der Fragestellung.“ Dann frage ich mich doch: (Volkan Baran [SPD]: Was ist denn mit meiner Frage?) Sollen wir jetzt hier miteinander verabreden, dass wir einen Schutz gewähren, weil diejenigen, die in der Verantwortung sind, eine nachhaltige Lösung zu schaffen, sich schon wieder vor ihrer Verantwortung wegducken? (Volkan Baran [SPD]: Aber Sie haben doch auch eine Verantwortung!) Wir sind bereit, eine gemeinsame Lösung zu finden. Dafür habe ich mich mehrfach auch an die Bundesregierung gewandt. Dafür stehen wir jederzeit zur Verfügung. Dafür sind wir offen. Dafür muss allerdings jetzt auch ein Signal von der Bundesebene kommen, dass wir gemeinsam diesen Schutz hier auf den Weg bringen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Frau Ministerin, es liegt der Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage vor. Die Zeit steht noch. Möchten Sie sie auch zulassen? Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Natürlich.
Rainer Schmeltzer
Diesmal ist es der Kollege Dahm, tippe ich. Bitte schön.
Christian Dahm SPD
Sie haben richtig getippt, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich habe bei der Antwort auf die Frage meines Kollegen Baran sehr genau zugehört und gestehe, dass ich Ihre Antwort nicht ganz verstanden habe. Deshalb nutze ich die Gelegenheit, nachzufragen. Ich frage Sie ganz konkret: Nutzen Sie derzeit Ihre rechtlichen Möglichkeiten?
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Kollege, ich habe im Rahmen dessen geantwortet, was ich für eine notwendige Antwort gehalten habe. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Also nein!) 13.12.2023 Ich sage Ihnen auch, dass wir weiterhin versuchen, den engen Austausch mit der Bundesregierung herzustellen, um nach Lösungen zu suchen und anhand dessen auch zu prüfen, welche möglichen Schritte wir als Land gehen können. Und seien Sie versichert: Wir sind auch innerhalb der Landesregierung im engen Austausch darüber, wie wir die Situation von Jesidinnen und Jesiden in unserem Land verbessern können. Ich will aber noch einmal darauf hinweisen, dass wir als Land nicht die strukturelle Möglichkeit haben, tatsächlich eine aufenthaltsrechtliche Lösung zu schaffen, die eine dauerhafte Sicherheit für Menschen, die vor Verfolgung, vor Vergewaltigung und vor Versklavung geflohen sind, hier in Deutschland ermöglicht. Deshalb fordere ich Sie noch einmal auf und bitte Sie, dass Sie auch auf Bundesebene auf Ihre Bundesinnenministerin einwirken. (Volkan Baran [SPD]: Aber ich habe das schon tausendmal gesagt! – Lisa-Kristin Kap- teinat [SPD]: Das hat er doch gesagt!) – Aber dann ist es offensichtlich ungehört verklungen, was Sie auf Bundesebene gesagt haben. Das ist doch das Problem. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Wir brauchen jetzt eine gemeinsame Lösung. Der Bundestag hat am 19. Januar 2023 für die Anerkennung des Völkermords an den Jesiden gestimmt und auf die prekäre Situation dieser Gruppe im Nordirak hingewiesen. Nun ist es dringend notwendig, seitens des BAMF und seitens des Bundesinnenministeriums die Lageeinschätzung dahin gehend zu differenzieren, sie anzupassen und deutlich zu machen, dass sich möglicherweise die Lage insgesamt im Nordirak verändert hat, für diese Personengruppe aber weiterhin ein hohes Maß an Gefährdung besteht, insbesondere auch für Frauen und Kinder. Ich bitte Sie auch noch einmal, auf Bundesebene mit uns gemeinsam darauf hinzuwirken, dass es eine verlässliche Rechtsgrundlage gibt. Denn sonst kommt es dadurch, dass keine einheitliche Lagebeurteilung vorliegt, zu unterschiedlichen Einschätzungen. Das bedeutet, dass die Verantwortung für die einzelne Entscheidung bei den Entscheider*innen des BAMF und in den kommunalen Ausländerbehörden liegt. Und das kann nicht unsere gemeinsame Antwort und unsere gemeinsame Auffassung von Verantwortung sein. Deswegen bitte ich Sie, mit uns gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass wir eine tragfähige, eine verlässliche und eine rechtssichere Lösung finden, (Volkan Baran [SPD]: Aber das wollen wir doch mit Ihnen machen und jetzt die Leute für drei bis sechs Monate schützen!) Landtag um langfristig die Situation der Menschen zu verbessern. Denn als es das letzte Mal darauf ankam, dass der Bund mit uns gemeinsam das weiterträgt, was wir als Land auf den Weg gebracht hatten, haben wir erlebt, dass Nancy Faeser am Ende eben nicht gehandelt hat. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Frau Ministerin, es wird Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass eine Kurzintervention angemeldet ist. Sie kennen die Gepflogenheiten. Sie können von Ihrem Platz aus erwidern. – Für die Kurzintervention erteile ich Frau Kollegin Kapteinat für 90 Sekunden das Wort. Bitte.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben uns gerade sehr deutlich aufgefordert, uns mit Ihnen gemeinsam in Berlin dafür starkzumachen. Das hat mein Kollege Baran bereits in seinem ersten Wortbeitrag zugesagt. Es gibt von Kolleginnen und Kollegen der Bundestagsfraktion auch schon sehr konkrete Vorschläge dazu, um zu überlegen, wie man da helfen kann. Sie haben uns da an Ihrer Seite. Das wird – das wissen Sie aber auch sehr gut, weil Sie bisher offensichtlich selbst nicht erfolgreich waren – nicht von heute auf morgen erfolgen. Dementsprechend wäre es jetzt an Ihnen, diese Möglichkeit zu nutzen, den Menschen für die nächsten Monate Schutz zu versprechen (Beifall von der SPD) und nicht als eines der wenigen Länder weiter abzuschieben. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kapteinat. – Frau Ministerin, Sie haben 90 Sekunden zur Erwiderung. – Bitte schön. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Kollegin Kapteinat, ich muss ganz ehrlich sagen, dass es mich ein bisschen betroffen macht, dass wir hier nicht auf eine gemeinsame Linie kommen, die auch klarmacht, welche Verantwortlichkeiten es wo gibt. (Zurufe von der SPD) Sie tragen im Bund die Verantwortung dafür, dass wir eine strukturelle Lösung bekommen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: 13 Länder schie- ben nicht ab, und NRW gehört zu denen, die 13.12.2023 es tun! Das müssen Sie doch einmal zur Kenntnis nehmen! – Glocke) – Frau Kapteinat, Sie müssen doch auch mal zur Kenntnis nehmen, wie die Dinge liegen. Die Abschiebeanordnung bzw. die Überprüfungen macht das BAMF. Damit hat das Land Nordrhein-Westfalen gar nichts zu tun. Es gibt auch unseres Wissens nach kein Land, das einen formalen Abschiebestopp verhängt hat. (Volkan Baran [SPD]: Was ist mit den anderen Bundesländern, die nicht abschieben?) Es wäre gut und richtig, wenn wir jetzt gemeinsam dafür Sorge tragen, dass es wirklich eine bundesrechtliche Regelung gibt, die für Sicherheit sorgt. Wenn Sie sagen, dass Sie sich mit uns in Berlin gemeinsam weiter dafür einsetzen werden, dann freut mich das. Dann sind wir an der Stelle gemeinsam in Richtung einer rechtssicheren Lösung unterwegs. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Sie haben jetzt die Möglichkeit zu helfen!) Ich muss allerdings feststellen, dass bislang an dieser Stelle nichts vonseiten des Bundes passiert ist. Ich muss auch feststellen, dass man uns dort, wo wir gehandelt haben, wo wir auf den Bund angewiesen waren und auf den Bund zugegangen sind, Hürden auferlegt und Steine in den Weg gelegt hat und eben nicht mit uns gemeinsam für solche Lösungen sorgen wollte. Das ist leider auch ein Teil des Problems. Ich hätte mir wirklich gewünscht, Frau Kollegin, dass wir an dieser Stelle eine Debatte im Sinne der Menschen führen und im Sinne dessen, was wir gemeinsam für die Menschen tun müssen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Und entspre- chend entscheiden!)
Rainer Schmeltzer
Frau Ministerin,… Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Aber ich habe ein bisschen den Eindruck, dass Sie hier ein Stück weit die Debatte für andere Zwecke mit benutzt haben. (Lebhafter Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Volkan Baran [SPD]: Es gibt nur drei Bundesländer, die abschieben!)
Rainer Schmeltzer
…es sind mehr als 90 Sekunden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Ende der Aussprache. Landtag Die Fraktion der SPD hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Antrag Drucksache 18/7199 beantragt. Nach Absatz 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben beim Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass Sie sich der Stimme enthalten. Ich bitte den Abgeordneten Bialas, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Der Namensaufruf erfolgt.) Der Ordnung halber, haben alle ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. (Die Auszählung erfolgt.) Im Einvernehmen mit den Fraktionen stelle ich die Bekanntgabe des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung zunächst zurück. Ich rufe auf: 8 Ein starker Wirtschaftsstandort braucht erfolgreiche Flughäfen – Für Verlässlichkeit, Planungssicherheit und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/7204 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die FDP dem Kollegen Rasche das Wort.
Christof Rasche FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Antrag geht es um den Luftverkehrsstandort Nordrhein-Westfalen. Ich möchte kurz auf die Ursachen und die Situation eingehen und auch die Frage, was man denn tun könnte. Ein starker Luftverkehr ist grundsätzlich in jedem Land ein Wirtschaftsmotor, auch in Nordrhein-Westfalen. Wir sind in der wirtschaftlichen Entwicklung insgesamt auf Platz 14 abgerutscht, und deswegen sollten wir wirklich jede Chance nutzen, um die Situation beim Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen und auch beim Luftverkehrsstandort Nordrhein-Westfalen zu stärken. Die Situation ist besorgniserregend, der Luftverkehrsstandort Deutschland entwickelt sich negativ, insbesondere im europäischen Vergleich. Das wird deutlich, wenn man auf den Zeitraum April/Oktober schaut und die Jahre 2019 und 2023 vergleicht, also vor Corona und nach Corona. 13.12.2023 In Europa haben wir nach Corona wieder ein Niveau von 95 % des Zustandes vor Corona erreicht. An vielen großen Flughäfen, den wichtigen in Europa, sind es weit über 100 %, in Deutschland liegen wir nur bei 79 %. Wir vergleichen uns in dieser Statistik mit 32 europäischen Ländern, und Deutschland liegt auf Platz 29. Das kann uns alle nicht zufriedenstellen. In Nordrhein-Westfalen ist die Situation genauso wie in ganz Deutschland. Schauen wir auf den Flughafen Düsseldorf, der einen guten Job macht, haben sich dort – verglichen mit der Vor-Corona-Zeit im Sommer 2023 – die Ziele um 23 reduziert. Das betrifft insbesondere europäische und interkontinentale Ziele, obwohl wir in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu allen anderen europäischen Regionen das größte Einzugsgebiet bezogen auf die Einwohner und die größte Wirtschaftskraft haben. Ich erinnere noch einmal kurz an die Abstimmung im Stadtrat der Stadt Düsseldorf, die Einfluss auf den Flughafen Düsseldorf hat. Dort haben die Grünen sogar einem Leitantrag der Linken zugestimmt und ihm eine Mehrheit zur Schließung eines Terminals verschafft. Die Ursachen dürften uns allen bekannt sein: Es sind extrem hohe Standardkosten, Luftverkehrssteuer, Luftsicherheitsgebühr und die Gebühr für Flugsicherung. Es scheint – dies wurde im Bund entschieden – eine Kerosinsteuer hinzuzukommen. Das wird im Bundesrat nicht bestätigt werden müssen, sondern das ist eine Entscheidung in Berlin. Der FDP-Fraktion ist das kein Anliegen gewesen, das ist klar, aber es ist ein Kompromiss in der Sachlage, die wir alle schon seit Tagen und Wochen verfolgen. Wir in Nordrhein-Westfalen müssen uns aber auf die Möglichkeiten, die wir haben, konzentrieren, um die Wettbewerbsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Diese Möglichkeit – ich bin gespannt, wie insbesondere die CDU gleich abstimmen wird – nicht zu nutzen und nur auf Berlin zu zeigen, zum Beispiel bei der Kerosinsteuer, wäre eine extrem schwache Landespolitik. Die Luftsicherheitsgebühr soll deutlich erhöht werden, ab Februar 2024 um 50 %, ab Januar 2027 um 100 %. Der Bundesrat muss sich in seiner Sitzung am kommenden Freitag damit beschäftigen, und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen muss abstimmen und sich an der Abstimmung beteiligen. Wir als FDP-Fraktion wollen erreichen, dass Nordrhein-Westfalen zu dieser drastischen Erhöhung nein sagt und damit im Bundesrat dazu beiträgt, dass eine Mehrheit erarbeitet wird, um dieses Ansinnen zu verhindern. Die Ausschüsse für Verkehr und Wirtschaft haben im Bundesrat getagt. Dort wurde ein Kompromiss debattiert, erst ein Jahr später zu starten, es erst einmal bei 10 Euro zu belassen und auch die Staffelung in die Länge zu ziehen. Herr Krischer, Verkehrsminister in Nordrhein-Westfalen, hat – so wird es berichtet – gegen diese Verschiebung gestimmt, die aber für Landtag den Luftverkehrsstandort Nordrhein-Westfalen absolut notwendig wäre. Die Landesregierung vertritt im Bundesrat natürlich die Interessen unseres Bundeslandes. Die Gesamtverantwortung trägt der Ministerpräsident Hendrik Wüst selbst. Wir fordern Sie im Interesse des Landes Nordrhein-Westfalen, im Interesse des Luftverkehrsstandortes Nordrhein-Westfalen auf, die deutliche Erhöhung der Luftsicherheitsgebühren abzulehnen. Das wäre gut für den Luftverkehr, das wäre gut für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Schwarzkopf.
Ralf Schwarzkopf CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Luftsicherheitsgebühr muss jeder Flugpassagier in Deutschland bezahlen. Berechnet wird sie entweder von der Bundespolizei, den jeweiligen Landesbehörden oder der Fraport AG. Eingezogen wird sie bei den Luftfahrtunternehmen nach Anzahl der entsprechenden Passagierzahlen. Die Gesellschaften holen sich dann das Geld über die verkauften Flugtickets zurück. Bisher gilt für die Luftsicherheitsgebühr ein Gebührenrahmen zwischen 2,00 und 10,00 Euro. Dieser Rahmen wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat in der Luftsicherheitsgebührenverordnung festgelegt. Die Änderungsverordnung bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat. Die tatsächlichen Aufwendungen für die Kontrolle von Passagieren und deren Gepäck sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Gründe dafür sind unter anderem die gestiegenen Personalkosten sowie hohe Investitionssummen für neue Technologien. Bei den Flughäfen Paderborn-Lippstadt und Münster-Osnabrück liegen die tatsächlichen Kosten bereits über dem Rahmen von 10,00 Euro. Die daraus resultierende Deckungslücke von 1,1 Millionen Euro muss das Land tragen. Dies beanstandet der Landesrechnungshof in seinem diesjährigen Bericht. Die verständliche Forderung nach einer kostendeckenden Erhebung der Gebühr steht nun dem dringenden Wunsch der Fluggesellschaften und Flughäfen entgegen, die Kosten für den Flugpassagier in einem wettbewerbsfähigen Rahmen zu halten. Die geplante Änderung der Verordnung würde allerdings bereits zum 01.02.2024 den Rahmen der Gebühr auf 4,50 Euro bis 15,00 Euro erhöhen. Diese kurzfristige Kostensteigerung könnte von den Fluggesellschaften nicht auf die bereits verkauften Tickets umgelegt werden. 13.12.2023 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bleibt in der Pflicht, eine Analyse der tatsächlichen Kosten für die Luftsicherheit vorzulegen und Wege aufzuzeigen, Einsparpotenziale zu heben. Wir kritisieren ebenfalls den kurzfristigen Zeitpunkt der Umstellung und könnten uns eher dem Beschlussvorschlag des Verkehrs- und Wirtschaftsausschusses des Bundesrates anschließen, die derzeitige Gebührenordnung bis Ende 2024 in Kraft zu lassen und die notwendige Erhöhung der Luftsicherheitsgebühr auf den Rahmen zwischen 4,50 Euro und 15 Euro erst zum 01.01.2025 vorzunehmen. Eine weitere Erhöhung kann dann ab dem 01.01.2028 auf den Rahmen zwischen 4,50 Euro und 20 Euro erfolgen. Dies wäre ein guter Kompromiss, um den Fluggesellschaften die notwendige Planungssicherheit zu geben und dem Land weitere Belastungen des Haushalts zu ersparen. Sehr geehrte Kollegen von der FDP-Fraktion, lieber Christoph Rasche, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie mit Ihrem Antrag heute das Thema der Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes, insbesondere des Luftverkehrsstandortes Nordrhein-Westfalen, aufgenommen haben. Ich habe jedoch den Eindruck, dass Sie, lieber Kollege Rasche, ein wenig von der Realität überrollt sind, die wir heute aus Berlin gehört haben. (Beifall von der CDU und der AfD) Denn die heutige Meldung aus Berlin über die Einführung einer Kerosinsteuer würde doch genau das Gegenteil bedeuten: Flüge aus Deutschland würden teurer werden und der Flugverkehr in das Ausland gedrängt. (Oliver Krauß [CDU]: Aha!) Dieser deutsche Alleingang wäre genau das Gegenteil von Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit, von der Sie sprechen. Es ist ein weiterer Rückschlag für die Flugindustrie, die sich immer noch nicht von den Folgen der Coronapandemie erholt hat. (Beifall von der CDU) Wir lehnen Ihren Antrag ab und werden das Thema – herzlichen Dank dafür – sicherlich weiter betrachten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Schwarzkopf. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Watermeier.
Sebastian Watermeier SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, insbesondere liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion! Über Landtag das Thema „Luftsicherheit – wer trägt eigentlich die Kosten dafür?“ lässt sich sicherlich trefflich diskutieren. Niemand möchte an der Sicherheit an unseren Flughäfen sparen. Wir alle haben ein Interesse daran, in Fliegern zu sitzen, deren Passagiere sorgfältig kontrolliert werden. Darüber sind wir uns ja hier alle einig. Wenn das so ist, stellt sich natürlich auch die Frage, wie wir mit den auch in diesem Bereich gestiegenen Kosten verfahren. Genau das beantworten Sie in Ihrem Antrag allerdings nicht abschließend. Überspitzt könnte man formulieren, dass Sie damit eigentlich eine zusätzliche Subvention der Airlines fordern, was im Kontext der allgemeinen Haushaltsdebatte im Bund dann doch zumindest ein merkwürdiges Geschmäckle hat. Ich will mit Erlaubnis des Präsidenten kurz aus der Begründung des Innenministeriums im Vorschlag zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung zitieren. Dort heißt es wörtlich: „Die aktuell geltenden Gebührensätze können zudem in vielen Fällen keine kostendeckende Gebührenerhebung mehr ermöglichen. Dies betrifft insbesondere die sogenannte Luftsicherheitsgebühr, welche für die Durchsuchung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen erhoben wird.“ Selbstverständlich kann man dann immer das Hohelied des Wettbewerbsnachteil anstimmen. Ob die Sicherheitsgebühren im Luftverkehr dafür aber das geeignetste Terrain sind, wagen wir stark zu bezweifeln. Oder wir unterhalten uns darüber, ob die Luftsicherheit grundsätzlich eine Aufgabe der öffentlichen Hand ist, mithin durch den Staat erledigt werden müsste und von uns allen gezahlt werden sollte. Das können wir gerne machen. Aber so, wie Sie das heute hier probieren, funktioniert es nun wirklich nicht. (Beifall von der SPD und Martin Metz [GRÜNE]) Denn Sie unternehmen jetzt wieder den Versuch, aus der Länderecke die Positionen, mit denen Sie sich in der Bundesregierung anscheinend nicht haben durchsetzen können, noch einmal über Bande zu spielen und mit Bezug auf die Berliner Ampelregierung sozusagen die Oppositionsrolle einzunehmen, obwohl Sie ihr angehören. Immerhin haben Sie es ja anscheinend erreicht, dass wir heute dann doch noch vor der Beschlussfassung über die Luftsicherheitsgebühren im Bundesrat am Freitag darüber beraten. Der Vollständigkeit halber sei hier auch erwähnt, dass der Haushalts- und Finanzausschuss des Bundesrates bezeichnenderweise die Zustimmung ohne Änderungen empfohlen hat. Wir schließen uns dieser Empfehlung an und lehnen Ihren Antrag deshalb ab. – Vielen Dank. 13.12.2023 (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Kollege Watermeier. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Herr Metz.
Martin Metz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die schwarz-grüne Koalition ist sich darin einig, dass die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Rolle für unseren Wirtschaftsstandort spielen, sei es als Arbeitgeber oder für die hier ansässigen Unternehmen, für die Logistik oder den Tourismus. Die Entwicklung der Flughäfen muss jedoch stärker als bisher den Lärmschutz berücksichtigen, und die gesamte Branche steht vor dem Wandel zur Klimaneutralität. Nur wenn die Akzeptanz der Flughäfen in den Regionen steigt, wenn man sich von fossilen, klimaschädlichen Antrieben unabhängig macht und sich auf Relationen konzentriert, wo die Bahn keine Konkurrenz sein kann, dann kann die Zukunft des Luftverkehrsstandortes Nordrhein-Westfalen dauerhaft gesichert sein. Einerseits ist klar, dass man die Transformation unterstützen muss, denn die Unternehmen brauchen finanziellen Spielraum, um in die Zukunft zu investieren. Andererseits gibt es aber auch für den Luftverkehr bereits einige Sonderregelungen im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern, so zum Beispiel bei der noch fehlenden Kerosinbesteuerung – wir haben gehört, es gibt die Möglichkeit, dass sich da zumindest für die innerdeutschen Flüge etwas ändert – und der fehlenden Mehrwertsteuer für internationale Flüge. Vor diesem Hintergrund ist auch die Frage der Luftsicherheitsgebühren zu bewerten. Herr Kollege Watermeier hat da soeben schon einige wertvolle Hinweise auf die Debatte darüber gegeben, wem wir im Bereich des Luftverkehrs eigentlich das Thema „Sicherheit“ zurechnen. Es ist schon so, dass sich die Sicherheitskontrollen sehr klar dem Flugbetrieb zuordnen lassen. Vom Luftverkehr würde, wenn er nicht sicher wäre, eine große Gefährdung der Allgemeinheit ausgehen, und gerade die Sicherheit ist für die Passagiere, also die Kundinnen und Kunden der Unternehmen, ein ganz wesentlicher Faktor für ihre Verkehrsmittelwahlentscheidung. Von daher ist es schon deutlich, dass der Verursacheranteil bei den Luftsicherheitsgebühren relativ groß sein muss. Ich will jetzt nicht im Detail darauf eingehen, aber wenn Unternehmen der Meinung sind, nachts um 3 Uhr von bestimmten Flughäfen wie Köln/Bonn Passagiernachtflüge durchführen zu müssen oder zu wollen, weil sie das für betriebswirtschaftlich sinnvoll halten, dann werden da eben nachts um 3 Uhr auch Menschen stehen, Sicherheitskontrollen durchführen Landtag und Nachtzuschläge erhalten. Das kann man nicht ignorieren oder einfach den Steuerzahlern anlasten. Auch der Bund hat die ganze Problematik erkannt und – das ist eben noch nicht so deutlich geworden – Anfang dieses Jahres, im Januar oder Februar 2023, den Entwurf für die Gebührenverordnung vorgelegt und in die Verbändeanhörung gebracht. Eigentlich hätten also alle Unternehmen schon seit einem knappen Jahr damit rechnen können, dass der Gebührendeckel angehoben werden könnte und dies auch in die entsprechende Preiskalkulation der Flugtarife einzupreisen wäre. Gleichwohl – und das ist ein wichtiger Aspekt –: Wenn ein Staat Gebühren erhebt, dann muss er natürlich auch vernünftig nachweisen, dass er das sachgerecht macht, dass er sparsam mit ihnen umgeht und dass er effizient arbeitet. Es ist sinnvoll, dass – wie auch von der Verkehrsministerkonferenz beschlossen – in den derzeitigen Beratungen immer wieder angemahnt wird, nicht einfach zu sagen: „So sind die Gebühren, und die müsst ihr so hinnehmen“, sondern dass man sagt: Wir weisen ganz klar nach, was notwendig ist, und können das auch darlegen. Klar ist aber auch: Bei der Luftsicherheit darf nicht gespart werden. Die dort Beschäftigten brauchen gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne. Gute Arbeit hat einen Wert, und das muss auch den Luftverkehrsunternehmen etwas wert sein. In Berlin – das wurde eben schon gesagt – haben die FDP-Bundeskabinettsmitglieder der neuen Gebührenverordnung am 1. November zugestimmt, und hier fordert die FDP, das Land solle das aufhalten, was ihre eigenen Leute in Berlin mit beschlossen haben. Außerdem fordert man in Berlin angesichts der schwierigen Haushaltslage Kürzungen, während die Steuerzahler hier einen niedrigeren Gebührendeckel finanzieren sollen. Das alles passt so nicht zusammen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Christof Rasche [FDP]) Also: Effizienz überprüfen, Gebühren kritisch hinterfragen, auch ob von den Zeiträumen her alles in Ordnung ist, und gleichzeitig auf Gebührengerechtigkeit achten – wir vertrauen darauf, dass die Landesregierung mit unserem Verkehrsminister Oliver Krischer im Bundesrat diesbezüglich klug agieren wird. Dafür braucht es dieses Antrags nicht, in dem darüber hinaus viele wichtige Aspekte ausgeblendet werden, weshalb wir ihn ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Esser. 13.12.2023
Klaus Esser AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein schlichter Antrag der FDP, der ein Detail eines insgesamt größeren Problembereichs betrachten will. Das hier angesprochene Detail ist die geplante stufenweise Erhöhung von Gebühren. Wir haben gerade eben vom Kollegen Rasche gehört: erst 50 % und dann 100 %. Wenn wir das in absolute Zahlen fassen, dann sprechen wir über wenige Euro. Der größer gefasste Problembereich ist die stetige Verteuerung von Flugreisen oder vereinfacht gesagt: eine immer weiter fortschreitende versuchte Lenkung der Bürger beim Thema „Reisen und Mobilität“, dieses Mal nicht über Verbote, sondern über Preiserhöhungen. Wieder soll ein beliebtes und nachgefragtes Verkehrsmittel künstlich verteuert werden. Egal, ob Sie in den Urlaub fliegen oder als Geschäftsreisende unterwegs sind – es soll mal wieder teurer werden, ein paar Euro hier und ein paar Euro dort. Doch für viele Menschen ist das Fliegen attraktiv. Denn bei Baustellen, vollen Straßen oder Zugausfällen ziehen viele Menschen das Fliegen vor. Schnell und bequem auf der Fernreise oder der Geschäftsreise – nicht nur auf Langstrecken, sondern auch auf mittleren oder kürzeren Strecken sticht der Flugbetrieb den störanfälligen Zugbetrieb aus. Sogar in den Reihen der Grünen ist das Flugzeug äußerst beliebt, auch wenn man das mit Blick auf die eigene Partei und Ideologie oft gerne kaschieren würde. Beispielhaft seien hier Langstrecken-Luisa Neubauer oder die Geschichte der zwei Klimakleber genannt, die Anfang des Jahres, statt vor Gericht zu erscheinen, lieber in den Asienurlaub flogen und das auf Instagram breitgetreten haben. Und auch zur Klimakonferenz in Dubai, dieser wohl weltweit größten Zurschaustellung von Bigotterie und Doppelstandards, kam wohl niemand mit dem Lastenrad durch die Wüste. Auf dem Flughafen in Dubai war es verdächtig voll. Neben den persönlichen Vorteilen führen Flughäfen auch zu Wirtschaftskraft. Wirtschaftskraft durch Tourismus und Geschäftskontakte – 16 Millionen Passagiere jedes Jahr allein in Düsseldorf. Wirtschaftskraft durch Logistik und Güterverkehr – 971.000 t pro Jahr allein am Flughafen Köln/Bonn. Wirtschaftskraft durch Arbeitsplätze – allein 22.000 in und um den Flughafen Düsseldorf und etwa 15.000 in und um den Airport in Köln/Bonn. Wie im Antrag richtig ausgeführt wird, haben Deutschland und auch NRW bereits jetzt einen Wettbewerbsnachteil. Deutsche Flughäfen und unsere Flughäfen in NRW konnten sich bisher nicht ansatzweise so gut von der Coronapolitik – nicht von der Coronapandemie, sondern von der Coronapolitik – erholen wie ihre europäischen Pendants. Die Marktanteile deutscher Fluggesellschaften nehmen kontinuierlich ab. Dafür Landtag sind in erster Linie die hohen Standortkosten verantwortlich. Der Flugverkehr braucht weniger Regulation, weniger Steuern und weniger zusätzliche Belastungen. Dafür setzen wir von der AfD uns vehement ein. Das Ziel der etablierten Parteien, egal in welcher Konstellation, scheint es dagegen zu sein, den Flugverkehr um jeden Preis zu verteuern und immer unmöglicher zu machen. An dieser Stelle, liebe FDP, sind Sie entgegen Ihres Antrags im Landtag NRW als Teil der Ampel in Berlin eben Teil des Problems. Ihr Haushaltsdesaster, das Sie zusammen mit Rot-Grün in Berlin veranstaltet haben, wird derzeit mit mehreren Kuhhandeln geheilt. Darunter – so die Presse von heute – befindet sich auch die Erhöhung der Kerosinsteuer für innerdeutsche Flüge. Liebe FDP, das ist – das muss ich Ihnen so ehrlich sagen – schon die fortgeschrittene politische Schizophrenie: hier richtigerweise für wenige Euro Einsparung zu plädieren, in Berlin aber als Spielball von Rot-Grün für Hunderte Euro Verteuerung zu sorgen. Der im Antrag angesprochene Punkt ist – ich hatte es am Anfang meiner Rede gesagt – ein kleines Detail, mit dem jedoch der richtige Weg beschritten wird. Wir von der AfD bleiben auch an dieser Stelle sachorientiert und ideologiefrei und stimmen unabhängig vom Antragsteller für richtige Initiativen und Anträge, auch wenn es nur kleine Schritte sind. Hier stimmen wir insbesondere für individuelle Mobilität und für die freie Wahl des Verkehrsmittels und deswegen schlussendlich auch für diesen Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Esser. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Flugverkehr und die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und ein Beitrag zur Mobilität für Nordrhein-Westfalen, gerade auch für Verbindungen außerhalb unseres Landes. Das ist überhaupt keine Frage. Sie bieten Tausenden von Menschen Arbeitsplätze. Aber zur Wahrheit gehört auch: Der Luftverkehr und die Flughäfen stehen vor Herausforderungen für die Zukunft. Das ist die Bewältigung der Folgen der Coronapandemie, aber auch, dass sie sich den Zielen der Klimaneutralität verpflichten und sich hier technologisch verändern müssen. Sie müssen außerdem Lärmfragen und andere Umweltbelastungsfragen bewältigen. Das ist das Wesen der Luft-13.12.2023 verkehrspolitik, dem sich die Landesregierung an vielen, vielen Stellen stellt. Der Antrag der FDP rekurriert auf eine spezielle Einzelfrage, da geht es um das Thema „Sicherheit“. Zu erfolgreichen Flughäfen gehört für mich und die Landesregierung zuallererst, dass die Sicherheitskontrollen, die Überwachung der Passagiere und Passagierinnen erfolgreich stattfinden und gut funktionieren. Stellen Sie sich einen Flughafen vor, an dem das nicht ordentlich läuft. Wir haben im vorvergangenen Sommer erlebt, dass das Schwierigkeiten gibt, und wir alle wollen uns nicht ausmalen, was passiert, wenn diese Kontrollen überhaupt nicht funktionieren. Es ist richtig: Diese Sicherheit kostet Geld. In diesem Zusammenhang empfehle ich einen Blick in das Luftsicherheitsgesetz. Da ist unzweideutig ausgeführt, dass die Menschen, die das Flugzeug nutzen, also die Passagiere, am Ende für die Sicherheitskontrollen aufkommen müssen. Das heißt, die zu schaffenden Gebühren müssen am Ende von denjenigen getragen werden, die fliegen. Das ist in der Sache logisch und begründet, und es ist vom Bundesgesetzgeber eindeutig so verankert worden. Das gilt im Übrigen schon seit sehr, sehr vielen Jahren. Nun haben wir die Situation, dass diese Gebühren seit über 20 Jahren nicht mehr angepasst worden sind. Gleichzeitig haben wir die Situation, dass an einzelnen Flughäfen inzwischen der Gebührenrahmen erreicht worden ist. Das führt in der Praxis dazu, dass bei den beiden Bundesflughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf gegebenenfalls der Bundeshaushalt einspringen muss und bei den anderen Flughäfen, für die wir als Land die Verantwortung tragen, der Landeshaushalt. Der Landesrechnungshof sagt in aller Klarheit: Das geht eigentlich nicht. Das ist ein gesetzwidriger Zustand, der abgestellt gehört. Deshalb hat der Bund Anfang dieses Jahres völlig zu Recht eine Änderung des Gebührenrahmens vorgeschlagen. Am Anfang war sogar von 28,50 Euro und solchen Beträgen als Höchstgrenze die Rede, in der Zwischenzeit reden wir über Beträge, die nur noch halb so hoch sind. Viele Gespräche auf der Ebene der Verkehrsministerkonferenz und Verhandlungen mit dem Bund haben dazu geführt, dass wir inzwischen zu einer Lösung gekommen sind, die durchaus tragbar ist. Ehrlich gesagt ist das nichts, wogegen man kämpfen, wogegen man opponieren müsste. Nachdem ich mir den Antrag der FDP anguckt habe, hätte ich ihn ungefähr so zusammenfassen können: Die FDP-Landtagsfraktion NRW kämpft gegen den FDP-Bundesverkehrsminister. Am Ende ist es nämlich der Vorschlag der Bundesregierung, der hier auf dem Tisch liegt, der nach langen Verhandlungen entstanden ist. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerk- hoff [CDU]) Landtag Deshalb ist es richtig, dass wir im Bundesrat in dieser Woche darüber entscheiden. Das Land Nordrhein-Westfalen wird hierzu eine vernünftige Position einnehmen, die auf der einen Seite sicherstellt, dass dem Gesetz Genüge getan wird und dass die Gebühreneinnahmen erzielt werden, und auf der anderen Seite dafür sorgt, dass die Flughäfen und die Luftverkehrsgesellschaften nicht überfordert werden und dass Anpassungen in einem vernünftigen Zeitrahmen stattfinden können. Das alles ist kein Hexenwerk, das ist normales und vernünftiges Regierungshandeln. Dazu braucht es diesen Antrag der FDP im Landtag Nordrhein-Westfalen, mit dem sie die Oppositionsrolle gegenüber der FDP in der Bundesregierung einnimmt, wirklich nicht, meine Damen und Herren. Deshalb schlägt die Landesregierung vor, ihn abzulehnen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/7204. Wer stimmt dem zu? – Das sind FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/7204 wie gerade festgestellt abgelehnt. Der fraktionslose Abgeordnete hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Bevor ich nun den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, rufe ich noch einmal den Tagesordnungspunkt 7 auf und gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt (siehe Anlage 3): Ihre Stimme abgegeben haben 163 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 58 Abgeordnete. Mit Nein stimmten 93 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich 12 Abgeordnete. Damit ist der Antrag Drucksache 18/7199 abgelehnt. Ich rufe auf: 9 Einrichtung einer Professur für Makrokriminalität in Nordrhein-Westfalen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/7212 Ich eröffne die Aussprache, und als Erstes spricht für die AfD Professor Zerbin. 13.12.2023
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Jahr 1989 rief Francis Fukuyama das Ende der Geschichte aus. Der Kommunismus sei tot, die Demokratie habe endgültig gesiegt. Für die damalige junge Generation, die wie ich in den 1970er-Jahren geboren wurde, spiegelte dieses Zitat den Zeitgeist wider. Mit dem Wegfall des Ost-West-Konfliktes war die Hoffnung verbunden, dass die Welt automatisch immer friedlicher und gerechter werden würde.
André Kuper
Herr Professor Zerbin, ich müsste Sie einmal stören. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD. Lassen Sie die zu?
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Das würde ich gerne am Ende machen. Ich habe ja gerade erst angefangen, und so viel habe ich noch gar nicht gesagt.
André Kuper
Gut. (Zuruf von der SPD)
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Was ist aus dieser Hoffnung geworden? Wir erleben eine Welt mit multipolaren Konflikten. Im Gegensatz zum Kalten Krieg sind diese heiß und blutig geworden. Auch um die Gerechtigkeit ist es nicht besser bestellt. Als kriminell werden diejenigen stigmatisiert, die schwach sind oder über keine Lobby verfügen. Der Ukraine-Krieg zeigt, dass im 21. Jahrhundert bestialische Kriegsverbrechen nach wie vor Teil eines bewaffneten Konfliktes sein können. Das zeigt auch das Schicksal von israelischen Zivilisten, insbesondere von Frauen und Kindern, am 7. Oktober dieses Jahres. Die Reaktionen darauf auch auf deutschen Straßen spiegeln wider, dass der westliche linksgrüne Zeitgeist der letzten 30 Jahre keine bessere Welt geschaffen hat. Worte sind billig, und Sonntagsreden haben eine geringe Halbwertszeit. Wir in Deutschland können die Welt nicht alleine retten – weder mit der Einstellung der Kernenergie noch mit einer infantilen Außenpolitik. Was sollte daher unsere Verantwortung sein? Sie muss darin liegen, einen sinnvollen Beitrag zu leisten, die Welt ein Stück besser zu machen. Von einem Deutschland, was sich selbst abschafft, hat niemand etwas. Wissenschaft ist insbesondere Ländersache. NRW ist mit Abstand das größte Land der Bundesrepublik. Wenn nicht hier, wo sonst sollte ein Impuls gegeben werden, die Welt etwas friedlicher und gerechter werden zu lassen? Die internationale Strafgerichtsbarkeit steckt noch in den Kinderschuhen. Der Strafgerichtshof in Den Haag ist abhängig vom politischen Landtag Willen der Mächtigen und damit in Teilen dysfunktional. Was kann jetzt von uns hier vor Ort getan werden? Anstatt billiger Worte kann etwas Reales umgesetzt werden, beispielsweise eine W3-Professur, die die Phänomene kollektiver Gewalt, im Fachjargon „Makrokriminalität“ genannt, sammelt und ideologiefrei auswertet. Damit kann wichtige Grundlagenforschung geschaffen werden, die die Gesellschaft bei dem Phänomen kollektiver Gewalt in den Bereichen „Prävention“ und „Repression“ weiterentwickelt. Wir können uns aus Bordmitteln dieses Zukunftsprojekt leisten. Entsprechende Sparmöglichkeiten zur Gegenfinanzierung haben wir als Vorschlag bereits in den Haushalt 2024 eingebracht. Wir können etwas tun, wenn wir es wollen. Mit dem Finger auf andere zu zeigen, wie es die SPD, Herr Bakum, gerne macht, bringt die Gesellschaft nicht weiter. Im Gegenteil, es zeigen immer drei Finger auf einen selbst. (Rodion Bakum [SPD]: Warten Sie mal ab!) Die Weltfremdheit der SPD konnte man beispielsweise am letzten Wochenende auf ihrem Parteitag beobachten. Wer nicht in der Lage ist, Probleme anzupacken, sondern nur hochmoralisch und selbstgerecht daherquasselt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. (Beifall von der AfD) Der linksgrüne Zeitgeist ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Eine seriöse CDU hätte das auch schon vor Jahren erkennen können. Sehr geehrte Damen und Herren, CDU, FDP, SPD und die Grünen werden gleich wieder fadenscheinige Argumente finden, um unseren Antrag zu diskreditieren – meist auch persönlicher Art. Diese Art von Politik ist nicht nur demokratiefeindlich, sondern hilft auch nicht weiter. (Zuruf von der SPD: Uiuiui!) In den wichtigen Politikfeldern wie „innere Sicherheit“, „Migration“ oder „Energie“ lagen Sie in den letzten Jahren meistens falsch. Daher kann ich Ihnen nur zurufen: Lassen Sie die Schicksale von Menschen, insbesondere in Deutschland, nicht an Ihrer Brandmauer verbrennen, sondern treten Sie ein in einen konstruktiven Dialog und in einen Wettstreit um die besten Ideen, die unser Land wirklich nach vorne bringen, damit wir keine Lachnummer, sondern Vorbild für andere sind. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Wir haben jetzt eine angemeldete Kurzintervention aus den Reihen der SPD. Auf dem Platz von Herrn Schmeltzer sitzt Herr Kollege Bakum. 13.12.2023
Rodion Bakum SPD
Herr Präsident! Herr Zerbin, ich mache mir wirklich Sorgen um Ihre Studierenden. Sie sind Professor an der Northern Business School, die das Motto hat: Das Studium, das ins Leben passt. – Wie können Sie als Professor dieser Hochschule Anträge schreiben und hier Reden vortragen, die nicht ins Leben passen, vor allem die Ihrer eigenen Partei? Sie sprechen mit gespaltener Zunge. Ich gebe nur wenige Beispiele: Während Sie hier vorgeben, sich um Menschenrechte zu kümmern, ruft Ihr ehemaliger Landesvorsitzender, Rüdiger Lucassen, im Bundestag zum Schlachten auf, indem er der israelischen Armee im Krieg „eine gute Jagd und fette Beute“ wünscht. Gleichzeitig haben Sie einen sächsischen Kollegen, der aussichtsreich für das Europaparlament kandidiert, Siegbert Droese, der sagt: „Die deutschen Schreihälse, die nun die volle Härte im Gaza-Konflikt verlangen,“ sollten „mal anfangen, nachzudenken, und ab sofort leiser plärren.“ Zur gleichen Zeit versucht sich Ihr Bundesvorsitzender Tino Chrupalla als Diplomat, indem er die israelischen zivilen Opfer gleichwertig zu den getöteten Hamas-Terroristen als „Kriegstote“ entwürdigt. Und Ihr Fraktionsvorsitzender Dr. Vincentz hat es gestern im Stadtrat von Krefeld nicht einmal geschafft, einem Mahnmal gegen Rassismus, einer Gedenkstätte für NSU-Opfer, zuzustimmen. Haben Sie doch mal den Mut zur Wahrheit! Sie sind nicht nur eine Partei der Spalter. Sie sind vor allem eine gespaltene Partei. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU)
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Ich habe es ja vorausgesagt, Herr Bakum. Ich weiß nicht, was meine Hochschule damit zu tun hat. Das ist so persönlich. Das ist ja ekelhaft, was Sie hier machen. (Beifall von der AfD – Vereinzelt Heiterkeit von der SPD) Wissen Sie, was mir imponiert? Am 31. Januar 2014 war ich auf dem Maidan. (Rodion Bakum [SPD]: Da komme ich her!) – Genau. Da habe ich wirklich tolle Ärzte kennengelernt, die nicht eine große Klappe haben, sondern die was machen. Das würde mir imponieren und nicht so persönliche Dinge, die Sie hier anbringen. (Beifall von der AfD und Zuruf: So!)
André Kuper
Vielen Dank. Ich muss darauf hinweisen: Es gab noch den Versuch einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD. Aber der Redner hatte ja vorhin erklärt, keine Zwischenfrage zulassen zu wollen. Deshalb war das nicht möglich. Landtag Das können wir nicht weiter berücksichtigen. – Als Nächstes spricht für die CDU die Kollegin Fohn. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])
Annika Fohn CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten beiden Jahren sind Gewalt, Terror und Krieg für uns leider allgegenwärtig geworden, zum einen durch den schrecklichen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und zum anderen durch den abscheulichen Terror der Hamas. Es sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die wir zutiefst verurteilen. Um Gewalt und Konflikten begegnen zu können, bedarf es auch wissenschaftlicher Erkenntnisse. Unsere starke Wissenschaftslandschaft in Nordrhein-Westfalen liefert bereits mit einer hohen interdisziplinären Expertise einen großen Beitrag zur internationalen Friedens- und Konfliktforschung, etwa an der Universität Bielefeld das Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung, an der Universität Duisburg-Essen das Institut für Entwicklung und Frieden, an der Ruhr-Universität Bochum das Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht, in Bonn das International Centre for Conflict Studies, das Teil der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft ist, oder das Forschungskonsortium VeSPoTec der RWTH Aachen, des Forschungszentrums Jülich und der Universität Duisburg-Essen. Wenn man in den Bereich der Kriminologie schaut, sind wir dort ebenfalls bestens aufgestellt, unter anderem mit dem Netzwerk der Kriminologie in Nordrhein-Westfalen. An diesem Netzwerk sind zahlreiche Institutionen beteiligt, etwa Universitäten und Fachhochschulen in etlichen Städten von Aachen über Bonn bis Münster oder Siegen, aber natürlich auch die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalens mit ihren Standorten Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen oder Köln. Auch wenn ich jetzt nur ein paar Beispiele genannt habe, wird deutlich, dass wir bereits einiges an Expertise in Nordrhein-Westfalen zu bieten haben. Die Komplexität der internationalen Friedens- und Konfliktforschung und der Bereich der Kriminologie erfordern eine möglichst breite Aufstellung und dabei eine hohe Interdisziplinarität.
André Kuper
Liebe Kollegin, ich muss Sie einmal stören. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der AfD. Möchten Sie die zulassen?
Annika Fohn CDU
Nein, die möchte ich nicht zulassen. – Daher hat sich die Zukunftskoalition unter 13.12.2023 anderem das Ziel gesetzt, den Bereich der Friedens- und Konfliktforschung weiter zu stärken. Dabei ist es uns aber wichtig, dass die inhaltliche Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung nicht aus den Reihen der Politik vorgegeben werden. Wir wollen ganz im Sinne der Hochschulfreiheit, der Hochschulautonomie und der Wissenschaftsfreiheit, dass die Expertinnen und Experten in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Forschungsschwerpunkte definieren. Daher ist der vorliegende Antrag obsolet. Ich glaube, das war sachlich genug. Wir stimmen der Überweisung an den Wissenschaftsausschuss zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die SPD spricht der Abgeordnete Herr Bakum.
Rodion Bakum SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Haben Sie es eigentlich schon gewusst? Das Mullahregime im Iran hat ein Ministerium, das sich um Frauenrechte kümmert. Die Hamas ist nach Art. 31 der eigenen Charta eine humane Organisation, die die Menschenrechte achtet. Und die AfD in Nordrhein-Westfalen zeigt sich besorgt um das Völkerrecht und die Versöhnung der Völker. Das ist alles wahr und trotzdem kaum zu glauben. Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man lachen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von Dr. Christian Blex [fraktionslos]) – Zu Ihnen komme ich gleich noch, Herr Blex; Sie habe ich auch in meiner Rede. (Heiterkeit von der SPD) Wir brauchen in Deutschland wie in vielen anderen Ländern der Welt eine interdisziplinäre Forschung (Zuruf von Dr. Christian Blex [fraktionslos]) zum Völkerstrafrecht in der kriminologischen Aufarbeitung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Genau aus diesem Grund hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag – auf Seite 108 nachzulesen – die Schaffung einer unabhängigen interdisziplinären Bundesakademie für Sicherheits- und Kriminalforschung vereinbart. Es gibt bereits eine Machbarkeitsstudie und die Finanzierung zur Umsetzung. Einen Antrag der AfD-Fraktion in einem Landesparlament braucht es dafür nicht. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Aber meint die AfD das eigentlich ernst, eine Partei, die sich nicht entscheiden kann, wer die Verantwortung für Kriegsverbrechen trägt – Russland oder die Landtag Ukraine –, eine Partei, die sich nicht entscheiden kann, ob die jüdischen Opfer des Hamas-Terrors Mordopfer oder nicht doch den Terroristen gleichwertige Kriegstote sind? Schauen wir mal in die AfD-Fraktion hier im Landtag. Gestern wurde die Junge Alternative NRW zum rechtsextremen Verdachtsfall erklärt. Hinter diesem rechtsextremen Verdachtsfall sind keine anonymen Personen; sie haben Namen und auch Gesichter. Sie sitzen hier und arbeiten in diesem Parlament. Die Wölfe haben ihren Schafspelz längst abgelegt. (Beifall von der SPD) Da wären zum Beispiel Sven Tritschler, ehemaliger Bundesvorsitzender der Jungen Alternative, Carlo Clemens, ehemaliger Bundesvorsitzender der Jungen Alternative, Zacharias Schalley, sechs Jahre Mitglied des Landesvorstands der Jungen Alternative in NRW. Wo sind die eigentlich? Sind die schon abgetaucht? Wenn ich mal in die letzte Reihe gucke: Dominic Fiedler, ehemaliger stellvertretender Bundesvorsitzender der Jungen Alternative, winkt mir gerade freundlich zu, Fraktionsvorsitzender in Mülheim an der Ruhr und Referent von Herrn Zerbin im Wissenschaftsausschuss. Was können wir von Rechtsextremen in Sachen „Völkerrecht“ eigentlich erwarten? Herr Clemens – leider gerade nicht auf seinem Platz – (Andreas Keith [AfD]: Von Ihnen sind doch auch schon viele nicht mehr da!) hat einst auf dem Bundeskongress der Jungen Alternative beantragt, den Holocaust als historische Schuld des Naziterrors und zentralen Bestandteil der deutschen Geschichte anzuerkennen. Bravo! Was ist aus dem Antrag geworden? Der wurde zurückgezogen mit der Begründung, dass man solche sensiblen Themen an einem Sonntag nicht diskutiert. Gott sei Dank ist heute Mittwoch, dann können wir auch über solche Themen kritisch diskutieren. Der Höcke-Faschismus verharmlost den Holocaust von montags bis sonntags an 365 Tagen im Jahr. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Aber das Beste kommt noch: Die AfD in NRW behauptet ja, sich von russischen Kriegsverbrechern zu distanzieren, während Herr Blex mich filmt, Herr Präsident. Dabei sitzt in ihren Reihen der genannte Herr Blex ab Januar auch ganz offiziell wieder, (Zuruf von Dr. Christian Blex [fraktionslos]) der „Russlandblexperte“ der AfD-Fraktion, der ohne Scham zum Gaffen in Kriegsgebiete fährt und Kriegsverbrechern die Hand schüttelt. (Widerspruch von Dr. Christian Blex [fraktions- los]) 13.12.2023 Putin ist Ihr Schutzpatron, und Sie sind seine Patrone. Sie sind eine Schande für Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der CDU – Zuruf von Dr. Christian Blex [fraktions- los] – Christian Loose [AfD]: Lass die Fantabrüder da mal reden! – Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Ich habe gehört, es gibt eine Zwischenfrage, Herr Präsident.
André Kuper
Es wird gerade geklärt, was es ist, ob eine Zwischenfrage oder eine Kurzintervention. Wenn von dort nun „Zwischenfrage“ gesagt wird, dann bitte.
Thorsten Klute SPD
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege Bakum, können Sie uns als Osteuropaexperte bitte im Zusammenhang mit Makrokriminalität über die belarussische liberaldemokratische Partei aufklären, deren Werbeartikel gestern im Fraktionssaal der AfD gefunden wurden?
Rodion Bakum SPD
Vielen Dank für die Frage, werter Herr Kollege Klute. Das tue ich sehr gern. Die liberaldemokratische Partei in Belarus ist eine judenhassende, demokratiefeindliche und rassistische Partei, die das Ziel hat, Belarus und Russland zu vereinen und die Sowjetunion wieder aufleben zu lassen. Diese Partei hatte bei der letzten Parlamentswahl in Belarus 5,4 %. Die AfD in Nordrhein-Westfalen hatte bei der letzten Wahl auch 5,4 %. Das heißt, die sind in Größe und Kleingeistigkeit verbunden. (Beifall von der SPD) Aber am schlimmsten ist, dass diese Partei den belarussischen Präsidenten Lukaschenko unterstützt, einen Präsidenten, der sein eigenes Volk niedergeknüppelt, einsperrt, tötet, Wahlen manipuliert und der von sich sagt, er würde sich vor Juden verneigen, weil sie die Welt kontrollieren würden. Der letzte Diktator Europas ist der erste Freund der AfD in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD – Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Ich hoffe, das ist hinreichend beantwortet.
André Kuper
Es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage, diesmal aus den Reihen der AfD.
Rodion Bakum SPD
Nein. (Beifall von der SPD – Zurufe von Andreas Keith [AfD] und Prof. Dr. Daniel Zerbin [AfD]) Landtag – Herr Zerbin, ich komme jetzt zu Ihnen. Sie geben vor, sich für das Völkerrecht einzusetzen. Wenn Sie wirklich etwas für die Sicherheit in unserem Land und der Welt tun wollen, fangen Sie doch mit einer einfachen Maßnahme an: Lösen Sie den größten verfassungsfeindlichen Clan der Bundesrepublik auf, nämlich Ihre eigene Partei. (Beifall von der SPD – Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Ich ende in Anlehnung an die Worte des deutschen Dichters Danger Dan und benutze ganz bewusst lieber den Konjunktiv: Angenommen, meine Rede gipfelte in einem Aufruf, die Welt von den Faschisten zu befreien. – Ich ende mit einem entschlossenen „No pasarán – Sie kommen nicht durch!“ (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- rufe von Andreas Keith [AfD] und Dr. Christian Blex [fraktionslos])
André Kuper
Herr Kollege, ich muss Sie für einen Teil Ihrer Rede rügen. In dem Moment, in dem Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fraktionen zitieren, verhalten Sie sich unparlamentarisch. Ich bitte, das zu berücksichtigen. (Andreas Keith [AfD]: Sie sollten sich schä- men, andere Leute in den Fraktionen … – Un- ruhe) Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht die Kollegin Eisentraut.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! (Andreas Keith [AfD]: Hinterbänkler!) Die AfD ist eine Partei, die die Wissenschaft verachtet. An jeder Stelle, an der es möglich ist, richtet sie sich gegen einen Konsens in der Wissenschaft. Das geht von der Klimakrise bis hin zur COVID-Pandemie. Gleichzeitig führt sie sich als Verteidiger der Wissenschaftsfreiheit auf, weil sie sich darüber aufregt, dass ihr Wissenschaftler*innen widersprechen. In NRW herrschen eine große Wissenschaftsfreiheit und eine hohe Wissenschaftsautonomie. Wollte eine Hochschule eine Professur, wie sie mit dem Antrag gefordert wird, einrichten, dann könnte sie das tun. Wir haben in NRW im Bereich der Kriminologie 42 Professuren. Das bedeutet: Gäbe es ein Problem, dann hätte es eine Hochschule bereits gelöst. Für mich hat die Forderung des Antrags einen Beigeschmack. Mir scheint es, als solle das Privatanliegen eines Professors der Kriminologie aus der AfD befriedigt werden, sodass er sich auf diese Professur, 13.12.2023 die er selbst schaffen will, wegbewerben kann. Einen solchen Antrag lehnen wir natürlich ab. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP spricht die Abgeordnete Frau Freimuth.
Angela Freimuth FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Insbesondere von den Vorrednerinnen wurde schon auf die sehr differenzierte, vielfältige Förderlandschaft in Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Deswegen erspare ich mir eine Bemerkung zu diesem Teil. Lassen Sie mich aber gleichwohl feststellen: Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Terror sind trotz der vielen entgegenstehenden Wünsche einer Mehrheit der Menschen traurigerweise niemals verschwunden. Es ließen sich beliebig viele Beispiele dafür nennen – die von Russland okkupierten Gebiete in der Ukraine, der grausame Terrorakt der Hamas am 7. Oktober 2023 gegen Israel und Jüdinnen und Juden, der Südsudan oder der Jemen sind nur einige davon –, dass Mord, Folter und Vergewaltigung leider immer noch schreckliche Realität unserer Zeit sind. Um Kriegsverbrechen zu dokumentieren sowie Täter zu ermitteln und anzuklagen, arbeiten Juristen, Forensiker und Kriminalbeamte supranational zusammen. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat in den vergangenen Jahrzehnten bewiesen, dass Kriegsverbrechen juristisch aufgearbeitet und geahndet werden können. Ausdrücklich hinzufügen möchte ich, dass sie auch weiterhin geahndet werden müssen. In Deutschland leistet die Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen im Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit der Generalbundesanwaltschaft ihren Beitrag zur Ermittlung von Kriegsverbrechern. Aktuell geschieht das zum Beispiel bei den Ermittlungen zu russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine in enger Kooperation mit den für die Verfolgung von Völkerstraftaten zuständigen War Crimes Units ausländischer Polizeibehörden sowie mit Euround Interpol. Kurzum: Hochspezialisierte Fachleute aus verschiedenen Ländern ermitteln genau in diesem Moment, um die Täter von unmenschlichen Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen. Die grundsätzliche Aufgabe eines Lehrstuhls, der Wissenschaft ist Forschung und Lehre und nicht die Ermittlung von Kriegsverbrechen. Die von der AfD geforderte Schaffung eines Lehrstuhls für Makrokriminalität würde die wirksamen Strukturen im Hinblick Landtag auf die Ermittlungen und Sanktionierungen von Kriegsverbrechen kaum ergänzen, die bestehende wissenschaftliche Forschungslandschaft nach unserer Bewertung ebenfalls nicht. Gleichwohl stimmen wir der Überweisung des Antrags an den Wissenschaftsausschusses zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Brandes.
Ina Brandes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist verschiedentlich darauf hingewiesen worden: Wir haben in Nordrhein-Westfalen Hochschulautonomie und Hochschulfreiheit. Darüber sind wir sehr froh. Diese werden wir mit allen Mitteln verteidigen. Es ist auch schon darauf hingewiesen worden: Wir haben ein Netzwerk Kriminologie in Nordrhein-Westfalen, in dem zahlreiche Professorinnen und Professoren unserer Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften all die Themen bearbeiten, die im Antrag genannt sind. Darüber sind wir ebenfalls sehr froh. Der Antrag ist daher im höchsten Maße verzichtbar. – In diesem Sinne wünsche ich einen schönen Abend. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin Brandes. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Wagner.
Markus Wagner AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Jusos Leipzig solidarisieren sich mit der linksextremen Schlägerin Lina E. (Zuruf von der SPD: Oh!) Die Jusos fordern die Abschaffung des Verfassungsschutzes wegen der Einstufung von „Ende Gelände“ als linksextremistisch. Frau Faeser schreibt einen Gastbeitrag im Antifa-Magazin der VVN-BdA, der größten linksextremistisch beeinflussten Organisation im Bereich des Antifaschismus. (Zurufe von der SPD) Die SPD-Vorsitzende Esken zählt sich zur Antifa. Die Jusos solidarisieren sich mit der linksextremistischen Roten Hilfe. 13.12.2023 (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Jusos kritisieren das Verbot von „linksunten.indymedia“, die zur Gewalt aufrufen. Mein lieber Herr Bakum, Sie können sich Ihre arrogante und herablassende Art gerne hinter den Spiegel stecken und einmal in den selbigen schauen, anstatt mit dem Finger auf andere zu zeigen. Sie haben in Ihrem Laden genug zu tun. – Danke. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos] – Zurufe von der SPD und den Grünen)
André Kuper
Herr Wagner, Sie können sich vorstellen, dass die verwendete Wortwahl nicht den parlamentarischen Gepflogenheiten entspricht. Daher muss ich Sie dafür rügen. (Beifall von den GRÜNEN) Es liegt noch eine Wortmeldung vor. Frau Eisentraut, bitte.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Einer Partei, von der drei Landesverbände als rechtsextrem eingestuft werden (Zuruf von Dr. Christian Blex [fraktionslos]) und deren prägende Figur man einen Faschisten und Nazi nennen kann, (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) werden wir in diesem Haus nicht das letzte Wort geben. – Danke schön. (Lebhafter Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Beifall von der CDU)
André Kuper
Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/7212 an den Wissenschaftsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Stimmt irgendjemand nicht der Überweisungsempfehlung zu? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 10 Zweites Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/6883 Landtag Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung Drucksache 18/7230 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 4). Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Bildung empfiehlt in Drucksache 18/7230, den Gesetzentwurf Drucksache 18/6883 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/6883 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? Was ist bei der SPD? Von der SPD und der FDP gab es bislang keinerlei Meldung. (Angela Freimuth [FDP]: Sie waren zu schnell!) Ich werde die Abstimmung wiederholen. (Unruhe – Glocke) Wir klären das jetzt, indem ich noch einmal zur Abstimmung aufrufe. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – CDU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und der fraktionslose Abgeordnete stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – SPD und FDP. (Zurufe von der CDU: Ah!) Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/6883, wie gerade festgestellt, angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 11 Gesetz zur Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch und zur Änderung verschiedener Landesausführungsgesetze im Sozialrecht Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/6413 – Neudruck Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/7234 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/7398 13.12.2023 Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 5). Deshalb kommen wir zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/7398. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? Wie haben jetzt die AfD und der Fraktionslose abgestimmt? (Markus Wagner [AfD]: Wir stimmen dafür!) Ich stelle ergänzend zu Protokoll fest: Die AfD und der fraktionslose Abgeordnete haben zugestimmt. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/7398, wie gerade insgesamt festgestellt, angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Gesetzentwurf Drucksache 18/6413 – Neudruck. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/7234, den Gesetzentwurf Drucksache 18/6413 – Neudruck – unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/6413 – Neudruck – in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/6413 – Neudruck – in der soeben geänderten Fassung angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 12 Gesetz zur Ausführung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) und zur ergänzenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sowie zur Änderung des Landesbeamtengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5468 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/7235 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 6). Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/7235, den Gesetzentwurf Landtag Drucksache 18/5468 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/5468, wie gerade festgestellt, angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 13 Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes NRW Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/4341 Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 18/7236 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/7413 Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 7). Wir kommen somit zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/7413. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das ist die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/7413, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/4341 auf. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 18/7236, den Gesetzentwurf Drucksache 18/4341 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/4341 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD und FDP. Enthaltungen gibt es demnach nicht. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/4341, wie gerade festgestellt, angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 14 Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Niedersachsen über die Vereini-13.12.2023 gung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts, und der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover, Anstalt des öffentlichen Rechts, zur LBS Landesbausparkasse NordWest, Anstalt des öffentlichen Rechts, und über die LBS Landesbausparkasse NordWest Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/6412 Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 18/7237 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 8). Wir kommen zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 18/7237, dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag zu entsprechen. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/6412 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Damit ist die Zustimmung gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung erteilt. Wir kommen zu: 15 Gesetz zu der Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. vom 1. Dezember 1992 (GV. NRW. S. 314), zuletzt geändert durch Sechsten Änderungsvertrag vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 574) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7169 – Neudruck erste und zweite Lesung Landtag Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 9). Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/7169 – Neudruck. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/7169 – Neudruck – in erster Lesung angenommen. Die Fraktionen haben vereinbart, die zweite Lesung unmittelbar im Anschluss durchzuführen. – Ich sehe, dass es dazu keinen Widerspruch gibt. Dann verfahren wir so. Ich rufe die zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7169 – Neudruck – auf. Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf nach zweiter Lesung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/7169 – Neudruck – einstimmig angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 16 Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7241 erste Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 10). Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/7241 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Stimmt jemand dieser Überweisungsempfehlung nicht zu? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist beides nicht Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 17 Die Missstände in der Justiz sind überall sichtbar – es braucht großzügige Veränderungen für das Herzstück des Rechtsstaates 13.12.2023 Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/7194 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/7194 an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 18 Gute Schule braucht gute Schulleitungen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/7195 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/7195 an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist beides nicht der Fall. Die Überweisungsempfehlung ist einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 19 Europa einfacher erfahrbar machen: Ausbau der Nachtzugverbindung von Aachen nach Amsterdam unterstützen. Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/7205 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/7205 an den Ausschuss für Europa und Internationales – federführend – sowie an den Verkehrsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist beides nicht der Fall. Die Überweisungsempfehlung ist einstimmig angenommen. Ich rufe auf: Landtag 20 Verfassungsgerichtliches Verfahren Aktenzeichen VerfGH 101/23 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/7238 Eine Debatte hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/7238, zu dem Verfahren 101/23 derzeit keine Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Gibt es nicht. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses einstimmig an. Ich rufe auf: 21 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 14 gemäß § 82 Abs. 2 der GO Drucksache 18/7175 Übersicht 14 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 14 abstimmen. Wer stimmt für die Bestätigung der Übersicht 14? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es demnach nicht. Damit sind die in Drucksache 18/7175 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse einstimmig bestätigt. Wir kommen zu: 22 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/16 Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 18/16 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Gibt es nicht. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/16 bestätigt. 13.12.2023 Wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend! Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 18:59 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Erklärung gem. § 47 Abs. 2 GeschO 13.12.2023 Landtag 13.12.2023 Landtag Anlage 2 Erklärung gem. § 47 Abs. 2 GeschO 13.12.2023 Landtag 13.12.2023 Landtag 13.12.2023 Landtag Anlage 3 Namentliche Abstimmung zu TOP 7: Abschiebe regierung muss sofort handeln – Drucksache 1 Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 1 Achtermeyer, Tim 2 Andrieshen, Nina 3 Aymaz, Berivan 4 Baer, Alexander 5 Bakum, Rodion 6 Baran, Volkan 7 Berger, Christian 8 Dr. Bergmann, Günther J. 9 Besche Krastl, Ina 10 Dr. Beucker, Hartmut 11 Bialas, Andreas 12 Blask, Inge 13 Dr. Blex, Christian 14 Blöming, Jörg 15 Blondin, Marc 16 Blumenrath, Peter 17 Blumenthal, Ina 18 Börner, Frank 19 Bongers, Sonja 20 Bostancıeri, İlayda 21 Braun, Florian 22 Brems, Wibke 23 Brockes, Dietmar 24 Brüntrup, Tom 25 Dr. Büteführ, Nadja 26 Busche, Andrea 27 Butschkau, Anja 28 Clemens, Carlo 29 Cordes, Frederick 30 Creuzmann, Norika 31 Dahm, Christian 32 Deppermann, Dorothea 33 Déus, Guido 13.12.2023 estopp für Jesidinnen und Jesiden jetzt! - Landes-18/7199 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung GRÜNE X SPD X GRÜNE abwesend SPD X SPD X SPD X CDU X CDU abwesend GRÜNE X AfD X SPD X SPD X fraktionslos abwesend CDU X CDU X CDU X SPD X SPD X SPD X GRÜNE abwesend CDU X GRÜNE X FDP X CDU X SPD entschuldigt SPD X SPD entschuldigt AfD X SPD X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU entschuldigt Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 34 Dudas, Gordan 35 Durdu, Tülay 36 Eggers, Matthias 37 Eğlence, Gönül 38 Eisentraut, Julia 39 Engin, Dilek 40 Engstfeld, Stefan 41 Erwin, Angela 42 Esser, Klaus 43 Falszewski, Benedikt 44 Fohn, Annika 45 Franken, Björn 46 Freimuth, Angela 47 Frieling, Heinrich 48 Fuchs-Dreisbach, Anke 49 Ganzke, Hartmut 50 Gebauer, Katharina 51 Gebauer, Yvonne 52 Dr. Geerlings, Jörg 53 Göddertz, Thomas 54 Goeken, Matthias 55 Görtz, Guido 56 Golland, Gregor 57 Gosewinkel, Silvia 58 Grothus, Antje 59 Grunwald, Jonathan 60 Hafke, Marcel 61 Hagemeier, Daniel 62 Hansen, Klaus 63 Hanses, Dagmar 64 Dr. Hartmann, Bastian 65 Haug, Sebastian 66 Dr. Heinisch, Jan 67 Dr. Höller, Julia 68 Höne, Henning 69 Höner, Markus 13.12.2023 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung SPD entschuldigt SPD X CDU X GRÜNE X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU entschuldigt AfD X SPD X CDU X CDU X FDP X CDU X CDU X SPD X CDU X FDP X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X SPD X GRÜNE entschuldigt CDU X FDP X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X CDU X CDU X GRÜNE entschuldigt FDP X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 70 Hoppe-Biermeyer, Bernhard 71 Hovenjürgen, Josef 72 Jablonski, Frank 73 Jörg, Wolfgang 74 Kahle-Hausmann, Julia 75 Dr. Kaiser, Gregor 76 Kaiser, Klaus 77 Kamieth, Jens 78 Kämmerling, Stefan 79 Kampmann, Christina 80 Kapteinat, Lisa-Kristin 81 Dr. Katzidis, Christos 82 Kavena, Anna 83 Keith, Andreas 84 Kerkhoff, Matthias 85 Kirsch, Carolin 86 Klenner, Jochen 87 Klocke, Arndt 88 Klute, Thorsten 89 Dr. Korte, Robin 90 Korth, Wilhelm 91 Krauß, Oliver 92 Krückel, Bernd 93 Kuper, André 94 Kutschaty, Thomas 95 Laumann, Karl-Josef 96 Lehne, Olaf 97 Lienenkämper, Lutz 98 Lienesch, Sascha 99 Löcker, Carsten 100 Löttgen, Bodo 101 Loose, Christian 102 Lucke, Martin 103 Lüders, Nadja 104 Lürbke, Marc 105 Dr. Maelzer, Dennis 13.12.2023 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung CDU X CDU entschuldigt GRÜNE X SPD X SPD entschuldigt GRÜNE entschuldigt CDU X CDU entschuldigt SPD X SPD entschuldigt SPD X CDU X SPD entschuldigt AfD X CDU X SPD entschuldigt CDU X GRÜNE X SPD X GRÜNE entschuldigt CDU X CDU X CDU X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X CDU X SPD X CDU entschuldigt AfD X CDU X SPD X FDP X SPD X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 106 von Marenholtz, Anja 107 Matzoll, Jan 108 Metz, Martin 109 Moor, Justus 110 Mostofizadeh, Mehrdad 111 Müller, Frank 112 Müller-Rech, Franziska 113 Müller-Witt, Elisabeth 114 Nettekoven, Jens-Peter 115 Neubaur, Mona 116 Neumann, Josef 117 Dr. Nolten, Ralf 118 Obrok, Christian 119 Odermatt, Vanessa 120 Oellers, Britta 121 Okos, Thomas 122 Dr. Optendrenk, Marcus 123 Osei, Christina 124 Ott, Jochen 125 Panske, Dietmar 126 Paul, Josefine 127 Dr. Peill, Patricia 128 Dr. Pfeil, Werner 129 Philipp, Sarah 130 Plonsker, Romina 131 Postma, Laura 132 Quik, Charlotte 133 Rasche, Christof 134 Rauer, Benjamin 135 Reul, Herbert 136 Ritter, Jochen 137 Rock, Simon 138 Röls-Leitmann, Michael 139 Rüße, Norwich 140 Schäffer, Verena 141 Schalley, Zacharias 13.12.2023 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X FDP X SPD X CDU X GRÜNE X SPD X CDU X SPD X CDU entschuldigt CDU X CDU X CDU X GRÜNE entschuldigt SPD X CDU X GRÜNE X CDU entschuldigt FDP X SPD X CDU X GRÜNE X CDU X FDP X GRÜNE X CDU abwesend CDU X GRÜNE X GRÜNE entschuldigt GRÜNE entschuldigt GRÜNE X AfD abwesend Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 142 Scharrenbach, Ina 143 Scheen-Pauls, Daniel 144 Schick, Thorsten 145 Schlottmann, Claudia 146 Schmeltzer, Rainer 147 Schmitz, Hendrik 148 Schmitz, Marco 149 Schneider, René 150 Schneider, Susanne 151 Schnelle, Thomas 152 Scholz, Rüdiger 153 Schrumpf, Fabian 154 Schulze Föcking, Christina 155 Schwarzkopf, Ralf 156 Seli-Zacharias, Enxhi 157 Siebel, Christin 158 Sonne, Dennis 159 Stamm, Christin-Marie 160 Stich, Kirsten 161 Stinka, André 162 Stock, Ellen 163 Stoltze, Ralf 164 Sträßer, Martin 165 Stullich, Andrea 166 Tarner, Hedwig 167 Teschlade, Lena 168 Thoms, Meral 169 Tigges, Raphael 170 Tritschler, Sven W. 171 Troles, Heike 172 Dr. Untrieser, Christian 173 Dr. Vincentz, Martin 174 Vogelheim, Astrid 175 Vogt, Alexander 176 Voussem, Klaus 177 Wagner, Markus 13.12.2023 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung CDU X CDU X CDU X CDU entschuldigt SPD X CDU X CDU X SPD X FDP X CDU entschuldigt CDU X CDU X CDU X CDU X AfD entschuldigt SPD X GRÜNE X SPD X SPD X SPD X SPD X SPD X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X AfD X CDU X CDU X AfD X GRÜNE X SPD X CDU X AfD X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 178 Watermeier, Sebastian 179 Wedel, Dirk 180 Wendland, Simone 181 Weng, Christina 182 Wenzel, Jule 183 Wermer, Heike 184 Dr. Wille, Volkhard 185 Winkelmann, Bianca 186 Witzel, Ralf 187 Woestmann, Eileen 188 Wolf, Sven 189 Wolters, Stephan 190 Wüst, Hendrik 191 Yüksel, Serdar 192 Prof. Dr. Zerbin, Daniel 193 Zimkeit, Stefan 194 Zimmermann, Marc 195 Zingsheim-Zobel, Lena Ergebnis 13.12.2023 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung SPD X FDP X CDU X SPD X GRÜNE X CDU X GRÜNE X CDU X FDP X GRÜNE X SPD X CDU X CDU entschuldigt SPD X AfD X SPD X GRÜNE X GRÜNE abwesend 58 93 12 Landtag Anlage 4 Zu TOP 10 – „Zweites Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes“ – zu Protokoll gegebene Reden Dorothee Feller, Ministerin für Schule und Bildung: Die Verlängerung der „Voraussetzungen und Verordnung für die berufsbegleitende Ausbildung für den Seiteneinstieg als Lehrkraft für Sonderpädagogische Förderung“ (VOBASOF) ist ein wichtiger Baustein, der zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung an Förderschulen beiträgt. Seit Beginn der Maßnahme im Jahr 2013 konnten über 2.000 Lehrkräfte für eine berufsbegleitende Ausbildung gewonnen werden. Diese Zahl wird durch die Verlängerung der Maßnahme weiter ansteigen, sodass immer mehr Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen werden. Der Gesetzentwurf ist jedoch nicht isoliert zu betrachten. § 1 Absatz 3 des Lehrerausbildungsgesetzes sieht vor, dass die Landesregierung dem Landtag alle fünf Jahre über den Entwicklungsstand und die Qualität der Lehrerausbildung berichtet – und dies unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure der Lehrerausbildung. Dieser Bericht steht für das Jahr 2025 wieder an. Der Zeitpunkt ermöglicht es uns, das Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission und die auf dieser Grundlage geplanten Beschlussfassungen in der KMK im Frühjahr 2024 in den Bericht einzubeziehen. Davon unabhängig haben wir schon jetzt die Anerkennungsmöglichkeiten für Lehrkräfte aus Drittstaaten deutlich verbessert; die positiven Effekte dieser Änderungen werden bereits sichtbar. Außerdem haben wir Möglichkeiten des Seiteneinstiegs über den Berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) im Rahmen unseres Handlungskonzeptes zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung ausgeweitet und werden auch dieses Instrument weiter im Blick behalten. Wir sind zuversichtlich, mit diesen Maßnahmen wesentliche Veränderungen zur Deckung des Lehrkräftebedarfs angestoßen zu haben.
Claudia Schlottmann CDU
Es freut mich, dass wir heute – nach Beratung im Fachausschuss – zur finalen Abstimmung über das zweite Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes schreiten können. Eine positive Abstimmung über dieses 13.12.2023 Gesetz ist heute, im letzten Plenum dieses Jahres, besonders wichtig da die Frist für das Programm zum 31. Dezember dieses Jahres ausläuft. Lasst uns also gemeinsam den Weg für eine kurzfristige Lösung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung ebnen! Dank der kurzfristigen Problemlösung von Ministerin Feller sind wir schnell und unkompliziert wieder handlungsfähig, denn der Bedarf an Lehrkräften mit dem Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist groß. Jedes Kind und jeder Jugendliche soll seine Potenziale und Chancen bestmöglich nutzen und entfalten können. Das Schulwesen muss weiterhin Chancengleichheit ermöglichen, dies sichern wir mit dem vorliegenden Gesetz für alle Schülerinnen und Schüler. Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes erfüllen wir unsere Verpflichtung im Koalitionsvertrag – und hier zitiere ich mit Erlaubnis des Landtagspräsidenten – „die Rahmenbedingungen für ganzheitliche Bildung, individuelle Förderung und gelingende Inklusion und Exzellenz in Schulen [zu] verbessern.“ Außerdem schaffen wir so die oftmals in Frage gestellte Wahlfreiheit für die Eltern sowie für die Schülerinnen und Schüler. Fest steht, dass eine erfolgsversprechende Inklusion nur gelingen kann, wenn wir sowohl die flächendeckende Inklusion, als auch die Option der Förderschulen weiterhin aufrechterhalten. Nur auf diese Weise können wir ein individuell passendes Angebot für die unterschiedlichen Bedarfe unserer Schülerinnen und Schüler aufrechterhalten. Uns ist allen bekannt, dass der sonderpädagogische Bedarf an Schulen hoch ist und hier dringend Maßnahmen getroffen werden müssen. Das zweite Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes stellt eine wichtige Weichenstellung für die nächsten zwei Jahre dar, ohne die der Bedarf nicht gedeckt werden könnte. Auch, dass es uns gelungen ist, die Inklusionspauschale auf 67 Millionen Euro anzuheben, verdeutlicht die Relevanz der positiven Abstimmung dieses Gesetzes. Mit der Verabschiedung dieses Gesetztes zeigen wir ganz klar: Gute inklusive Bildung ist der Schlüssel für das Leben aller in der Mitte unserer Gesellschaft. Inklusion zum Wohle der Kinder und Jugendlichen ist machbar. Lasst uns den Weg dafür ebnen, denn einer der entscheidenden Punkte für ein gelingendes inklusives Angebot in Nordrhein-Westfalen ist die Unterstützung mit zusätzlichem Lehrpersonal mit sonderpädagogischer Ausbildung. Landtag Mit der Verabschiedung dieses Gesetztes sorgt das Ministerium für Schule und Bildung bis zum 31. Dezember 2025 für eine kurzfristige, effiziente und unkomplizierte Lösung. Dies würde uns die Zeit geben, das Gesetz, auf Basis bis dahin ausreichender Daten, nach Möglichkeit anzupassen und zu verbessern. Die Verlängerung der Maßnahme schafft außerdem Planungssicherheit für Lehrkräfte und Fachleiter, die mit rund 2,5 Millionen Euro bezuschusst wird. Darunter fallen neben der Bezahlung der Lehrkräfte- und Fachleiterstellen auch Prüfungsvergütungen und Reisekosten. Sämtliche Mehrausgaben werden durch Haushaltsmittel und Stellen des Einzelplans 05 bestritten. Daher müssen keine Sonderkosten eingeplant und vereinbart werden. Eine positive Abstimmung über das zweite Gesetz des Lehrerausbildungsgesetzes schafft somit die Möglichkeit, weiterhin unsere Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf bestmöglich zu versorgen und allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben. Ich bitte Sie alle daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Verlängerung dieser Maßnahme zu stimmen.
Dilek Engin SPD
Ich möchte direkt zu Beginn mit Nachdruck betonen, dass die Relevanz der Inklusion sowie die Bedeutung der Fachkräfte für Sonderpädagogik in unserem Bildungssystem und der gesamten Bildungslandschaft unbestritten ist. Jedoch erkennen wir bei der Idee der berufsbegleitenden Weiterbildung, obwohl sie grundsätzlich positiv zu sehen ist, in ihrer tatsächlichen Durchführung und im Gesamtkontext der Bildungspolitik bedeutsame Schwachstellen. Erstens liebe Kolleginnen und Kollegen, erfordert die Vielfalt der Förderschwerpunkte in unserem Land eine differenzierte Betrachtung. Wie kann eine berufsbegleitende Ausbildung die spezifischen Bedürfnisse aller dieser Schwerpunkte abdecken? Wie verhält sich dies zur Qualität der Arbeit an den Schulen? Zweitens möchte ich hervorheben: Die angesetzte Evaluation für Ende 2025 erscheint mir viel zu spät. Es ist unerlässlich, schnell auf Erkenntnisse zugreifen zu können, um auf deren Grundlage eventuell neue Konzepte und Projekte zu initiieren. Es ist nicht zielführend, Maßnahmen gemäß des Gesetzesentwurfs zu verlängern und dann lediglich abzuwarten. Eine sofortige Evaluation direkt zu Beginn ist 13.12.2023 unverzichtbar, um sicherzustellen, dass die angestrebten Ziele auch tatsächlich erreicht werden. Deshalb betonte ich bereits in meiner ersten Rede, dass wir das Bildungssystem als Ganzes in den Blick nehmen müssen. Wir sollten nicht kleinteilig vorgehen, sondern das System in seiner Gesamtheit verstehen und entsprechend gestalten. Wenn dieses Gesetz ohnehin darauf abzielt, die Maßnahmen zu verlängern, dann sollte eine Evaluation nicht aufgeschoben, sondern direkt initiiert werden, um die Wirksamkeit und Angemessenheit dieser Schritte umgehend bewerten zu können. Und schließlich müssen wir hier immer wieder über die strukturellen Probleme unseres Bildungssystems sprechen. Es sind nicht die Lehrerinnen und Lehrer oder die Schülerinnen und Schüler, die Inklusion verhindern, sondern die Strukturen selbst. Hier braucht es mehr als nur punktuelle Maßnahmen. Sehr geehrte Frau Zingsheim-Zobel, bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs und in der anschließenden Plenardebatte haben Sie hervorgehoben, dass es sich zunächst nur – und ich betone das Wort nur – um ein Gesetz handelt und dass man über spezifische Maßnahmen zur Behebung des Lehrkräftemangels zu einem späteren Zeitpunkt noch ausführlich diskutieren könne. Ich möchte Ihnen jedoch sehr klar verdeutlichen, dass genau hier das Problem Ihrer Landesregierung und Ihrer Bildungspolitik liegt. Sie neigen dazu, Bildungspolitik in kleinen, isolierten Schritten anzugehen. Es ist an der Zeit, dass wir mutige und signifikante Schritte unternehmen. Wir müssen das Gesamtbild im Auge behalten. Die Vorlage eines solchen Gesetzes offenbart unmissverständlich, dass wir auch an Förderschulen unseres Landes mit einem gravierenden Lehrkräftemangel konfrontiert sind. Wir benötigen einen umfassenden Ansatz, der Zeit und qualifiziertes Personal berücksichtigt. Oder denken Sie liebe Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung, dass dieser Entwurf mehr Pädagoginnen und Pädagogen in das System holt? Sie müssen endlich die Potenziale von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger und ausländischen Lehrkräften besser nutzen. Der reglementierte Zugang und die mangelnde Anerkennung von Qualifikationen sind hier die großen Hindernisse, die Sie nicht verstehen. Die Landesregierung hebt immer wieder die Bedeutung der Unterrichtsqualität hervor und Landtag betont die Notwendigkeit, genau zu prüfen, wer in unseren Schulen unterrichtet. Doch in der Realität sehen wir doch ein anderes Bild: Die Landesregierung lässt qualitativ hochwertige Fachkräfte links liegen, während gleichzeitig Personen ohne pädagogische oder fachliche Ausbildung als Vertretungslehrkräfte eingesetzt werden. Auf der einen Seite haben wir engagierte ausländische Lehrkräfte, die in ihren Heimatländern oft jahrelang erfolgreich im Schuldienst tätig waren und über umfassende pädagogische, didaktische und fachliche Kompetenzen verfügen. Diese Lehrkräfte stoßen jedoch auf unzählige bürokratische Hürden und Anerkennungsprobleme, wenn es darum geht, ihre Qualifikationen in unserem Bildungssystem geltend zu machen. Auf der anderen Seite erleben wir, dass in unseren Schulen teilweise Vertretungslehrkräfte eingesetzt werden, die keinerlei pädagogische Ausbildung haben und deren beruflicher Hintergrund oft keinen Bezug zum Lehramt aufweist – beispielsweise Bäckereifachverkäuferinnen oder Friseurmeisterinnen. Während ihr Engagement lobenswert ist, müssen wir uns fragen, ob dies der Anspruch unserer Bildungspolitik sein kann. Frau Ministerin, diese Diskrepanz offenbart eine gravierende Inkonsistenz in der Politik der Landesregierung. Einerseits wird die Qualität des Unterrichts als Priorität betont, andererseits werden qualifizierte, erfahrene und motivierte Lehrkräfte aus dem Ausland systematisch aus unserem Bildungssystem ausgeschlossen. Es ist paradox und kontraproduktiv, dass wir auf der einen Seite über Lehrerkräftemangel klagen und auf der anderen Seite gut ausgebildete, internationale Fachkräfte ungenutzt liegen lassen. Abschließend, VOBASOF mag zwar bestehende Lehrkräfte weiterbilden, bringt aber keine neuen Kräfte ins System. Wenngleich wir als SPD-Fraktion die Weiterentwicklung von Lehrkräften wertschätzen. Lebenslanges Lernen sollte in jedem Berufsfeld möglich sein. Hier verpassen wir mal wieder eine Chance auf echte Veränderung. Unsere Vorschläge umfassen daher eine Ausweitung der Ausbildungsmöglichkeiten, auch für sonderpädagogische Fachkräfte ohne Lehramtsausbildung. Die Prognosen zum Einstellungsbedarf im Bereich Sonderpädagogik sind zudem fragwürdig. Hier verlangen wir Klarheit und realistische Einschätzungen. 13.12.2023 Lassen Sie uns darüber nochmal ausführlich im Ausschuss diskutieren. Es ist Zeit, dass die Landesregierung ihre Haltung überdenkt und die vorhandenen Potenziale erkennt. Wir brauchen eine offene, flexible und zukunftsorientierte Bildungspolitik, die alle verfügbaren Ressourcen nutzt, um die Qualität unserer Schulen zu sichern und zu verbessern.
Dennis Sonne GRÜNE
Wie bereits meine Kollegin Lena Zingsheim-Zobel vor zwei Wochen ausführte, ist die sonderpädagogische Förderung von zentraler Bedeutung für erfolgreiche Inklusion an unseren Schulen. Die Rolle der Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, da sie mit ihrer Fachkompetenz die Grundlage für eine individuelle und bestmögliche Förderung aller Schülerinnen und Schüler schaffen. Wir stehen vor der Herausforderung den Mangel an Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung entschlossen anzugehen. Bereits in der Vergangenheit haben wir Maßnahmen ergriffen, wie die Möglichkeit für Lehrerinnen und Lehrer berufsbegleitend die Lehramtsbefähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu erlangen. Die dabei geschaffenen Fachleiterinnen- und Fachleiterstellen an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsLs) haben sich als effektives Mittel erwiesen, um zusätzliche Fachkräfte für die Sonderpädagogik zu gewinnen. Lassen Sie mich einen weiteren entscheidenden und aktuellen Punkt hervorheben: Die aktuellen PISA-Ergebnisse zeigen unmissverständlich auf, dass Chancenungerechtigkeit ein gravierendes Problem ist. Wenn wir es versäumen, die Ausnahmeregelung zu verlängern, riskieren wir nicht nur einen Qualitätsverlust in der sonderpädagogischen Förderung, sondern verschärfen auch die bestehende Ungerechtigkeit im Bildungssystem. Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden weiterhin benachteiligt, wenn wir nicht konsequent handeln. Die Verlängerung der Ausnahmeregelung gemäß des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes mag mit Kosten von 2,5 Millionen Euro verbunden sein. Doch lassen Sie mich eine klare Perspektive aufzeigen: Ein Rückgang von 25 Pisa-Punkten, wie nun in Mathematik verzeichnet, Landtag kostet Deutschland langfristig einen erheblichen Preis von rund 14 Billionen Euro an entgangener Wirtschaftsleistung bis zum Ende dieses Jahrhunderts, so berichtete die Frankfurter Rundschau am 6. Dezember. Daher sollten wir nicht nur die kurzfristigen Kosten der Verlängerung dieser Maßnahme in den Blick nehmen, sondern auch die langfristigen Auswirkungen auf die Bildungsqualität und die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler sowie unserer Gesellschaft. Die Verlängerung ist nicht nur eine Investition in Lehrkräfte, sondern vor allem eine Investition in Chancengerechtigkeit und Teilhabe an unserer Bildungsgesellschaft. Zudem sprechen wir hier von einem Menschenrecht, welches im Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen festgelegt ist und in Deutschland bereits 2009 in Kraft getreten ist. Eine diskriminierungsfreie, inklusive und gerechte Bildungslandschaft ist das Ziel. Und dieses Ziel darf nicht in weiter Ferne stehen, sondern muss schnellstmöglich fokussiert werden, um aus den vielen individuellen Potentialen unserer Schülerschaft zu schöpfen.
Franziska Müller-Rech FDP
Bereits bei der Einbringung des Gesetzesentwurfs vor rund zwei Wochen habe ich meine Enttäuschung deutlich zum Ausdruck gebracht. Ursprünglich hatte ich gehofft, dass umfassendere Reformen vorgeschlagen und neue Impulse gesetzt werden, doch stattdessen handelt es sich nur um eine notwendige Fristverlängerung. Es ist doch völlig klar, dass wir dringend mehr Lehrkräfte brauchen, vor allem für die sonderpädagogische Förderung. Deswegen ist es selbstverständlich, dass dieser Ausbildungsweg für grundständig ausgebildete Lehrkräfte weiterhin offenstehen muss. Das war es dann aber leider schon in diesem Gesetzesentwurf. Es braucht allerdings so viel mehr, um mehr Menschen für den Lehrerberuf zu gewinnen. Und hier unternimmt die schwarz-grüne Landesregierung einfach nichts. Das ist sehr bitter und zeigt deutlich, dass Frau Ministerin Feller sich den Ernst der Lage einfach nicht bewusst ist. Sehenden Auges steuern wir auf die Katastrophe zu und es wird zu wenig unternommen. Wir Freien Demokraten setzen uns hingegen nach wie vor für eine umfassendere Lehrerausbildungsreform ein, die mehr Praxisbezug, Überprüfung der Lehrinhalte und Vergütung von Praxissemestern umfasst. Damit 13.12.2023 wollen wir mehr Menschen für den Lehrerberuf gewinnen. Ich fordere die schwarz-grüne Landesregierung dazu auf, endlich die Lehrerausbildung zu reformieren, statt nur Fristen zu verlängern. Lassen Sie mich auch auf das Verfahren eingehen. Die Landesregierung hat diese Fristverlängerung nun wirklich ganz kurz vor knapp eingereicht. Sie hat in diesem Fall Glück, dass die Fortführung aus Sicht der demokratischen Fraktionen unkritisch ist. Aber uns Freien Demokraten ist es wichtig zu betonen, dass das diesmalige Vorgehen keine Selbstverständlichkeit werden darf. Es muss dem Parlament zu jeder Zeit offenstehen, Gesetzesentwürfe in angemessener Zeit sorgfältig zu prüfen, über sie zu beraten und zum Beispiel auch Expertinnen und Experten anzuhören. Als Abgeordnete lege ich großen Wert darauf, dass dies auch von der Landesregierung stärker gewürdigt und auch im Zeitablauf berücksichtigt wird.
Carlo Clemens AfD
Die in diesem Gesetzesentwurf vorgesehene Verlängerung der Befristung der Möglichkeit, dass sich Lehrer berufsbegleitend für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung weiterbilden, wird vonseiten der AfD-Fraktion befürwortet. Dementsprechend sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die entsprechenden Fachleiterstellen eingerichtet und in diesem Zusammenhang entstehende Kosten auch auskömmlich finanziert werden. Das kurzfristige Verfahren kurz vor Ablauf des Jahres halten wir für unglücklich. Solche Gesetzesvorhaben brauchen einen deutlich längeren Vorlauf, damit die parlamentarische Befassung nicht zur Farce wird. Als AfD erwarten wir von der Landesregierung endlich ganzheitliche Impulse für eine zielgerichtetere und praxisnähere Lehrerausbildung für alle Schulformen. Das jüngst veröffentlichte Gutachten zur „Lehrkräftegewinnung und Lehrkräftebildung für einen hochwertigen Unterricht“ der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz bietet ganz aktuell einige Anregungen, auch hinsichtlich der Weiterentwicklung der Lehrkräftefortbildung. Die Landesregierung ist einmal mehr gefordert und darf sich nicht zurücklehnen. Landtag Anlage 5 Zu TOP 11 – „Gesetz zur Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch und zur Änderung verschiedener Landesausführungsgesetze im Sozialrecht“ – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Wie Sie wissen, tritt am 1. Januar 2024 mit dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) ein neues Soziales Entschädi- gungsrecht in Kraft. Ich bin froh, dass damit Menschen, die Opfer von Gewalt- und Straftaten geworden sind, einen einfacheren Zugang zu den Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts bekommen und – neben weiteren positiven Weiterentwicklungen – auch von höheren Leistungen profitieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass diese Regelungen des neuen SGB XIV eins zu eins bei den Menschen in Nordrein-Westfalen ankommen können. Jetzt gilt es, dafür Sorge zu tragen, dass diese Verbesserungen und Erleichterungen den Betroffenen tatsächlich helfen. Dass dies notwendig ist, hat uns zum Beispiel der schreckliche Missbrauchskomplex in Lügde, über den wir im letzten und in diesem Jahr viel debattiert haben, in seiner ganzen Deutlichkeit vor Augen geführt. Die Stärkung der Opfer ist eine zentrale Aufgabe unseres Sozialstaates. Deshalb ist gut und richtig, dass mit dem SGB XIV den berechtigten Interessen vor allem von Opfern von Gewalttaten besser entsprochen werden kann, als es das Vorgängerrecht des Opferentschädigungsgesetzes vermochte. Von den verbesserten Regelungen des SGB XIV werden neben Opfern von Gewalttaten auch andere Betroffenengruppen profitieren. Hervorheben möchte ich die Gruppe derjenigen, die nach einer Schutzimpfung gegen COVID-19 einen Impfschaden erlitten haben. Ihnen müssen wir uns nach meiner Überzeugung besonders zuwenden. Wir sollten niemals vergessen: Menschen, die während der Coronapandemie bereit waren, sich impfen zu lassen, haben damit einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit geleistet und geholfen, dass wir in unserem Land besser und schneller durch die Pandemie gekommen sind, als dies mancher befürchtet hatte. Und deswegen ist es für den Staat jetzt 13.12.2023 eine besondere moralische Verpflichtung, seinerseits solidarisch an der Seite dieser Betroffenen zu stehen. Das SGB XIV bietet hierfür die rechtlichen Grundlagen, und es ist mir auch persönlich sehr wichtig, dies gesetzlich, aber auch in der Entschädigungspraxis so nun umzusetzen. Um sicherzustellen, dass alle Berechtigten nahtlos und zügig die ihnen zustehenden Leistungen erhalten, setzen wir bei der Durchführung des SGB XIV auf Kontinuität. Die bereits seit 2008 in unserem Land für das Soziale Entschädigungsrecht zuständigen Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sollen auch das SGB XIV durchführen. Damit stellen wir sicher, dass die sehr kompetenten und hoch engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landschaftsverbände auch im neuen Recht für die Betroffenen da sein können und zum Beispiel das bei den Landschaftsverbänden bereits seit 2015 betriebene Fallmanagement, das Betroffene durch die oft schwierigen und langen Verfahren führt, auch weiterhin zur Verfügung steht. Wie ich bereits an anderer Stelle deutlich gemacht habe, sehen wir uns als Landesregierung ausdrücklich in der Pflicht, darauf zu schauen, dass die guten und richtigen Ansätze des SGB XIV auch in echte Hilfe für die Menschen münden. Denn der Wortlaut eines Gesetzes allein reicht nicht, um Betroffene wirksam zu unterstützen. Deshalb werden wir den Landschaftsverbänden im Rahmen der Fachaufsicht Entscheidungsspielräume öffnen und die erforderliche Rückendeckung dafür geben, die gesetzlichen Regelungen so zu nutzen, dass diejenigen, die unsere Hilfe bitter nötig haben, diese Hilfe auch bekommen. Der Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen, die gewährleisten, dass den kommunalen Aufgabenträgern durch Aufgabenübertragungen entstandene Kosten auch ersetzt werden. So haben wir zunächst für das neue SGB XIV ein auch von den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich gelobtes Verfahren zur Ermittlung und zum Ausgleich möglicher Mehrbelastungen vorgesehen. Und wir möchten mit den weiteren Änderungen in anderen Gesetzen erreichen, dass solche konsensualen Verfahren auch in anderen Rechtsbereichen des „Landes-Sozialrechts“ möglich sind. So ist vorgesehen, für die landesrechtliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und des Sozialgesetzbuchs IX sowie für das geänderte Landesbetreuungsgesetz und das geänderte Wohn- und Teilhabe-Landtag gesetz jeweils solche Regelungen aufzunehmen, die der kommunalen Familie eine längere Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde einräumen. Ich verspreche mir hiervon in diesen besonders für die Kommunen wichtigen Fragen mehr Rechtssicherheit und die Vermeidung unnötiger gerichtlicher Verfahren. Wir wissen doch alle: Diese Verfahren kosten viel Zeit und viel Geld, und ich stehe in diesem Hause gewiss nicht allein mit meiner Überzeugung, dass die öffentliche Hand gut daran tut, seine Ressourcen vorranging in die Arbeit für die Menschen unseres Landes zu investieren und nicht in gerichtliche Auseinandersetzungen, die vertrauensvoll, partnerschaftlich und in einem ordentlichen Verfahren geklärt werden können. Ich bin deshalb froh und dankbar, dass auch diese Regelungen im engen Schulterschluss mit der kommunalen Familie und mithilfe der Regierungsfraktionen noch Eingang in unseren Gesetzentwurf finden konnten. Ich möchte an dieser Stelle den kommunalen Spitzenverbänden, die uns gute und wertvolle Unterstützung in diesem nicht immer einfachen Prozess geleistet haben, ganz ausdrücklich für das Vertrauen und das gute kollegiale Miteinander danken. Ich bin insgesamt davon überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag zu den Themen liefern kann, die er in den Blick nimmt und bitte Sie für die Landesregierung herzlich, unseren Vorschlag zu unterstützen.
Marco Schmitz CDU
Das Soziale Entschädigungsgesetz ist seit Dezember 2019 in seiner jetzigen Fassung gültig. Es weist an vielen Stellen komplizierte und verschachtelte Regelungen auf, die dringend reformiert werden müssen. Durch den hier vorgelegten Gesetzesentwurf können zukünftig u. a. die Entschädigungszahlungen deutlich erhöht werden. Darüber hinaus soll ein niedrigschwelliges Verfahren für die neuen Leistungen der Schnellen Hilfen erreicht werden. Das neue Recht wird einen bürgernahen Zugang zu den sozialen Leistungen eröffnen und somit anwenderfreundlicher sein. Um eine zentrale Aufgabenwahrnehmung für alle Aufgaben zu erreichen, sollen die bei der Bezirksregierung Münster verorteten Aufgaben zukünftig von den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe wahrgenommen werden. 13.12.2023 Mit unserem Änderungsantrag kommen wir einem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände nach, das Einspruchsrecht noch zu verlängern. Dies ist richtig und sinnvoll, um die Verfahren zu harmonisieren. Alternativen zu dem hier vorgelegten Gesetzesentwurf sehe ich nicht und bitte daher um Zustimmung.
Josef Neumann SPD
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat sich eingehend mit dem Gesetz beschäftigt. Der jetzt vorliegende Änderungsantrag zum Gesetz hat bei den Beratungen nicht vorgelegen, der Inhalt der Änderung kann aus meiner Sicht heute ebenfalls mit Zustimmung beschlossen werden. Inhaltlich bringt das Gesetz Verbesserungen für die Betroffenen und ermöglicht die Inanspruchnahme der sozialen Entschädigung in vereinfachter Form, die einen bürgernahen Zugang sicher stellt. Die Entschädigungsleistungen werden erhöht und ausgeweitet. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt einstimmig das Gesetz anzunehmen. Auch dem vorliegenden Änderungsantrag stimmen wir zu.
Jule Wenzel GRÜNE
2022 wurden laut dem Lagebild „Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes 240.547 Menschen Opfer von Gewalt. Die erfassten Straftatbestände reichen von Tötungsdelikten zu Körperverletzungen. Aber auch Stalking, Bedrohung, Nötigung und Freiheitsberaubung werden erfasst. 240.547 Fälle – das sind circa 8,5% mehr als noch im Vorjahr. Gewalt geht uns alle an und wir stehen in der Verantwortung, sie jeden Tag zu bekämpfen. Dabei müssen wir unverrückbar an der Seite der Opfer stehen. Wer in unserem Land Opfer von Gewalt wird, braucht schnelle, verlässliche und möglichst unbürokratische und Unterstützung. Gewalt hat viele Gesichter – uns allen ist wohl die körperliche Gewalt am präsentesten. Aber auch psychische und monetäre Gewalt kann dramatische Auswirkungen auf die Lebensqualität von Opfern haben. Ich freue mich deshalb, das mit der Änderung des Sozialen Entschädigungsrecht in Zukunft Landtag auch für psychische Gewalt Entschädigungsleistungen in Anspruch genommen werden können und dass die Leistungssätze im Vergleich zum bisherigen Recht deutlich steigen werden. Auch ein Rechtsanspruch auf eine Behandlung in einer Traumaambulanz und ein Fallmanagement werden umgesetzt. Das hilft gerade in akuten Krisen enorm bei der Bewältigung von Gewalterfahrungen. Der vorliegende Gesetzesentwurf regelt neben der Durchführung dieser wichtigen Fortschritte auch die weitere Umsetzung des neuen SGB XIV auf Landesebene. Zukünftig sollen alle Entschädigungsleistungen aus dem neuen Gesetz abgeleitet werden – weitere Bestimmungen wie beispielsweise zur Kriegsopferfürsorge werden integriert. Das schafft mehr Transparenz und führt hoffentlich zu einfacheren Antragsstellungen. Da viele Aufgaben des Gesetzes und anderer, auf Bundesebene geänderter Gesetze (wie das Betreuungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz oder des Wohn- und Teilhabegesetzes) in der Ausführung bei den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland liegen, werden zudem verbindliche Regelungen über die Überprüfung der finanziellen Belastungen und über den möglichen Belastungsausgleich getroffen. Gemeinsam mit einer längeren Frist für eine mögliche verfassungsrechtliche Überprüfung soll so ein Konsensverfahren mit der kommunalen Familie erreicht werden. Nicht zuletzt werden außerdem Zuständigkeiten für weitere Entschädigungsleistungen komplett in die finanzielle Verantwortung des Landes übertragen. Das Land NRW übernimmt beispielsweise die vollen Leistungsausgaben für Impfschäden. Die Verbändeanhörung hat den Antrag positiv bewertet. Bei den Ausgleichsplichten der finanziellen Belastung haben die kommunalen Spitzenverbände haben noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Fristverlängerung zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde nicht nur für das Wohn- und Teilhabegesetz, sondern analog auch für die Ausführung des Neunten Sozialgesetzbuches gelten sollte. Wir halten diese Forderung für sinnvoll und kommen dem gerne mit einem Änderungsantrag nach. Wir bewerten diesen Entwurf als Grünenfraktion insgesamt positiv und stimmen ihm zu.
Susanne Schneider FDP
Die Neuordnung des sozialen Entschädigungsrecht war ein langer, aber notwendiger 13.12.2023 Prozess. Die ursprüngliche Grundlage war das Bundesversorgungsgesetz aus dem Jahr 1950. Fast 70 Jahre danach wurde die erste grundlegende Reform in Angriff genommen. Mit der Verabschiedung eines neuen SGB XIV wurden 2019 die Leistungsansprüche für Opfer von Gewalttaten, für Opfer von Terrortaten, für Opfer sexualisierter Gewalt – psychischer wie physischer – und beispielsweise auch für diejenigen, die als Kinder und Jugendliche in kirchlichen und/oder staatlichen Einrichtungen schwerstes Leid erfahren haben, vollständig neu geregelt. Die Freien Demokraten – damals auf der Bundesebene in der Opposition – haben sich aktiv in dieses Reformvorhaben eingebracht. Die letzten Änderungen wurden damals noch kurz vor der Verabschiedung vorgenommen. Zum Schluss ist die Neuordnung dann auf einer breiten parlamentarischen Grundlage verabschiedet worden. Uns war es besonders wichtig, dass auch alle ehemaligen wehrdienstbeschädigten Soldaten von der 25-prozentigen Erhöhung des Berufsschadensausgleichs profitieren können. Hervorzuheben ist auch, dass Opfer in bereits eingerichteten Traumaambulanzen Termine wahrnehmen können, ohne dass ihnen das bei auftretenden Spätfolgen nach dem 1. Januar 2024 zum Nachteil gereicht. Ein echter Fortschritt sind zudem die Fallmanager, die künftig durch die Strukturen führen sollen. Insgesamt sind die Strukturen aber auch wesentlich einfacher worden. Traumata durch das eigentliche Schadensereignis sollen schließlich nicht noch durch abschreckende Verwaltungsbürokratie verlängert werden. Betroffene sollen die nötige Hilfe und Unterstützung schnell und unbürokratisch erhalten. Mit dem Beginn des nächsten Jahres werden die bisherigen Gesetze vollständig ersetzt. Alleinige Rechtsgrundlage für alle Ansprüche auf soziale Entschädigungen wird das SGB XIV sein. Betroffene können dann auch deutlich höhere Entschädigungszahlungen erwarten. Endlich werden auch die Traumaambulanzen und die schnelle Hilfen rechtlich verankert. Die neuen Maßgaben des SGB XIV sind nun auf Landesebene umzusetzen. Regelungsbedarf gibt es vor allem bei der Durchführungsverantwortung der Behörden sowie dem nötigen Kostenausgleich. Die Übertragung der Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechts an die Landschaftsverbände als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung tragen wir mit. Die Stellungnahmen haben gezeigt, dass sowohl diese Übertragung als auch die Landtag weiteren Regelungen zur Konnexität und zur Evaluation grundsätzlich von der kommunalen Seite begrüßt werden. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht vor, auch hinsichtlich des Ausführungsgesetzes zum SGB IX in seiner 2022 geänderten Form die Frist für Verfassungsklagen zu verlängern. Dies greift eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände auf und vermeidet ein Verfassungsbeschwerdeverfahren, das noch in diesem Jahr einzuleiten wäre. Die FDP-Landtagsfraktion stimmt daher sowohl dem Änderungsantrag wie auch insgesamt dem neuen Durchführungsgesetz zum Sozialen Entschädigungsrecht zu.
Dr. Martin Vincentz AfD
Die Vorschriften zum Sozialen Entschädigungsrecht entfallen auf verschiedene Gesetze. So findet man Vorschriften im Bundesversorgungsgesetz, im Opferentschädigungsgesetz, im Infektionsschutzgesetz sowie in weiteren Gesetzen für verschiedene Personengruppen, namentlich das Soldatenversorgungsgesetz, das Bundesgrenzschutzgesetz, das Zivildienstgesetz, das Infektionsschutzgesetz, das Häftlingshilfegesetz, das Opferentschädigungsgesetz, das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz und das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz. Diverse aktuelle Ereignisse haben die Bedeutung des sozialen Entschädigungsrechts immer wieder neu hervorgehoben. Dies wurde im Ausschuss in der dazu durchgeführten schriftlichen Stellungnahme bereits in aller Form erörtert. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich hier lediglich um die Implementierung von Bundesrecht in Landesrecht und damit einhergehender Anpassungen landesrechtlicher Regelungen handelt, der wir selbstverständlich zustimmen werden. Der Änderungsantrag der Regierungsparteien nimmt in erster Linie die Wahrung der Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen in den Fokus und findet daher ebenfalls unsere Zustimmung. 13.12.2023 Landtag Anlage 6 Zu TOP 12 – „Gesetz zur Ausführung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) und zur ergänzenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sowie zur Änderung des Landesbeamtengesetzes“ – zu Protokoll gegebene Reden
Dr. Benjamin Limbach
Der vorliegende Gesetzentwurf schließt ein wichtiges Vorhaben ab, indem die Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union in Nordrhein-Westfalen vollständig umgesetzt wird. Er ergänzt die Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes des Bundes, das erst im Mai dieses Jahres verabschiedet werden konnte. Für die anstehende Abstimmung im Plenum möchte ich die wesentlichen Inhalte des Entwurfs noch einmal kurz hervorheben. Die Verabschiedung eines eigenen Landesgesetzes für Nordrhein-Westfalen ist erforderlich, da der Bund die Verpflichtung zur Einführung interner Meldestellen bei den Gemeinden und Gemeindeverbände den Ländern übertragen hat. Das Bundesgesetz enthält daher eine eng begrenzte Öffnungsklausel zugunsten der Länder, an die dieses Gesetz anknüpft. Nach der Hinweisgeberschutz-Richtlinie sind grundsätzlich alle Beschäftigungsgeber verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, an die sich die bei ihnen beschäftigten hinweisgebenden Personen auf einfachem Weg wenden können, wenn sie Verstöße gegen die im Hinweisgeberschutzgesetz im Einzelnen aufgeführten Rechtsvorschriften melden. Die Richtlinie adressiert nicht nur die privaten Beschäftigungsgeber, sondern auch den Staat als öffentlichen Beschäftigungsgeber. In Umsetzung des Bundesgesetzes und der EU-Richtlinie führt der vorliegende Gesetzentwurf diese Verpflichtung auch für Gemeinden und Gemeindeverbände ein, macht zugleich aber von den dort vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch, um auf die Bedürfnisse kleinerer Gemeinden und Gemeindeverbände Rücksicht zu nehmen. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, dass interne Meldestellen kommunaler Beschäftigungsgeber die gleichen Pflichten haben 13.12.2023 wie die durch Bundesrecht verpflichteten Meldestellen. Um diesen Gleichlauf zu erreichen, verweist der Gesetzentwurf für die Einrichtung und den Betrieb der internen Meldestellen auf die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes des Bundes. Dies gilt insbesondere für die Organisation der internen Meldestellen und Meldekanäle, das Verfahren und die Folgemaßnahmen. Soweit die Hinweisgeberschutz-Richtlinie Ausnahmen für kleinere Gemeinden eröffnet, nutzt dies der vorliegende Gesetzentwurf, indem Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder weniger als 50 Beschäftigten von der Verpflichtung zur Einrichtung interner Meldestellen ausgenommen werden. Im Übrigen können interne Meldestellen auch im kommunalen Bereich gemeinsam oder durch gemeinsame Behördendienste betrieben werden. Auch das regelt der Gesetzentwurf in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie. Der Gesetzentwurf beinhaltet außerdem eine Änderung des Landesbeamtengesetzes. Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen sollen bei Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht verpflichtet sein, sich zunächst an ihre Dienstvorgesetzten zu wenden. Dementsprechend befreit der Gesetzentwurf sie von der Pflicht zur Einhaltung des Dienstweges. Der Gesetzentwurf stellt eine ausgewogene und effektive Umsetzung der Hinweisgeberschutz-Richtlinie für Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen dar. Er trägt im Anschluss an die bundesgesetzlichen Regelungen maßgeblich zur Verbesserung der Situation von hinweisgebenden Personen in Nordrhein-Westfalen bei, die auf mögliche Missstände im Bereich der öffentlichen Verwaltung aufmerksam machen und damit ihre Verantwortung für rechtmäßiges staatliches Handeln wahrnehmen wollen. Die im Entwurf vorgesehene Evaluation des Gesetzes ermöglicht es schließlich, die Auswirkungen des Gesetzes im kommunalen Raum zeitnah zu erfassen und zu bewerten. Mit Blick auf die vorgenannten Regelungen und die diesen zugrundeliegenden europarechtlichen Vorschriften würde ich mich daher sehr freuen, wenn der Gesetzentwurf auch hier im Plenum die gebührende Zustimmung findet, damit er zur Umsetzung der Richtlinie zeitnah in Kraft treten kann. Landtag
Dr. Jörg Geerlings CDU
Der Gesetzentwurf zur Ausführung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) und zur ergänzenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates, ist ein bedeutender Schritt in Richtung mehr Transparenz und Schutz für diejenigen, die Rechtsverstöße oder Missstände melden. Die EU-Richtlinie 2019/1937 setzt klare Standards für den Schutz von Hinweisgebern und mit diesem Gesetz überführen wir diese Vorgaben sinnvoll in unser Landesrecht. Das Gesetz verpflichtet Gemeinden, Gemeindeverbände und entsprechende Beschäftigungsgeber, interne Meldestellen für Hinweisgeber einzurichten. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen und schaffen Regelungen, die sowohl den Vorgaben der EU-Richtlinie als auch den Bedürfnissen unserer kommunalen Strukturen gerecht werden. Eine besondere Beachtung verdient die Anpassung im Landesbeamtengesetz. Hier wird der Dienstweg für Beamtinnen und Beamte angepasst, um eine reibungslose Integration in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes zu gewährleisten. Zudem ermöglichen wir durch geschickte Ausnahmeregelungen eine ressourcenschonende Umsetzung in kleineren Gemeinden. Dieses Gesetz ist ein klares Signal für die Stärkung der Integrität und den Schutz von Hinweisgebern in Nordrhein-Westfalen. Es schafft die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass mutige Menschen, die auf Missstände hinweisen, angemessen geschützt werden. Ich danke der Landesregierung und den beteiligten Ministerinnen und Ministern für die Vorbereitung des Gesetzentwurfs. Der Gesetzentwurf wird unverändert angenommen.
Sonja Bongers SPD
Wo Menschen zusammenarbeiten, können auch Fehler passieren. Es ist wichtig, dass die Mitarbeitenden in den Verwaltungen die Möglichkeit haben, interne Missstände melden zu können, ohne dass sie dafür irgendwelche Nachteile befürchten müssen. Wir finden es folglich richtig, dass zu diesem Zweck Meldestellen eingerichtet werden sollen und stimmen daher dem Gesetzentwurf, wie in dem 13.12.2023 vorliegenden Gesetzentwurf formuliert und wie auch der Rechtsausschuss empfiehlt, zu.
Dagmar Hanses GRÜNE
Wer auf Missstände hinweist, will meist andere schützen. Wir schützen Hinweisgeber*innen mit einem neuen Gesetz. Whistleblower spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Missständen, Korruption aber auch realen Gefahren und dienen somit dem Schutz des öffentlichen Interesses. Missstände am eigenen Arbeitsplatz aufzudecken, braucht Mut. Aber Mut alleine reicht nicht aus, wenn man zusätzlich den Verlust des eigenen Arbeitsplatzes zu fürchten hat. Hier ist es gut und sinnvoll, dass wir eine Antwort bieten. Denn sogenannte Whistleblower*innen müssen Repressalien im eigenen Unternehmen oder ihrer Behörde fürchten. Die jüngere Geschichte hat uns gezeigt, dass Whistleblower es ermöglichen, dass Informationen über Fehlverhalten im großen Stil ans Licht kommen. Sie unterstützen so das Recht auf Meinungsfreiheit und die Notwendigkeit von Transparenz in einer Gesellschaft. Nachdem bereits eine EU-Richtlinie und ein Gesetz auf Bundesebene zum Hinweisgeberschutz erarbeitet wurden, hat nun auch NRW ein eigenes Hinweisgeberschutzgesetz auf den Weg gebracht. In einer Anhörung im Rechtsausschuss unterstützten alle Sachverständige die Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes auf Landesebene. Deshalb ist es nur folgerichtig: Wer Korruption oder Missstände publik macht, den schützen wir auch in NRW künftig besser. Vor allem werden interne Meldestellen in Kommunen ab 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und Gemeindeverbänden eingerichtet. Auf Missstände aufmerksam zu machen, wird damit einfacher. Gut, dass NRW heute mit diesem Gesetz einen verlässlichen Rechtsrahmen schafft.
Dr. Werner Pfeil FDP
Vorliegend geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie in innerdeutsches Landerecht. Ziel der HinSch-RL ist es, Benachteiligungen von Hinweisgebern auszuschließen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Verboten sind u. a. die Suspendierung oder Entlassung, die Herabstufung oder Versagung einer Beförderung, die Diskriminierung, Nötigung oder Einschüchterung (Artikel 19 der HinSch-RL). Hinweisgeber haben die Möglichkeit der Meldung an – einzurichtende – interne oder Landtag externe Meldestellen (Artikel 7 und 10 der Hin-Sch-RL). Wir kommen hiermit unserer Pflicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie für den Bereich nach, in dem der Bund in einem Teilbereich nicht tätig geworden ist. Der Bund hat von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz zur gesetzlichen Regelung des Hinweisgeberschutzes mit der Sperrwirkung des Artikel 72 Absatz 1 des Grundgesetzes weitgehend Gebrauch gemacht. Das HinSchG sieht vor, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Beschäftigungsgeber, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Gemeinden und Gemeindeverbänden stehen, nach Maßgabe des Landesrechts verpflichtet sind, interne Meldestellen einzurichten (§ 12 Absatz 1 Satz 4 HinSchG). Zur vollständigen Umsetzung der HinSch-RL ist es daher erforderlich, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen seiner Kompetenzen interne Meldestellen für die Gemeinden im Einklang mit dem Bundesrecht einrichtet und betreibt. Die grundsätzliche Pflicht zur Einrichtung von Meldestellen ist durch Artikel 8 Absatz 1 Hin-Sch-RL europarechtlich vorgegeben. Diese Maßnahme ist auch sinnvoll und zum Schutz der Betroffenen umzusetzen. NRW erfordert eine ergänzende Regelung zur Einrichtung interner Meldestellen bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden. Der Gesetzentwurf wurde daher auch in der Sitzung des Rechtsausschusses am 06.12.2023 einstimmig ohne Diskussion unverändert angenommen. Wir kommen hiermit unserer Umsetzungspflicht nach und stimmen der Gesetzesvorlage zu.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Der Bundestag hatte den Entwurf der Bundesregierung (20/3442, 20/3709) am 16.12.2022 in einer durch den Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/4909) beschlossen. Im Bundesrat erzielte der zustimmungspflichtige Gesetzentwurf am 10.02.2023 keine Mehrheit (20/5688). Im April rief die Bundesregierung schließlich den Vermittlungsausschuss an (20/6506). Zwischenzeitlich hatten die Koalitionsfraktionen zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die den ursprünglichen Regierungsentwurf in einen zustimmungspflichtigen (20/5991) und einen nicht zustimmungspflich- tigen Teil (20/5992) aufteilten. Eine Beschlussfassung (20/6193) über die beiden 13.12.2023 Entwürfe war am 30.03.2023 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden. Die EU-Richtlinie ((EU) 2019 / 1937) hätte bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die EU-Kommission hatte im Januar 2022 Deutschland zur Umsetzung der Richtlinie aufgefordert. Im Februar 2023 hatte die Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland und sieben weitere Mitgliedsstaaten eingereicht. Im Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet u.a. Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern und fast alle Unternehmen des Finanzsektors ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Damit wurde die „Whistleblower-Richtlinie“ der EU umgesetzt. Die Chance, für dieses Thema rechtlich klare und bürokratiearme Regelungen zu schaffen, wurde jedoch verpasst. Stattdessen wurden die Vorgaben der Richtlinie überschritten und weitere bürokratische Hürden geschaffen. Grundsätzlich stehen wir dem Gedanken des Hinweisgeberschutzes offen gegenüber, unser Programm fordert das ausdrücklich. Hinweisgeberschutz dient vor allem dazu, Korruption und Machtmissbrauch aufzudecken, insbesondere im Staatsapparat. Das Bundesgesetz sieht allerdings auch die Meldung von Dingen vor, die überhaupt nicht gegen Gesetze verstoßen, also legal sind. Dieser Ansatz ist sehr kritisch zu sehen. Durch das HinSchG NRW (Entwurf) soll den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen auferlegt werden. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eine neue Aufgabe. Dies dürfte als konnexitätsrelevanter Sachverhalt einzustufen sein. Die rechtliche Einordnung als „Existenzaufgabe“ im Gesetzentwurf erscheint fragwürdig. Die neu zugewiesene Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb interner Meldestellen, die eine umfassende Gewährleistung des Hinweisgeberschutzes sicherstellen sollen, stellt unserer Ansicht nach keine Existenzaufgabe dar. Übersehen wird bei dieser Annahme im Gesetzentwurf, dass das HinSchG NRW gerade keine Aufgaben schafft, die eine notwendige institutionelle und organisatorische Grundbedingung für die kommunale Selbstverwaltung darstellen. In den Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände und von Professor Dietlein wird darauf ausführlich eingegangen. Die Landtag Argumente für das Vorliegen eines konnexitätsrelevanten Sachverhalts i.S. des Art. 78 Abs. 3 LV NRW wiegen schwer. Die notwendigen begleitenden Regelungen zur Kostentragung bzw. Kostenübernahme durch das Land scheinen uns in dem Gesetzentwurf nicht hinreichend berücksichtigt. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab. 13.12.2023 Landtag Anlage 7 Zu TOP 13 – „Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes“ – zu Protokoll gegebene Reden
Herbert Reul
Das Spielbankgesetz NRW ist noch nicht alt – es stammt aus dem Jahr 2020 – und hat sich im Wesentlichen auch bewährt. Das sagt jetzt nicht der Reul, sondern das wurde auch durch die Sachverständigenanhörung bestätigt. Diese Anhörung wurde auf Veranlassung des Hauptausschusses durchgeführt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung beschränkt sich daher auf einige wenige Punkte. Im Wesentlichen sind das Ergänzungen und Klarstellungen, die von der Praxis an die Landesregierung herangetragen wurden. Erstens: Es wird klargestellt, was unter dem Begriff „Klassisches Spiel“ verstanden wird, nämlich die Glücksspiele „Roulette“, „Black Jack“, „Trente et quarante“ und „Poker“. Zweitens: Es wird geregelt, dass diese Spiele als Glücksspiel nur in Spielbanken angeboten werden dürfen. Drittens: Die Bestimmung über die Öffnungszeiten am 24. Dezember wird an die alte Regelung in der mittlerweile aufgehobenen Glücksspielverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst. Heißt konkret: Die Spielbanken können am 23. Dezember bis zum nächsten Morgen um 4 Uhr geöffnet werden. Danach heißt es am 24. Dezember – an Heiligabend: „Nichts geht mehr“, um im Casino-Deutsch zu sprechen – also, da bleiben die Spielbanken geschlossen. Die neue Regelung berücksichtigt, dass der 24. Dezember kein Feiertag im Sinne des Feiertagsgesetzes ist – eine Öffnung bis 16 Uhr ginge also. Aus Sicht der Spielbanken ist die Öffnung am 24. Dezember bis 4 Uhr morgens aber ausreichend. Die vierte Änderung betrifft die Regelung über die Konzessionsinhaber. Das Spielbankgesetz NRW stellt an die Konzessionsinhaber aus guten Gründen hohe Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit und Bonität. Wenn Spielbanken von juristischen Personen betrieben werden – wie es bei uns in Nordrhein-Westfalen der Fall ist – müssen diese hohen Anforderungen auch von den Gesellschaftern, den Mitgliedern der Geschäftsführung und deren Angehörigen erfüllt werden. 13.12.2023 Dadurch wird verhindert, dass Strohleute aus dem näheren Verwandtenkreis vorgeschickt werden können. Außerdem galt bisher, dass Änderungen der Zuverlässigkeit und Bonität bei den Gesellschaftern und Mitgliedern der Geschäftsführung während der Konzessionslaufzeit gemeldet werden mussten. Diese Regelung wird künftig auf die nahen Angehörigen ausgeweitet.
Daniel Hagemeier CDU
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt in der Entwicklung einer kohärenten und verantwortungsvollen Regulierung des Glücksspielsektors in unserem Bundesland; das hat auch die Anhörung im Hauptausschuss gezeigt. Die wesentlichen Änderungen die durch die Landesregierung im Gesetzentwurf eingebracht worden sind, sind klarstellender Natur und erleichtern gleichermaßen die Arbeit in der Praxis. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Entwurfs ist beispielsweise die Anpassung der Öffnungszeiten am 24. Dezember. Diese Anpassung ist nicht nur eine Frage der Tradition und des gesellschaftlichen Werteverständnisses, sondern auch ein logischer Schritt zur Gewährleistung einer konsistenten Geschäftsführung in unseren Spielbanken. Die Wiederherstellung der ursprünglichen Öffnungszeiten am Heiligen Abend dient der Vollendung des vorherigen Geschäftstages und stellt eine folgerichtige Anpassung dar, die im Einklang mit den Bedürfnissen der Branche und der Gesellschaft steht. Es ist wichtig zu betonen, dass Spielbanken zu den am stärksten regulierten Einrichtungen im Glücksspielsektor gehören. Sie unterliegen sehr strengen Kontrollen und Vorschriften, die ein verantwortungsvolles Spielen sicherstellen. Trotz dieser hohen Standards mussten Spielbanken bisher am 24. Dezember schließen, während andere Glücksspielangebote wie Spielhallen, die weniger strengen Regulierungen unterliegen, geöffnet bleiben. Diese Inkonsistenz in der Regulierung hat nicht nur zu Wettbewerbsnachteilen für die Spielbanken geführt, sondern auch die Intention einer umfassenden und verantwortungsvollen Glücksspielregulierung untergraben. Gleichzeitig gewährleisten wir, dass die hohe Regulierungs- und Kontrollqualität, die in Landtag unseren Spielbanken herrscht, weiterhin zum Tragen kommt und das Glücksspiel in geordneten Bahnen bleibt. Neben diesen praktischen Überlegungen reflektiert der Gesetzentwurf auch die Notwendigkeit, klare Definitionen und Begrifflichkeiten zu etablieren. Die präzise Bestimmung von „Klassischem Spiel“ und die Erweiterung des Begriffs „Spielgeräte“ tragen dazu bei, dass unser Glücksspielgesetz nicht nur den aktuellen, sondern auch zukünftigen Entwicklungen gerecht wird. Ebenso wichtig ist die Erweiterung der Regelungen bezüglich der Konzessionsinhaber. Das Gesetz stellt berechtigterweise hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Bonität von Konzessionsinhabern. Diese strengen Vorschriften werden nun ausgedehnt auf die Gesellschafter, die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und deren Angehörige. Dies trägt entscheidend dazu bei, die Integrität und Transparenz im Betrieb unserer Spielbanken zu gewährleisten und mögliche Umgehungen dieser strengen Vorschriften durch den Einsatz von Strohleuten zu verhindern. Wir werden daher den vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Er ist ein Ausdruck unseres Bestrebens, für ein ausgewogenes, faires und zukunftsfähiges Glücksspielwesen in Nordrhein-Westfalen zu sorgen. Durch diese Änderungen stärken wir nicht nur die Integrität der Spielbanken, sondern tragen auch zum Schutz der Verbraucher und zur Wahrung unserer gesellschaftlichen Werte bei.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Bei der Verfassung des Gesetzesentwurf zur Änderung des Spielbankengesetzes wurde bedauerlicherweise davon abgesehen, maßgebliche Veränderungen vorzunehmen, um den Spielerschutz endlich zu stärken. Hierfür hätte es vom Absehen – vor allem – von zwei aktiven Aufweichungen gesetzlicher Beschränkungen des Glücksspiels, sowie einiger klarstellender Ergänzungen bedurft. Dieses Vorgehen sehen wir aus suchtpräventiver Perspektive mit Sorge. Wir sehen vor allem die Aufweichungen der zuvor restriktiver gestalteten Regelungen der §§ 2 und 9 Spielbankengesetz a.F. als problematisch. § 2 Abs. 3 n.F. enthält eine Ergänzung der Definition des klassischen Spiels mit der Formulierung eines Regelspiels. Dadurch wird suggeriert, dass eine Aufweichung der Vorgaben erfolge, wo die in der Vorschrift aufgelisteten 13.12.2023 Glücksspiele angeboten werden dürfen. Einer Einschränkung bedarf es an dieser Stelle gar nicht. Zudem ermöglicht der Gesetzesentwurf der Landesregierung eine weitergehende Öffnungszeit als bisher. So können Spielbanken nach § 9 Abs. 8 S. 1 des Entwurfs am 24. Dezember von 04:00 Uhr bis 24:00 Uhr geöffnet haben, also auch am Heiligen Abend, über die üblichen Ladenöffnungszeiten hinaus. Diese Aufweichung ist aus suchtpräventiver Sicht und aus Gesichtspunkten des Spielerschutzes strikt abzulehnen. An Tagen wie dem 24.12., insbesondere am Heiligen Abend, sollen Familien zusammenkommen und entschleunigt den Traditionen der Feiertage nachgehen. Die teilweise Ladenöffnung am 24.12. dient ausschließlich der Versorgung über die Festtage. Spielsüchtige können über die Extension der Öffnungszeiten von Spielbanken dem sogenannten Chasing verfallen und ihren Verlusten hinterherjagen, um ihren Familien ein angemessenes Weihnachtsfest zu ermöglichen. Es gibt zudem keinen, über ökonomische Aspekte hinausgehenden Grund, die Öffnungszeiten auszuweiten. Das darf bei einem so sensiblen und suchtanfälligen Bereich kein ausschlaggebendes Argument sein. Hiermit setzt die Landesregierung bereits Süchtige oder Suchtgefährdete einem ungerechtfertigt hohen Risiko aus. Das lehnen wir entschieden ab. In den Regelungen zur Abschaffung des Residenzverbots, der Privatisierung von Spielbanken, der Erhöhung der Anzahl maximal zulässiger Spielbanken in NRW von vier auf sechs, der Ermöglichung von Online-Casinospielen und der umfangreichen Werbung, wie beispielsweise anlässlich der Eröffnung der Spielbank Monheim bedürfte es nach unserer Auffassung weiterer Regulierung und Beschränkung von Glücksspielen. Auch an diesen Stellen wird deutlich, dass suchtpräventive und gesundheitliche Aspekte sukzessive und verstärkt hinter die wirtschaftlichen Interessen der Glücksspielunternehmen treten. Das ist ein gefährlicher Trend. Dies haben wir bereits mehrfach im Hauptausschuss, zuletzt bei der Auswertung der schriftlichen Sachverständigenanhörung sehr deutlich gemacht. Wir möchten die Landesregierung auch an dieser Stelle noch einmal an den Glücksspielstaatsvertrag erinnern und ausdrücklich auffordern, sich an den diesen zu halten. Dieser sieht in seiner Präambel unter anderem vor, stets den Spielerschutz in den Vordergrund zu stellen, diesen zu achten und zu schützen. Landtag Nach unserer Überzeugung ist das mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht geschehen – ganz im Gegenteil. Daher sehen wir uns gezwungen, diesen abzulehnen.
Verena Schäffer GRÜNE
Mit dem vorliegenden Gesetz wird der Begriff „klassisches Spiel“ rechtlich definiert. Damit wird klargestellt, welche Spiele unter diesem Begriff zu fassen sind. Das Gesetz stellt auch klar, dass eben diese Spiele nur von Spielbanken angeboten werden dürfen. Damit schafft das Gesetz Rechtsklarheit. Zudem verstärkt das Gesetz die Kontrolle der Inhaberinnen und Inhaber von Konzessionen. Nun müssen auch bei Änderungen von Geschäftsführungsorganen und Gesellschaftern die Namen der Angehörigen angezeigt werden, sodass eine Kontrolle der Zuverlässigkeit nicht nur beim Erwerb einer Konzession, sondern auch bei personellen Veränderungen in gleicher Weise erfolgt. Damit schafft das Gesetz Rechtsklarheit und eine bessere Kontrolle im Bereich der Spielbanken. Daher stimmen wir Grüne dem Gesetzentwurf zu.
Dirk Wedel FDP
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Spielbankgesetzes kann nur teilweise überzeugen. Soweit nach § 4 Absatz 3 Satz 5 zukünftig bei Änderungen der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans beziehungsweise der Gesellschafter während der Konzessionslaufzeit nun – wie gemäß § 16 Absatz 4 bereits im Rahmen des Konzessionsverfahrens vorgeschrieben – die Namen der Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung offenzulegen sind, ist die Neuregelung zu begrüßen. Zutreffend ist, dass an die Überprüfung der Zuverlässigkeit neuer Mitglieder des Geschäftsführungsorgans beziehungsweise neuer Gesellschafter keine geringeren Anforderungen zu stellen sind als an die der Bewerberinnen und Bewerber im Konzessionsverfahren. Nicht gelungen ist dagegen § 2 Absatz 3 Satz 2. Bereits die Definition des Klassischen Spiels ist aus sich heraus nur bedingt verständlich. So hat der Sachverständige Professor Dünchheim darauf hingewiesen, dass § 2 Absatz 3 Satz 3 als eine Beschränkung auf Bankhalterspiele gelesen werden könnte. Bei der in Spielbanken angebotenen Pokervariante „Cash Game“ handelt es sich dagegen nicht 13.12.2023 um ein Bankhalterspiel. Bei dieser Variante spielen Personen gegeneinander und nicht gegen die Bank. Hier hat die für das entsprechende Glücksspiel ausgebildete Person zwar nicht die Aufgabe, getätigte Einsätze oder Gewinne den Spielern zuzuordnen, ist aber neben ihrer Anleitungs- und Überwachungsfunktion über die Ausgabe der Karten „am Tisch in den Spielablauf eingebunden“. Soweit § 2 Absatz 3 Satz 2 darüber hinaus noch bestimmt, dass Klassisches Spiel „in der Regel nur in Spielbanken angeboten werden darf“, erscheint es bereits rechtssystematisch fragwürdig, eine solche Regelung innerhalb einer Legaldefinition vorzunehmen. Zudem führt die Regelung zu einer vermeidbaren Rechtsunklarheit. Die Gesetzesbegründung, nach der die Formulierung klarstellt, „dass das klassische Spiel nur in Spielbanken angeboten werden darf“, divergiert mit dem Gesetzestext. Soweit das Ministerium des Inneren unter Bezugnahme auf den Pokererlass darauf verweist, ohne die Formulierung „in der Regel“ dürfe Poker niemals außerhalb einer Spielbank gespielt werden, lässt dies außer Acht, dass Voraussetzung der Anwendung des Pokererlasses gerade ist, dass kein Glücksspiel im Sinne des § 3 Absatz 1 Glücksspielstaatsvertrag vorliegt, während das Spielbankgesetz, wie aus § 1 ersichtlich, dem Glücksspielrecht zuzuordnen ist. Da die bisherige Rechtslage auch ohne eine entsprechende Regelung ausgekommen ist, ohne dass es deshalb zu rechtlichen Verwerfungen gekommen wäre, erscheint es vorzugswürdig auf diese Regelung zu verzichten. Unser Änderungsantrag sieht deshalb eine Streichung des betreffenden Satzteils vor. Zudem sollen nach unserem Änderungsantrag am 24. Dezember Spielbanken bis 16 Uhr öffnen können. Der Gesetzentwurf, der wie die frühere Rechtslage nach der Glücksspielverordnung NRW nur eine Öffnung bis 4 Uhr ermöglicht, ist gegenüber dem Status Quo zwar eine Verbesserung, geht aber nicht weit genug. Bei dem 24. Dezember handelt es nicht um einen Feiertag. Gemäß § 7 Absatz 2 Feiertagsgesetz NW gelten am Vorabend des Weihnachtsfeiertags erst ab 16 Uhr bestimmte Verbote. Da es sich bei Einschränkungen von Öffnungszeiten um einen Grundrechtseingriff handelt, erscheint ein Gleichlauf mit der in § 7 Absatz 2 Feiertagsgesetz NW festgesetzten Uhrzeit sachgerecht. Die entsprechenden Regelungen der anderen Bundesländer sind nicht einheitlich. Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz gehen mit Landtag 14 Uhr, 13 Uhr und 11 Uhr deutlich über 4 Uhr hinaus, Schleswig-Holstein erlaubt sogar die Öffnung bis 24 Uhr. Gründe, die es erforderlich machen würden, am 24. Dezember zwischen 4 Uhr und 16 Uhr eine Öffnung von Spielbanken zu verbieten, sind auch in Nordrhein-Westfalen nicht ersichtlich. Soweit Sie unserem Änderungsantrag nicht folgen können, lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Sven Werner Tritschler AfD
Ohne Zweifel ist die Spielsucht eine ernstzunehmende Gefahr. Menschen verspielen Haus und Hof, Familien leiden oder zerbrechen. Existenzen werden vernichtet. Fast überall auf der Welt unterliegt das Glückspiel daher strenger staatlicher Regulierung oder ist vollends verboten. Deutschland – bzw. die Bundesländer – sehen traditionell von einem Totalverbot ab, unterwerfen aber die Spielbanken und andere Spielstätten einem strengen Reglement. Viele Maßnahmen, z. B. Altersgrenzen, Zuverlässigkeitserfordernisse für die Betreiber solcher Einrichtungen, Spielersperren und dergleichen können geeignete Maßnahmen sein, um die Gefahren der Spielsucht für die Allgemeinheit zumindest einzudämmen. Die in § 9 Abs. 8 des Spielbankgesetzes geregelten Pflichtschließungen an stillen Feiertagen wie Allerheiligen, Karfreitag oder dem Volkstrauertag sowie (teilweise) an den Weihnachtstagen sind hingegen nach unserer Auffassung nicht geeignet, die Spielsucht einzudämmen. Die Vorstellung, dass man den Ernährer einer Familie davon abbringen kann, das Geld für Weihnachtsgeschenke zu verspielen, indem man Spielbanken über die Weihnachtsfeiertage schließt, erscheint naiv und abwegig. Vielmehr ist diese Regelung nach unserem Dafürhalten dazu da, den Respekt vor der christlichen Tradition unseres Landes zu bewahren. Und das ist durchaus unterstützenswert. Allerdings gehört zu der Überlieferung auch, dass das Weihnachtsfest am Abend des 24. Dezembers, dem Heiligabend beginnt, und nicht am frühen Morgen. Dementsprechend dürfen auch Verkaufsstellen, die dem Ladenöffnungsgesetz unterliegen, am Heiligabend bis 14 Uhr geöffnet sein. Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, wenn hier wieder zum alten Zustand zurückgekehrt wird und die Öffnung in der Nacht vom 23. auf den 24. Dezember bis vier Uhr morgens erlaubt wird. 13.12.2023 Der von der SPD nachgeschobene Ablehnungsgrund des Arbeitnehmerschutzes kann hier ebenfalls nicht überzeugen, da nicht ersichtlich ist, warum hier ein Sonderrecht für die Beschäftigten bei Spielbanken gelten soll. Wie bereits ausgeführt, müssen die Beschäftigten im Einzelhandel am Heiligabend sogar bis 14 Uhr arbeiten, in der Gastronomie gelten noch weitreichendere Regelungen. Die übrigen Neuregelungen im Gesetzentwurf sind eher redaktioneller Natur und bedürfen daher keiner näheren Erörterung. Die AfD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf daher zu. Landtag Anlage 8 Zu TOP 14 – „Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Niedersachsen über die Vereinigung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts, und der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover, Anstalt des öffentlichen Rechts, zur LBS Landesbausparkasse NordWest, Anstalt des öffentlichen Rechts, und über die LBS Landesbausparkasse NordWest“ – zu Protokoll gegebene Reden
Dr. Marcus Optendrenk
Eine für alle Beteiligten überraschende Bewertung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Änderung des Staatsvertrags erforderlich gemacht. Es geht um die Regelung zum Erwerb von Anteilen an der LBS NordWest durch das Institut selbst. Konkret hat die BaFin im Nachhinein den § 5 Abs. 8 Satz 1 und den § 7 Abs. 3 des Staatsvertrags als mit Europäischem Recht unvereinbar angesehen. Unabhängig von der Frage, ob die Formulierungen des § 5 Abs. 8 Satz 1 und des § 7 Abs. 3 im ursprünglichen Staatsvertrag LBS NordWest in materieller Hinsicht Anlass für die von der BaFin geäußerten Bedenken gegeben haben oder – wie ich meine – nicht, so entsprechen sie durch die Anlehnung an § 71 des Aktiengesetzes (AktG) nun auch der betont formellen Sichtweise der BaFin und der Europäischen Zentralbank (EZB) bzw. der Europäischen Bankenaufsicht (EBA). Lassen Sie es mich noch einmal klar herausstellen: Alle Beteiligten waren sich von Anfang an einig, dass auch mit der im ursprünglichen Staatsvertrag in § 5 Absatz 8 geregelten Möglichkeit zum Erwerb eigener Anteile durch die LBS NordWest die Erhaltung des Stammkapitals des Instituts für den Fall bezweckt wurde, dass ein Träger aus dem Kreis der Anteilseigner ausscheidet. Es handelte sich aber nicht um eine „put-option“, mittels der sich der Träger gegen Entschädigung aus der LBS NordWest ohne Rücksicht auf die Kapitallage der Bausparkasse verabschieden konnte. Dies wird jetzt durch die Anpassung im Staatsvertrag deutlicher klargestellt. Die Träger der LBS NordWest haben seinerzeit um Anpassung des Staatsvertrags LBS NordWest gebeten, um eine rechtliche Auseinandersetzung mit der BaFin zu vermeiden und 13.12.2023 die dauerhafte Anerkennung des Stammkapitals sicherzustellen. Andernfalls wäre das neu vereinigte Institut wegen des drohenden Einschreitens der BaFin massiven Unsicherheiten ausgesetzt gewesen. Diese wären durchaus geeignet, die guten Marktchancen des neu-vereinigten Instituts erheblich zu belasten. Insgesamt sollte der Erfolg der bisher reibungslos und zur Zufriedenheit aller Beteiligter gelaufenen Fusion der LBS NordWest im Interesse des Unternehmens, seiner Mitarbeitenden und des Bausparkassen-Standorts Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in keiner Weise gefährdet werden. Ich bitte Sie, zum dauerhaften Gelingen der Vereinigung der Landesbausparkassen beizutragen und der vorgeschlagenen Änderung des Staatsvertrags abschließend zuzustimmen.
Daniel Hagemeier CDU
Die Fusion der LBS West und der LBS Nord zur LBS NordWest war ein sorgfältig geplanter und durchgeführter Prozess, der breite Unterstützung im Landtag fand. Der Staatsvertrag wurde im Mai dieses Jahres beschlossen, und im Juni folgte die Zustimmung des Landtages nach einer umfassenden Anhörung. Mit dem Austausch der Ratifizierungsurkunden zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wurde das Vorhaben im Juli abgeschlossen, und seit September ist der Staatsvertrag in Kraft. Die Fusion ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung unserer Landesbausparkassen und zur Verbesserung der Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger. Allerdings hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bedenken hinsichtlich des § 5 Abs. 8 des Staatsvertrags geäußert. Diese Bedenken betrafen die Möglichkeit der LBS NordWest, eigene Anteile zu erwerben, und die potenzielle Gefahr einer Ausschüttung oder Rückzahlung des Stammkapitals, was die regulatorischen Anforderungen an das harte Kernkapital beeinträchtigen könnte. Dieser Punkt wurde von der BaFin erst nach Abschluss des Verfahrens vorgebracht und nicht während der Beratungen im Mai und Juni. Wir in der CDU-Fraktion haben die Rechtsauffassung der BaFin in dieser Hinsicht nicht vollständig geteilt. Dennoch haben wir die Notwendigkeit einer pragmatischen Lösung anerkannt, um die Fusion erfolgreich und endgültig Landtag abzuschließen. Eine Gefährdung der Fusion oder eine langwierige juristische Auseinandersetzung liegt im Interesse von niemandem. Besonders den Beschäftigten der Institute, die diesen Prozess mit großer Anstrengung in den letzten beiden Jahren begleitet haben, sind wir eine zügige und effektive Lösung schuldig. In diesem Sinne begrüßen wir als CDU-Fraktion die vorgeschlagene Änderung des Staatsvertrags, deren Änderungen auch im Ausschuss nach Anhörung positiv aufgenommen worden sind. Diese Änderung dient dazu, die Anforderungen der BaFin zu erfüllen und gleichzeitig die Stabilität und Zuverlässigkeit der LBS NordWest zu gewährleisten. Es ist unser gemeinsames Ziel, eine starke und zukunftsfähige Landesbausparkasse zu schaffen, die den Bedürfnissen der Menschen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen dient. Lassen Sie uns daher gemeinsam daran arbeiten, diese Fusion als Erfolgsgeschichte zu vollenden und gleichzeitig unsere Finanzinstitutionen auf eine solide und zukunftsorientierte Basis zu stellen. Wir werden daher zustimmen.
Sven Wolf SPD
In der damaligen Debatte im Juni habe ich bereits ausführlich erklärt, warum die SPD-Fraktion dem damaligen Staatsvertrag und der Fusion der Landesbausparkassen zustimmt. Alle Beteiligten waren und sind weiterhin mit der Fusion zu größeren Landesbausparkassen einverstanden. Das gibt den Mitarbeitern Sicherheit und den vielen Kunden noch mehr Möglichkeiten. Im Kern geht es dabei um den Traum nach den eigenen vier Wänden, auch für Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen. Das kann mit Bausparkassen gelingen. Wir brauchen und wir wollen starke öffentlich-rechtliche Sparkassen. Dafür werden wir uns als Sozialdemokraten auch weiterhin stark machen und diese unterstützen, dazu braucht es auch starke Bausparkassen. Die Landesregierung hat nach Verhandlungen mit dem Land Niedersachen eine weitere redaktionelle Änderung des Staatsvertrages vorgelegt. Hierbei geht es darum, den Wünschen und Forderungen der BaFin nachzukommen und die Regelungen des Vertrages zwischen NRW und Niedersachen näher an die Regelung des Aktienrechts zu bringen. In der Anhörung des Hauptausschusses gab es von den eingeladenen Experten keine Kritik 13.12.2023 an diesen Änderungen. Dem einheitlichen Votum der Sachverständigen schließen wir uns an. Wir freuen uns, dass nun diese Fusion endlich abgeschlossen wird und werden der Änderung zustimmen.
Simon Rock GRÜNE
Vor der Sommerpause haben wir als Landtag der LBS-Fusion mit einer breiten Mehrheit zugestimmt. Dies war ein wichtiger Schritt, um die LBS für die Zukunft aufzustellen und ein breites Angebot zur Verfügung stellen zu können. Das für die Sparkassen wichtige Geschäft mit Bausparverträgen hat in letzter Zeit wieder zugenommen. Grund dafür ist neben steigenden Zinsen der Bedarf an sicheren Wertanlagen, den die Bevölkerung in schwierigen Zeiten wieder für sich entdeckt hat. Neben den Sparkassenverbänden unterstützten auch die Personalvertretungen die Fusion der beiden Landesbausparkassen, da sie gut in den Prozess eingebunden wurden und die Sicherheit der Arbeitsplätze gewährt ist. Die BaFin hat die Regelungen des Staatsvertrages nun geprüft uns ist der Ansicht, dass eine Detailregelung nachgeschärft werden muss. Die Regelung zum Erwerb eigener Anteile durch die LBS NordWest wird nun durch die vorliegende Änderung des Staatsvertrages angepasst, um den Eigenkapitalvorschriften der EU zu entsprechen. Dadurch werden die Regelungen an die Vorschriften des Aktiengesetzes angenähert. Die Anhörung hat ergeben, dass diese Regelung die Rechtssicherheit erhöht und dabei den vorgetragenen Bedenken der BaFin Rechnung trägt. Ich hoffe, dass die Änderung des Staatsvertrages erneut auf breite Zustimmung unter den demokratischen Parteien stößt und die LBS Nordwest damit für die Zukunft gerüstet ist und die Sparkassen in NRW, Niedersachsen und darüber hinaus gut versorgen werden.
Sven Werner Tritschler AfD
Die AfD unterstützt alle Bestrebungen, die geeignet sind, das Wohneigentum für breite Bevölkerungsschichten in Deutschland zu ermöglichen. Im Gegensatz zu den Grünen halten wir das Eigenheim – auch und gerade in Gestalt des Einfamilienhauses – nicht für überholt, sondern für eine Wohnform, die staatliche Unterstützung verdient. Landtag Aus diesem Grund haben wir dem Staatsvertrag zur Fusion der Landesbausparkassen im Juni bereits zugestimmt, denn die Zusammenlegung hat zumindest das Potenzial, effizientere und damit kostengünstigere Strukturen zu schaffen und so die Sparer zu entlasten. Wer sich heute Wohneigentum zulegen möchte, sieht sich immer größeren Belastungen ausgesetzt. Für viele Bürger – keinesfalls nur für Geringverdiener – ist der Traum vom Eigenheim derzeit unerreichbar. Bausparen kann hier ein Weg sein, der den Traum irgendwann doch ermöglicht. Und der hier vorliegende Staatsvertrag ist geeignet, das Bausparen ein bisschen besser zu machen. Dass wir uns heute noch einmal mit der Angelegenheit befassen müssen, liegt an einer kleineren Veränderung, die auf Verlangen der BaFin vorgenommen werden muss und gegen die keine Einwände bestehen. Die AfD-Fraktion wird dem Staatsvertrag daher auch in der nun vorliegenden, leicht geänderten, Fassung zustimmen. 13.12.2023 Landtag Anlage 9 Zu TOP 15 – „Gesetz zu der Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts – dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen – Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. vom 1. Dezember 1992 (GV. NRW. S. 314), zuletzt geändert durch Sechsten Änderungsvertrag vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 574)“ – zu Protokoll gegebene Reden
Hendrik Wüst
Der 7. Oktober 2023 war eine Zäsur. Der grausame Terrorangriff der Hamas auf Israel hat uns alle tief erschüttert. Ziel der unvorstellbaren Gräueltaten war die grausame Ermordung möglichst vieler Jüdinnen und Juden. Diese Verbrechen, über die uns immer wieder neue, entsetzliche Informationen erreichen, haben nicht nur das Leben der Jüdinnen und Juden vor Ort verändert, sie betreffen Jüdinnen und Juden überall auf der Welt – auch hier in Nordrhein-Westfalen. Mit großer Sorge und Angst um Familie und Freunde blicken sie nach Israel – Sorge und Angst betreffen aber auch den Alltag hier in Nordrhein-Westfalen. Denn auf unseren Straßen wurden die Terrorakte der Hamas bejubelt, wurde das Existenzrecht Israels geleugnet und wurden unverhohlen Hass- und Hetzparolen geschrien. Das dürfen wir nicht dulden! In Nordrhein-Westfalen ist kein Platz für Antisemitismus! Die Sicherheit Israels, aber auch der Schutz und die Sicherheit jüdischen Lebens in unserem Land zählen zur deutschen Staatsräson. Dass jüdisches Leben nach den Verbrechen der Shoah nach Nordrhein-Westfalen zurückgekehrt ist, ist ein Symbol für Vertrauen und Zuversicht. Dass gerade hier in Nordrhein-Westfalen rund 25.500 Menschen jüdischen Glaubens leben und unser Land damit Heimat der größten jüdischen Gemeinschaft in Deutschland ist, erfüllt uns mit großer Dankbarkeit. Sicherheit für Jüdinnen und Juden in unserem Land bedeutet, dass jüdisches Leben ohne Einschränkungen stattfinden kann, dass Eltern ihre Kinder ohne Sorge in Kindergarten und Schule schicken, dass Synagogen und 13.12.2023 Gottesdienste ohne Angst gemeinsam besucht werden und dass Glaubenssymbole offen getragen werden. Hierfür müssen wir als Staat und als Gesellschaft entschlossen und unmissverständlich eintreten. Der Schutz jüdischer Einrichtungen durch Einsatzkräfte der Polizei, durch zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 11,5 Millionen Euro für baulich-technische Sicherheitsmaßnahmen und nun auch durch die kurzfristige Bereitstellung zusätzlicher 1,5 Millionen Euro für Sicherheitsleistungen an jüdischen Einrichtungen im Zusammenhang mit Wachdiensten sind hier ein wichtiger Baustein. Dass dies aber heute notwendig ist, muss uns anspornen, entschieden gegen das weitere Anfachen antisemitischer Hetze auf unseren Straßen vorzugehen. Denn jüdisches Leben ist wertvoller Teil unseres Zusammenlebens. Wenn es nur hinter schützenden Mauern oder Zäunen stattfinden kann, sind wir unserer Verantwortung nicht gerecht geworden! Schutz, Sicherheit und Förderung jüdischen Lebens war unabhängig von der jeweiligen Konstellation zwischen Regierung und Opposition stets ein parteiübergreifendes Anliegen in Nordrhein-Westfalen. Heute ist dies wichtiger denn je! Ich danke Ihnen daher besonders, dass wir diese Verantwortung auch weiterhin gemeinsam wahrnehmen. Zugleich möchte ich allen Beteiligten für die guten und zügigen Beratungen danken. Einmal mehr ist dies sichtbarer Beleg für die guten Beziehungen, die das Land zur jüdischen Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen unterhält. Das Signal, dass die heutige Zustimmung zu der Zusatzvereinbarung an die jüdische Gemeinschaft, aber auch an alle Menschen in unserem Land sendet, ist: Wir stehen fest an der Seite der Jüdinnen und Juden in unserem Land. Antisemitismus und Hass haben in unserem Land keinen Platz. Dies ist unsere tiefste Überzeugung und wir handeln danach.
Daniel Hagemeier CDU
Der Schutz und die Unterstützung jüdischen Lebens ist der Zukunftskoalition von CDU und Grünen und der sie tragenden Landesregierung ein besonderes Anliegen. Die gilt auch und gerade in Zeiten, in denen Jüdinnen und Juden bzw. deren Einrichtungen und Gotteshäuser wieder das Ziel von Angriffen werden. Wir stehen an der Seite von Menschen jüdischen Glaubens und engagieren uns mit Nachdruck dafür, dass jüdisches Leben auch Landtag in Zukunft in der Mitte unserer Gesellschaft wächst und gedeiht. Es geht gehört zu Nordrhein-Westfalen und ist eine Bereicherung für uns alle. Dem Wortlaut des Gesetzentwurfs ist klar zu entnehmen, worum es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht: Der 1992 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Landesverbänden geschlossene Staatsvertrag ist zuletzt mit dem Sechsten Änderungsvertrag vom 13. April 2022 umfassend überarbeitet worden. Neben einer Neufassung der Präambel und einer Überarbeitung der Regelungen betreffend die Verteilung der Landesleistungen zwischen den Vertragsparteien wurde insbesondere der Betrag der jährlich insgesamt zu gewährenden Landesleistungen um gut 5 Millionen Euro auf 23,5 Millionen Euro erhöht. Die hierin enthaltene Erstattung der Aufwendungen für entsprechende zusätzliche Sicherheitsleistungen an jüdischen Einrichtungen im Zusammenhang mit Wachdiensten erfuhr in diesem Zuge mit Blick auf eine fortdauernde Entwicklung zunehmender antisemitischer Tendenzen in der Gesellschaft und die damit verbundene Sicherheitslage der jüdischen Gemeinden eine institutionelle Anhebung von 3 Millionen auf 5 Millionen Euro. Zugleich wurde auch dieser Teil der Landesleistungen in die jährliche Dynamisierung einbezogen. Mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes werden für den Schutz jüdischer Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen im Haushaltsjahr 2024 einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro für Aufwendungen für Zusätzliche Sicherheitsleistungen an jüdischen Einrichtungen im Zusammenhang mit Wachdiensten bereitgestellt, um auf die außergewöhnliche antisemitische Bedrohungslage im Nachgang des Terrorangriffs der Hamas vom 7. Oktober 2023 zu reagieren. Um die notwendige Grundlage für eine Bereitstellung der Mittel an die jüdischen Landesverbände noch bis zum Beginn des Jahres 2024 schaffen zu können, soll eine entsprechende Zusatzvereinbarung zu dem bestehenden Staatsvertrag über die zunächst einmalige Bereitstellung zusätzlicher 1,5 Millionen Euro für Aufwendungen für Zusätzliche Sicherheitsleistungen an jüdischen Einrichtungen im Zusammenhang mit Wachdiensten geschlossen werden. Aufgrund der vorgesehenen Änderung erhöht sich die im Staatsvertrag vereinbarte Landesleistung an die jüdischen Landesverbände im 13.12.2023 Jahr 2024 um den genannten Betrag. Mit diesem Geld leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, jüdische Einrichtungen und Menschen jüdischen Glaubens zu schützen und zu unterstützen. Wir werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen.
Sven Wolf SPD
Immer unverhohlener wird Hass gegen Jüdinnen und Juden skandiert. Besonders nach dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober dieses Jahres hat sich die Sicherheitslage noch mal verschärft. Umso mehr müssen wir in der jetzigen Zeit an der Seite der Jüdinnen und Juden in unserem Land stehen. Dass auch auf unseren Straßen die Gräueltaten bejubelt werden und Jüdinnen und Juden bedroht werden, verurteilen wir als SPD-Fraktion aufs Schärfste. Insoweit schließen wir uns den klaren Worten der Präambel der vorliegenden Ergänzung des Staatsvertrages an. Hass und Hetze gegen Jüdinnen und Juden sind für uns Demokraten nicht erträglich – besonders deswegen, weil wir als Deutsche eine so große Verantwortung aus unserer gewaltvollen Geschichte für eine gewaltfreie Zukunft tragen. Diese Verantwortung gilt aber auch für alle Menschen, die in Deutschland leben. Diese Verantwortung erstreckt sich aber auch auf den besonderen Schutz jüdischer Einrichtungen durch den Staat. Besonders die Personalkosten für die Wachdienste sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Hierauf haben auch uns die jüdischen Verbände und viele Gemeinden angesprochen. Der im April 2022 geänderte Staatsvertrag mit den jüdischen Verbänden in Nordrhein-Westfalen schafft hier eine neue Grundlage, um besonders die gestiegenen Aufwendungen für die Sicherheitsmaßnahmen zu erstatten und hat die Leistungen bereits deutlich erhöht. Eine solche Erstattung der Kosten sollte hier außer Frage stehen. Nach dem 7. Oktober ist die Lage neu bewertet worden und im Haushalt 2024 sind nochmals weitere 1,5 Millionen Euro zusätzliche Mittel zur Sicherheit eingeplant worden. Auch diese Mittelsteigerung sollte außer Frage stehen. Wir begrüßen es als SPD-Landtagsfraktion daher ausdrücklich, dass die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetz und der Landtag vorgelegten Zusatzvereinbarung zum Staatsvertrag eine rechtliche Grundlage schaffen will, um die zusätzlichen Mittel mit Beginn des Jahres 2024 direkt auszahlen zu können. Wir werden dem vorliegenden Gesetzentwurf in der heutigen ersten und zweiten Lesung zustimmen.
Verena Schäffer GRÜNE
Der 7. Oktober war eine Zäsur. Der schreckliche Angriff der terroristischen Hamas auf Israel hat über 1.200 Leben in Israel gekostet. Noch immer sind nicht alle Geiseln wieder frei. Dieses unermessliche Leid macht uns betroffen und unsere Solidarität mit Israel ist und bleibt ungebrochen. Im Zusammenhang mit dem Krieg im Nahen Osten haben die Angriffe auf Jüdinnen und Juden sowie auf jüdische Einrichtungen auch in Nordrhein-Westfalen massiv zugenommen. Das ist zutiefst beschämend. Wir wollen, dass Jüdinnen und Juden sicher und frei von Angst an jedem Tag und an jedem Ort in Nordrhein-Westfalen leben können. Deshalb erhöhen wir die Mittel für Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen. Damit können notwendige bauliche Maßnahmen umgesetzt und mehr Sicherheitspersonal eingestellt werden. Das ist ein wichtiger und notwendiger Schritt für den Schutz jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen. Denn jeder Angriff auf ein Minderheit ist auch ein Angriff auf unsere demokratische Gesellschaft. Wir stellen uns entschieden gegen jede Form von Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit. Daher stimmen wir dem Gesetz der Landesregierung zu.
Dirk Wedel FDP
Mit dem Gesetzentwurf stimmt der Landtag der Zusatzvereinbarung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Landesverbänden zu, die eine zunächst einmalige Bereitstellung zusätzlicher 1,5 Millionen Euro für Aufwendungen für zusätzliche Sicherheitsleistungen zum Schutz jüdischer Einrichtungen im Zusammenhang mit Wachdiensten zum Gegenstand hat. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 ist auch in Nordrhein-Westfalen eine beispiellose Zunahme antisemitischer Vorfälle zu verzeichnen. Vom 7. Oktober bis zum 9. November 2023 dokumentierte die Recherche- und Informationsstelle 13.12.2023 Antisemitismus Nordrhein-Westfalen 218 antisemitische Vorfälle. Dies sind sieben pro Tag, während im vergangenen Jahr im Durchschnitt fünf Vorfälle pro Woche dokumentiert wurden. Es handelt sich somit um einen siebenfachen Anstieg antisemitischer Vorfälle. 201 von 218 Meldungen, also 92 % der gemeldeten Vorfälle, haben einen Bezug zum antisemitischen Terrorangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023. Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtete am 28. November 2023, bis zum 22. November 2023 habe das Landeskriminalamt 166 politisch motivierte Straftaten mit Bezug zum Nahost-Konflikt erfasst. Davon seien 56 Straftaten als antisemitisch bewertet worden. In einem Artikel der Rheinischen Post vom 22. November 2023 führte der Leiter des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen aus, im Zuge der weiteren Entwicklung in der Krisenregion sei jederzeit mit einer Steigerung des Protestgeschehens und je nach Eskalationsgrad mit Anschlägen, insbesondere von radikalisierten, allein handelnden Tätern zu rechnen. Die Sicherheit jüdischen Lebens ist Staatsräson in Deutschland. Dazu bekennt sich die FDP-Fraktion. Die gestiegene antisemitische Bedrohungslage macht es erforderlich, für die quantitativ ansteigende Inanspruchnahme der Sicherungsdienste eine zusätzliche finanzielle Ergänzung der Staatsleistungen vorzunehmen. Die FDP-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf und damit der Zusatzvereinbarung zu. Entsprechende Mittel wurden im Haushalt 2024 mit einem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bereitgestellt, indem der betroffene Haushaltstitel um 1,5 Millionen Euro erhöht wurde.
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zwecks Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Verbänden in Nordrhein-Westfalen bezweckt eine einmalige Bereitstellung zusätzlicher 1,5 Millionen Euro zwecks Aufwendungen für zusätzliche Sicherheitsleistungen an jüdischen Einrichtungen. In der Begründung wird der Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 als Zäsur bezeichnet; „eine Zäsur auch für das gesellschaftliche Miteinander und die Sicherheit von Jüdinnen und Jude in Nordrhein-Westfalen“. Nun sei eine Vielzahl an entschiedener klarer und unmissverständlicher Maßnahmen Landtag notwendig, um gegen das Bejubeln unmenschlicher Gräueltaten und antisemitischer Hassparolen vorzugehen. So steht es zumindest in ihrem Antrag. Staat konstruktiver Vorschläge wird wieder Politik mit der Geldbörse betrieben. Es sollen einfach die Mittel um 1,5 Millionen Euro angehoben werden, damit mehr Sicherheitsleistungen an jüdischen Einrichtungen im Zusammenhang mit Wachdiensten aufgewendet werden können. Und fast schon im Sinne des mittelalterlichen Ablasshandels soll auch noch eine Verstetigung dieser gewährten Mittel ab 2025 angestrebt werden. Man kauft sich mit Geld von seinem schlechten Gewissen rein. Als Maßnahme dürfte dies nur kurz Erfolg erzielen, aber langfristig betrachtet hilft dies weder den jüdischen Verbänden und Gemeinden noch unserer Gesellschaft. Denn wo unter anderem eines der Problem des Antisemitismus liegt, das haben wir in den letzten Wochen schon des Öfteren in diesem Hause thematisiert. Ich möchte gerne an unser Gespräch am 8. November mit den Vertretern der Jüdischen Studierenden im Wissenschaftsausschuss erinnern. Da berichtete man uns eindeutig, dass das Leben für jüdische Studenten seit dem Angriff der Hamas auf Israel deutlich schwieriger geworden ist und sich unsere jüdischen Studenten zunehmend unwohler an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen fühlen. Hochschulen die sich solidarisch zu Israel zeigen werden mit Hass-Kommentaren geflutet, sodass am Ende die kompletten Postings gelöscht werden müssen. Und wie wir erfahren mussten gibt es kaum Anlaufstellen für jüdische Studenten und wenn es welche gibt, wird entweder auf andere Stellen verwiesen oder aber die Probleme, Sorgen und Nöte der Studenten werden nicht ernst genommen. Da folgt dann durch eine Referentin der Antidiskriminierungsstelle auch schon mal die Aussage, man wolle sich nicht mit einem Staat, der Kriegsverbrechen begeht, wenn man die Frage stellt, weshalb denn keine Israelflaggen als Zeichen der Solidarität gehisst werden. Auch wurde uns klar vermittelt, dass die politisch-linke Hochschulpolitik in den Allgemeinen Studierendenausschüssen maßgeblich ein dazugehöriges Problem darstellt. Und das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Leben der Jüdischen Studenten aktuell in Nordrhein-Westfalen. Wir haben da noch nicht über die Jüdischen Schüler in unserem Bundesland gesprochen, noch nicht über unsere jüdischen Beamten, über unseren jüdi-13.12.2023 schen Mitarbeiter und Kollegen, über unsere jüdischen Nachbarn und Freunde. Wie fühlen die sich in dieser aktuellen Situation? Wir als AfD warnen schon seit Jahren vor dem Import antisemitischer Einstellungen durch illegale Migration. Die teilweise antisemitische Grundhaltung in der politischen Linken in diesem Lande befeuert diese Probleme noch, statt sie zu lösen. Ihr Antrag ist deshalb nur eine Bekämpfung der Symptome, zwecks Bekämpfung der Ursache müssen wir ganz andere Maßnahmen heranziehen und ein gesellschaftliches Umdenken bewirken. Dennoch stimmen wir Ihrem Antrag notwendigerweise zu. 51082 - 15 Anlage 10 Zu TOP 16 – „Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes“ – zu Protokoll gegebene Reden Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ich bringe heute das Gesetz zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes ein. Warum dieses Gesetz erforderlich ist, möchte ich in der gebotenen Kürze erläutern. Die Europäische Union hat die Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die neue Förderperiode ab 2023 umfassend reformiert. In den der neuen EU-Förderung zugrundeliegenden Rechtsvorschriften sind jedoch wesentlich weniger Vorschriften zur Durchführung enthalten als bisher; Für die detaillierte Durchführung sind die einzelnen Mitgliedstaaten verantwortlich. Für die Umsetzung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme in der Förderperiode ab 2023 ist zu beachten, dass nach Unionsrecht sowohl die Direktzahlungen aus dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) als auch die flächen- und tierbezoge- nen Interventionen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) unterliegen. Der Bund hat lediglich für den Bereich der Direktzahlungen die entsprechenden Regelungen erlassen, aber keine Regelung für das Verwaltungs- und Kontrollsystem bei den flächen- und tierbezogenen Interventionen aus dem ELER. Daher ist für diese Bereiche eine entsprechende Landesregelung erforderlich. Da es sich um grundrechtsrelevante Regelungen handelt, die in der Bundesrepublik Deutschland dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegen, kann die Umsetzung nur durch ein entsprechendes Gesetz erfolgen. Eine Regelungsalternative ist nicht gegeben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird sichergestellt, dass die Gestaltungsspielräume, die das EU-Recht den Mitgliedsstaaten bei der Durchführung der EU-Förderung des ELER gewährt, in Nordrhein-Westfalen genutzt werden und gleichzeitig die Abwicklung 51 - der EU-Förderung in der neuen Förderperiode durch ein wirksames Verwaltungs- und Kontrollsystem gewährleistet wird. Artikel 2 des Gesetzes formuliert darüber hinaus Änderungsbedarf beim Landesnaturschutzgesetz. Mit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes wird eine Entfristung ordnungsbehördlicher Verordnungen zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft vorgesehen. Außerdem wird der Geltungsbereich der Vorschrift zur gesetzlichen Sicherung europäischer Vogelschutzgebiete auf die zwischenzeitlich aktualisierte Gebietskulisse angepasst. Im Rahmen der Anhörung wurde die Aktualisierung der gesetzlichen Sicherung der Vogelschutzgebiete nicht kritisiert. Bedenken bezüglich der vorlaufenden Auswahl der Gebietskulisse greifen nicht, da die Gebietsauswahl auf einem korrekten fachlichen Auswahlverfahren nach Maßgabe des § 51 LNatSchG beruht. Nach § 32 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz und Artikel 4 Absatz 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie sind die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten EU-Vogelschutzgebiete von den Ländern auszuwählen und rechtlich zu sichern. Auf der Grundlage neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse ergab sich Bedarf zur Nachbenennung und rechtlichen Sicherung von drei Gebieten bzw. Gebietsteilen. Betroffen sind der Landschaftsraum des Diemel- und Hoppecketals mit angrenzenden Wäldern, Bereiche des Nationalparks Eifel außerhalb des bereits bestehenden Vogelschutzgebiets Kermeter – Hetzinger Wald sowie ein Bereich des ehemaligen Britischen Militärflugplatzes in Niederkrüchten-Elmpt, der an das bestehende Gebiet „Schwalm-Nette-Platte“ angrenzt. Die Entfristung der ordnungsbehördlichen Verordnungen wurde seitens der kommunalen Spitzenverbände sowie der Naturschutzverbände als Entbürokratisierung begrüßt. Die Anregung, dass auch im Fall der Entfristung weiterhin eine Obliegenheit der ausweisenden Behörde zur Prüfung der Erforderlichkeit der Schutzausweisungen besteht, wurde zur Klarstellung in die Entwurfsbegründung aufgenommen.
Markus Höner CDU
Die Landesregierung bringt heute das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes ein, 51082 - 15 das zur weiteren Beratung und Verbändeanhörung in den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden soll. Das Gesetz dient im Wesentlichen der Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Nordrhein-Westfalen. Für den Förderzeitraum ab 2023 wurden die unionsrechtlichen Regelungen der GAP umfassend reformiert. Mithilfe eines neuen Durchführungsmodells soll eine Vereinfachung des Systems sowohl für die Begünstigten als auch für die Verwaltung erreicht werden. Hier gilt es nun, für die Laufzeit bis zum 31. Dezember 2033 Regelungen zu treffen. Dies entspricht der aktuellen ELER-Förderperiode zuzüglich eines Zeitraums zum Abschluss laufender Förderprojekte. Zu den flächen- und tierbezogenen Interventionen aus dem ELER hat der Bund keine Regelungen zur Implementierung eines InVe-KoS erlassen; es ist daher für diese Bereiche eine entsprechende Landesregelung erforderlich. Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem ist ein System von Verordnungen zur Durchsetzung einer einheitlichen Agrarpolitik in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die auf der Grundlage der Agrarreform von 1992, benannt nach dem damaligen Agrarkommissar Ray MacSharry basiert. Hierbei ging und geht es um eine schrittweise Einführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems durch die Europäische Kommission. Da es sich hierbei aber zum Teil um grundrechtsrelevante Regelungen handelt, die in der Bundesrepublik Deutschland dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegen, kann die Umsetzung nur durch ein Gesetz erfolgen. Für den Bereich der nicht flächen- und tierbezogenen ELER-Interventionen sowie für Interventionen im Bienenzuchtsektor schreibt die EU-Gesetzgebung zum Schutz der finanziellen Interessen der Union die Einrichtung wirksamer Verwaltungs- und Kontrollsysteme vor; entsprechende Vorgaben müssen hierbei jedoch auf Länderebene geregelt und umgesetzt werden. Auch hier hat der Bund keine Regelungen getroffen. Entsprechende Vorschriften müssen ebenfalls auf Landesebene erlassen werden. Sie hören es schon heraus: Dies ist eine Gesetzesänderung, die wir machen müssen. Sie ist einkommenswirksam für unsere landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Ich möchte ein Beispiel nennen: Da wird unter § 3 eine Bagatellregelung geschaffen, die besagt, 52 - dass von der Rückforderung zu Unrecht erfolgter Zahlungen kann abgesehen werden, wenn der zurückzufordernde Betrag 250 Euro nicht übersteigt. Ein kleiner Betrag, aber eine große Entlastung von Aufwand auf beiden Seiten, Behörden wie Landwirte. Auch wenn hinter der Umsetzung der GAP einfach viel Bürokratie steckt, die hier generell wieder einmal auf uns zukommt, ist dieser Schritt aus rechtlicher Sicht notwendig. Was gut funktionieren soll, muss auch gut geregelt sein – und in diesem Fall geht das nur über ein Gesetz. Ein weiterer Änderungsbedarf betrifft das Landesnaturschutzgesetz (Artikel 2). Die bisherige pauschale Befristung von ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Ausweisung von Gebieten zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft führt zu bürokratischem Mehraufwand durch die erforderlichen Neuausweisungen. Anpassungsbedarf besteht zudem bei der Bestimmung zum gesetzlichen Schutz Europäischer Vogelschutzgebiete. Im Verfahren nach § 51 LNatSchG wurde festgestellt, dass in Nordrhein-Westfalen weitere Vogelschutzgebiete nach den Anforderungen der Vogelschutzrichtlinie als EU-Vogelschutzgebiete zu sichern sind. Dabei handelt es sich um die Bereiche „Diemel- und Hoppecketal mit angrenzenden Wäldern“, ausgedehnte Bereiche des Nationalparks Eifel sowie ein ehemaliges Flughafengelände im Bereich Niederkrüchten-Elmpt. Die Bekanntmachung der Europäischen Vogelschutzgebiete im Ministerialblatt wurde entsprechend aktualisiert. Der Geltungsbereich der durch § 52 LNatSchG gesetzlich geschützten Europäischen Vogelschutzgebiete erfasst die Aktualisierung der Gebietskulisse bislang noch nicht. Kurz gesagt: Hierbei handelt es sich um einen rein technischen Vorgang zur formalen Ausweisung dieser Schutzgebiete. Immerhin: Durch die in Artikel 2 vorgesehene Entfristung ordnungsbehördlicher Verordnungen zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft entfällt der Verwaltungsaufwand für eine Neuausweisung. Dies entlastet insbesondere die höheren Naturschutzbehörden bei den Bezirksregierungen. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu und beteiligen uns gerne an einer vertiefenden Beschäftigung mit dem Gesetzentwurf im Ausschuss. 51082 - 15
Nina Andrieshen SPD
Am 1. Januar 2023 ist die letzte GAP-Agrarreform in Kraft getreten. Diese hat einige bedeutende Änderungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Förderung mit sich gebracht. Die EU-Kommission hat Ende des Jahres 2022 hierzu den bundesdeutschen Strategieplan abschließend genehmigt. Die daraus folgenden Verordnungen des Bundes und des Landes bilden nun das Grundgerüst an Regelungen. Anfang des Jahres stand aber schon fest, dass sich noch zu einigen Detailfragen, die damals nicht geklärt waren, noch Änderungen ergeben werden. Dies galt insbesondere bei den Detail- und Umsetzungsfragen der GAP. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt nun diese Detailfragen. Die Landesregierung hat dem Landtag im Januar 2023 angekündigt, dass dieses Gesetz im 3. Quartal 2023 in Kraft treten soll. Jetzt liegt das Gesetz mehr als kurzfristig – nämlich zwei Tage – dem Landtag zur ersten parlamentarischen Beratung vor. Die jetzt aufkommende Eile der Landesregierung ist verständlich, denn das Gesetz muss rechtzeitig zur neuen Antragphase umgesetzt sein. Weshalb es zu dieser Eile kommen muss, bleibt das Geheimnis der Landesregierung. Auf jeden Fall erfährt dieses Gesetz kein geordnetes übliches Beratungsverfahren. Trotz langer Vorbereitungszeit hat die Landesregierung es nicht geschafft, diesen Gesetzentwurf dem Landtag rechtzeitig vorzulegen. Die SPD-Landtagsfraktion stimmt der Überweisung zu und ist gespannt auf die Erklärungen der Ministerin, weshalb ein solch unspektakuläres Gesetz mit einer solch langen Vorbereitungszeit zum Eilverfahren wird.
Dr. Volkhard Wille GRÜNE
Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik ist eine wichtige und richtige Maßnahme, um unsere Landwirtschaft zu unterstützen und für aktuelle Herausforderungen zu wappnen. Denn vor allem die Biodiversitäts- und Klimakrise zwingen die landwirtschaftlichen Betriebe dazu, ihre Produktionsweisen anzupassen und nachhaltiger auszugestalten. Ob die Anpassungen im Rahmen der aktuellen GAP-Periode mit Änderung des verpflichtenden Greenings hin zu den freiwilligen Ökoregelungen ein richtiger Schritt in diese Richtung war, bleibt zu diskutieren. Dies zeigt sich u. a. darin, dass die bereitgestellten Mittel im Rahmen der ersten Säule nicht voll-53 - umfänglich abgerufen wurden, da der Verwaltungsaufwand für die Bäuerinnen und Bauern dadurch weiter gestiegen ist. Es bedarf also im Rahmen der aktuellen GAP-Periode einer Weiterentwicklung der Ökoregelungen. Dies gilt insbesondere auch für das Grünland. Im Rückblick muss man festhalten, dass die vorher geltenden Regeln ökologisch nicht schlechter und für die Bäuerinnen und Bauern einfach einzuhalten waren. Für die nächste GAP-Periode gilt es daher rechtzeitig und wohlüberlegt das Grundprinzip „Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ umzusetzen. Das heißt für uns Grüne, unkomplizierte und für Artenvielfalt und Natur wirksame Regeln aufzustellen und gleichzeitig allen landwirtschaftlichen Betrieben im Interesse des ländlichen Raums gute Perspektiven anzubieten. Da der vorliegende Gesetzesentwurf ein Notwendigkeit zur verwaltungstechnischen Umsetzung der EU-Förderung ist, stimmen wir der Überweisung in den zuständigen Ausschuss natürlich zu. Vonseiten der Grünenfraktion wäre dies jedoch mit der Bitte verbunden, kontinuierlich zu prüfen, wie das InVe-KoS in Richtung einer möglichst bürokratiearmen Antragstellung und Kontrolle weiterentwickelt werden kann, um den Aufwand für unsere landwirtschaftlichen Betriebe so gering wie möglich zu halten. Der zweite Aspekt der Gesetzesänderung betrifft das Landesnaturschutzgesetz. Bislang sind Verordnungen zur Ausweisung von Naturschutzgebieten außerhalb von Landschaftsplangebieten – wie andere Verordnungen in der Regel auch – auf einen Zeitraum von 20 Jahren befristet. Die Schutzwürdigkeit dieser Gebiete bleibt davon selbstverständlich unberührt, trotzdem müssen sie immer wieder neu ausgewiesen werden, was regelmäßig einen erheblichen Arbeits- und Verwaltungsaufwand verursacht. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird sichergestellt, dass entsprechende Verordnungen unbefristet gelten und es keiner immer wiederkehrenden Neuausweisungen von Naturschutzgebieten bedarf. Das bedeutet nicht nur eine noch bessere Absicherung bestehender Schutzgebiete, sondern vor allem auch eine spürbare Entlastung der Beschäftigten in den Naturschutzbehörden. Daher begrüßen wir die vorgelegten Gesetzesänderungen und stimmen der Überweisung in den zuständigen Ausschuss selbstverständlich zu. 51082 - 15
Dietmar Brockes FDP
Für den Bereich der nicht flächen- und tierbezogenen ELER Interventionen schreibt die EU-Gesetzgebung zum Schutz der finanziellen Interessen der Union die Einrichtung wirksamer Verwaltungs- und Kontrollsysteme vor. Deshalb müssen auf Landesebene entsprechende Vorschriften erlassen werden. Weiterhin möchte die Landesregierung Änderungen am Landesnaturschutzgesetz vornehmen. Die bisherige Befristung von Verordnungen zur Ausweisung von Gebieten zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft führt nach Angaben der Landesregierung zu bürokratischem Mehraufwand durch die erforderlichen Neuausweisungen. Daher möchte die Landesregierung Schutzgebietsverordnungen entfristen, so dass Gebiete dauerhaft unter Schutz stehen. Gegen das Gesetz zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik ist nichts auszusetzen. Dieses ist notwendig, da das BMEL und Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir nicht tätig geworden sind. Anders sieht es bei den Änderungen des Landesnaturschutzgesetz aus. Bisher wurde die Ausweisung von Schutzgebieten immer befristet. Die Schutzwürdigkeit eines Gebietes musste immer wieder neu festgestellt werden. Für uns Freie Demokraten ist diese Vorgehensweise wichtig und richtig. Denn Schutzgebietsverordnungen konservieren lediglich einen Zustand. Der Zustand des Gebietes kann nach 20 Jahren ein ganz anderer sein. Allein durch die klimatischen Veränderungen kann sich ein Schutzgebiet so weit verändern, dass es nicht mehr schützenswert ist und Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr greifen. Unsere Natur entwickelt sich selbst weiter. Zwar bedarf diese wiederholende Überprüfung einen gewissen Verwaltungsaufwand, dennoch ist dieser Aufwand zumutbar. Die Auswirkungen einer Entfristung für Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer sowie Landwirtinnen und Landwirte und der Eingriff in das Eigentum würde deutlich schwerer wiegen. Aus diesen Gründen fordern wir Freie Demokraten, dass Schutzgebietsverordnungen weiterhin befristet bleiben. Da die Änderungen maßgebliche Veränderungen für die Landwirte und Grundbesitzer bedeuten würde, werden wir dazu eine Anhörung beantragen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, der Überweisung stimmen wir zu. 54 -
Zacharias Schalley AfD
Die im vorliegenden Gesetzesentwurf geregelten Anpassungen zur GAP, die aus verwaltungstechnischer Sicht nachvollziehbar und erforderlich sind, fänden zwar grundsätzlich die Zustimmung der AfD; aber die darin ebenfalls eingefügte Änderung des Landesnaturschutzgesetzes ist inakzeptabel. Da auch die GAP-Reform im Allgemeinen und der Nationale Strategieplan zur Umsetzung der GAP-Reform im Speziellen aus Sicht betroffener Landwirte als unausgewogen zu beurteilen ist, hält die AfD eine Ablehnung des gesamten Gesetzesentwurfes für begründet. Im Hinblick auf den Teil, der auf die gesetzliche Implementierung der GAP-Reform dringt, ist immerhin positiv hervorzuheben, dass einerseits auf bestehende Strukturen sinnvoll aufgebaut, andererseits der Wille zur Vereinfachung im Hinblick auf Antragstellung und Kontrolle betont wird. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich derlei in der praktischen Umsetzung bewährt. An dieser Stelle setzt auch die Kritik an. Mit der GAP und ihrer nationalen Umsetzung im GAP-Strategieplan wird ein höheres Umweltambitionsniveau als bisher verfolgt und auf den Vollzug eines ebenso ehrgeizigen Mikromanagements hingewirkt. Da liegt die Fehleranfälligkeit in der Natur der Sache. Hinter der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes sind viele kritische Fragezeichen zu setzen. Es geht um insgesamt drei neu aufgenommene Vogelschutzgebietskulissen. Damit wird zwar der Zustand sogenannter „faktischer“ Vogelschutzgebiete und deren strenges artenschutzrechtliches Schutzregime aufgehoben, das bislang jegliche Projekte und Pläne in dem betroffenen Gebiet, etwa Bauvorhaben, sehr stark erschwert hat. Allerdings wird mit den neuen Vorgaben das Schutzregime auf hohem Niveau dauerhaft mit einer untragbaren Restriktionsdichte für die örtliche Land- und Forstwirtschaft und andere Gewerbetreibende teuer erkauft. Dem Naturschutz fällt beim Erhalt der Kulturlandschaft fraglos eine wichtige Rolle zu, aber es muss dabei stets die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten werden: Verabsolutierter Naturschutz darf nicht die bürgerliche Freiheit einschränken.
