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Dennis Sonne

GRÜNE 13.12.2023 Sitzungen 18/51

Wie bereits meine Kollegin Lena Zingsheim-Zobel vor zwei Wochen ausführte, ist die sonderpädagogische Förderung von zentraler Bedeutung für erfolgreiche Inklusion an unseren Schulen. Die Rolle der Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, da sie mit ihrer Fachkompetenz die Grundlage für eine individuelle und bestmögliche Förderung aller Schülerinnen und Schüler schaffen. Wir stehen vor der Herausforderung den Mangel an Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung entschlossen anzugehen. Bereits in der Vergangenheit haben wir Maßnahmen ergriffen, wie die Möglichkeit für Lehrerinnen und Lehrer berufsbegleitend die Lehramtsbefähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu erlangen. Die dabei geschaffenen Fachleiterinnen- und Fachleiterstellen an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsLs) haben sich als effektives Mittel erwiesen, um zusätzliche Fachkräfte für die Sonderpädagogik zu gewinnen. Lassen Sie mich einen weiteren entscheidenden und aktuellen Punkt hervorheben: Die aktuellen PISA-Ergebnisse zeigen unmissverständlich auf, dass Chancenungerechtigkeit ein gravierendes Problem ist. Wenn wir es versäumen, die Ausnahmeregelung zu verlängern, riskieren wir nicht nur einen Qualitätsverlust in der sonderpädagogischen Förderung, sondern verschärfen auch die bestehende Ungerechtigkeit im Bildungssystem. Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden weiterhin benachteiligt, wenn wir nicht konsequent handeln. Die Verlängerung der Ausnahmeregelung gemäß des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes mag mit Kosten von 2,5 Millionen Euro verbunden sein. Doch lassen Sie mich eine klare Perspektive aufzeigen: Ein Rückgang von 25 Pisa-Punkten, wie nun in Mathematik verzeichnet, Landtag kostet Deutschland langfristig einen erheblichen Preis von rund 14 Billionen Euro an entgangener Wirtschaftsleistung bis zum Ende dieses Jahrhunderts, so berichtete die Frankfurter Rundschau am 6. Dezember. Daher sollten wir nicht nur die kurzfristigen Kosten der Verlängerung dieser Maßnahme in den Blick nehmen, sondern auch die langfristigen Auswirkungen auf die Bildungsqualität und die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler sowie unserer Gesellschaft. Die Verlängerung ist nicht nur eine Investition in Lehrkräfte, sondern vor allem eine Investition in Chancengerechtigkeit und Teilhabe an unserer Bildungsgesellschaft. Zudem sprechen wir hier von einem Menschenrecht, welches im Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen festgelegt ist und in Deutschland bereits 2009 in Kraft getreten ist. Eine diskriminierungsfreie, inklusive und gerechte Bildungslandschaft ist das Ziel. Und dieses Ziel darf nicht in weiter Ferne stehen, sondern muss schnellstmöglich fokussiert werden, um aus den vielen individuellen Potentialen unserer Schülerschaft zu schöpfen.

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