Angela Freimuth
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Insbesondere von den Vorrednerinnen wurde schon auf die sehr differenzierte, vielfältige Förderlandschaft in Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Deswegen erspare ich mir eine Bemerkung zu diesem Teil. Lassen Sie mich aber gleichwohl feststellen: Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Terror sind trotz der vielen entgegenstehenden Wünsche einer Mehrheit der Menschen traurigerweise niemals verschwunden. Es ließen sich beliebig viele Beispiele dafür nennen – die von Russland okkupierten Gebiete in der Ukraine, der grausame Terrorakt der Hamas am 7. Oktober 2023 gegen Israel und Jüdinnen und Juden, der Südsudan oder der Jemen sind nur einige davon –, dass Mord, Folter und Vergewaltigung leider immer noch schreckliche Realität unserer Zeit sind. Um Kriegsverbrechen zu dokumentieren sowie Täter zu ermitteln und anzuklagen, arbeiten Juristen, Forensiker und Kriminalbeamte supranational zusammen. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat in den vergangenen Jahrzehnten bewiesen, dass Kriegsverbrechen juristisch aufgearbeitet und geahndet werden können. Ausdrücklich hinzufügen möchte ich, dass sie auch weiterhin geahndet werden müssen. In Deutschland leistet die Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen im Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit der Generalbundesanwaltschaft ihren Beitrag zur Ermittlung von Kriegsverbrechern. Aktuell geschieht das zum Beispiel bei den Ermittlungen zu russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine in enger Kooperation mit den für die Verfolgung von Völkerstraftaten zuständigen War Crimes Units ausländischer Polizeibehörden sowie mit Euround Interpol. Kurzum: Hochspezialisierte Fachleute aus verschiedenen Ländern ermitteln genau in diesem Moment, um die Täter von unmenschlichen Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen. Die grundsätzliche Aufgabe eines Lehrstuhls, der Wissenschaft ist Forschung und Lehre und nicht die Ermittlung von Kriegsverbrechen. Die von der AfD geforderte Schaffung eines Lehrstuhls für Makrokriminalität würde die wirksamen Strukturen im Hinblick Landtag auf die Ermittlungen und Sanktionierungen von Kriegsverbrechen kaum ergänzen, die bestehende wissenschaftliche Forschungslandschaft nach unserer Bewertung ebenfalls nicht. Gleichwohl stimmen wir der Überweisung des Antrags an den Wissenschaftsausschusses zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
