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Dr. Christian Untrieser

CDU 13.12.2023 Sitzungen 18/51

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wo sich demnächst ein neues Windrad dreht, da soll es auch in den Kassen von Kommunen und von Bürgerinnen und Bürgern klingeln. Wir besprechen heute in der zweiten Lesung unser Bürgerenergiegesetz. Wir möchten Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen am finanziellen Erfolg von Windenergieanlagen beteiligen. (Beifall von der CDU) Landtag – Das ist einen Applaus wert. Wir machen das, wie wir in der ersten Lesung schon vorgestellt haben, in einer sehr flexiblen und offenen Art und Weise; denn wir haben gelernt, dass es viele Formen der Beteiligung finanzieller Art in Nordrhein-Westfalen gibt. Uns wurde mitgeteilt, dass Vorhabenträger diese Offenheit und diese Flexibilität behalten wollen. Deswegen kommt in einem ersten Schritt die Verpflichtung, dass Kommunen mit Vorhabenträgern verhandeln müssen. Diese sollen genau sagen, wie das Geld vor Ort angelegt ist. Das kann ein flexibler, ein günstiger Strompreis für die Bürgerinnen und Bürger sein. Das kann ein Darlehen sein, ein Sparbetrag für Bürgerinnen und Bürger. Das kann aber auch eine Beteiligung an einer Anlage oder mehreren Anlagen sein. Indem wir das machen, nehmen wir, wie gesagt, viele gute Ideen aus der Branche auf. Wir haben nach der ersten Lesung in diesem Haus im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am 31. Oktober dieses Jahres eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Ich möchte mich ausdrücklich bei den vielen Sachverständigen bedanken, die gesagt haben: Dies ist ein guter Entwurf, wunderbar, aber wir haben ein paar Vorschläge, wie wir das Gesetz noch ein bisschen besser machen können. – Wir haben uns entschlossen, einigen dieser Vorschläge zu folgen. Darüber diskutieren wir heute. Ich nenne ein paar Punkte: Erstens. Wir werden noch mehr Kommunen und Bürgerinnen beteiligen. Denn wir nehmen lediglich Windenergieanlagen aus dem Anwendungsbereich heraus, die in Gewerbe- oder Industriegebieten stehen. Das ist gut, mehr finanzielle Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger. Zweitens. Wir beteiligen die Nachbarkommunen besser. Oft werden Windenergieanlagen auf die Grenze gesetzt. Daher sollte auch die Nachbarkommune von den finanziellen Vorteilen profitieren können. Drittens. Für Energiegenossenschaften haben wir eine Verbesserung vorgenommen. Das war ein ausdrücklicher Wunsch der Branche. Auch diese profitieren. Viertens – das ist ein wichtiger Wunsch aus der Windenergiebranche –: Wir werden bei der Höhe der Ersatzbeteiligung nach § 8 an der installierten Leistung der Windenergieanlage anknüpfen, und zwar in Höhe von 90.000 Euro pro Megawatt, und nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, an der Investitionssumme. Das ist eine ausdrückliche Verbesserung. Fünftens. Wir stärken Kommunen. Wenn das angebotene Nachrangdarlehen von den Bürgern nicht vollständig nachgefragt wird, kann die Kommune oder können die Stadtwerke einspringen. Dann können die restlichen Anteile erworben werden. 13.12.2023 Das sind gute Vorschläge für ein gutes Gesetz. Wir machen das Gesetz noch besser. Insofern werbe ich noch einmal bei allen Parteien dafür, dem zuzustimmen. Wir machen jetzt eine zweite Lesung und werden noch eine dritte Lesung durchführen, in der wir ausführlich darüber beraten können. Es ist wirklich ein gutes Gesetz, und wir bitten um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)

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