Dietmar Brockes
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie schon gesagt wurde, diskutieren und beraten wir heute den Gesetzentwurf 18/5849, das sogenannte Bürgerenergiegesetz, Landtag welches bis gestern um 16:52 Uhr die einzige Beratungsgrundlage für diesen Tagesordnungspunkt sein sollte. Der vorliegende Gesetzentwurf ist in der Anhörung am 31. Oktober von den Sachverständigen regelrecht zerrissen worden. Es gab scharfe Kritik. Ein Punkt war, dass eine einseitige Landesregelung und eben keine bundesweite Regelung den Ausbau in Nordrhein-Westfalen zusätzlich behindert. Die Standortbedingungen werden gegenüber anderen Bundesländern schlechter. Zusätzlich wird durch dieses Gesetz neue Bürokratie geschaffen. Den Bürokratieabbau haben wir noch am Freitag auf der Agenda; dazu haben Sie einen Antrag eingebracht. Hier machen Sie genau das Gegenteil. Planungs- und Genehmigungsverfahren werden durch das Gesetz zusätzlich unnötig verlängert. Deshalb die Quintessenz: Es wäre besser, auf dieses Gesetz zu verzichten. (Beifall von der FDP) Es braucht dieses Gesetz nicht, da fast alle Projektierer bereits heute entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten anbieten. Deshalb hätten die Koalitionsfraktionen nach der Anhörung des Gesetzentwurfs diesen eigentlich zurückziehen müssen. Spätestens in der Sitzung in der vergangenen Woche, am 6. Dezember, hätte das geschehen müssen, gerade wenn Sie das Thema „Bürokratieabbau“, Herr Kollege Untrieser, ernst nehmen. Denn schon der Staatsrechtler Charles Montesquieu hat gesagt: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ (Beifall von der FDP) Wie gesagt, statt das Gesetz zurückzuziehen, hieß es in der Ausschusssitzung, in der normalerweise die Änderungsanträge kommen müssten: „Nein, wir beschließen jetzt ein Gesetz, das wir selbst so gar nicht haben wollen. Leider sind wir nicht in der Lage gewesen“ – so waren Ihre Worte, Herr Kollege Dr. Untrieser –, „dieses Gesetz vergangenen Dienstag durch die Fraktionen zu bekommen.“ Das zeigt, dass Sie Ihre Arbeit nicht gemacht haben. Sie haben es in fünf Wochen nicht geschafft, sich mit Ihrem Koalitionspartner abzustimmen. Stattdessen wollen Sie uns hier überrumpeln. Wir sollen Ihrem Gesetzentwurf mit Änderungen, für die wir weniger als 24 Stunden Zeit zur Beratung hatten, zustimmen. Das ist ein völlig undemokratisches Verhalten, das Sie hier an den Tag legen. (Beifall von der FDP und der SPD) Seit gestern liegt der Änderungsantrag vor. Das Ursprungsgesetz hatte 28 Seiten, der Änderungsantrag hat 12 Seiten. Wenn man ins Detail schaut, stellt man 13.12.2023 fest, dass der Ursprungsgesetzentwurf 14 Paragrafen umfasst. Genau 12 davon werden jetzt mit Ihrem Antrag verändert. Unberührt bleiben nur § 13 „Übergangsvorschrift“ – ein ganz kleiner Paragraf – und § 14 „Inkrafttreten, Berichtspflicht“. Alles andere wurde von Ihnen innerhalb kürzester Zeit über den Haufen geworfen, wurde verändert, und Sie meinen, wir müssten das jetzt alles schlucken. Nein, meine Damen und Herren, das werden wir nicht tun. (Beifall von der FDP und der SPD) Sie haben an fünf Paragrafen Änderungen vorgenommen, sieben Paragrafen haben Sie praktisch komplett neu formuliert. Das ist ein Umfang, der einem neuen Gesetzentwurf gleichkommt. Sie wissen, wenn ein Gesetz substanziell so verändert wird, wie Sie es mit Ihrem Änderungsantrag machen, dann löst dies neue Beratungsrechte der Opposition aus. Dazu sage ich Ihnen: Diese wollen wir wahrnehmen. Deshalb reicht es nicht, allein eine dritte Lesung durchzuführen, sondern diese gravierenden Änderungen müssen zurück in den Wirtschaftsausschuss und dort von den Sachverständigen beurteilt werden. Nur so ist ein wirklich faires und korrektes Verfahren gegeben. Das, was Sie hier machen, ist keinesfalls richtig. Damit schaden Sie dem Ausbau der erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)
