Sebastian Watermeier
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, insbesondere liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion! Über Landtag das Thema „Luftsicherheit – wer trägt eigentlich die Kosten dafür?“ lässt sich sicherlich trefflich diskutieren. Niemand möchte an der Sicherheit an unseren Flughäfen sparen. Wir alle haben ein Interesse daran, in Fliegern zu sitzen, deren Passagiere sorgfältig kontrolliert werden. Darüber sind wir uns ja hier alle einig. Wenn das so ist, stellt sich natürlich auch die Frage, wie wir mit den auch in diesem Bereich gestiegenen Kosten verfahren. Genau das beantworten Sie in Ihrem Antrag allerdings nicht abschließend. Überspitzt könnte man formulieren, dass Sie damit eigentlich eine zusätzliche Subvention der Airlines fordern, was im Kontext der allgemeinen Haushaltsdebatte im Bund dann doch zumindest ein merkwürdiges Geschmäckle hat. Ich will mit Erlaubnis des Präsidenten kurz aus der Begründung des Innenministeriums im Vorschlag zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung zitieren. Dort heißt es wörtlich: „Die aktuell geltenden Gebührensätze können zudem in vielen Fällen keine kostendeckende Gebührenerhebung mehr ermöglichen. Dies betrifft insbesondere die sogenannte Luftsicherheitsgebühr, welche für die Durchsuchung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen erhoben wird.“ Selbstverständlich kann man dann immer das Hohelied des Wettbewerbsnachteil anstimmen. Ob die Sicherheitsgebühren im Luftverkehr dafür aber das geeignetste Terrain sind, wagen wir stark zu bezweifeln. Oder wir unterhalten uns darüber, ob die Luftsicherheit grundsätzlich eine Aufgabe der öffentlichen Hand ist, mithin durch den Staat erledigt werden müsste und von uns allen gezahlt werden sollte. Das können wir gerne machen. Aber so, wie Sie das heute hier probieren, funktioniert es nun wirklich nicht. (Beifall von der SPD und Martin Metz [GRÜNE]) Denn Sie unternehmen jetzt wieder den Versuch, aus der Länderecke die Positionen, mit denen Sie sich in der Bundesregierung anscheinend nicht haben durchsetzen können, noch einmal über Bande zu spielen und mit Bezug auf die Berliner Ampelregierung sozusagen die Oppositionsrolle einzunehmen, obwohl Sie ihr angehören. Immerhin haben Sie es ja anscheinend erreicht, dass wir heute dann doch noch vor der Beschlussfassung über die Luftsicherheitsgebühren im Bundesrat am Freitag darüber beraten. Der Vollständigkeit halber sei hier auch erwähnt, dass der Haushalts- und Finanzausschuss des Bundesrates bezeichnenderweise die Zustimmung ohne Änderungen empfohlen hat. Wir schließen uns dieser Empfehlung an und lehnen Ihren Antrag deshalb ab. – Vielen Dank. 13.12.2023 (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
