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Susanne Schneider

FDP 13.12.2023 Sitzungen 18/51

Die Neuordnung des sozialen Entschädigungsrecht war ein langer, aber notwendiger 13.12.2023 Prozess. Die ursprüngliche Grundlage war das Bundesversorgungsgesetz aus dem Jahr 1950. Fast 70 Jahre danach wurde die erste grundlegende Reform in Angriff genommen. Mit der Verabschiedung eines neuen SGB XIV wurden 2019 die Leistungsansprüche für Opfer von Gewalttaten, für Opfer von Terrortaten, für Opfer sexualisierter Gewalt – psychischer wie physischer – und beispielsweise auch für diejenigen, die als Kinder und Jugendliche in kirchlichen und/oder staatlichen Einrichtungen schwerstes Leid erfahren haben, vollständig neu geregelt. Die Freien Demokraten – damals auf der Bundesebene in der Opposition – haben sich aktiv in dieses Reformvorhaben eingebracht. Die letzten Änderungen wurden damals noch kurz vor der Verabschiedung vorgenommen. Zum Schluss ist die Neuordnung dann auf einer breiten parlamentarischen Grundlage verabschiedet worden. Uns war es besonders wichtig, dass auch alle ehemaligen wehrdienstbeschädigten Soldaten von der 25-prozentigen Erhöhung des Berufsschadensausgleichs profitieren können. Hervorzuheben ist auch, dass Opfer in bereits eingerichteten Traumaambulanzen Termine wahrnehmen können, ohne dass ihnen das bei auftretenden Spätfolgen nach dem 1. Januar 2024 zum Nachteil gereicht. Ein echter Fortschritt sind zudem die Fallmanager, die künftig durch die Strukturen führen sollen. Insgesamt sind die Strukturen aber auch wesentlich einfacher worden. Traumata durch das eigentliche Schadensereignis sollen schließlich nicht noch durch abschreckende Verwaltungsbürokratie verlängert werden. Betroffene sollen die nötige Hilfe und Unterstützung schnell und unbürokratisch erhalten. Mit dem Beginn des nächsten Jahres werden die bisherigen Gesetze vollständig ersetzt. Alleinige Rechtsgrundlage für alle Ansprüche auf soziale Entschädigungen wird das SGB XIV sein. Betroffene können dann auch deutlich höhere Entschädigungszahlungen erwarten. Endlich werden auch die Traumaambulanzen und die schnelle Hilfen rechtlich verankert. Die neuen Maßgaben des SGB XIV sind nun auf Landesebene umzusetzen. Regelungsbedarf gibt es vor allem bei der Durchführungsverantwortung der Behörden sowie dem nötigen Kostenausgleich. Die Übertragung der Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechts an die Landschaftsverbände als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung tragen wir mit. Die Stellungnahmen haben gezeigt, dass sowohl diese Übertragung als auch die Landtag weiteren Regelungen zur Konnexität und zur Evaluation grundsätzlich von der kommunalen Seite begrüßt werden. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht vor, auch hinsichtlich des Ausführungsgesetzes zum SGB IX in seiner 2022 geänderten Form die Frist für Verfassungsklagen zu verlängern. Dies greift eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände auf und vermeidet ein Verfassungsbeschwerdeverfahren, das noch in diesem Jahr einzuleiten wäre. Die FDP-Landtagsfraktion stimmt daher sowohl dem Änderungsantrag wie auch insgesamt dem neuen Durchführungsgesetz zum Sozialen Entschädigungsrecht zu.

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