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Rainer Schmeltzer

13.12.2023 Sitzungen 18/51

Danke sehr, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Dr. Optendrenk. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die eigene Wohnung, das eigene Haus – das ist der Traum vieler Menschen. Wir alle gemeinsam wollen möglichst vielen jungen Familien diesen Traum erfüllen, jedenfalls ist es erklärtes Ziel dieser Landesregierung. Die eigenen vier Wände sind nämlich nicht nur Ausdruck individueller Freiheit, sondern auch eine besonders wertbeständige, nachhaltige Form der Zukunftssicherung und Altersvorsorge. Handlungsmöglichkeiten hängen aber auch davon ab, was der Staat leisten kann. Deshalb haben wir 13.12.2023 heute Morgen eine Debatte über Prioritäten geführt. Deshalb haben wir eine Debatte darüber geführt, was jetzt das Allernotwendigste ist. Wir haben dargestellt, dass aus Sicht der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen im Moment, in Zeiten knapper Kassen, hoher Inflation und angesichts schwieriger und gerade aus Berlin kommender Rahmenbedingungen die Förderung von Familien, von jungen Menschen das Allerwichtigste ist. Das Wichtigste ist, dass wir unsere Kinder, unsere Jugendlichen gut mit Bildung ausstatten, ihnen frühkindliche Bildung ermöglichen, Bildungsangebote machen und in Nordrhein-Westfalen den Schwerpunkt auf Bildungspolitik setzen. Auch das ist gute Familienpolitik. Auch das ist ein gutes Fundament, und darauf müssen wir uns angesichts der Rahmenbedingungen, die wir finanziell derzeit haben, konzentrieren. In der letzten Legislaturperiode hat die Landesregierung das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum aufgelegt, das ursprünglich bis Ende 2022 begrenzt war. Wir haben dieses dann in das Jahr 2023 hinein verlängert, und zwar mit viel Unterstützung auch aus diesem Hohen Haus. Im Sommer 2023 haben wir dann vor dem Hintergrund der Gesamtfinanzlage der öffentlichen Haushalte und der absehbaren Schwierigkeiten, ausreichende Ressourcen für den Haushalt 2024 zur Verfügung zu stellen, das Programm an einer Stelle mit einer Stichtagsregelung versehen müssen – mit einer Vertrauensschutzregelung, also anders, als es der Bund bei KfW-Programmen macht. Deshalb möchte ich Ihnen das noch mal darstellen. Wir haben sichergestellt, dass bei einem rechtswirksam abgeschlossenen Kauf bis einschließlich zum 14. Juli 2023 weiterhin Anträge gestellt werden können. Das ist bis zum 30. Juni 2024 möglich. Auch seit der Beendigung des Programms haben wir inzwischen rund 11.000 – das ist der Stand von vorgestern – Familien durch diese Vertrauensschutzregelung die Erfüllung ihres Traums von den eigenen vier Wänden erleichtert. Wöchentlich erreichen uns weiterhin über 100 Anträge. Bis heute liegen Anträge für 383 Millionen Euro des ursprünglich auf 400 Millionen Euro ausgelegten Programms vor. Über 370 Millionen Euro sind bereits bewilligt worden. Deshalb waren und sind die Alarmmeldungen des Sommers, die aus verschiedenen Teilen immer wieder kamen, in Unkenntnis oder unter Nichtdarstellung der Stichtagsregelung; völlig überzogen und vor allen Dingen völlig verfrüht gewesen. Auch heute und in Zukunft wird es noch die Möglichkeit geben, dieses Programm mit entsprechendem Stichtag 14. Juli 2023 in Anspruch zu nehmen. Die Landesregierung hatte eigentlich als fairen Beitrag des Einzelplans 20 zur Gesamtkonsolidierung des Haushalts geplant, 61 Millionen Euro nicht aus-Landtag zuschütten. Das war Ziel dieser Stichtagsregelung, weil wir anhand der haushaltsmäßigen Vorgaben nicht anders konnten. Tatsache wird aber sein, dass nach meinen Prognosen fast alles bis auf die 400 Millionen Euro am Schluss des Jahres ausgegeben sein wird. Daher ist dieser Alarm völlig verfehlt gewesen. (Beifall von der CDU) Es gab auch nie eine Regelung, die der Landtag bewilligt hätte, dass über die 400 Millionen Euro hinaus irgendein Euro hätte gezahlt werden können. Insofern finde ich die Alarmmeldungen, die es hier in den letzten Monaten gegeben hat, wenig passend. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass wir weiterhin als Landesregierung gezielte Eigentumsförderangebote auch über die NRW.BANK haben. Wir haben die Förderkulissen für die Programme NRW.BANK.Wohneigentum, NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen und NRW.BANK.Gebäudesanierung mit deutlich verbesserten Konditionen ausgestattet. Daher gibt es Möglichkeiten einer Entlastung. Sie ist zwar nicht ganz so umfangreich wie das, was wir hier hatten. Als Landesregierung machen wir damit aber deutlich, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten mit den Förderinstrumenten, die wir haben, bestmöglich versuchen, junge Familien auch im Bereich des Wohneigentums weiterhin zu fördern. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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