Josef Neumann
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat sich eingehend mit dem Gesetz beschäftigt. Der jetzt vorliegende Änderungsantrag zum Gesetz hat bei den Beratungen nicht vorgelegen, der Inhalt der Änderung kann aus meiner Sicht heute ebenfalls mit Zustimmung beschlossen werden. Inhaltlich bringt das Gesetz Verbesserungen für die Betroffenen und ermöglicht die Inanspruchnahme der sozialen Entschädigung in vereinfachter Form, die einen bürgernahen Zugang sicher stellt. Die Entschädigungsleistungen werden erhöht und ausgeweitet. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt einstimmig das Gesetz anzunehmen. Auch dem vorliegenden Änderungsantrag stimmen wir zu.
