Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verbrechen des IS gegen Jesidinnen und Jesiden sind fast nicht zu beschreiben: Versklavung, Vergewaltigung, Völkermord. Das Schicksal Tausender Jesid*innen darf nicht vergessen werden. Daher war es ein wichtiger Schritt und ein wichtiges Signal, dass der Bundestag den Genozid als solchen anerkannt und Verbrechen des IS klar benannt hat. Der Beschluss des Bundestags fordert auch dazu auf, die anhaltende Diskriminierung von Jesid*innen bei der Gewährung von Schutz und Zuflucht zu berücksichtigen. Anhand der Anerkennungsquoten sehen wir aber auch, dass die Zahl der Anerkennungen in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist. Die Anerkennung eines Schutzstatus liegt jedoch nicht im Verantwortungsbereich der Landesregierung. Vor dem Hintergrund des Völkermords an den Jesid*innen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine sogenannte Gruppenverfolgung der Jesid*innen im Nordirak festgestellt. Das führte zu einer fast hundertprozentigen Anerkennung. Die bloße Zugehörigkeit zu dieser religiösen Gruppe genügte bereits für die Feststellung des Flüchtlingsschutzes oder der Asylberechtigung. Landtag Diese Gruppenverfolgung wurde aber ab Ende des Jahres 2017 angesichts der Verbesserung der Lage in den Wohngebieten der Jesid*innen nicht mehr angenommen – so jedenfalls die Lageeinschätzung des BAMF. Entscheidungen zu jesidischen Geflüchteten werden seitdem im Rahmen einer Einzelfallentscheidung anhand der aktuellen Situation im Irak und der vorhandenen Erkenntnisse zur individuellen Person getroffen. Im Rahmen seiner Einzelfallentscheidung bezieht das BAMF unterschiedliche Erkenntnisse und zumindest in Teilen auch den Beschluss des Deutschen Bundestags ein. In Ihrem Antrag fordern Sie nun die Landesregierung auf, Jesid*innen, denen ihr anerkannter Schutzstatus seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entzogen wurde, diesen anerkannten Schutzstatus wieder zuzuweisen. Ich muss Ihnen sagen – und das wissen Sie auch –, dass das nicht im Ermessen der Landesregierung liegt. Widerrufsprüfungen werden durch das BAMF vollzogen. (Serdar Yüksel [SPD]: Das haben wir auch nicht gefordert! – Inge Blask [SPD]: Das steht da aber nicht!) Die Bundesregierung und allen voran das BMI hätte die Möglichkeit, für Klarheit und Rechtssicherheit für die Jesid*innen zu sorgen. Das Land kann nicht den Reparaturbetrieb für das Bundesinnenministerium darstellen, (Christian Dahm [SPD]: Das ist nicht die Frage!) und zwar nicht, weil wir nicht unsere Verantwortung sehen, sondern weil wir gar nicht alle rechtlichen Kompetenzen dazu haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
