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Dr. Marcus Optendrenk

13.12.2023 Sitzungen 18/51

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir hier im Plenum nun zum zweiten Mal beraten, machen wir die NRW.BANK zukunftsfest und fit für das 21. Jahrhundert. Ich habe es bereits mehrfach betont, zuletzt im Haushalts- und Finanzausschuss: Die NRW.BANK ist das Multifunktionswerkzeug der Landesregierung. Als Förderbank unterstützt sie das Land bei struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben und nimmt eine Schlüsselrolle in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik ein. Den rechtlichen Rahmen und die Grundlage für ihr Wirken bildet dabei ein Gesetz von vor 20 Jahren, damals aufbauend auf der Verständigung II mit der EU. In diesen 20 Jahren haben sich die Anforderungen, die sich an eine Förderbank eines Bundeslandes – zumal des größten Bundeslandes mit der größten Förderbank und dem größten Strukturveränderungsbedarf in Deutschland insgesamt – in unserer Wirtschaft stellen, weiter verändert und auch weiterentwickelt. Internationale Konflikte, die Folgen der Coronapandemie, die Transformation unserer Wirtschaft und Industrie, der Strukturwandel mit Digitalisierung und künstlicher Intelligenz sind enorme Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Nordrhein-Westfalen ist davon – das haben wir mehrfach auch hier diskutiert – in besonderer Weise betroffen. 13.12.2023 Aber es bieten sich auch große Chancen. Umso mehr benötigen wir eine flexible und dynamische Förderbank. Dazu sind geringfügige, aber wirksame Anpassungen des Gesetzes notwendig. Klimaschutz, Digitalisierung und international vereinbarte Förderprogramme sind wichtige Bereiche, um die der Förderkatalog jetzt im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben aktualisiert und ergänzt wird. Wir wollen die NRW.BANK noch stärker zu einem starken, verlässlichen und dynamischen Akteur bei der Transformation unseres Landes hin zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft machen. Dazu dienen auch die Personal- und Organisationsentscheidungen, die wir in den letzten Tagen in der Bank erlebt haben und die darauf ausgerichtet sind – ich habe es im HFA erläutert –, dass wir die Rahmenbedingungen, die wir jetzt haben, mit Expertise, die in der Bank ist, und mit externen Impulsen so aufstellen, dass der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen und den Bürgerinnen und Bürgern bestmögliche Unterstützung dabei gewährt werden kann. Ein weiteres Element des Gesetzentwurfs ist die Aufnahme einer Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen, mit der sichergestellt werden kann, dass Leistungen der NRW.BANK an das Land nach dem 31. Dezember 2024 nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Das hängt zusammen mit dem eben schon angesprochenen § 2b UStG. Die vorgeschlagene Aufnahme der Ermächtigungsgrundlage ist die notwendige Reaktion auf die bundesrechtliche Neuregelung, die wiederum europarechtlichen Ursprung hat. Über alle anderen Regelungen haben wir in der ersten Lesung hier im Plenum und auch im HFA mehrfach beraten. Ich bitte daher um Unterstützung des Gesetzentwurfs und um Unterstützung des weiteren Kurses einer Bank, die jedes Vertrauen verdient, die aber auch selbst Handlungsspielräume verdient. Lassen Sie mich etwas zu dem sagen, was die FDP hier mit den satzungsidentischen Anträgen zum Gesetz vorgelegt hat. Wenn Sie Vertrauen zum Vorstand und zu den Gremien der NRW.BANK haben, der größten Förderbank eines Landes in Deutschland, einem Bankinstitut mit einer Bankvolllizenz, dann ist aus meiner Sicht völlig klar: Sie müssen nicht identische Regelungen in ein Gesetz schreiben, die in der Satzung enthalten sind, wenn ein Vorstand Organverantwortung hat, wenn eine Gewährträgerversammlung Organverantwortung hat. Das ist dem Leitbild einer Bank alles andere als angemessen. Sie haben eben gesagt, dass wir Vertrauen haben sollen – und das haben wir – in die Organe der Bank, in die Vorstände und in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das konterkarieren Sie völlig mit diesem Antrag, den Sie stellen. Das passt nicht zusammen. (Beifall von der CDU) Landtag Wenn Sie die Frage stellen, was wir wirklich wollen, dann brauchen Sie eigentlich nur den Koalitionsvertrag zu lesen. Wir können doch nicht im Ernst sagen, wir wollen ein klimaneutrales Industrieland werden, wir wollen im Sinne von Subsidiarität Förderung und Beratung aus diesem wirklich großartigen Förderinstitut Menschen, Banken und Unternehmen zukommen lassen, und auf der anderen Seite sagen Sie: Na ja, aber das ist viel zu viel Veränderung und Politik, die machen das doch gut genug. Ja, die machen vieles sehr gut, aber die Herausforderungen haben sich geändert. Sie als guter Kaufmann wissen: Wenn sich die Rahmenbedingungen des Marktes ändern, müssen Sie auch Ihr Portfolio überprüfen. Insofern wird dieses Portfolio erweitert. Zum Glück haben sich die Handlungsfähigkeiten in den letzten 20 Jahren bei dieser Bank in einer wunderbaren Weise so entwickelt, dass sie durch gutes Wirtschaften selbst viel mehr tun kann. Die Möglichkeiten einer Bank, die zu 100 % den Bürgerinnen und Bürgern des Landes gehört, dafür einzusetzen, dass die Transformation unserer Wirtschaft gelingen kann, dass wir die Menschen mitnehmen können, ist nichts, was den Haushalt ersetzen kann, sondern bei den Restriktionen, die der Haushalt weiterhin haben wird, werden wir andere marktwirtschaftliche Instrumente einer Förderbank einsetzen wollen. Es ist auch kein Geheimnis, wie wir das tun. Das alles können Sie nachverfolgen bis hin zum Parlamentarischen Beirat, bis hin zu den Jahresabschlüssen, bis hin zu all dem, was hier im Gesetz angelegt ist. Insofern habe ich keine Sorge, dass wir mit großer Transparenz und hoffentlich großer Gemeinsamkeit die NRW.BANK noch schlagkräftiger machen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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