Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns über diesen Antrag der SPD; denn er liegt voll und ganz auf der Linie, die wir schon seit Langem verfolgen. Ich will mal kurz rekapitulieren, was bisher passiert ist. Deswegen sind die Aussagen von Frau Hanses und auch von Frau Erwin eigentlich ein Schlag ins Gesicht der Gerichtsvollzieher. (Vereinzelt Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE]) Frau Hanses, es gab unzählige Schreiben der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Frau Bongers hat darauf hingewiesen. Es gab im März den Antrag der FDP zu der Situation der Gerichtsvollzieher „Kosten für die Einrichtung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern“ Drucksache 18/1023. Dazu gab es eine Anhörung. In der Anhörung haben alle Sachverständigen bestätigt, dass etwas geändert werden muss. Alle Sachverständigen haben auch erklärt, wir müssen nicht die Evaluierung abwarten. Ein Sachverständiger hat sogar den sehr guten Vorschlag gemacht, den Gerichtsvollziehern eine 10%ige Erhöhung nur durch Umswitchen von Einnahmen zugutekommen zu lassen. (Sven Wolf [SPD]: Genau! Kostet auch den Haushalt nichts!) All diese Vorschläge haben wir gehört. Daraus geworden ist nichts. 13.12.2023 Es gab danach den Antrag der FDP zur Wertschätzung für die Justiz vom 26. Oktober. Auch da haben wir diesen Vorschlag unterbreitet. Auch da haben wir auf die Situation der Gerichtsvollzieher hingewiesen. Auch da haben wir die Lösung des Sachverständigen vorgeschlagen: umswitchen von 10 % bis zur Evaluierung. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Ja!) Passiert ist nichts. Danach hatten wir die Haushaltsberatung. Auch da haben wir den Vorschlag unterbreitet. Auch da haben wir auf den Regelungsvorschlag des Sachverständigen hingewiesen, auf das Umswitchen von 10 % bis zur Evaluierung. Passiert ist nichts. Dann gab es die Einladung des Justizministers zum Landesverbandstag des Deutschen Gerichtsvollzieher-Bundes, wo wir alle anwesend waren – zumindest die Sprecher aus dem Rechtsausschuss. Sehr interessant. Dem Justizminister wurde alles vor Augen geführt, was fehlerhaft war. Passiert ist nichts. Sind es die Oppositionsanträge, die nicht verfolgt werden, und ist es das Nichtzuhören in Anhörungen, dass, was wir in der letzten Plenarsitzung schon mal gesagt hatten, das Justizministerium zur Untätigkeit verdammt ist? Jeder Antrag der Oppositionsparteien wird nicht weiterverfolgt, was zur Lähmung des Rechtsausschusses und der Justiz führt. Jeder Antrag! Im März 2023 hatten wir den Antrag schon mal eingebracht und in die Tagesordnung des Rechtsausschusses aufgenommen. Damals wurde auf die Härtefallklausel hingewiesen und darauf, dass diese noch nicht gestellt worden sei. Das war eigentlich ein Hinweis, der an der Stelle falsch war, wie uns die Sachverständigen in der Anhörung dann erklärt haben. Die Anspornvergütung, wie die Sachverständigen ebenfalls erklärt haben, ist durch all die Kosten aufgezehrt, die zusätzlich hinzukamen. Frau Bongers hat darauf hingewiesen. Die Attraktivität des Berufsbildes sinkt. Begriffe wie „demografischer Wandel“, „gerechte Bezahlung“, „Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes“ und „Nachwuchsfindung“ haben für den Justizminister offensichtlich keine Priorität. Die Lösung, die uns in der Anhörung präsentiert wurde, nämlich die 10%ige Erhöhung durch das Umswitchen von Geldern bis zur Evaluierung, wird auch nicht wahrgenommen. Passiert ist also nichts, liebe regierungstragende Fraktionen. Wir verstehen es nicht und unterstützen diesen Antrag der SPD. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Landtag
