landtag.nrw.de ↗

Ralf Witzel

FDP 13.12.2023 Sitzungen 18/51

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beantragt die Landesregierung Änderungen des Gesetzes über die landeseigene Förderbank und führt dazu aus, sie sehe Modernisierungs- und Anpassungsbedarf unter anderem aufgrund bundesrechtlicher Entwicklungen. Ich sage Ihnen heute gerne erneut zu: Über die Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz können wir reden, wenn Sie die Gefahr sehen, dass ab 2025 ohne eine Änderung für Dienstleistungen der landeseigenen Förderbank zu Unrecht eine Umsatzsteuerpflicht anfallen würde. Auf diesen Punkt beschränken Landtag sich Ihre Änderungsvorstellungen aber leider ausdrücklich nicht. Ihre Änderungen sind auch ansonsten nicht rein redaktioneller Natur. Interessant sind die schwarz-grünen Änderungen vor allem im Bereich des zukünftigen Auftrags des Landesinstituts, also unterschiedliche Punkte, die Sie unter § 3 „Aufgaben und Geschäfte“ anpassen wollen. So wollen Sie den Baubezug aus dem Auftrag der Förderbereiche streichen, obwohl in vielen Kommunen ein realer Wohnungsmangel herrscht. Ein klassisches Aufgabenfeld, das durch ein beträchtliches Wohnungsbauvermögen abgesichert ist, wird aufgeweicht. Stattdessen wollen Sie die NRW.BANK zukünftig mit einer Reihe grüner Transformationsthemen befrachten, um den Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben, ohne diesen zwingend aus dem eigenen Landeshaushalt zu finanzieren. Ihr neues NRW.BANK-Gesetz zeigt, dass Sie als Regierung der Förderbank durch die Beauftragungen, die Sie vornehmen, immer mehr politisch in deren Geschäft hineinfingern wollen. Wir als FDP-Landtagsfraktion sagen Ihnen: Bei der Bank gibt es exzellente Fachleute. Vertrauen Sie diesen mehr. Lassen Sie die Banker ihr Banking machen, und legen Sie Beschäftigte nicht an eine zu kurze Leine. Wir sehen die immense Gefahr, dass Schwarz-Grün schon bald Aufwendungen im Landeshaushalt einsparen könnte und Aufgaben an die NRW.BANK delegieren will, beispielsweise bei der Zuschussfinanzierung aus bankeigenen Mitteln, die Sie im Gesetz zukünftig als angeblich bankübliches Instrument verankern wollen. Sie verkaufen geplante Änderungen eher als einen Akt der Klarstellung rein redaktioneller Natur. Das ist es aber ausdrücklich nicht. Ich frage Sie: Was ist denn an der jetzigen Rechtslage korrekturbedürftig, wenn es doch nur darum gehen soll, dass Sie zukünftig das machen wollen, was auch bislang schon praktiziert wurde und offenkundig bis heute nicht rechtswidrig gewesen ist? Deshalb müssen Sie sich in Ihrer Argumentation schon entscheiden: Wollen Sie eigentlich – wie Sie uns erzählen – nur das machen, was Sie bislang getan haben? Dann braucht es die Gesetzesänderung in dem Punkt nicht. Oder wollen Sie sich hier doch erweiterte Handlungsspielräume verschaffen? Zuwendungen bei politisch beauftragten Projekten jedenfalls hat die NRW.BANK auch bislang im Landesauftrag gewährt und die Kosten dafür erstattet bekommen. Ihr neues Gesetz dient aus unserer Sicht eher als Einfallstor, um in einem zweiten Schritt auch die Satzung der Bank mit schwarz-grüner Gremienmehrheit am Parlament vorbei ändern zu können. Sie bestreiten diese Absicht – das haben Sie auch letzte Woche noch einmal gesagt, der Finanzminister im Haus-13.12.2023 halts- und Finanzausschuss – ebenso wie eine mögliche Umgehung des Ausschüttungsverbotes. Deshalb geben wir Ihnen heute einfach und transparent die Chance, für Klarheit zu sorgen. Wenn Sie die Sorgen der FDP-Landtagsfraktion für unberechtigt halten und, wie der Finanzminister sagt, eine Satzungsänderung in dieser Wahlperiode gar nicht anstreben, dann stimmen Sie doch gleich einfach unseren Änderungsanträgen zu. Dann haben wir die Chance, hier zu einer breiten Verständigung zu kommen. Die NRW.BANK und ihre Kapitalsubstanz werden derzeit nämlich gut durch ihre Satzung geschützt. Wir schlagen Ihnen vor: Übernehmen Sie doch, wenn das alles Konsens ist und Sie gar nichts ändern wollen, die Regelungen der Satzung einfach ins Gesetz. Dann haben wir hier Verbindlichkeit geschaffen und müssen nicht mehr spekulieren, was von Regierungsseite in Gremien, die schwarz-grün besetzt sind, zukünftig alles noch passieren könnte. Wenn Sie genau dies aber ablehnen, obwohl wir Ihnen nur vorschlagen, so vorzugehen, wie es die Satzung bislang vorschlägt, dann wirft dies umgekehrt natürlich Fragen auf. Ich will nicht verhehlen, dass wir an sich etwas misstrauisch sind, wenn wir uns den Umgang mit der NRW.BANK insgesamt anschauen. Sie haben vor wenigen Stunden einen Landeshaushalt beschlossen, für den Sie 250 Millionen Euro aus der NRW.BANK entnehmen wollen. Sie wollen diesen dreistelligen Millionenbetrag einem strukturell unterfinanzierten Landeshaushalt zuführen. Das haben wir intensiv erörtert. Sie kennen die Haltung der FDP-Landtagsfraktion. Wir können einen rechtlich nachvollziehbaren Anspruch in Ihrem Vorgehen, den Sie begründen könnten, bis heute nicht erkennen. Wir betrachten diese Maßnahme als eine De-facto-Ausschüttung (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) ohne Rechtsgrund und glauben, das ist ein Thema, das sich die BaFin mit Blick auf den Umgang mit der Kapitalsubstanz der NRW.BANK einmal ansehen sollte. Das alles ist der Gesamtkontext, den wir uns anschauen, um zu sehen, wie die Regierung mit dem Institut verfährt. Wir werben für die Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. Dann haben wir mehr Klarheit. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

Alle Reden von Ralf Witzel Protokoll ↗