Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Mona Neubaur das Wort. Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag fordert die Landesregierung auf, den Betrieb der bestehenden E-Ladesäulen durch die zuständige nordrhein-westfälische Eichbehörde zu untersagen. Ich will vorwegnehmen, dass wir diesen Antrag ablehnen, weil er nichts zur Lösung, aber viel zur Problemverschärfung beiträgt. Mit dem vorliegenden Antrag schadet die antragstellende Fraktion in erster Linie den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich bereits aktiv für Elektromobilität entschieden haben. Die Ladeinfrastruktur ist ein zentraler Baustein der E-Mobilität. Der Erfolg der Elektromobilität hängt davon ab, dass wir über eine ausreichende Ladeinfrastruktur, also über ausreichend öffentliche Ladesäulen verfügen. Erfreulich und begrüßenswert ist jede Anstrengung, die zum Aufbau einer leistungsstarken Ladeinfrastruktur führt. Aktuell besteht hier noch erheblicher Aufholbedarf. 13.12.2023 Korrekt ist, dass in NRW und in allen anderen Bundesländern E-Ladesäulen betrieben werden, die nicht allen bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen des Mess- und Eichwesens genügen. Die Ursachen sind teils offensichtlich. Es muss eine völlig neue Infrastruktur geschaffen werden mit allen Schwierigkeiten, die das mit sich bringt. Weniger offensichtlich, aber gerade ganz wesentlich beim Ausbau bzw. der Verzögerung des Ausbaus sind die bestehenden Bauteile- und Lieferkettenkrisen. Die für E-Ladesäulen benötigten Komponenten sind derzeit schlichtweg nicht in ausreichender Zahl verfügbar. Unsere zuständige Behörde stimmt ihr Vorgehen im Bereich der E-Ladesäulen eng mit den Behörden aller anderen Bundesländer ab. Auch die Behörden der anderen Bundesländer, die sich mit den gleichen Herausforderungen konfrontiert sehen, gehen vor wie wir in NRW, wie unser Landesbetrieb Mess- und Eichwesen. Eine Untersagung des Betriebs von nicht eichrechtskonformen Ladesäulen würde das Angebot an Ladesäulen verknappen. Im Rahmen ihrer Prüfung berücksichtigt die Behörde das Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an einem möglichst breiten Angebot der Ladeinfrastruktur. Auch werden die Interessen der Ladesäulenbetreiberinnen und - betreiber einbezogen und permanent berücksichtigt. Der Ball liegt im Feld der Wirtschaft und der Betreiberinnen und Betreiber von E-Ladesäulen. Wir unterstützen die Wirtschaft bei der Bewältigung der bestehenden Voraussetzungen, soweit es uns möglich ist. Dazu wurde bereits im Juni dieses Jahres eine Arbeitsgruppe, ein runder Tisch, eingerichtet. Dieses ist bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt angesiedelt. Zu deren Aufgaben gehört es, für ein ständiges, zuverlässiges Funktionieren messtechnischer Infrastruktur zu sorgen. Auch existierende Förderprogramme für öffentliche Ladesäulen auf Bundes- und Landesebene dienen dem Ausbau einer guten Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Der Umstand, dass die Wirtschaft ihre Hausaufgaben nicht so schnell erledigen kann, wie gesetzlich vorgesehen und gewünscht, liegt – wie bereits erwähnt – an globalen Einflüssen wie der Lieferkettenproblematik. Was nicht vorhanden ist, kann schlichtweg auch nicht eingebaut werden. Die Verhängung von Bußgeldern würde die Ladesäulenbetreiber zwar wirtschaftlich belasten, aber keine Abhilfe zur Verbesserung der Situation für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen. Insofern ist der Weg eines Übergangszeitraums, der die Realitäten anerkennt, zielführend. Eine Untersagung wäre es nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
