Prof. Dr. Daniel Zerbin
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zwecks Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Verbänden in Nordrhein-Westfalen bezweckt eine einmalige Bereitstellung zusätzlicher 1,5 Millionen Euro zwecks Aufwendungen für zusätzliche Sicherheitsleistungen an jüdischen Einrichtungen. In der Begründung wird der Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 als Zäsur bezeichnet; „eine Zäsur auch für das gesellschaftliche Miteinander und die Sicherheit von Jüdinnen und Jude in Nordrhein-Westfalen“. Nun sei eine Vielzahl an entschiedener klarer und unmissverständlicher Maßnahmen Landtag notwendig, um gegen das Bejubeln unmenschlicher Gräueltaten und antisemitischer Hassparolen vorzugehen. So steht es zumindest in ihrem Antrag. Staat konstruktiver Vorschläge wird wieder Politik mit der Geldbörse betrieben. Es sollen einfach die Mittel um 1,5 Millionen Euro angehoben werden, damit mehr Sicherheitsleistungen an jüdischen Einrichtungen im Zusammenhang mit Wachdiensten aufgewendet werden können. Und fast schon im Sinne des mittelalterlichen Ablasshandels soll auch noch eine Verstetigung dieser gewährten Mittel ab 2025 angestrebt werden. Man kauft sich mit Geld von seinem schlechten Gewissen rein. Als Maßnahme dürfte dies nur kurz Erfolg erzielen, aber langfristig betrachtet hilft dies weder den jüdischen Verbänden und Gemeinden noch unserer Gesellschaft. Denn wo unter anderem eines der Problem des Antisemitismus liegt, das haben wir in den letzten Wochen schon des Öfteren in diesem Hause thematisiert. Ich möchte gerne an unser Gespräch am 8. November mit den Vertretern der Jüdischen Studierenden im Wissenschaftsausschuss erinnern. Da berichtete man uns eindeutig, dass das Leben für jüdische Studenten seit dem Angriff der Hamas auf Israel deutlich schwieriger geworden ist und sich unsere jüdischen Studenten zunehmend unwohler an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen fühlen. Hochschulen die sich solidarisch zu Israel zeigen werden mit Hass-Kommentaren geflutet, sodass am Ende die kompletten Postings gelöscht werden müssen. Und wie wir erfahren mussten gibt es kaum Anlaufstellen für jüdische Studenten und wenn es welche gibt, wird entweder auf andere Stellen verwiesen oder aber die Probleme, Sorgen und Nöte der Studenten werden nicht ernst genommen. Da folgt dann durch eine Referentin der Antidiskriminierungsstelle auch schon mal die Aussage, man wolle sich nicht mit einem Staat, der Kriegsverbrechen begeht, wenn man die Frage stellt, weshalb denn keine Israelflaggen als Zeichen der Solidarität gehisst werden. Auch wurde uns klar vermittelt, dass die politisch-linke Hochschulpolitik in den Allgemeinen Studierendenausschüssen maßgeblich ein dazugehöriges Problem darstellt. Und das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Leben der Jüdischen Studenten aktuell in Nordrhein-Westfalen. Wir haben da noch nicht über die Jüdischen Schüler in unserem Bundesland gesprochen, noch nicht über unsere jüdischen Beamten, über unseren jüdi-13.12.2023 schen Mitarbeiter und Kollegen, über unsere jüdischen Nachbarn und Freunde. Wie fühlen die sich in dieser aktuellen Situation? Wir als AfD warnen schon seit Jahren vor dem Import antisemitischer Einstellungen durch illegale Migration. Die teilweise antisemitische Grundhaltung in der politischen Linken in diesem Lande befeuert diese Probleme noch, statt sie zu lösen. Ihr Antrag ist deshalb nur eine Bekämpfung der Symptome, zwecks Bekämpfung der Ursache müssen wir ganz andere Maßnahmen heranziehen und ein gesellschaftliches Umdenken bewirken. Dennoch stimmen wir Ihrem Antrag notwendigerweise zu. 51082 - 15 Anlage 10 Zu TOP 16 – „Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes“ – zu Protokoll gegebene Reden Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ich bringe heute das Gesetz zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes ein. Warum dieses Gesetz erforderlich ist, möchte ich in der gebotenen Kürze erläutern. Die Europäische Union hat die Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die neue Förderperiode ab 2023 umfassend reformiert. In den der neuen EU-Förderung zugrundeliegenden Rechtsvorschriften sind jedoch wesentlich weniger Vorschriften zur Durchführung enthalten als bisher; Für die detaillierte Durchführung sind die einzelnen Mitgliedstaaten verantwortlich. Für die Umsetzung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme in der Förderperiode ab 2023 ist zu beachten, dass nach Unionsrecht sowohl die Direktzahlungen aus dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) als auch die flächen- und tierbezoge- nen Interventionen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) unterliegen. Der Bund hat lediglich für den Bereich der Direktzahlungen die entsprechenden Regelungen erlassen, aber keine Regelung für das Verwaltungs- und Kontrollsystem bei den flächen- und tierbezogenen Interventionen aus dem ELER. Daher ist für diese Bereiche eine entsprechende Landesregelung erforderlich. Da es sich um grundrechtsrelevante Regelungen handelt, die in der Bundesrepublik Deutschland dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegen, kann die Umsetzung nur durch ein entsprechendes Gesetz erfolgen. Eine Regelungsalternative ist nicht gegeben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird sichergestellt, dass die Gestaltungsspielräume, die das EU-Recht den Mitgliedsstaaten bei der Durchführung der EU-Förderung des ELER gewährt, in Nordrhein-Westfalen genutzt werden und gleichzeitig die Abwicklung 51 - der EU-Förderung in der neuen Förderperiode durch ein wirksames Verwaltungs- und Kontrollsystem gewährleistet wird. Artikel 2 des Gesetzes formuliert darüber hinaus Änderungsbedarf beim Landesnaturschutzgesetz. Mit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes wird eine Entfristung ordnungsbehördlicher Verordnungen zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft vorgesehen. Außerdem wird der Geltungsbereich der Vorschrift zur gesetzlichen Sicherung europäischer Vogelschutzgebiete auf die zwischenzeitlich aktualisierte Gebietskulisse angepasst. Im Rahmen der Anhörung wurde die Aktualisierung der gesetzlichen Sicherung der Vogelschutzgebiete nicht kritisiert. Bedenken bezüglich der vorlaufenden Auswahl der Gebietskulisse greifen nicht, da die Gebietsauswahl auf einem korrekten fachlichen Auswahlverfahren nach Maßgabe des § 51 LNatSchG beruht. Nach § 32 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz und Artikel 4 Absatz 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie sind die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten EU-Vogelschutzgebiete von den Ländern auszuwählen und rechtlich zu sichern. Auf der Grundlage neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse ergab sich Bedarf zur Nachbenennung und rechtlichen Sicherung von drei Gebieten bzw. Gebietsteilen. Betroffen sind der Landschaftsraum des Diemel- und Hoppecketals mit angrenzenden Wäldern, Bereiche des Nationalparks Eifel außerhalb des bereits bestehenden Vogelschutzgebiets Kermeter – Hetzinger Wald sowie ein Bereich des ehemaligen Britischen Militärflugplatzes in Niederkrüchten-Elmpt, der an das bestehende Gebiet „Schwalm-Nette-Platte“ angrenzt. Die Entfristung der ordnungsbehördlichen Verordnungen wurde seitens der kommunalen Spitzenverbände sowie der Naturschutzverbände als Entbürokratisierung begrüßt. Die Anregung, dass auch im Fall der Entfristung weiterhin eine Obliegenheit der ausweisenden Behörde zur Prüfung der Erforderlichkeit der Schutzausweisungen besteht, wurde zur Klarstellung in die Entwurfsbegründung aufgenommen.
