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Dr. Hartmut Beucker

AfD 13.12.2023 Sitzungen 18/51

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Die Klage ist der Gruß des Arbeitnehmervertreters. Dementsprechend vielfältig sind die Forderungen von dieser Seite an den Haushalt des Landes. Eine Sonderstellung nimmt unseres Erachtens der vorliegende Sachverhalt ein; denn es sind Kosten entstanden, die mitnichten das Land, sondern die Gerichtsvollzieher selbst getragen haben – selbst getragen haben, damit der Geschäftsablauf einigermaßen auf dem Stand der heutigen Zeit ist. Kosten als da wären: Kosten für mindestens einen zweiten Monitor bzw. einen großen Monitor als Arbeitsplatz, Kosten für die Anschaffung von Kartenlesegeräten zur Auslesung der Signaturkarten, Kosten für die Anschaffung und fortdauernde Aktualisierung von Signaturkarten und Signatursoftware, Kosten für das vom Ministerium vorgeschriebene und von den Fachanwendungen angebotene Programm Governikus COM Vibilia, Kosten für einen leistungsstarken Scanner und Drucker, Kosten für einen deutlich angestiegenen und deutlich teureren Papierverbrauch aufgrund der elektronischen Übersendung von Aufträgen, die nunmehr die Gerichtsvollzieher ausdrucken müssen. In diesem Zusammenhang habe ich mir auch noch einmal die Unterlagen zu dem Thema angeschaut, um mir das Zeitfenster zu vergegenwärtigen. In der Vorlage 18/1023 vom, wohlgemerkt, 20. März 2023 schreibt der Minister: „Wie bereits mehrfach mit den Berufsverbänden besprochen, beabsichtigt das Ministerium der Justiz – insbesondere wegen der im Rahmen der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zusätzlich entstehenden Kosten, aber auch im Hinblick auf damit verbundene Einsparungen – zur Frage der Auskömmlichkeit der nach der GWergVO zu gewährenden Vergütung noch im Laufe dieses Jahres eine Evaluierung durchzuführen.“ Diese Evaluierung ist nicht im Laufe dieses Jahres, sondern jetzt nach einem Jahr für das Frühjahr geplant, wohl deutlich verzögert; wir haben nämlich Dezember. In der Stellungnahme 18/652 zur Anhörung im Rechtsausschuss am 22. August schreibt der Deutsche Gerichtsvollzieher-Bund den Satz auf die letzte Frage: „Hilfreich wäre ein grundsätzlicher Austausch auf Augenhöhe. Hinweise aus der Praxis sollten ernst genommen werden. Grundsätzlich sollten solche 13.12.2023 elementaren Veränderungen, bei denen Probleme in der Regel erst im Echtbetrieb zum Vorschein kommen, auch pilotiert werden.“ Dieser Satz spricht Bände über das tatsächliche Vorgehen der Regierung. Das ist kein Umgang mit leitenden Landesbeamten, der unseres Landes würdig ist, aber das kennt man in diesem Lande ja auch schon aus anderen Politikbereichen. Der Antrag fordert richtigerweise eine Evaluation der Kosten für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und entsprechende Erstattung. Wir stimmen dem Antrag zu. Die Gerichtsvollzieher sind wichtig für die Rechtssicherheit und die Wahrung des Gewaltmonopols dieses Staates. Ihre Aufgabe besteht mitnichten in einer Vermittlung, wie Frau Hanses das anklingen ließ, zwischen Gläubiger und Schuldner, sondern vor allen Dingen in der Durchsetzung der Gläubigerrechte. Dass sie das nicht mit dem Holzhammer machen, sondern geschmeidig, geschenkt. Ein guter Gerichtsvollzieher wird so vorgehen, aber Mediatoren sind Gerichtsvollzieher nicht. Wenn die Bürger und die Unternehmen das Vertrauen in den Staat verlieren, weil sie berechtigte Forderungen nicht mehr eintreiben können, wird das NRW als Wirtschafts- und Investitionsstandort schwächen. Wer will schon in einem Land tätig sein, in dem man immer wieder auf seinen Forderungen sitzen bleibt? Das Gerichtsvollzieherwesen ist Teil des Gewaltmonopols des Staates. Funktioniert das nicht, kann das zu schlimmen Wildwestzuständen führen. Das würde den im Grundgesetz vorgesehenen Zuständen widersprechen. Deshalb muss es unser aller Ziel sein, dass wir ein leistungsfähiges und gut ausgestattetes Gerichtsvollzieherwesen in NRW haben, ja, behalten. Es ist Ausdruck unserer verfassungsmäßigen Ordnung, eine unserer Grundlagen für Rechtssicherheit in diesem Land und immens wichtig für den Erhalt unseres Gemeinwesens. Man kann dem Antrag fachlich wirklich nicht widersprechen. Man muss eher die Frage stellen, warum das nicht schon längst erledigt ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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