Verena Schäffer
Mit dem vorliegenden Gesetz wird der Begriff „klassisches Spiel“ rechtlich definiert. Damit wird klargestellt, welche Spiele unter diesem Begriff zu fassen sind. Das Gesetz stellt auch klar, dass eben diese Spiele nur von Spielbanken angeboten werden dürfen. Damit schafft das Gesetz Rechtsklarheit. Zudem verstärkt das Gesetz die Kontrolle der Inhaberinnen und Inhaber von Konzessionen. Nun müssen auch bei Änderungen von Geschäftsführungsorganen und Gesellschaftern die Namen der Angehörigen angezeigt werden, sodass eine Kontrolle der Zuverlässigkeit nicht nur beim Erwerb einer Konzession, sondern auch bei personellen Veränderungen in gleicher Weise erfolgt. Damit schafft das Gesetz Rechtsklarheit und eine bessere Kontrolle im Bereich der Spielbanken. Daher stimmen wir Grüne dem Gesetzentwurf zu.
