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Ralf Schwarzkopf

CDU 13.12.2023 Sitzungen 18/51

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Luftsicherheitsgebühr muss jeder Flugpassagier in Deutschland bezahlen. Berechnet wird sie entweder von der Bundespolizei, den jeweiligen Landesbehörden oder der Fraport AG. Eingezogen wird sie bei den Luftfahrtunternehmen nach Anzahl der entsprechenden Passagierzahlen. Die Gesellschaften holen sich dann das Geld über die verkauften Flugtickets zurück. Bisher gilt für die Luftsicherheitsgebühr ein Gebührenrahmen zwischen 2,00 und 10,00 Euro. Dieser Rahmen wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat in der Luftsicherheitsgebührenverordnung festgelegt. Die Änderungsverordnung bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat. Die tatsächlichen Aufwendungen für die Kontrolle von Passagieren und deren Gepäck sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Gründe dafür sind unter anderem die gestiegenen Personalkosten sowie hohe Investitionssummen für neue Technologien. Bei den Flughäfen Paderborn-Lippstadt und Münster-Osnabrück liegen die tatsächlichen Kosten bereits über dem Rahmen von 10,00 Euro. Die daraus resultierende Deckungslücke von 1,1 Millionen Euro muss das Land tragen. Dies beanstandet der Landesrechnungshof in seinem diesjährigen Bericht. Die verständliche Forderung nach einer kostendeckenden Erhebung der Gebühr steht nun dem dringenden Wunsch der Fluggesellschaften und Flughäfen entgegen, die Kosten für den Flugpassagier in einem wettbewerbsfähigen Rahmen zu halten. Die geplante Änderung der Verordnung würde allerdings bereits zum 01.02.2024 den Rahmen der Gebühr auf 4,50 Euro bis 15,00 Euro erhöhen. Diese kurzfristige Kostensteigerung könnte von den Fluggesellschaften nicht auf die bereits verkauften Tickets umgelegt werden. 13.12.2023 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bleibt in der Pflicht, eine Analyse der tatsächlichen Kosten für die Luftsicherheit vorzulegen und Wege aufzuzeigen, Einsparpotenziale zu heben. Wir kritisieren ebenfalls den kurzfristigen Zeitpunkt der Umstellung und könnten uns eher dem Beschlussvorschlag des Verkehrs- und Wirtschaftsausschusses des Bundesrates anschließen, die derzeitige Gebührenordnung bis Ende 2024 in Kraft zu lassen und die notwendige Erhöhung der Luftsicherheitsgebühr auf den Rahmen zwischen 4,50 Euro und 15 Euro erst zum 01.01.2025 vorzunehmen. Eine weitere Erhöhung kann dann ab dem 01.01.2028 auf den Rahmen zwischen 4,50 Euro und 20 Euro erfolgen. Dies wäre ein guter Kompromiss, um den Fluggesellschaften die notwendige Planungssicherheit zu geben und dem Land weitere Belastungen des Haushalts zu ersparen. Sehr geehrte Kollegen von der FDP-Fraktion, lieber Christoph Rasche, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie mit Ihrem Antrag heute das Thema der Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes, insbesondere des Luftverkehrsstandortes Nordrhein-Westfalen, aufgenommen haben. Ich habe jedoch den Eindruck, dass Sie, lieber Kollege Rasche, ein wenig von der Realität überrollt sind, die wir heute aus Berlin gehört haben. (Beifall von der CDU und der AfD) Denn die heutige Meldung aus Berlin über die Einführung einer Kerosinsteuer würde doch genau das Gegenteil bedeuten: Flüge aus Deutschland würden teurer werden und der Flugverkehr in das Ausland gedrängt. (Oliver Krauß [CDU]: Aha!) Dieser deutsche Alleingang wäre genau das Gegenteil von Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit, von der Sie sprechen. Es ist ein weiterer Rückschlag für die Flugindustrie, die sich immer noch nicht von den Folgen der Coronapandemie erholt hat. (Beifall von der CDU) Wir lehnen Ihren Antrag ab und werden das Thema – herzlichen Dank dafür – sicherlich weiter betrachten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)

Protokoll ↗