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Angela Erwin

CDU 13.12.2023 Sitzungen 18/51

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Arbeit von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bildet eine wichtige Säule im Fundament unserer Rechtsstaatlichkeit. Für ihre tägliche Anstrengung, den persönlichen Einsatz, ihre Hingabe und ihrem Beitrag für die Justiz NRW gebührt ihnen unsere höchste Anerkennung und unser aufrichtiger Dank. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Schön! – Sven Wolf [SPD]: Davon können sie sich auch nichts kaufen!) Jeden Tag setzen sie sich dafür ein, die Entscheidungen unserer Gerichte durchzusetzen, und tragen so entscheidend zur Aufrechterhaltung der Rechtsord-13.12.2023 nung bei. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind damit diejenigen, die das Funktionieren unseres Rechtsstaates an vorderster Front garantieren. Und wenn ich „vorderste Front“ sage, dann meine ich auch tatsächlich die vorderste Front. Die vorderste Front ist im Berufsalltag anspruchsvoll und bringt Herausforderungen mit sich. Dass auch hinsichtlich der Sicherheit bei der Vollstreckung entscheidende Herausforderungen zu bewältigen sind, wissen wir nicht erst seit dem Angriff in Essen. Besonders bei Tätigkeiten außerhalb des Gerichtsgebäudes setzen sich Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher einem herausgehobenen Gefahrenpotenzial aus. Ihr Schutz ist deshalb besonders wichtig. Die Neuanschaffung der stichsicheren Westen ist das richtige Signal und sehr zu begrüßen. Der Berufsalltag der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ist darüber hinaus umfangreicher geworden. Deshalb haben wir uns mit der Thematik intensiv und ausführlich – Frau Kollegin Bongers hat es schon erwähnt – im Rahmen einer Anhörung beschäftigt. Die Sachverständigen kamen zu dem gleichen Ergebnis: Die Rahmenbedingungen für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher müssen angepasst werden. Heute Morgen haben uns noch Schreiben seitens der Gerichtsvollzieher erreicht. Ich habe nur querlesen können, aber auch darin wurde uns das Anliegen noch einmal nahegebracht, und deswegen haben wir fraktionsübergreifend ein großes Verständnis für die Anliegen des Berufsverbandes. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhalten neben ihrer regulären Besoldung auch Vergütungsanteile, die vor allem der Finanzierung der entstandenen Bürokosten dienen. Sie werden jeweils für die fertig bearbeiteten Aufträge ausgezahlt. Wir alle wissen aber, dass wir in Zeiten leben, in denen die Preise immer weiter steigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus diesem Wissen heraus machen wir gerade genau das, was Sie in Ihrem Antrag unter anderem fordern: eine Evaluierung. Ein solche Evaluierung sieht das Gesetz grundsätzlich in regelmäßigen Abständen vor, um sich ändernde Umstände im Blick behalten zu können, genauer gesagt: eine Evaluierung alle fünf Jahre. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Toll! Vorkasse!) Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sehen sich aktuell mit mehreren besonderen Situationen konfrontiert. Neben den allgemeinen Preissteigerungen sind sie wegen der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs auch Mehraufwand ausgesetzt. Darauf reagieren wir und werden eine Evaluierung bereits deutlich vor den gesetzten Fristen und nicht erst nach fünf Jahren durchführen. Wir ziehen diese Evaluierung ganz bewusst nach vorne, und erst nach dieser Evaluierung kann über eine Anpassung der Erstattung entschieden werden. Landtag Das mag zwar auf der Hand liegen, muss aber auch beachtet werden. Diese logische Reihenfolge wird hier von einigen leider aus dem Blick verloren. Sie wollen den zweiten Schritt mal wieder vor dem ersten machen. Notwendig ist jetzt eine entsprechende Faktenbasis. Bevor diese nicht da ist, kann auch nicht gehandelt werden. Wir bleiben bei dieser Reihenfolge: erst Fakten, dann handeln. (Sven Wolf [SPD]: Abwarten, abwarten, ab- warten!) Heute können wir Ihren Antrag daher nur ablehnen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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