Alexander Baer
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor ein paar Tagen habe ich in der Lippischen Landes-Zeitung gelesen, dass Deutschland bei Wohnungen und Häusern nach wie vor das einzige EU-Land mit mehr Mietern als Eigentümern ist. Nur 47 % der Menschen in Deutschland haben Wohneigentum. Europaweit sind 69 % der Menschen Eigentümer und nur 31 % Mieter. In einigen osteuropäischen Ländern wie Rumänien und der Slowakei liegt die Eigentumsquote sogar bei über 90 %. Ich finde, das gibt einem zu denken, zumal wir davon ausgehen, dass Wohneigentum ein großes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit im Leben der Menschen darstellt. Das erläutert die FDP auch ganz richtig in ihrem Gesetzesentwurf. Aus unserer Sicht ist es deshalb erstrebenswert, die Quote der Wohneigentümer in unserem Land zu erhöhen. Dazu haben wir als Politik verschiedene Steuerungsmöglichkeiten – die Rädchen, an denen Landtag wir drehen können –, um es den Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern, Wohneigentum zu erlangen. Wir sind mit der FDP-Fraktion einer Meinung, dass wir dies tun sollten. Ob es allerdings in Zeiten klammer öffentlicher Haushalte klug ist, die Steuern zu senken, ist höchst fraglich. Ja, auch die privaten Haushalte sind knapp bei Kasse und müssen deshalb unterstützt werden. Das ist ein Spannungsfeld, dem sich nur schwer entkommen lässt, und die richtige Abwägung ist schwierig. Fakt ist: Die Grunderwerbsteuer ist eine Belastung für Hauskäufer. Dies gilt allerdings auch für andere Nebenkosten wie zum Beispiel Notarkosten. Vor dem Hintergrund, dass die Grunderwerbsteuer auch für den Altschuldenfonds genutzt werden soll, sind Ausnahmefälle besonders heikel. Sollte also erstgenutztes Wohneigentum über einen Freibetrag nicht mehr besteuert werden, sprechen wir hier von Ausfällen von rund 1 Milliarde Euro bzw. 1 %. Herr Lehne hat es eben schon gesagt. Dennoch ist schnelles Handeln notwendig. Wir sehen die Lösung aber nicht in einem pauschalen Steuerverzicht. Das Gießkannenprinzip ist dieser Tage völlig unangebracht. Insbesondere sehe ich nicht, dass die Mindereinnahmen durch die prognostizierten Mehrerwerbe kompensiert werden können. So kann man das meines Erachtens nicht rechnen. Genauso wie die Förderung von mietpreisgebundenen Wohnungen im öffentlichen Wohnungsbau hat sich die Landesregierung auch die Förderung von privatem Wohnungseigentum auf ihre Agenda geschrieben. Bei Ersterem hat sie bisher katastrophal versagt, und auch bei Letzterem steht dies zu befürchten. In diesem Licht muss man daran erinnern, dass die Landesregierung im Sommer dieses Jahres das Programm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ sang- und klanglos eingestellt hat – ein Programm, das dazu diente, den Erwerbern von Wohneigentum im Nachgang einen Anteil der Grunderwerbsteuer zu erstatten. Aus unserer Sicht ist es deshalb sinnvoll und dringend notwendig, wieder ein gezieltes Landesprogramm anzubieten, das beim Erwerb einer ersten, selbstgenutzten Immobilie insbesondere durch Familien mit Kindern die Grunderwerbsteuer kompensiert. (Beifall von der SPD) Wir sehen hier die Landesregierung in der Pflicht. Wir freuen uns deshalb auf die Diskussionen im Ausschuss und stimmen der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD) 13.12.2023
