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André Kuper

13.12.2023 Sitzungen 18/51

Vielen Dank, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Neubaur. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Regierungskoalition setzt bei der Energiewende auf große Ambitionen beim Ausbau der Erneuerbaren und auf ein transparentes und faires Vorgehen, das die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen mitnimmt. Vom Ausbau der Erneuerbaren profitieren dann alle. (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) Für unseren Standort ist es unverzichtbar, die Erneuerbaren und auch die Windenergieanlagen auszubauen. Die Anwohnerinnen und Anwohner wollen wir beim Ausbau der Windenergie zu direkten Beteiligten und zu Gewinnerinnen und Gewinnern der Energiewende machen. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Neben der frühzeitigen Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gemeinden ist dabei die Möglichkeit der direkten und indirekten finanziellen Beteiligung ein Weg zur Steigerung und Sicherung der Akzeptanz, den wir jetzt eröffnen und verbindlich machen wollen. Lieber Herr Brockes, schon im Ursprungsentwurf war hinterlegt, dass die Verhandlungen mit den Projek-Landtag tierern nach Genehmigungserteilung erfolgen sollen. Deswegen ist der Zusammenhang, den Sie herstellen, dass sich die Verfahren dadurch verzögerten, entweder einfach konstruiert, oder er zeugt davon, dass Sie nicht ausreichend Zeit hatten, den Ursprungsentwurf zu lesen. (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) Dort, wo zukünftig Windenergie ausgebaut wird, werden Bürgerinnen und Bürger also profitieren, genauso wie die Gemeinden jetzt die Möglichkeit erhalten, sich finanziell am Windenergieausbau zu beteiligen. Die Verfahren wurden hier beschrieben. Bereits am 12. September 2023 haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf für das Bürgerenergiegesetz ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Zudem hat der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am 31. Oktober 2023 eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Der Gesetzentwurf wurde in den Stellungnahmen der Sachverständigen insgesamt positiv aufgenommen und als zielführender Rahmen erachtet. Gleichwohl wurden dort im Detail noch notwendige Klarstellungs- und Präzisierungsbedarfe aufgezeigt. Viele dieser Vorschläge sollen die Beteiligungspflichten sowohl für die Kommunen als auch für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie für die jeweiligen Unternehmen im Detail noch zielführender ausgestalten. Dazu gehört eine Klarstellung zur Berücksichtigung von Nachbargemeinden und ihren Einwohnern. Diese sollen wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz per se als beteiligungsberechtigt gelten, wenn das Gemeindegebiet im Umkreis von 2,5 km um eine Anlage bzw. ein Vorhaben liegt. Es wurde auch klargestellt, dass die Verhandlungen zu einer Beteiligungsvereinbarung keine strafrechtlichen Tatbestände darstellen, wann und wie lange die Ausgleichsabgabe zu zahlen ist bzw. dass die Pflicht mit dem Angebot einer Ersatzbeteiligung erfüllt ist, auch wenn die Gemeinde ablehnt. Das heißt, der Vorhabenträger kann nicht unverschuldet unter die Ausgleichsabgabe fallen. Eine Anregung betraf die Fristen der Beteiligungsvereinbarung. Es wurde mehr Zeit für die Ausarbeitung eines Beteiligungsentwurfs und zudem eine Rückmeldefrist für Gemeinden angeregt, um frühzeitige Planbarkeit zu stärken. Insgesamt zeigen die Stellungnahmen konstruktive Vorschläge zur weiteren Verbesserung des Gesetzentwurfs im Detail auf. Der vorliegende Änderungsantrag greift genau die soeben genannten Aspekte auf und setzt sie zielführend um. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das Bürgerenergiegesetz strahlt weit über die Landesgrenzen Nordrhein-Westfalens hinaus. In Sachsen-13.12.2023 Anhalt hat das Kabinett aus CDU, SPD und FDP heute beschlossen, ein dem Modell in Nordrhein-Westfalen ähnliches Bürgerenergiegesetz entwickeln zu wollen. Niedersachsen ist auch in Richtung des nordrhein-westfälischen Bürgerenergiegesetzes unterwegs. Wir sind damit also Vorreiterinnen und Vorreiter in der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinden am notwendigen Ausbau der Windenergieanlagen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Ich bin mir ganz sicher: Wenn das hier gleich beschlossen wird, ist ein gutes Ergebnis auf einem guten Weg. Die Beratung ist ein Beispiel für ein parlamentarisches Verfahren, das Anmerkungen aus Sachverständigenanhörungen aufnimmt und damit Regelungen noch besser macht, (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) damit es am Ende praktikable Weichenstellungen für unser uns vereinendes Ziel gibt, von fossilen Rohstoffen unabhängig zu werden. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Dietmar Brockes [FDP])

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