Dietmar Brockes
Für den Bereich der nicht flächen- und tierbezogenen ELER Interventionen schreibt die EU-Gesetzgebung zum Schutz der finanziellen Interessen der Union die Einrichtung wirksamer Verwaltungs- und Kontrollsysteme vor. Deshalb müssen auf Landesebene entsprechende Vorschriften erlassen werden. Weiterhin möchte die Landesregierung Änderungen am Landesnaturschutzgesetz vornehmen. Die bisherige Befristung von Verordnungen zur Ausweisung von Gebieten zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft führt nach Angaben der Landesregierung zu bürokratischem Mehraufwand durch die erforderlichen Neuausweisungen. Daher möchte die Landesregierung Schutzgebietsverordnungen entfristen, so dass Gebiete dauerhaft unter Schutz stehen. Gegen das Gesetz zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik ist nichts auszusetzen. Dieses ist notwendig, da das BMEL und Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir nicht tätig geworden sind. Anders sieht es bei den Änderungen des Landesnaturschutzgesetz aus. Bisher wurde die Ausweisung von Schutzgebieten immer befristet. Die Schutzwürdigkeit eines Gebietes musste immer wieder neu festgestellt werden. Für uns Freie Demokraten ist diese Vorgehensweise wichtig und richtig. Denn Schutzgebietsverordnungen konservieren lediglich einen Zustand. Der Zustand des Gebietes kann nach 20 Jahren ein ganz anderer sein. Allein durch die klimatischen Veränderungen kann sich ein Schutzgebiet so weit verändern, dass es nicht mehr schützenswert ist und Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr greifen. Unsere Natur entwickelt sich selbst weiter. Zwar bedarf diese wiederholende Überprüfung einen gewissen Verwaltungsaufwand, dennoch ist dieser Aufwand zumutbar. Die Auswirkungen einer Entfristung für Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer sowie Landwirtinnen und Landwirte und der Eingriff in das Eigentum würde deutlich schwerer wiegen. Aus diesen Gründen fordern wir Freie Demokraten, dass Schutzgebietsverordnungen weiterhin befristet bleiben. Da die Änderungen maßgebliche Veränderungen für die Landwirte und Grundbesitzer bedeuten würde, werden wir dazu eine Anhörung beantragen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, der Überweisung stimmen wir zu. 54 -
