Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Erst einmal freut es mich, dass alle Landtag Fraktionen ihre Anerkennung gegenüber den in der Gerichtsvollziehung tätigen Menschen in diesem Land zum Ausdruck gebracht haben, und sage dafür stellvertretend für die Kolleginnen und Kollegen ein herzliches Dankeschön. Die Fraktion der SPD greift mit ihrem Antrag ein Thema auf, mit dem sich nicht nur der Rechtsausschuss längst befasst hat; auch wir im Ministerium der Justiz widmen uns dem Thema bereits intensiv. Wie Sie dem Antrag und auch den Worten meiner Vorrednerinnen und Vorredner bereits entnehmen konnten, erhalten die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zusätzlich zu ihrer Beamtenbesoldung die hier in Rede stehende Vergütung zur Finanzierung ihrer Bürokosten. Es steht außer Frage, dass die Auskömmlichkeit dieser Vergütung stets im Blick behalten werden muss. Genau deshalb haben wir schon vor Längerem beschlossen, eine entsprechende Evaluierung durchzuführen. Zwar wäre nach § 9 der Gerichtsvollziehervergütungsverordnung eine Evaluation zwingend erst im Jahr 2025 erforderlich, da der letzte Evaluationsbericht aus dem Jahr 2020 noch keine fünf Jahre zurückliegt, aber auch wir sind der Ansicht, dass schon jetzt angesichts der allgemeinen Inflation und der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, die Evaluation vorzuziehen. Soweit eine Evaluation gefordert wird, ist der Antrag mithin überholt. Die Entwürfe für die Evaluationsbögen haben wir inzwischen erarbeitet und mit Schreiben vom 15. November 2023 auch den Verbänden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15. Dezember 2023 zugeleitet. Die Stellungnahme des Deutschen Gerichtsvollzieher-Bundes liegt uns seit gestern vor. Grundsätzlich begrüßt auch der Verband, dass eine Evaluierung nunmehr erfolgen soll. Hinsichtlich der Art und Weise der Evaluation und vor allem hinsichtlich des Umfangs der Evaluationsbögen hat er sich allerdings kritisch geäußert. Lassen Sie mich hierzu heute nur sagen, dass wir, sobald alle Stellungnahmen vorliegen, diese selbstredend auswerten und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen noch vornehmen werden. Unabhängig hiervon gilt im Übrigen: Soweit die Fraktion der SPD mit ihrem Antrag schon jetzt eine Anhebung der Vergütung einfordert, bevor die Ergebnisse der Evaluation vorliegen, kollidiert das mit dem in der Vergütungsverordnung vorgegebenen Verfahren, das eben eine regelhafte Überprüfung vorsieht. Deshalb wird man über den Umfang der Anpassung der Vergütung verlässlich erst nach Auswertung der Evaluationsergebnisse entscheiden können. An dieser Stelle möchte ich schließlich noch auf zwei ganz andere Punkte hinweisen, die im Antrag nicht erwähnt werden. Zum einen: Ein wichtiger Faktor für die Höhe der Vergütung ist die Anzahl der 13.12.2023 bearbeiteten Aufträge. Die Auftragslage ist seit Jahren rückläufig. Hier haben wir allerdings bereits gegengesteuert: Die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge wird in Nordrhein-Westfalen ebenso, wie es in Bayern und Baden-Württemberg schon der Fall ist, in die Hände der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gelegt. Nach einer ersten Pilotphase in ausgewählten Bezirken wird die Übernahme der Vollstreckung nun ab dem 1. Januar 2024 auf ganz NRW ausgeweitet. Durch eine höhere Anzahl an Vollstreckungsaufträgen wird letztlich auch die Vergütung steigen. Zum anderen: Dadurch, dass sich die Vergütung maßgeblich an den vereinnahmten Gebühren und an den erhobenen Dokumentenpauschalen bemisst, ist es zum anderen richtig und wichtig, dass auch das Gerichtsvollzieherkostengesetz des Bundes immer wieder an die rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen angepasst wird. So wie derzeit das Bundesministerium der Justiz für diese Legislaturperiode neben dem Inflationsausgleich für Betreuerinnen und Betreuer auch eine inflationsbedingte Erhöhung sowohl der RVG-Gebühren als auch der Entschädigung für Sachverständige und Sprachmittler beabsichtigt, setzen wir uns in Nordrhein-Westfalen dafür ein, alle Berufsgruppen in der Rechtspflege und Justiz, also auch die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, in den Blick zu nehmen, die sich inflationsbedingt höheren Bürokosten ausgesetzt sehen. Hier könnten wir eine Unterstützung brauchen, denn das Bundesjustizministerium der Justiz lehnt leider bislang eine Erhöhung der Gebühren nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
