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Bernhard Hoppe-Biermeyer

CDU 13.12.2023 Sitzungen 18/51

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das im Antrag geschilderte Problem der nicht geeichten Ladesäulen für E-Autos ist bekannt. Im Jahr 2019 hat der Bund die Eichrechtskonformität der Ladeinfrastruktur im Mess- und Eichgesetz normiert. Es gibt also eine Regelung. Das ist auch eine Frage von Akzeptanz; denn Vertrauen in die Messung und die Messwerte sind eine wichtige Grundlage für den Erfolg der Elektromobilität. Das Eichrecht ist somit ein wichtiges Element von Verbraucherschutz. Die Frage, warum nicht geeichte Ladesäulen weiter in Betrieb sind, lässt sich schnell beantworten. Um das Klima zu schützen und den Verkehr zu transformieren, soll die Attraktivität von Elektrofahrzeugen gesteigert werden. Dazu bedarf es einer möglichst flächendeckenden Abdeckung von Ladesäulen. Für einen Übergangszeitraum ist die Abwägung zwischen ausreichendem Angebot an E-Ladesäulen und nicht eichrechtskonformen Einzelfällen vertretbar. Der nicht konforme Altbestand verliert zudem vor dem Hintergrund des rasanten Aufwuchses von Ladepunkten erheblich an Bedeutung. Außerdem bedeutet – anders als im Antrag suggeriert – eine nicht geeichte Ladesäule nicht automatisch, dass sie deutlich weniger Strom abgibt, als sie anzeigt. Bei diesem Antrag handelt es sich also nur um einen weiteren Versuch, den Fortschritt nachhaltiger Mobilität zu stoppen, die E-Mobilität zu diffamieren, die Politik der NRW-Landesregierung als ideologisch zu diskreditieren und ganz allgemein der E-Mobilität Steine in den Weg zu legen. Die Fokussierung auf nicht eichrechtskonforme Ladesäulen ist einfach nur ein Vorwand, um ideologisch motivierte Politik zu betreiben. Ich betone noch einmal, dass die NRW-Landesregierung natürlich den Anspruch hat, dass eichrechtskonforme Ladesäulen betrieben werden. Die Ladeinfrastruktur aber deshalb zu beschneiden, ist nicht verhältnismäßig. Auch die geforderte Meldepflicht lehnen wir genauso wie Ihren Antrag im Ganzen ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 13.12.2023

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