Nina Andrieshen
Am 1. Januar 2023 ist die letzte GAP-Agrarreform in Kraft getreten. Diese hat einige bedeutende Änderungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Förderung mit sich gebracht. Die EU-Kommission hat Ende des Jahres 2022 hierzu den bundesdeutschen Strategieplan abschließend genehmigt. Die daraus folgenden Verordnungen des Bundes und des Landes bilden nun das Grundgerüst an Regelungen. Anfang des Jahres stand aber schon fest, dass sich noch zu einigen Detailfragen, die damals nicht geklärt waren, noch Änderungen ergeben werden. Dies galt insbesondere bei den Detail- und Umsetzungsfragen der GAP. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt nun diese Detailfragen. Die Landesregierung hat dem Landtag im Januar 2023 angekündigt, dass dieses Gesetz im 3. Quartal 2023 in Kraft treten soll. Jetzt liegt das Gesetz mehr als kurzfristig – nämlich zwei Tage – dem Landtag zur ersten parlamentarischen Beratung vor. Die jetzt aufkommende Eile der Landesregierung ist verständlich, denn das Gesetz muss rechtzeitig zur neuen Antragphase umgesetzt sein. Weshalb es zu dieser Eile kommen muss, bleibt das Geheimnis der Landesregierung. Auf jeden Fall erfährt dieses Gesetz kein geordnetes übliches Beratungsverfahren. Trotz langer Vorbereitungszeit hat die Landesregierung es nicht geschafft, diesen Gesetzentwurf dem Landtag rechtzeitig vorzulegen. Die SPD-Landtagsfraktion stimmt der Überweisung zu und ist gespannt auf die Erklärungen der Ministerin, weshalb ein solch unspektakuläres Gesetz mit einer solch langen Vorbereitungszeit zum Eilverfahren wird.
